Archiv der Kategorie: Allgemein

Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH
Beschlussvorschlag zu TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 27 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Fraktion die Unabhängigen und der FDP-Fraktion (Antrag 348/XIX) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Satz wie folgt gefasst wird:

„Im nichtöffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses wird die Geschäftsführung der Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH die Machbarkeitsstudie bzgl. der etwaigen Sanierung oder des etwaigen Neubaus des Solebads vorstellen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Frakionsvorsitzender


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

  

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 26.06.2023 (Nr. 344/XIX) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung für alle Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler erreicht. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 sollen das Deutschlandticket kostenfrei erhalten. Die Regelung eröffnet zudem die weitergehende Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlcihen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kulturförderrichtlinie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 28.06.2023

 

Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie
Beschlussvorschlag zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag Nr. 338/XIX der Mehrheitsgruppe wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgender Satz gestrichen wird:

„Im Vorfeld sind nach Erarbeitung in der Jury die Geschäftsordnung und die Bewertungskriterien dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.“.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Pressemitteilung zu Kosten der Schülerbeförderung

 

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim wird am 29.06.2023 erneut über die Kosten der Schülerbeförderung entscheiden. Die CDU schlägt vor, dass allen Schülerinnen und Schülern von der ersten bis zur letzten Klasse sowie allen Auszubildenden ganzjährig also auch in den Ferien das Deutschlandticket für 20 € pro Monat angeboten wird, damit sie für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle und auch sonst mobil sind. Eine Mehrheit dafür im Kreistag ist aber fraglich, denn den Grünen ist das zu teuer und die SPD wird sich im Kreistag wie üblich den Grünen anschließen. Die Gruppe von Grünen und SPD hat schon in der Vergangenheit die Vorschläge der CDU abgelehnt, einen vom Wohnort unabhängigen und kreisweit einheitlichen Preis festzusetzen. Im Gegensatz zur CDU wollen Grüne und SPD nach Pressberichten durchsetzen, dass alle Schüler der Klassen 5 bis 10 aus der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim das Deutschlandticket kostenfrei erhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sollen pro Monat einen Aufschlag von 29,40 € zahlen, wenn sie ihr Schüler-Abo zu einem Deutschland-Ticket umwandeln wollen.

 


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2023

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 30 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 und zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 30.05.2023 (Nr. 320) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung dadurch erreicht, dass allen Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV und des Freistellungsverkehrs der Erwerb des Deutschlandtickets für 20 Euro pro Monat angeboten wird. Die Regelung eröffnet eine Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

145 – Antwort

 


Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim,  26.06.2023

Schülerbeförderung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.06.2023 wurde berichtet, dass nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. der Mehrheitsgruppe das Deutschlandticket kostenfrei von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 10 und den Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II für 29,40 Euro Zuzahlung erworben werden kann.

Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo, ab wann und in welchem Verfahren ist das o. a. Deutschlandticket zu beantragen?
  2. Welche Auszubildenden und welche Schülerinnen und Schüler welcher Jahrgänge sollen ein Deutschlandticket kostenfrei oder mit welcher Zuzahlung erhalten a) für den Schulbesuch, b) außerhalb der Schulzeiten oder c) in den Ferien?
  3. Welche Kosten wird die Umsetzung des Beschlusses a) der Verwaltung und b) der Mehrheitsgruppe verursachen?
  4. Welche Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung des Beschlusses a) der Verwaltung und b) der Mehrheitsgruppe zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

145 – Antwort

 


Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hilddesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2023

 

Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1. Dem mit Vorlage 436/XIX vorgelegten Entwurf der o. a. Richtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

a) Punkt 6 Absatz 2, Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“

b) Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:

„Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“

2. Die o. a. Richtlinie soll unter Berücksichtigung der von den Tagespflegepersonen mit Schreiben vom 19.10.2022 vorgelegten Anregungen überarbeitet werden. Insbesondere die Regelungen zum Betreuungsentgelt (Nr. 6 der o. a. Richtlinie) sind hinsichtlich einer höheren Vergütung kurzfristig zu überarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu soll möglichst in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen.

Begründung:

Die in Nr. 1 vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Verwaltung sind hinsichtlich einer Gleichbehandlung erforderlich. Die in Nr. 2 vorgeschlagene weitere Überarbeitung sollte erfolgen, weil die bisherigen in Nr. 6 genannten Steigerungsbeträge von 2,35% aufgrund der aktuellen Inflationsrate und den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht angemessen erscheinen.

Im Übrigen ist eine transparentere Regelung anzustreben.

Mit freundlichem Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender