Archiv der Kategorie: Allgemein

Haushalt 2025, Flüchtlingssozialarbeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.12.2024

Haushalt 2025, Flüchtlingssozialarbeit

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7.4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 13.4.1 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

Nach dem Wort „abzuschließen“ wird folgender Satz angefügt:

„Die Vertragsentwürfe sind dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang


Haushalt 2025, Frauenhaus

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.12.2024

Haushalt 2025, Frauenhaus

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7.11 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 13.11 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschussvorschlag der Gruppe vom 12.11.2024 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Sätze 2 und 3 gestrichen und folgender Satz angefügt wird: „Über die Auszahlung soll der Kreisausschuss auf Antrag entscheiden.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit


Einsatz des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung ab Januar 2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.12.2024

Einsatz des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung ab Januar 2025

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe (Antrag Nr. 697/XIX vom 21.11.2024) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  1. Nach dem dritten Absatz wird folgender Satz angefügt:

„Die Vertreterin des Landkreises im RVHi wird gem. § 138 Abs. 1 NKomVG beauftragt, dies in der Gesellschafterversammlung umzusetzen.“,

2. Die Absätze 4-5 werden gestrichen,

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine weitere Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorzuschlagen, in der

    1. die Mindestentfernung nach § 2 der Satzung zumindest für die ersten zwei Klassen auf 1 km verkürzt wird,
    2. die Zeiten nach § 3 der Satzung verkürzt werden,
    3. die Berechnung der Schulwegezeiten nach § 3 Abs. 5 der Satzung für den Primarbereich weiter nach Altersgruppen differenziert wird,
    4. die Wartezeiten nach § 5 Abs. 2 der Satzung verkürzt werden,
    5. die Beträge in § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung angehoben werden.

Begründung:

Durch den Auftrag nach Nr. 1 dieses Beschlussvorschlages wird sichergestellt, dass die in
Abs. 2 des o. a. Beschlussvorschlages der Gruppe genannte Möglichkeit tatsächlich genutzt werden kann.

Für Kinder der ersten zwei Klassen ist die geforderte Mindestentfernung von 2 km in vielen Fällen schon aus Sicherheitsgründen zweifelhaft.

Die in § 3 der Satzung genannten Zeiten von bis zu 45, 60 oder 90 Minuten für den reinen Schulweg in eine Richtung sollten möglichst gemindert werden.

Ein Kind von sechs Jahren wird in 15 Minuten kaum einen Kilometer zurücklegen (siehe § 3
Abs. 5 der Satzung).

Die zulässigen Wartezeiten von bis zu 45 Minuten vor und 60 Minuten nach dem Unterricht und einer Fahrtzeit von bis zu 90 Minuten für den reinen Schulweg in eine Richtung sind insbesondere bei Ganztagsschulen nicht zumutbar.

0,20 € können schon seit Jahren in keiner Weise als ausreichende Erstattung für die Benutzung eines anerkannten privaten Pkw für die Beförderung einer Schülerin bzw. eines Schülers angesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden; Windkraftanlagen im Bereich Bockenem

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2024

Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden; Windkraftanlagen im Bereich Bockenem

 Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und Erteilung von Vorbescheiden“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Die als Anlage beigefügten Vorlage für den Rat der Stadt Bockenem zum Windpark Harplage belegt beispielhaft, dass zu dem in Rede stehenden Verfahren eine sachgerechte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ratsgremien aufgrund der Fristsetzung nach
§ 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG (Frist von einem Monat) und der der Stadt Bockenem eingeräumten Bearbeitungszeit nicht ermöglicht wird.

Die angeforderte Stellungnahme ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Folglich sind vor einer Ratsentscheidung die Fachausschüsse zu beteiligen und vom Verwaltungsausschuss der Ratsbeschluss vorzubereiten. Dies ist sachgerecht und unter Einbeziehung der Bevölkerung in der vorgegebenen Zeit schlicht unmöglich.

Daher ist auch hinsichtlich der Möglichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
(§ 10 Abs. 5 BImSchG) zu erörtern, ob und mit welchen Maßnahmen eine ausreichende Prüfung und Beteiligung erreicht werden kann, um den Zweck der Stellungnahme hinreichend erfüllen zu können.

In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung von Vorbescheiden hinzuweisen. Das BVerwG hat dazu im Urt. v. 25.6.2020 – 4 C 3/19 – ausgeführt: „Der Vorbescheid nimmt mit verbindlicher Wirkung einen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil einer etwaigen späteren Anlagengenehmigung vorweg (BVerwGE 121, 182 [189 f.] = NVwZ 2004, 1235). Soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet, kommt ihm grundsätzlich die gleiche uneingeschränkte Bindungswirkung zu wie einer (Voll-)Genehmigung … Prüffähige Unterlagen liegen dann vor, wenn die Unterlagen sich zu allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens verhalten und die Behörde in die Lage versetzen, den

Antrag unter Berücksichtigung dieser Vorgaben näher zu prüfen. Nicht vollständig sind Unterlagen dann, wenn sie rechtlich relevante Fragen vollständig ausblenden. Für einen Vorbescheid bedarf es auch der Unterlagen, die eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung ermöglichen…“

Nach diesen Grundsätzen kann unabhängig von der geänderten Rechtlage verfahren werden. Im vorliegenden Fall wird vom Landrat offengelassen, ob überhaupt prüffähige Unterlagen vorliegen. Dies zu prüfen, kann nicht der Gemeinde überlassen bleiben. Sondern der Landrat sollte die Gemeinde über seine Gesamtbeurteilung informieren. Dabei ist auch darauf einzugehen, dass die im Bereich Bockenem genehmigten, beantragten und geplanten Windkraftanlagen, wenn sie auch nur annähernd in dieser Vielzahl betrieben werden sollten, die Umwelt und die Menschen in Bockenem in vielfältiger Weise auf Jahrzehnte unverhältnismäßige schädigen würden. Daher ist hier bei den Genehmigungsverfahren (einschl. der Vorbescheide) die bisher betriebene isolierte Betrachtung nur eines oder nur einiger Windräder nicht ausreichend, um Natur und Umwelt vor den von Windrädern ausgehenden Gefahren ausreichend zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Bekanntmachung der Sitzung Rat der Stadt Bockenem am 09122024

Gesamtdokument_TOP_7_2024_12_09_Rat–WINDPARK HARPLAGE


Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 12 NPersVG“ in die Tagesordnung der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu beraten, ob und ggf. welche Änderungen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2025 – Umwelt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Haushalt 2025 – Umwelt

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2025 ist das wesentliche Produkt Klima, Umwelt, Naturschutz aufzunehmen.

Begründung:

Für einen wirksamen „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ ist ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2025 – Investitionskostenzuschuss Tierheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Haushalt 2025 – Investitionskostenzuschuss Tierheim

Antrag Nr. 672/XIX vom 12.11.2024 der Gruppe

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 3.8 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 7.23 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 13.23 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden ergänzenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen mit dem Verein

abgestimmten Beschlussvorschlag einschließlich Zeitplan vorzulegen, um dem Verein die erforderliche Planungssicherheit zu geben und das Bauvorhaben des Vereins zeitnah beginnen zu können. Die Förderung durch den Landkreis ist nicht davon abhängig zu machen, dass sich auch Städte und Gemeinden an der Förderung beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste