Archiv der Kategorie: Allgemein

Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.10.2025

Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Ein Beschlussvorschlag wird ggf. nachgereicht.

Nach uns vorliegenden Informationen werden von eingehenden Notrufen Tonaufzeichnungen gefertigt.

Dazu und zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Auf welcher Grundlage erfolgen diese Aufzeichnungen und aufgrund welcher Anordnungen werden sie dokumentiert und wie lange aufbewahrt?

Werden auch Tonaufzeichnungen über die Fälle angefertigt, wenn ein RTW oder NEF angefordert wird, nachdem bei einem Notruf zunächst nur ein NKTW alarmiert wurde?

Wie und von wem werden die o. a. Tonaufzeichnungen in den Fällen ausgewertet, in denen bei einem Notruf als erstes Rettungsmittel nur ein NKTW alarmiert, aber ein RTW oder NEF nachgefordert wird (insbesondere zu den Gründen der Erstalarmierung, der Eintreffzeiten der einzelnen Rettungsmittel, den Folgen für die Patienten usw.)?

Werden die o.a. Tonaufzeichnungen im Bedarfsfall auch den Anrufern und Patienten zur Verfügung gestellt? Trifft es zu, dass die o. a. Tonaufzeichnungen bisher nach ca. vier Wochen unwiderruflich gelöscht werden?

Begründung:

Für die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche ist eine ausreichende Dokumentation zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz

443 – Antwort


Haushalt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.10.2025

Haushalt

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

Wie haben sich in den einzelnen Jahren seit 2020 (pro Jahr und gesamt) und voraussichtlich im Jahr 2025

  • die Haushaltsausgabereste aufgrund welcher Umstände
  • die Erträge und dabei welche wesentlichen Erträge
  • die Aufwendungen und dabei wofür die wesentlichen Aufwendungen
  • Investitionskosten aufgrund welcher Umstände/Maßnahmen
  • die Höhe der Kreisumlage auch in % zu den gesamten Erträgen
  • die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung auch in % zu den gesamten Erträgen und zur Höhe der Kreisumlage
  • die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung an welche Gemeinde auch in % zu der von der Gemeinde gezahlten Kreisumlage sowie pro Kopf der Bevölkerung
  • die Höhe der Schlüsselzuweisungen
  • die Höhe der Verschuldung aus welchen Gründen
  • die Höhe der Fehlbeträge aus welchen Gründen
  • die Höhe der zu zahlenden Zinsen aus welchen Gründen

entwickelt?

Bis wann werden Sie den Kreistagsgremien die Bilanzen der vergangenen 5 Jahre vorlegen?

Wie werden sich nach Ihrer Planung aus welchen Gründen die Höhe der Verschuldung und der zu zahlenden Zinsen in den einzelnen Jahren bis 2030 entwickeln?

Begründung:

Die geforderten Informationen sollen als Grundlage für eine seriöse Beratung zum Haushalt 2026 dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

444 – Teilantwort 1


Frauenhaus

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.10.2025

Frauenhaus

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Mit dem Frauenhaus soll eine Restkostenfinanzierung vereinbart werden, wie für den Betrieb von Kindertagestätten. Dazu wird der Landrat beauftragt, den Kreistagsgremien kurzfristig einen mit dem Frauenhaus abgestimmten Entwurf vorzulegen.

Begründung:

Das Frauenhaus erfüllt Aufgaben, die von den Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen zu erfüllen sind. Die Gemeinden und der Landkreis sind nicht in der Lage, diese Aufgaben besser zu erfüllen (weder sachlich noch wirtschaftlich).

Daher ist es geboten, die übergemeindliche Aufgabenerfüllung auch übergemeindlich zu finanzieren. Die Finanzierung des Frauenhauses sollte unter Beibehaltung der bisherigen Konzeption durch Regelungen gestärkt werden, die auf Dauer eine zuverlässige Finanzierung gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Gewährleistung des Rettungsdienstes; kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne;
Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen;
Controlling

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu den o. a. Themen bitten wir Sie um Beantwortung verschiedener Fragen:

  1. Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne

Die Vorgaben des NRettDG und der BedarfVO-RettD werden in einer Reihe von Ortschaften des Landkreises nicht eingehalten. Dies ist ein Verstoß gegen den flächendeckenden Sicherstellungsauftrag gem. § 2 NRettDG, der bereits seit Jahren hingenommen wird und vom Landrat sowie der Kreistagsmehrheit von SPD und Grünen sogar bestritten worden ist. Dies ist der Lan-desregierung, die für die Durchsetzung der o. a. Rechtsvorschriften zuständig und verantwort-lich sind, bekannt. Bisher ist jedoch nichts unternommen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Stattdessen verweisen sie auf den ungenügenden Rettungsdienstbedarfsplanes für die Zeit ab Mitte 2026.

