Archiv der Kategorie: Allgemein
IGS Bad Salzdetfurth
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. i. A.
im Haus
Hildesheim, 16.02.2018
Schulbezirk der IGS Bad Salzdetfurth
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulbezirk der IGS Bad Salzdetfurth“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der für die IGS Bad Salzdetfurth zugrunde gelegte Schulbezirk (bisher nur Stadt Bad Salzdetfurth incl. Ortsteile) wird um die Stadt Bockenem, Gemeinde Diekholzen, Gemeinde Holle, Gemeinde Lamspringe und Gemeinde Sibbesse erweitert.
Die Schulbezirkssatzung ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim hat am Standort Bad Salzdetfurth zum 01.08.2009 eine integrierte Gesamtschule eingerichtet. Diese Schule ist mittlerweile aufgewachsen und verfügt über eine gymnasiale Oberstufe.
Bei der Planung und Konzeptionierung sowie Genehmigung der IGS im Jahr 2008 wurde ein deutlich größerer Bereich einbezogen, als letztendlich im „Schulbetrieb“ tatsächlich umgesetzt. Es hatte sich bereits bei der Konzeptionierung abgezeichnet, dass eine sehr große Anzahl von möglichen Schülerinnen und Schüler diese Schulform wählen würden.
Die Schulleitung und das Kollegium haben in den letzten Jahren die IGS Bad Salzdetfurth fortlaufend durch einen sehr intensiven Evaluationsprozess optimiert.
Es handelt sich bei der IGS Bad Salzdetfurth um eine sehr innovative Schule, die den Schüler/innen umfangreiche (Entwicklungs-)Möglichkeiten bietet. Durch den Anbau konnte der räumliche Umfang, und durch die fortlaufende Evaluation die pädagogischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schüler und Schülerinnen aufzunehmen, die in den vergangen Jahren die IGS Bad Salzdetfurth besuchen wollten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 31.01.2018
Aufnahme in die Tagesordnung zur nächsten Ausschusssitzung
Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim
Sehr geehrter Herr Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Ausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist zu prüfen und ggfs. kurzfristig anzustreben, die bisherige Organisation der Volkshochschule zu optimieren und die Finanzierung der einzelnen Angebote der Volkshochschule nachhaltig zu sichern.
Hinsichtlich der Organisation könnte z.B. nach Abstimmung auch mit dem Aufsichtsrat der Volkshochschule Hildesheim gGmbH und der Stadt Hildesheim auf die weitere Beteiligung der Stadt Hildesheim verzichtet werden.
Dies könnte auch die Handlungsmöglichkeiten der bisher Beteiligten aus der Stadt Hildesheim an der Volkshochschule für andere Aufgabenbereiche verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Verbesserungsgebot beim Gewässer- und Hochwasserschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 23.11.2017
Gewässer- und Hochwasserschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewässer- und Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis Mitte 2018 einen Bericht darüber vorzulegen,
– welche konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes wann und an welchen Stellen getroffen werden sollen, um Gewässer zu renaturieren oder einen guten Zustand von Gewässern entsprechend dem Verbesserungsgebot nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen,
– welche Finanzmittel dem Landkreis nach dem NFAG oder anderen Regelungen für die zuvor genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, wie diese Finanzierung (Art und Umfang) von der Kreisverwaltung beurteilt wird und welche Finanzierung bisher der Landkreistag von der Landesregierung gefordert hat.
Begründung:
Der Gewässerschutz und der Hochwasserschutz haben in den vergangen Jahren und in jüngster Vergangenheit enorme Bedeutung erlangt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können nur überregional geplant und durchgeführt werden. Grundlage dafür muss eine Planung sein, die beide Belange berücksichtigt und alle Beteiligten frühzeitig einbindet. Für den Hochwasserschutz hat der Kreistag bereits entsprechende Planungen in Auftrag gegeben. Diese Planungen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes zu erweitern. Dies ist auch erforderlich, um eine Vorstellung über die Höhe der Kosten zu erhalten, die bei einer wirksamen Erfüllung des uns gesetzlich übertragenen Verbesserungsgebotes anfallen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes Siegfried-Giesen
Presseerklärung der Gruppe SPD/CDU im Hildesheimer Kreistag
Zur geplanten Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes in Giesen/Sarstedt hat die Gruppe SPD/CDU des Hildesheimer Kreistages in den vergangenen Monaten sehr konstruktive Gespräche mit dem Bergamt, Kali+Salz, zwei Umweltministern und mit der BI Giesen geführt; weitere Gespräche sollen folgen: mit dem BUND, den Gemeinden, dem Bergamt und ggf. erneut mit Kali+Salz.
Derzeit besteht folgender Sachstand: Zu dem vorliegenden Entwurf des Landesbergamtes für eine wasserrechtliche Erlaubnis (veröffentlicht Ende Oktober 2017), besteht Übereinstimmung mit der Kreisverwaltung, deutliche Nachbesserungen zu fordern. Dies gilt insbesondere für: vorrangige Nutzung/Vermarktung der Reststoffe/Auffahrsalze zur Haldenvermeidung, Konkretisierung der Parameter zu den Abdeckmaterialien für Alt- und Neuhalde, Termine und Fristen für die einzelnen Maßnahmen (z.B. Beginn und Ende der Abdeckung der Halden) und einzelnen Betriebsphasen, Nachweise vor Inbetriebnahme, dass die Umsetzung von bestimmten Nebenbestimmungen und Vorhaben gewährleistet sind, Vorgaben zur Erweiterung des Monitorings für Grundwasser- und Bodenabsenkungen – auch hinsichtlich des Istzustandes und regelmäßiger Veröffentlichung, Ausschluss bestimmter Schadstoffe und Abdeckmaterialien, Verpflichtung, Immissionen auf das unbedingt notwendige Maß zu minimieren (z.B. Verwehungen), Vorgaben für Sonderbetriebspläne, Konkretisierung aller Einleitungsparameter für alle relevanten Schadstoffe sowie Maßnahmenplan zur Reduzierung der Grundwasserbelastung. Ferner sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Abfallaufbereitungsanlagen zu verhindern.
Antrag einer Sondersitzung zur Schülerbeförderung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 20.12.2017
Antrag gemäß § 27 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung auf Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 9.1.2018
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, aus aktuellem Anlass zu einer Sondersitzung des Schulausschusses am 9.1.2018 mit dem Tagesordnungspunkt „Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ einzuladen.
Begründung:
Wie u.a. aus der öffentlichen Presse bekannt wurde, wird die Firma Rizor nach ihrer angemeldeten Insolvenz Ende Januar die Schülerbeförderung einstellen.
Aktuell sind von Seiten des Landkreises Hildesheim 15 Unternehmen aufgefordert, bis zum 29.12.2017 entsprechende Angebote zur Sicherstellung der Schülerbeförderung ab dem 1.2.2018 abzugeben.
Nach Auskunft des Fachamtes wird die Auswertung fristgerecht eingereichter Angebote in der ersten Kalenderwoche im Jahr 2018 erfolgen. Eine im unmittelbaren Anschluss stattfindende Schulausschusssitzung mit einem Bericht der Verwaltung zum vorgenannten Thema ist daher dringend geboten.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Projekt „Digitale Bildung“
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 06.11.2017
Haushaltsentwurf 2018 – Projekt „Digitale Bildung“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Digitalisierung der Schulen ist ein hochkomplexes Thema, das einer breiten und nachhaltigen Planung bedarf. In diesem Zusammenhang soll auch auf Erfahrungen anderer zurückgegriffen werden, sodass die Expertisen von außen die Diskussion und Planung bereichern.
Bereits zum Haushaltsjahr 2017 wurden auf Antrag der Gruppe SPD-CDU zur Umsetzung des Projektes „Digitale Bildung“ Mittel für den Einstieg und die Projektrealisierung eingestellt, um
- eine schulische Bestandsaufnahme durchzuführen
- die Sensibilisierung aller am Bildungssystem Beteiligten vorzunehmen sowie
- eine konzeptionelle Ausrichtung und Zukunftsplanung der hiesigen Schullandschaft zu erarbeiten.
In diesem Jahr wurden erste Veranstaltungen zum Einstieg in das Projekt durchgeführt. So wurden bereits zwei Vortragsveranstaltungen zu den Themen „Schule 4.0 – die Zukunft des digitalen Lernens“ und „Der Bremer Weg zu einer webbasierten Lernplattform“ durchgeführt.
Der Einstieg in das Projekt soll auch im Haushaltsjahr 2018 fortgesetzt werden. Es sind daher entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 Euro auch im Haushaltsjahr 2018 einzustellen.
Die Haushaltsmittel 2017 in Höhe von ebenfalls 50.000 Euro wurden im Budget 20 eingestellt. Durch die beiden zuvor genannten Einstiegsveranstaltungen sind diese noch nicht vollständig aufgewendet worden. Im Rahmen der bestehenden Budgetregeln ist in diesem Budget eine Übertragung in Höhe von 2/3 der nicht verbrauchten Haushaltsmittel möglich. Eine Übertragung dieser nicht verbrauchten Haushaltsmittel im Rahmen der Budgetregeln wird insoweit ausdrücklich befürwortet.
Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, des Kreisausschusses und Kreistages:
Im Haushaltsplan 2018 werden zur Fortsetzung des Projektes Digitale Bildung im Dezernat 3 unter dem Titel „Digitales Lernen“ 50.000 Euro eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Verlängerungsvereinbarung für Kindertagesstätten
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 03.11.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Thema Kindertagestätten/Verlängerungsvereinbarung übersenden wir Ihnen im Hinblick auf die weiteren Beratungen folgenden Beschlussvorschlag:
Zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim soll die als Anlage (s.unten) beigefügte Vereinbarung getroffen werden. Dieser Fassung stimmt der Kreistag zu. Er bittet die Kommunen unseres Landkreises, dieser Fassung ebenfalls zuzustimmen, wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
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Vereinbarung zur Fortschreibung
der Vereinbarung
zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Zwischen den unten aufgeführten Städten, Gemeinden und Samtgemeinden
(nachfolgend Gemeinde genannt),
vertreten durch die Bürgermeisterin / den Oberbürgermeister / den Bürgermeister
und
dem Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(nachfolgend Landkreis genannt),
vertreten durch den Landrat,
wird jeweils folgende Vereinbarung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die Wahrnehmung u. a der Aufgaben der Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 02.07.2015 geschlossen.
Präambel:
Die Gemeinden und der Landkreis sind sich einig, die Geltungsdauer der bisherigen o. g. Vereinbarungen bis Ende 2018 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.
Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.
Für dieses Ziel teilen die Gemeinden dem Landkreis bis Mitte 2018 nach entsprechendem Ratsbeschluss mit, ob sie vorbehaltlich einer noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligung des Landkreises zu einer grundsätzlich dauerhaften Übernahme der Aufgaben ab 2019 bei folgenden Grundsätzen bereit sind:
a) Die Zuschüsse des Landkreises sollen zu einem einheitlichen Prozentsatz die Defizite in den Gemeinden bei Zugrundelegung von unter ihrer Beteiligung zur erarbeitenden Mindeststandards ab 2019 zumindest zu 50 Prozent abdecken.
b) Die Gemeinden verpflichten sich zur Umsetzung von unter ihrer Beteiligung noch zu erarbeitenden oder fortzuschreibenden Richtlinien oder Grundsätzen des Landkreises Hildesheim insbesondere über
– die Verfahren oder Kriterien bei der Vergabe von Förder- und Betreuungsplätzen,
– die Rechnungslegung und dabei insbesondere der Erfassung und Offenlegung der für die
Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen
Einrichtungen,
– die Mindestanforderungen bei der Übertragung der o. a. Aufgaben an Dritte.
c) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. mehr…