Archiv der Kategorie: Allgemein

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2024

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für die Beratung in den o. a. Gremien ist die Vorlage der Stadt Sarstedt (BV/017/2024) diesem Antrag beigefügt (s.u.). Es ist zu erörtern, von wem und wann welche Zusagen getroffen worden sind und aus welchen Gründen keine Finanzierung durch den RVHi vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Vorlage BV-017-2024pdf

 


Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.03.2024

 

S. O. S – B B S

Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt für die Kreistagssitzung am 14.03.2024 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde zum o. a. Thema.

Zudem beantragen wir bereits jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung zu unterbrechen, um insbesondere den Betroffenen die Gelegenheit zur Darlegung ihrer Situation zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.02.2024

 

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

in die Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 26.02.2024

Förderung der Kinderbetreuung

Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung

a) der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag),

b) der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie

c) der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder vorzulegen mit dem Ziel, dass

  • der Anteil der Städte und Gemeinden an dem vom Landkreis und den Städten und Gemeinden aufzubringenden Gesamtbetrag für Kinderbetreuungskosten nach o.a. Buchstaben a) und b) zumindest schrittweise auf max. 10 % abgeschmolzen wird und
  • eine stärkere Förderung der Tagesmütter erfolgt.

Daher ist in die Neufassung der o.a. Vereinbarung eine Regelung aufzunehmen, die den Anteil der Städte und Gemeinden an den Personalkosten deutlich absenkt. Dazu ist eine Änderung des § 6 erforderlich.

Ferner ist die Förderung des Landkreises für die Schaffung bzw. die Erhaltung von Plätzen von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Kinderhorten deutlich zu erhöhen. Dafür sind die in Nr. 1.4 der o. a. Grundsätze angegebenen Prozentsätze deutlich anzuheben (bisher 55 bzw. 57,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Eine Sonderregelung ist für die Kommunen zu treffen, die Bedarfszuweisungen erhalten oder bei einer weiteren Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung auf die Erfüllung eigener Aufgaben fast vollständig verzichten müssten.

  1. Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
  2. Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 2 dem Landtag zu übermitteln.

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Nds. Hinweisgebermeldestellengesetz – Einrichtung einer internen Meldestelle

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

 

„Interne Meldestelle“

Die CDU-Kreistagsfraktion will die Beschäftigten der Kreisverwaltung, die Rechtsverstöße melden, mehr als bisher vor möglichen Repressalien schützen. Dazu will sie im Kreistag gemäß einem Antrag vom 22.02.2024 einen Beschluss herbeiführen, weil neben der Landesverwaltung nunmehr auch die Kommunen, kommunale Anstalten und Zweckverbände eindeutig verpflichtet sind, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenommen davon sind Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Seit dem 18. Dezember 2021 existiert die EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL). Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung jedoch erst am 02. Juli 2023 (HinSchG) und der Niedersächsische Landtag hat erst am 14. Dezember 2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20. Dezember 2023 in Kraft trat.

Der Beschluss der CDU-Kreistagsfraktion zielt darauf ab, dass der Landkreis unverzüglich die gesetzlich geforderte „interne Meldestelle“ einrichtet, damit über vertrauliche Kanäle Verstöße gegen EU-, Bundes- oder Landesrecht gemeldet werden können. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hält dies für überfällig. „Wir müssen die schützen, die auf der Seite des Rechts stehen“, so Prior. Wenn Rechtsverstöße in der Verwaltung nicht konsequent geahndet werden, untergrabe dies unseren demokratischen Rechtsstaat, unsere Freiheit und unseren Wohlstand.

Die internen Meldestellen haben die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Die Stellen müssen unabhängig und mit fachkundigem Personal sowie erforderlichen Kompetenzen ausgestattet sein, um Folgemaßnahmen treffen zu können (insbesondere Dokumentation, Sachverhaltsaufklärung, Abgabe des Verfahrens an zuständige Stellen). Erfasst sind Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und auch Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft.


Meldung von Verstößen gegen Rechtsbereiche

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 23.02.2024

Meldung von Verstößen gegen Rechtsbereiche
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Gab es in den vergangenen zwölf Monaten innerhalb der Kreisverwaltung Meldungen oder Offenlegungen von Informationen über Verstöße a) gegen Rechtsbereiche im Sinne des
Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a) der RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. 10.2019 oder b) im Sinne des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), die in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fallen? Wenn ja, wann und an wen wegen Verletzung welcher Vorschriften?

Haben in den vergangenen zwölf Monaten innerhalb der Kreisverwaltung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorgelegen, die den Verdacht des Verstoßes gegen ein Schutzgesetz begründen? Wenn ja, wann und wegen Verletzung welcher Gesetz

Haben in den vergangenen zwölf Monaten zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorgelegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten? Wenn ja, wann und wegen Verletzung welcher Vorschriften haben Sie über die Einleitung oder Einstellung a) sog. „Vorermittlungen“ und b) eines Disziplinarverfahrens entschieden?

Begründung:

Nach überwiegend vertretener Auffassung haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach der „Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Whistleblower-Richtlinie), seit dem 18.12.2021 ein Recht auf die Inanspruchnahme einer internen Meldestelle bei ihrem öffentlichen Beschäftigungsgeber.

Unabhängig davon gilt nach wie vor der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der die Verwaltung an Recht und Gesetz bindet und verpflichtet, rechtswidrige Zustände zu beseitigen und insbesondere gegen die Verletzung von Schutzgesetzen innerhalb und außerhalb der Verwaltung vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

197 – Antwort


Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 22.02.2024

Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem.
§ 1 NHinMeldG
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Die interne Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG ist unverzüglich einzurichten.

Begründung:

Die „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ist in vielen Mitgliedstaaten entgegen den Artikeln 26 und 28 erst mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt worden. Zur Anwendung dieser EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL) bestand allerdings die verbreitete Auffassung, dass insbesondere die Pflicht zum Betreiben interner Meldestellen für öffentliche Stellen bereits seit dem 18. Dezember 2021 bestehe, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch einer Richtlinie dann eine unmittelbare Wirkung zukommt, wenn sie ein Mitgliedsstaat nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Bei uns erfolgte die Umsetzung auf Bundesebene erst durch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG), das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Es schützt hinweisgebenden Personen und verpflichtet Beschäftigungsgeber mit grundsätzlich mehr als 50 Beschäftigten interne Meldestellen für die Abgabe von Meldungen der Beschäftigten über Verstöße zum Beispiel gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union einzurichten. In der Gesetzesbegründung heißt es: „In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Fällen gekommen, in denen hinweisgebende Personen Nachteile zu erleiden hatten. In anderen Fällen ist davon auszugehen, dass Personen mit Insiderwissen von einer Meldung abgesehen haben, weil sie Repressalien fürchteten. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.“

Da gem. § 12 HinSchG Einzelheiten zu den internen Meldestellen von den Ländern zu bestimmen sind, hat der Niedersächsische Landtag am 14.12.2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20.12.2023 in Kraft getreten ist. Danach sind die Kommunen, kommunalen Anstalten, Zweckverbände usw. verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenomen davon sind Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft. Daher ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion geboten, nunmehr unverzüglich eine interne Meldestelle einzurichten, in der keiner Dienstaufsicht unterliegende Personen arbeiten und die Meldungen über vertrauliche Kanäle entgegennehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung u. Innere Dienste