Die Menschen, die in den Orten in einen Notfall (§ 2 NRettDG) geraten, in denen ein Rettungs-wagen von der zuständigen Rettungswache nicht innerhalb der o. a. 15 Minuten eintreffen kann, sind also weiterhin einer höheren Lebensgefahr ausgesetzt, als die Menschen, die in einem sol-chen Notfall in 15 Minuten von einem Rettungswagen erreicht werden können. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kann nicht weiterhin hingenommen werden.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:

Mit welchen Maßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern gegen diesen Gesetzesverstoß vorgehen?

  1. Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen

 Der Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen hat für das Jahr 2024 um Beachtung der als Anlagen beigefügten Hinweise für die „Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen (KBQA)“ gebeten.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Sind die nach den o. a. Hinweisen zu erhebenden Daten auch für die Stadt und den Landkreis Hildesheim erhoben und der RUN GmbH zugeleitet worden? Wenn ja, welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten?

  1. Controlling

Unter Hinweis auf den rechtswidrigen Beschluss des Kreisausschusses vom 16.06.2025 über die Interimsvergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis Mitte 2026 und den Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 zum Controlling bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Waren auch in der Vergangenheit Beschlüsse für die Interimsvergabe des Rettungsdienstes rechtswidrig? Wenn ja, welche?

Für den Zeitraum a) der vergangenen 24 Monate und b) seit dem o. a. Beschluss zum Controlling bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde lediglich ein falsches Rettungsmittel alarmiert und eingesetzt? Wie war in diesen Fällen die Eintreffzeit?

Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde bei KTW/NKTW Einsätzen ein RTW/NEF nachgefordert? Um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung erfolgte die Nachforderung und um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung traf der RTW am Notfallort ein?

Wie viel Zeit ist in welchen Orten zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW in den Fällen verstrichen, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann eine RTW oder Notarzt angefordert wurde?

In welchen Orten wurde die Eintreffzeit wie oft und aus welchen Gründen um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten überschritten?

Welche Folgen hatten die Überschreitungen der Eintreffzeiten bei welchen Rettungsmitteln um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten?

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf das NRettDG und die BedarfVO-RettD und auf die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025, dass der Sicherstellungsauftrag nach § 2 NRettDG nur erfüllt wird, wenn von der jeweiligen Rettungsdienststation im Notfall jeder an einer öffentlichen Straße gelegenen Stelle grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten durch ein geeignetes Rettungsmittel tatsächlich erreicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz

442 – Zwischennachricht


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie wird die Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 01.01.2026 in welcher Gemeinde aufgrund welcher Regelung oder Vereinbarung gewährleistet?

Welche Kosten fallen dafür in welcher Gemeinde an und von wem werden diese Kosten in welcher Höhe oder zu welchem Anteil getragen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

441 – Antwort


Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit von Drittstaaten

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die digitale Infrastruktur des Landkreises gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu sichern?

Von welchen konkreten Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gehen Sie bei Ihrer Beurteilung über die erforderlichen Maßnahmen aus?

Durch welche Maßnahmen sind die digitalen Daten des Landkreises gegen Löschung oder Diebstahl geschützt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 15 der Sitzung des Kreisausschusses am 27.10.2025 und zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel in Notfällen gem.
    2 Abs. 2 NRettDG jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.

    Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen, die demografische Entwicklung, die zu erwartende Steigerung der Notfalleinsätze, Großschadensereignisse, der weitgehende Wegfall des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und sinkende Dichte an Hausärzten.

  1. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass die Zahl der RTW nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten bedarfsgerecht erhöht wird.
  2. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten werden kann.
  3. Für die Zeit bis Mitte 2026 sind ab sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit so schnell wie möglich die Ziele und Vorgaben nach Nrn. 1, 2 und 3 zu erreichen und insbesondere die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel in Notfällen gem. § 2 Abs. 2 NRettDG jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.
  4. Es ist davon auszugehen, dass ein Fall der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs 2 NRettDG auch in den Fällen vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist oder die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (siehe Niedersächsischer Landtag Drs.18/10734 und Drs. 18/11368).
  5. Der Landrat wird zur Verfolgung der o. a. Ziele und Vorgaben beauftragt, unverzüglich insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen, Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.
  6. Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.
  7. Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass
    8.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,
    8.2 ein Fall der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs 2 NRettDG auch in den Fällen vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist oder die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann,
    8.3 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,
    8.4 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,
    8.5 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden – zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Folgen der Überschreitung der Eintreffzeiten für den Patienten, der Zeitpunkt und Zustand des Patienten bei der Übergabe an das Krankenhaus, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort, die Zahl der Fälle, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann eine RTW oder Notarzt angefordert wurde und die in diesen Fällen verstrichene Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und der Eintreffzeit des NKTW und des RTW) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,
    8.6 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf,
    8.7 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet,
    8.8 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird,
    8.9 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) im Benehmen mit der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. erstellt und nur nach Zustimmung des Kreistages genutzt werden.
  1. Der Landrat wird beauftragt, alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen, den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
  • die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
  • alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
  • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
  1. Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
  2. Für die zuvor genannten Aufträge werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt.
  3. Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleitstelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
  4. Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sind zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien einzuladen.
  5. Im Haushaltsplan 2026 sind für bisher nicht berücksichtigte Zwecke des Rettungsdienstes zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 500.000 € einzustellen a) für Kosten, die von den Kostenträgern nicht gedeckt sind oder nicht übernommen werden b) für die Qualifizierung von Aufgaben des Rettungsdienstes (insbesondere von Notfallsanitätern), ggf. in Kooperation mit privaten und kommunalen Rettungsdiensten.
  6. An den Verhandlungen mit den Kostenträgern werden zukünftig Vertreter der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt.
  7. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Begründung in unserem Beschlussvorschlag 941/XIX vom 25.09.2025 für die Kreistagssitzung am 25.09.2025 und die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage zum Rettungsdienst der Abgeordneten Laura Hopmann.
In dieser Antwort wird bestätigt, dass der Landrat und der Gutachter die Kreistagsabgeordneten und die Öffentlichkeit (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 25.07.2025) vor den Beschlüssen über die Rettungsdienstbedarfspläne mehrfach falsch über die Rechtslage informiert haben.
Nunmehr hat auch die Landesregierung die von der CDU-Kreistagsfraktion vertretene Auffassung als zutreffend bestätigt, dass von der jeweils zuständigen Rettungswache jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzliche innerhalb von 15 Minuten vom geeigneten Rettungsmittel erreichbar sein muss. So auch das OVG Lüneburg im Urteil vom 23. November 2006 –
11 LC 72/06: „Bei dem ersten eintreffenden Rettungsmittel muss es sich um ein geeignetes Rettungsmittel handeln… Dass das Rettungsmittel geeignet für den Rettungsdienst sein muss, lässt sich aber § 2 Abs. 2 BedarfVO-RettD entnehmen, wonach die Notfallrettung darauf auszurichten ist, dass der näher bezeichnete Einsatzort innerhalb der Eintreffzeit von einem geeigneten Rettungsmittel erreicht werden kann.“
In weiten Teilen des Landkreises Hildesheim werden diese Vorgaben aufgrund der ungenügenden Rettungsdienstbedarfspläne derzeit nicht und auch nicht ab dem 01.01.2026 erfüllt. Dies ist ein Verstoß gegen den flächendeckenden Sicherstellungsauftrag gem. § 2 NRettDG. Und dieser Verstoß gegen das Gesetz darf nicht weiterhin hingenommen werden.

„Aus der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Verpflichtung des Staates, ein funktionierendes System des Rettungsdienstes zur Verfügung zu stellen“ (Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2023 – 6 S 2249/22). Dieser Verpflichtung folgt § 2 des NRettDG, der die Behörden zu einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit geeigneten Rettungsdiensten verpflichtet.
Dieser Sicherstellungsauftrag wird in vielen Bereichen unseres Landkreises bereits seit Jahren nur ungenügend erfüllt, weil der Landrat die Einhaltung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten nicht überwacht hat.
Folglich ist auch eine nach § 4 Abs. 6 S. 2 NRettDG grundsätzlich jährlich vorzunehmende Fortschreibung des Bedarfsplanes unterblieben (siehe Verwaltungsgericht Hannover Urt.
v. 02.03.2010, Az.: 7 A 2427/08).
Die Daten über die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründer für deren Überschreitung wurden den Abgeordneten trotz umfangreicher Dokumentationspflichten vorenthalten (siehe auch § 11 NRettDG). Es wurde vom Hauptverwaltungsbeamten sogar wahrheitswidrig behauptet, dass selbst Daten über die Dauer der Hilfsfristüberschreitungen nicht relevant seien und auch nicht zur Verfügung stehen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz