Archiv der Kategorie: Allgemein

Schließung der Galeria in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.03.2023

Schließung der Galeria in Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Maßnahmen sehen Sie, durch die der Landkreis unterstützend darauf hinwirken kann, die Schließung der Galeria in Hildesheim zu verhindern?
  • Welche Gespräche haben Sie dazu bisher mit wem und welchen Ergebnissen geführt?
  • Welche weiteren Gespräche sind geplant?

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

115-Zwischennachricht

115-Antwort der Verwaltung


Altlast auf dem Grundstück der Berufsbildenden Schulen an der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.03.2023

 

Altlast auf dem Grundstück der Berufsbildenden Schulen an der Steuerwalder Straße
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach uns vorliegenden Informationen befinden sich auf dem o. a. Grundstück Altlasten durch eine angebliche Bauschuttdeponie.

Wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo befindet sich die Altlast (Angaben zu Lage und Größe)?
  2. Über welchen Zeitraum ist die Deponie von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage betrieben worden?
  3. Wann wurde festgestellt, dass von der Deponie Emissionen ausgehen?
  4. Wann und wie sind die Ursachen für diese Emissionen untersucht worden und mit welchen Ergebnissen?
  5. Wann und wie soll geprüft werden, welche weiteren Untersuchungen der Altlast hinsichtlich welcher Emissionen erforderlich sind?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

116 – Antwort der Verwaltung v. 05.04.23


Phase 0 der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.03.2023

 

 

Phase 0 der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Beschlussvorschlag zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur und des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.03.2023, zu TOP 7 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2023 und zu
TOP 37 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur und des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.03.2023, zu TOP 7 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2023 und zu TOP 37 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Werner-von-Siemens-Schule und die Walter-Gropius-Schule sollen in Hildesheim an einem Standort neu gebaut werden, der mit dem ÖPNV gut erreichbar ist.

Dafür soll in einer möglichst kurzfristig durchzuführenden Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die Gebäude bzw. den Gebäudekomplex vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.03.2023

 

Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen
Beschlussvorschlag zu TOP 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2023 und zu TOP 24 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2023 und zu TOP 24 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Homepage des Landkreises zum Thema „Wärmepumpen“ einen Hinweis darauf zu geben, welche Vorschriften für den Betrieb von Wärmepumpen relevant sind. Zudem ist anzugeben, von welchen Stellen (z. B. Verwaltung oder Klimaschutzagentur) Bürgerinnen und Bürger auf Nachfrage nähere Informationen erhalten können.

Begründung:

Auf unseren Antrag vom 11.01.2023 weisen wir hin.

 

Mit freundlichen Grüßen                        

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Masterplan Windenergie im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2023

 

Masterplan Windenergie im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2023 und zum TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Den Kreistagsabgeordneten und den Gemeinden sind umgehend alle beim Landkreis vorliegenden Informationen und Angaben einschl. der des Landes über die im Landkreis zur Gewinnung von Windenergie a) grundsätzlich in Betracht kommenden, b) zur Verfügung stehenden oder c) ausgeschlossenen Flächen zuzuleiten oder einsehbar zu machen, um auch nachvollziehen zu können, wie die 1,27% ermittelt worden sind. Zu den o. a. Angaben zählen auch vorliegende Untersuchungen und Gutachten.
  2. Die Verwaltung lädt zum Thema „Ausbau der Windenergie“ kurzfristig zu einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung für alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte sowie die Hauptverwaltungsbeamten ein.In dieser Veranstaltung sollen folgende Informationen mitgeteilt werden:
    – die wesentlichen neuen gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie und die dazu vom Landkreis sowie den Städten- und Gemeinden zu treffenden Maßnahmen einschl. Zeitplan,
    – die aktuellen Planungen und Vorhaben für Anlagen zur Erzeugung von Windenergie und die dazu vom Landkreis und den Gemeinden zu treffenden Maßnahmen.

