Archiv der Kategorie: Allgemein

Hilfe für die Menschen der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 28.02.2022

Hilfe für die Menschen der Ukraine

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten, Sie den Beratungspunkt „Hilfe für die Menschen der Urkaine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Angesichts des kriegerischen Überfalls auf die Ukraine, ist es zu beraten und zu beschließen wie der Landkreis Hildesheim den Menschen dieses Landes, insbesondere den Flüchtlingen helfen kann. Zu beraten wäre zum Beispiel die Bereitstellung von Mitteln unter einem gesonderten Haushaltsansatz, die Einrichtung eines Spendenkontos, die Planung und Errichtung von Unterkünften, die gesundheitliche Betreuung, die Organisation und Benennung von Anlaufstellen, eine Informationsplattform in den erforderlichen Sprachen, die Organisation von Dolmetschern, Förderung und Unterstützung im Bereich Bildung und Sprachen, die Einziehung der Städte und Gemeinden und der Einrichtungen, die schon bisher bei der Migrationsarbeit geholfen haben.

Eine kurzfristige Beratung ist nach unserer Auffassung auch deshalb erforderlich um tätige Hilfe zu verabreden und deutlich zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag 44/XIX vom 03.02.2022 und unseren Beschlussvorschlag vom 21.01.2022, der im Fachausschuss und Kreisausschuss als behandelt betrachtet wurde, übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Es soll ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.
  2. An der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes sollen die Kommunen des Landkreises und solche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Polizei) beteiligt werden, die für das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten können.
  3. Die Verwaltung wird gebeten,

a.bei den Landkreiskommunen abzufragen, ob und ggf. welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden (z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1c StVO oder innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, Anlage von Fußgängerüberwegen oder sicheren Radwegen),

b. bei der Polizei nachzufragen, ob und ggf. wie sie das Projekt unterstützen wird und in welchen Bereichen Maßnahmen vordringlich erscheinen,

c. bei Ortsterminen der Verkehrsbehörde (mit und ohne Beteiligung der Verkehrskommission) auf die Beteiligung der örtlich Betroffenen und von Vertreterinnen und Vertretern der Orts-, Gemeinde- und Stadträte hinzuwirken, um deren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen,

d. den Kreistagsgremien einen Vorschlag für die Konzepterarbeitung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kommunen und der Polizei vorzulegen,

e. den Kreistagsgremien mitzuteilen, ob und ggf. welche bisher nicht genutzten Fördermittel für ein Verkehrssicherheitskonzept oder eine entsprechende Planung zur Verfügung stehen,

f. Den Kreistagsgremien mitzuteilen, welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim derzeit welche Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen sind: a) nach Satz 1 und b) nach Satz 2 der Verordnung.

Für die Konzepterarbeitung sind 30.000 Euro im Haushalt des Landkreises 2022 einzuplanen

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Beratung im Fachausschuss und die dabei geplanten interfraktionellen Gespräche über Erweiterung bzw. Modifizierungen des Beschlussvorschlages.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior               gez. Kathy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicher­heit

 


Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

023 – Antwort der Verwaltung v. 01.03.22

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 zu TOP 15 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 (Vorlage 1164/XVIII) gebeten zu prüfen, ob eine Bezuschussung über 30% hinaus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (geplant 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022) erfolgen kann. Dabei ist u.a. zu untersuchen, ob eine solche Erhöhung per se oder nur für solche Monatskarten erfolgen sollte, die einen bestimmten Betrag (aufgrund der Entfernung) überschreiten

Begründung:

Nach Mitteilung der Verwaltung über die bisherige Inanspruchnahme der Zuschüsse gemäß Schreiben vom 27.01.2022 – (301) Br-MI –  sind im Jahr 2021 lediglich 85.000 Euro verausgabt worden (für die Zeit ab 01.08.2021). Auch bei einer vermehrten Inanspruchnahme der Förderung werden vermutlich die im Haushaltsjahr 2022 geplanten Mittel i.H.v. 500.000 Euro eine ggf. höhere Förderung zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, den 16.02.2022

 

Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind derzeit welche Zuständigkeiten nach
§ 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen:

a) nach Satz 1 und

b) nach Satz 2 der Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Herrn Landrat                                                                                    Hildesheim, den 14.02.2022
Bernd Lynack

im Hause                                                                                                 

Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten zur Beurteilung der Kreisumlage“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Zur Unterstützung der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage für die Haushalte ab 2023 sollen die wesentlichen Haushaltsdaten der Kommunen erfasst und aufbereitet werden, z.B. für einen Zeitraum auch der vergangenen 10 Jahre. Die Verwaltung wird gebeten, den Kreistagsgremien hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten, ggfls. bietet sich eine Projektarbeit mit der Universität Hildesheim an. Soweit erforderlich, ist ein ausreichender Haushaltsansatz in den Haushalsplan 2022 aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisumlage ist unter Berücksichtigung der Finanzkraft einzelner Kommunen nach einer Ermessensentscheidung des Kreistages festzusetzen.

Für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens sind insbesondere die wesentlichen Finanzdaten jeder einzelnen Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde zu erfassen und zu bewerten.

Bei der Bewertung sind nicht nur der jeweils aktuelle Stand, sondern auch (über einen ausreichenden Zeitraum) die bisherige und voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen.

In diesem Sinne hat die Universität Hildesheim im Rahmen eines universitären Projektes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt, relevante Daten digital zu erfassen und für eine Ermessensentscheidung aufzubereiten.

Einzelheiten sind in einer Präsentation unter folgendem Link dargestellt:

https://www.dropbox.com/sh/3k2f6xszvca7dot/AACIAs76PLBONSv1RCPepIWia?dl=0

Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior                                                                      Fraktionsvorsitzender


Behindertenparkausweise

Herrn Landrat
Bernd Lynack

 

im Hause

Hildesheim, den  11.02.2022

Behindertenparkausweise
Anfrage gem. 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der blaue EU-Parkausweis wird für Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) auf Antrag ausgestellt. Er stellt damit einen wichtigen Bestandteil zur Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesellschaft dar. Daneben gibt es Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen zum Parken in Halteverboten oder bestimmten Parkzonen sowie Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeiten (orangener Parkausweis). Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden den orangenen Behindertenparkausweis auszustellen

Wie von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hildesheim an uns herangetragen wurde, sind langjährigen Inhabern des orangenen Behindertenparkausweises eben dieser von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Hildesheim zum Jahreswechsel 2021/2022 nicht weiterbewilligt worden, obwohl die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger unverändert waren.

Vor dem o. a. Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele EU-Parkausweise und wie viele orangene Behindertenparkausweise sind in den Jahren 2020 und 2021 vom Landkreis Hildesheim a) beantragt und b) mit welcher Begründung abgelehnt worden?

Wann und wie haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung des orangenen Behindertenparkausweise geändert?

Aus welchen Gründen werden im Landkreis Hildesheim Weiterbewilligungen des orangenen Behindertenparkausweises, trotz gleichbleibender Voraussetzungen bei den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern, nicht mehr vorgenommen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior                                                     gez. Laura Hopmann MdL                          Fraktionsvorsitzender                                                 Kreistagsabgeordnete

 


Behindertenparkausweise

020 – Antwort der Verwaltung v. 02.03.22

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 11.02.2022


Anfrage gem. 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der blaue EU-Parkausweis für Schwerbehinderte wird Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) auf Antrag ausgestellt. Er stellt damit einen wichtigen Bestandteil zur Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesellschaft dar. Daneben gibt es Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen zum Parken in Halteverboten oder bestimmten Parkzonen sowie Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeiten (orangener Parkausweis). Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden den orangenen Behindertenparkausweis auszustellen

Wie von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hildesheim an uns herangetragen wurde, sind langjährigen Inhabern des orangenen Behindertenparkausweises eben dieser von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Hildesheim zum Jahreswechsel 2021/2022 nicht weiterbewilligt worden, obwohl die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger unverändert waren.

Vor dem o. a. Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele EU-Parkausweise und wie viele orangene Behindertenparkausweise sind in den Jahren 2020 und 2021 vom Landkreis Hildesheim a) beantragt und b) mit welcher Begründung abgelehnt worden?

Wann und wie haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung des orangenen Behindertenparkausweise geändert?

Aus welchen Gründen werden im Landkreis Hildesheim Weiterbewilligungen des orangenen Behindertenparkausweises, trotz gleichbleibender Voraussetzungen bei den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern, nicht mehr vorgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior                                                      gez. Laura Hopmann MdL                         Fraktionsvorsitzender                                                 Kreistagsabgeordnete