Entwicklungsperspektiven des Landkreises (Fusion)

Änderungsanträge gem. § 9 Geschäftsordnung zum Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss (TOP 5) am 17.03. 2014 und den Kreistag (TOP 9 der öffentl. Sitzung) am 24.03.2014 zu den Entwicklungsperspektiven des Landkreises; Vorlage 592/XVII

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP stellt folgende Änderungsanträge: 

Nr. 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt neu gefasst:
Der Kreistag stimmt den Verhandlungen mit dem Landkreis Peine unter folgenden Zielvorgaben zu:

– Eine neu entstehende Gebietskörperschaft muss über eine solide und gesunde  finanzielle Grundlage verfügen. Bereits bei der Gründung erkennbare, dauerhaft höhere Ausgaben als Einnahmen (strukturelles Defizit) beenden den Prozess.

– Die Kreisumlage muss dabei so beschaffen sein, dass die Gemeinden eigene finanzielle Spielräume und Handlungsmöglichkeiten behalten oder zurückgewinnen. Die aktuelle Höhe der Kreisumlage des LK Hildesheim ist dabei die äußerste Grenze; Ziel ist sie zu senken.

– Die Synergieeffekte einer Fusion müssen den Städten und Gemeinden in ange-messenem Umfang zugute kommen. Der Erhalt ihrer Eigenständigkeit zu sichern.

– Personalbestand, Strukturen und Abläufe sind auf das erforderliche Maß eines Kreises  entsprechender Größe nach anerkannten kommunalen Kennzahlen anzupassen. Dabei müssen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden.

– Es ist ein bürgernahes und erreichbares Dienstleistungsangebot sicherzustellen.

– Es ist Klarzustellen, wie die Altschulden beider Körperschaften unter den o.a. Bedingungen zu tragen und zurückzuführen sind. Hierbei fordert der LK Hildesheim die Verantwortung des Landes zur Schaffung lebensfähiger Kommunalstrukturen ein.

Bei entsprechendem Interesse bleibt die Erweiterung um weitere Partner unter den o.a. Zielen auch im Prozess möglich.

 

2.: In Nr. 2 des Beschlussvorschlags wird folgender Satz ergänzt:

Die Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen der Ausschüsse des Kreistages bleiben unberührt; sie begleiten und beraten jeweils, soweit Ihre Kompetenzen berührt sind.

 

3.: Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:

Als Arbeitsgremium wird eine Lenkungsgruppe aus jeweils fünf Kreistags-

abgeordneten beider Kreise gebildet. Die Zusammensetzung erfolgt grundsätzlich entsprechend den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes.

Die Geschäftsordnung beschließt der Kreistag. Die Kreisverwaltungen und jeweils drei Vertreter der Städte und Gemeinden nehmen mit beratender Stimme teil.

 

4. Folgende Nr. 4 wird ergänzt:

Der Landkreis legt den Bürgerinnen und Bürgern die Verhandlungsergebnisse vor und befragt sie hierzu. Ein negatives Votum der Mehrheit führt zu einem Abbruch der Verhandlungen.

 

5.: Folgende Nr. 5 wird ergänzt:

Der Landkreis legt den Städten und Gemeinden die Verhandlungsergebnisse vor und befragt sie hierzu. Ein negatives Votum einer Mehrheit führt zu einem Abbruch der Verhandlungen.

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