    Anschließend soll die Verwaltung zu einer entsprechenden öffentlichen Informationsveranstaltung einladen.

  1. Der Landkreis verabredet zum Ausbau der Windenergie mit den Städten und Gemeinden ein koordiniertes Vorgehen und erstellt dazu möglichst bis Mitte des Jahres auf der Grundlage vorhandener Raum- und Bauleitplanungen sowie der Informationen nach o. a. Nr. 1 einen ersten Standortplan mit Angaben zum Bestand, zum geplanten Ausbau, zur Umsetzbarkeit (einschl. vorliegender Untersuchungen und Gutachten) und zum Nutzen der einzelnen angestrebten Vorhaben. Der Plan soll auch in digitaler Form erarbeitet und fortgeschrieben werden sowie der Öffentlichkeit zugänglich sein.
  2. Die Verwaltung erstellt eine fortzuschreibende Übersicht über die administrativ-organisatorischen Maßnahmen des Landkreises einschließlich Zeitplan, die den Ausbau von Netzen und Aufbau von Speichern für die o. a. Anlagen unterstützen bzw. fördern können. Dazu soll auch eine digitale Übersicht zum jeweiligen Stand bzw. zur Entwicklung dieser Infrastruktur dienen.
  3. Die Verwaltung erstellt bis zur nächsten Kreistagssitzung eine fortzuschreibende Planung zum Potential und zur Lage der für die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie benötigten Ausgleichsflächen im Landkreis Hildesheim mit Angaben zum Bestand der vorhandenen Flächen, zur Bedeutung der einzelnen Flächen für den Naturschutz und die CO2-Bilanz sowie die naturschutzrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen und deren Vernetzung.Die Verwaltung erstellt einen fortzuschreibenden Plan dazu, welche konkreten Maßnahmen auf welchen Flächen wann und mit welchem finanziellen Aufwand durchgeführt werden sollen. Ein erster Entwurf des Planes ist dem Kreistag bis ca. Mitte 2023 mit Angaben über die in diesem Jahr auszuführenden Entwicklungsmaßnahmen vorzulegen. Für die Sicherung, Entwicklung, Unterhaltung und Vernetzung von Ausgleichsflächen sind Mittel unter einem gesonderten Haushaltsansatz bereitzustellen.
  1. Die Verwaltung teilt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages mit, welche einzelnen Untersuchungen, Planungen, Auftragsvergaben und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie und der o. a. Maßnahmen a) durch interne und
    b) externe Kräfte in den einzelnen Jahren bis Ende 2026 erforderlich und welche Haushaltmittel für welche Jahre einzuplanen sind. Dabei sind zumindest drei Hauptgruppen zu unterscheiden: A) Anlagen zur Erzeugung von Windenergie, B) Ausbau von Netzen und Aufbau von Speichern sowie C) Ausweisung, Entwicklung, Unterhaltung und Vernetzung von Ausgleichsflächen.

Begründung:

Für einen sachgerechten Ausbau der Windenergie und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ist ein für alle Betroffenen transparentes und zwischen Landkreis und Gemeinden koordiniertes Verfahren erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz, Umwelt
und Hochwasserschutz
der CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Vermeidung von Energiesperren

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2023

 

Vermeidung von Energiesperren
Antrag Nr. 263/XIX der Gruppe vom 06.03.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 8 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2023 und zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag (Antrag 263/XIX) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für den Beschluss erforderlichen Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit ist fortlaufend zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior

Fraktionsvorsitzender


Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.03.2023

 

Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 5 der Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2023 und zu TOP 34 der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, durch entsprechende Gesetzesinitiativen kurzfristig darauf hinzuwirken, dass insbesondere die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen dauerhaft erhalten bleiben.

Begründung:

In den vergangen Jahren hat sich gezeigt, dass es sachgerecht wäre die Förderschulen zu erhalten. Daher wäre es hinsichtlich einer ausreichenden Planungssicherheit gesetzgeberisch erforderlich, sehr kurzfristig tätig zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender