Archiv der Kategorie: Allgemein

Kosten für Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zu ihrer Einschulung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.06.2025

Kosten für Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zu ihrer Einschulung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

als Anhang übersenden wir Ihnen die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 02.07.2024 und deren teilweise Beantwortung vom 21.11.2024 sowie die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 08.05.2025, die bisher völlig unbeantwortet ist, mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Werden Sie es beanstanden, dass die o. a. Anfragen bisher nicht bzw. nicht vollständig beantwortet worden sind?
  1. Mit welchen Mitteln werden Sie darauf hinwirken, dass die o. a. Anfragen vollständig beantwortet werden?
  1. Welche Informationen haben Sie über die Höhe der o. a. Betreuungskosten?
  1. Wie oft sind in den vergangen drei Jahren Betriebskostenabrechnungen der Kindertagesstätten vom Landkreis geprüft worden?
  1. Von welchen Kindertagesstätten werden Sie zukünftig eine Betriebskostenabrechnung verlangen?
  1. Von welchen Kindertagesstätten werden Sie zukünftig eine Betriebskostenabrechnung verlangen, in der die Kosten für o. a. Betreuung ausgewiesen wird?
  1. Wonach sind die freien Träger von Kindertagesstätten verpflichtet, den Gemeinden oder dem Landkreis a) ihre Betriebskostenabrechnungen und b) die wem gegenüber erbrachten Betreuungsleistungen darzulegen? Und wonach sind die Gemeinden oder der Landkreis verpflichtet, sich die Betriebskostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen zu lassen?
  1. Welche Art von Verträgen (sog. Defizitverträge oder welche anderen Verträge) haben welche Gemeinden bisher mit welchen Trägern abgeschlossen und welche dieser Verträge wollen Sie oder welche Träger oder welche Gemeinden wie ändern?
  1. Der Landkreis ist gem. § 69 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs 1 Nds. AG SGB VIII der „örtliche Träger“ der „öffentlichen Jugendhilfe“. Er hat die damit übertragenen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen. Aus welchen Gründen sind Sie entgegen der Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 22.12.2008 – 4 ME 326/08 – der Auffassung, dass Ihre o. a. Trägerschaft auf die Gemeinden übertragen wurde und der Landkreis Hildesheim erst am 01.08.2025 wieder der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein wird?
  1. Wann und wodurch ist die sog. Übertragung der Trägerschaft auf die Gemeinden erloschen oder unwirksam geworden? Wann und in welchem Verfahren soll ab 01.08.2025 die Trägerschaft von wem an wen und unter welchen Bedingungen übertragen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

2025_06_11_Anlagen_Anfrage_Kosten Kita_3 bis Einschulung

379 – Zwischennachricht


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Kinderspielplatz in Ruthe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor dem Kinderspielplatz in Ruthe

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitte Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und die anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Auf der Straße vor dem Spielplatz in Ruthe soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich die dazu nach der StVO erforderliche Anordnung zu treffen.

Begründung:

Es sind alle nach § 45 StVO erforderlichen Voraussetzungen gegeben, um die geforderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Schutz höchster Rechtsgüter anordnen zu können. Gründe, die der Anordnung entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Zudem hat sich auch der Rat der Stadt Sarstedt für eine solche Anordnung ausgesprochen, die grundsätzlich bereits durch den Kreistagsbeschluss vom 24.03.2022 und den Beschluss des Kreisausschusses vom 08.09.2024 gefordert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Beschlussvorschlag zur Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Beschlussvorschlag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 17.06.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 17.06.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in der nächsten Sitzung einen Vorschlag zur zukünftigen Finanzausstattung der Schulen vorzulegen und die von den Schulen angemeldeten Bedarfe an Finanzmittel mitzuteilen.

Begründung:

Die ohne Abstimmung mit den Kreistagsgremien vorgenommenen Kürzungen der Finanzmittel sind bisher in keiner Weise als sachgerecht begründet worden. Über die Höhe der zukünftigen Finanzmittel ist auf der Grundlage der von den Schulen angemeldeten Bedarfe durch die Kreistagsgremien zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Biotopvernetzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Biotopvernetzung

Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für ein „Sofortprogramm für Bepflanzungen an den Ufern Gewässer dritter Ordnung“ werden in diesem Jahr für die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze der Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung 200.000 € aus den Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln sollen die Gemeinden im Jahr 2025 auf Antrag 90 %, aber max. 20.000 € der Kosten für die Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze erhalten.

Die Mittel werden in der Reihenfolge der Anträge zugesagt: pro Gemeinde maximal 20.000 €.

