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Anfrage steigende Kosten in der Jugendhilfe – Fragenkatalog
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO
Jugendhilfe
Hildesheim, 19.02.2015
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 12.08.2014
2. Ihre Antwort vom 16.09.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe erfordern es, die Situation der Hilfeempfänger und der zur Hilfeleistung eingesetzten Stellen gründlich zu erfassen und zu untersuchen mit dem Ziel, die Jugendhilfe auf Dauer möglichst sachgerecht erfüllen zu können. Zudem sollte verglichen werden, wie und mit welchen Kosten die Aufgaben der Jugendhilfe bei uns (Kreisverwaltung und die für den Landkreis tätige Stellen) und bei anderen Landkreisen erfüllt werden.
Dabei sind selbstverständlich – damit nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden – die bei einem solchen Kostenvergleich relevanten Aspekte zu berücksichtigen/zu prüfen: a) ob beauftragte Stellen ihren Beschäftigten ein Gehalt in der Höhe des TVÖD-Vertragssystem zahlen, b) wie oft Dienstbesprechungen und Supervision im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgen, c) in welchem Umfang erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt werden, die höher vergütet werden als Berufseinsteiger oder Sozialpädagogen ohne Zusatzqualifikation, d) wie Tarifgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter als wirtschaftlich relevante Fragen bei der Fallvergabe berücksichtigt werden, e) welche Korrelation zwischen der Höhe des durchschnittlichen Fachleistungsstundensatzes und den Kosten pro Einwohner bzw. pro Fall erkennbar ist usw.
Für die Beratungen zu diesem Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
(MHErz steht für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, MHEing steht für Maßnahmen der Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche oder von einer seelischen Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche). Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob und ggf. aus welchen Gründen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Problemen führt.
- Welche einzelnen Anbieter (einschl. freien Träger) für Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe
sind in jeweils welcher Rechtsform a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen
Kreisgebiet ansässig? - Welche der o. a. Anbieter beschäftigten 2014 a) dauerhaft und b) befristet wie viele
Personen zu welchen Fachleistungsstundensätzen in welchen eigenen und fremden
Räumlichkeiten mit jeweils wie vielen genehmigten Plätzen? - Wie haben sich die einzelnen Fachleistungsstundensätze in den vergangenen fünf Jahren
in der Stadt Hildesheim, in welchen anderen Orten des Landkreises, in Hannover und den
angrenzenden Landkreisen verändert? Wie und von wem werden die in den Vorbemerkungen (siehe oben) genannten Umstände erfasst und berücksichtigt? - Mit welchen der o. a. Anbieter sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils wann und für
welche Dauer Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit jeweils welchen
Fachleistungsstundensätzen für a) MHErz und b) MHEing abgeschlossen worden?
Welche Voraussetzungen verlangt der Landkreis von den Anbietern für einen Vertragsabschluss? Wann und in welcher Form wurden und werden “Verabredungen zur inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der
Fachleistungsstunde“ zwischen den Anbietern/freien Trägern und
welchen Bediensteten des Landkreises getroffen (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen fünf und sechs im Bezugsschreiben zu 2.)? - Nach welchen einzelnen Kriterien wird bei welchen konkreten Arbeiten/Maßnahmen
unterschieden zwischen a) MHErz und b) MHEing? - Welche der o. a. Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren welche
Arbeiten/Maßnahmen in den Bereichen a) MHErz und b) MEing für wie viele Kinder oder
Jugendliche jeweils wie lange übertragen bekommen: a) von jeweils welchen Bediensteten
des Landkreises, b) mit jeweils wie hohen Vergütungen insgesamt? - Im Bezugsschreiben zu 2. heißt es: “Bei relativ identischen, qualitativen
Leistungsbeschreibungen der Leistungsanbieter, ist der wirtschaftlichere Träger
auszuwählen.“ mehr…
Umfang des Personals im Fall einer fusionierten Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
aufgrund der Presseerklärung der Kreisverbände und der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Peine und Hildesheim vom 16.02.2015 gaben Peiner und Hildesheimer Zeitungen in den Folgetagen verschiedentliche Aussagen des Peiner Landrates wieder.
Herr Einhaus wird hinsichtlich des Personals einer fusionierten Kreisverwaltung wie folgt zitiert: “Ausgehend von einem neuen Landkreis mit etwa 400.000 Einwohnern ist unter Berücksichtigung eines bundesweiten Vergleich entsprechend großer Verwaltungs-einheiten mittelfristig von einem Bedarf mit etwa 1100 einen Vollzeitstellen auszugeben. Nach dem heutigen Stand entspräche dies insgesamt etwa 400 Stellen weniger.“
(Interview mit Peines Landrat in der PAZ, Seite 10, vom 21.02.2015)
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
1. Sind bei dem bundesweiten Vergleich nur Landkreise berücksichtigt worden, die die gleichen Aufgaben wir der Landkreis Hildesheim haben und in gleichem Umfang diese Aufgaben selbst erfüllen und in gleichem Umfang anderen übertragen haben?
2. Sind Ihnen diese Zahlen des Peiner Landrats offiziell mitgeteilt worden oder wissen Sie ebenfalls nur aus der Zeitung davon? Halten Sie diese Zahlen für belastbar?
3. Werden ihrer Ansicht nach dann überhaupt noch neue Auszubildende gebraucht oder würde die im Landkreis Hildesheim kürzlich deutlich angestiegene Zahl in einer vereinigten Kreisverwaltung bei neuen Ausbildungsjahrgängen zumindest wieder stark reduziert werden?
4. In welchen Jahren soll nach einer Fusion an welchen Standorten wie viel Personal abgebaut werden: a) in jeweils welchen Aufgabenbereichen, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welcher Kostenersparnis?
5. In welchen Jahren sollen nach einer Fusion an welchen Standorten neue Stellen geschaffen werden: a) für welche Aufgaben, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welchen Kosten? und d) ist eine neue Leitungsebene notwendig („Teamleiter“)?6. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, wie viele Stellen erforderlich sind (einschl. Stellenbewertung) im Verhältnis zur Anzahl welcher Vorgängen a) im Sozialbereich, b) im Bereich Waffenrecht, c) im Bereich Kfz-Zulassung, d) im Bereich Fahrerlaubniswesen und e) im Bereich Lebensmittel-überwachung?
7. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die erforderlichen Stellen für die Bearbeitung welcher Vorgängen mit der Größe der Behörde abnimmt?
8. Wie viele Stellen mit welcher Bewertung stehen a) in der Region Hannover und b) im Landkreis Nienburg im Vergleich zum Landkreis Hildesheim zur Verfügung für die Bearbeitung von wie vielen welcher Vorgängen c) im Sozialbereich, d) im Bereich Waffenrecht e) im Bereich Kfz-Zulassung, f) im Bereich Fahrerlaubniswesen und g) im Bereich Lebensmittelüberwachung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der CDU-Kreistagsfraktion
Höhe der Kreisumlage im Fall eines fusionierten Landkreises
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
aufgrund der Presseerklärung der Kreisverbände und der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Peine und Hildesheim vom 16.02.2015 gaben Peiner und Hildesheimer Zeitungen in den Folgetagen verschiedentliche Aussagen des Peiner Landrates wieder.
Herr Einhaus wird hinsichtlich der Kreisumlage eines fusionierten Landkreises wie folgt zitiert: “Ab dem Jahr 2017 ist vorgesehen, einen Kreisumlagensatz in Höhe von einheitlich höchstens 53,5 von den Gemeinden zu erheben. Dadurch kommt es bereits im ersten Jahr für die Gemeinden in Hildesheim und Peine zu finanziellen Verbesserungen und zwar jährlich rund 5,4 Millionen € für die Peiner Gemeinden und etwa 6 Millionen € für die Hildesheimer Gemeinden.“
(Interview mit Peines Landrat in der PAZ, Seite 10, vom 21.02.2015)
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
1. Seit wann sind Ihnen die Zahlen des Peiner Landrats bekannt?
2. Gibt es belastbare Berechnungen, die zu einer dauerhaften Absenkung der Kreisumlage auf 53,5 % führen? Wenn ja, bitten wir Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen.
3. Hat der Landkreis Hildesheim eigene Berechnungen angestellt, die ergeben, dass bereits ab 2017 die Kreisumlage auf diesen Punktwert abgesenkt werden kann?
4. Der Landkreis Hildesheim prognostiziert derzeit steigende Defizite in den nächsten Jahren. Wie verändern sich diese Defizite bei einer deutlich verringerten Kreisumlage?
5. Geht der Landkreis bei seinen Berechnungen davon aus, dass der Kindertagesstätten-Vertrag mit den Gemeinden in der jetzigen Form auch für die neue Gebietskörperschaft fortgesetzt wird?
6. Liegen Ihren Berechnungen Standardabsenkung bei den Dienstleistungen ab 2017 zu Grunde? Wenn ja, in welcher Form?
Mit freundlichenGrüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Finanzen
der CDU-Kreistagsfraktion