Begründung:

Die Gewässer dritter Ordnung bilden eine bereits vorhandene Struktur zur Vernetzung von Biotopen. Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Gewässer umfasst auch den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze. Diese Rechtslage (§ 39 WHG und § 61 NWG) sollte für ein Sofortprogramm genutzt werden, das die Gemeinden an ihren Gewässern problemlos umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Tempo 30 km/h Groß Düngen

Hildesheim, 06.06.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Tempo 30 km/h Groß Düngen


„Wir haben Landrat Bernd Lynack (SPD) aufgefordert, vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte in Groß Düngen sofort eine sachgerechte Anordnung von Tempo 30 km/h vorzunehmen“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Hildesheim. Der Landrat habe die von den Abgeordneten am 09.10.2023 beschlossene Geschwindigkeitsbeschränkung nach nunmehr ca. 17 Monaten nicht wie gewollt, sondern so angeordnet, dass die Beschilderung die Verkehrssicherheit nicht verbessert, sondern eine Gefahr für Leib und Leben verursacht. Zudem hat die CDU gefordert, den Vorfall in den Kreistagsgremien zu beraten, insbesondere für den Fall, dass es aufgrund der angeordneten Beschilderung zu Unfällen kommen sollte.

 


Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.06.2025

Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreisausschuss hat am 09.10.2023 beschlossen, in dem o. a. Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Diesen Beschluss haben Sie ohne ausreichende Begründung erst nach ca. 17 Monaten ausgeführt. Zudem ist nun festzustellen, dass Sie die Beschilderung so vorgenommen haben, dass sie die Verkehrssicherheit nicht verbessert, sondern eine Gefahr für Leib und Leben verursacht. Diese Gefahr haben Sie sofort durch eine sachgerechte Beschilderung (z. B. auch durch ergänzende Schilder) zu beseitigen. Der Vorfall ist aufgrund seiner Tragweite in den Kreistagsgremien zu beraten, insbesondere für den Fall, dass es aufgrund der von Ihnen angeordneten Beschilderung zu Unfällen kommen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Berufsbildende Schulen – Akteneinsicht

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.06.2025

Berufsbildende Schulen – Akteneinsicht

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

von Frau Grella habe ich soeben per E-Mail eine Liste des Amtes 304 über die Unterlagen erhalten, die Sie uns bei der Akteneinsicht zu den festgestellten Brandschutzmängeln an oder in den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße und den dazu getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen vorlegen wollen.

Ich bitte Sie recht herzlich um eine Bestätigung, dass die in der o. a. Liste genannten Unterlagen alle Unterlagen sind, die Sie uns aufgrund unseres Antrages auf Akteneinsicht vorzulegen haben oder vorlegen wollen und es keine weiteren Brandschutzkonzepte, Sicherheitsberichte, Gutachten, Protokolle, gutachterlichen Überprüfungen, Stellungnahmen usw. über Brandschutzmängel an den o. a. Schulen gibt. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass wir um Übersendung und Vorlage aller Brandschutzkonzepte, Sicherheitsberichte, Gutachten, gutachterlichen Überprüfungen, Stellungnahmen, Vermerke, Mängellisten, Planungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen, Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes usw. über Brandschutzmängel an den o. a. Schulen gebeten haben: nicht nur die aus den vergangenen 10 Jahren (siehe insbesondere unser Schreiben vom 05.05.2025).

Zudem bitten wir Sie um einen Hinweis dazu, ob Sie uns die erbetenen Unterlagen übersenden oder aus welchen Gründen ganz oder teilweise nicht übersenden werden und ob Sie uns bei der Akteneinsicht weitere Unterlagen vorlegen werden, aus denen sich insbesondere eine Beantwortung unserer Fragen vom 21.05.2025 ergibt (Protokolle über Besprechungen, Präsentationen und Kostenermittlungen der Brandschutzplanungen auch aus 2022 und 2023 sowie Beauftragungen dazu oder Sofortmaßnahmen und technische Brandschutzplanung einschl. Maßnahmenbeschreibungen, Kostenermittlung und Terminplanung). Hierzu verweisen wir nochmals auf Ihre wiederholten Ankündigungen in den Ausschusssitzungen.

Wir möchten auch zur Klärung möglicher Versäumnisse genau wissen, wann welche konkreten Arbeiten oder Planungsleistungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen vorgeschlagen, vereinbart oder zu welchen Kosten beauftragt und wann mit welchem Ergebnis erbracht worden sind. Wir wollen z. B. auch klären, warum viele unserer Fragen zum Thema Brandschutz seit Monaten nicht beantwortet worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior 
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau