Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 01.12.2015; Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10;
Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 1.12.2015

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten um folgende Auskünfte:

Wie ist der Stand der angekündigten raschen Nachvermietung der Räume, erfolgt insbesondere in diesem Fall eine umfassende Nutzung der Liegenschaft?

Welcher Schaden ist bisher entstanden?

Wird weiterer Schaden durch etwaig geringeren Mietzins an den Landkreis entstehen?

Besteht inzwischen eine Deckungszusage des Kommunalen Schadensausgleichs?

Im Übrigen steht unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 NKomVG vom 16.12.2015) weiter offen.

Die Ausführungen im Protokoll des A3 vom 18.1.2016 haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                 
gez. Christian Berndt                                                      
Vorsitzender      
der CDU-Fraktion


Antwort zur Anfrage: Erziehungsberatungsstellen

2016_02_24_-Antwort. zu Erziehungsberatungsstellen


Regionales Raumordnungsprogramm; Änderungsantrag zum Vorranggebiet Winderenergienutzung Nordstemmen-Rössing; keine Neureglung zur Siedlungsentwicklung

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Änderungsantrag gem. § 9 GO zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am Montag, 22.2.2016, TOP 4 „Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim;

Satzungsbeschluss.Vorlage Nr. 1053/XVII“, zur Sitzung des Kreisausschuss am 29.2.2016 sowie zur Sitzung des Kreistages am 16.03.2016
                                                                               
Hildesheim, 19.02.2016

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP beantragt zwei Änderungen der o.g. Verwaltungsvorlage, Anlage 2:

  1. Zu Nr. 2: Das Vorranggebiet Windenergienutzung Nordstemmen-Rössing wird nicht ausgewiesen und nicht in die zeichnerische Darstellung übernommen.

Begründung: Die Verwaltung gesteht selbst zu, dass die Eignung der Fläche nicht eindeutig zu bejahen ist.

Fragen des Schutzes des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes hinsichtlich des der Kreisgrenze benachbarten Kulturguts Marienburg sollten daher höher gewichtet werden.
Die umliegenden Orte sind zudem durch mehrere Bahntrassen, die Bundesstraße 1, eine Hochspannungsleitung sowie die Zuckerfabrik Nordstemmen bereits deutlich belastet.

  1. Zu Nr. 6: Die Neuregelung zu Fragen der Siedlungsentwicklung entfällt.
    Begründung:
    Die Vorgaben im derzeit gültigen RROP zur Siedlungsentwicklung neben den zentralen Orten haben sich bewährt.

    Die Kriterien stündliche ÖPNV-Anbindung, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Grundschule, Lebensmittel-Einzelhandel und ärztliche Grundversorgung sind weiter sachgerecht.

Ein überzeugender Grund bisher drei nun vier von fünf Kriterien für eine weitere Entwicklung zu fordern, liegt nicht vor.
Es besteht vielmehr erhebliches Vertrauen in die Planungs- und Entscheidungskompetenz der Gemeinden vor Ort, die gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel einerseits und zu erwartende Änderungen u.a. durch ansteigende Flüchtlingszahlen und deren dezentrale Unterbringung mehr statt weniger Flexibilität benötigen.

Dies entspricht auch der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.

Mit freundlichen Grüßen                                   Mit freundlichen Grüßen             
gez. Christian Berndt                                         gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender                                                     stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP                                         der Gruppe CDU/FDP

 


Erziehungsberatungsstellen; Anfrage gem. §18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31                                          
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                         Hildesheim, 15.02.2016

 

Erziehungsberatungsstellen;
Anfrage gem. § 18 GO

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

zum Fachdienst 405 gehören auch die Erziehungsberatungs-Stellen in Hildesheim und Alfeld.
Die großzügigen Öffnungs-/Beratungszeiten (Montags bis Freitags 9 bis 16 und Samstags von 9 bis 12 Uhr) im Vergleich zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus werden von bis zu acht und in Alfeld von zwei Mitarbeitern abgedeckt. In den Zeitungen wurde vor zwei Wochen angekündigt, dass vom FD 405 ein Workshop für Scheidungseltern angeboten wird.

Die Gruppe CDU/FDP bittet in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:

  1. Wie ist die Resonanz, d.h. wie viele Anmeldungen liegen bisher für diesen Workshop vor?
  2. Wie viele gleiche oder ähnliche Seminare gab es in den vergangenen Jahren
    in Hildesheim und Alfeld? Wie viele Teilnehmer gab es jeweils? Wie fiel das feedback der Teilnehmenden aus?  Sind weitere workshops dieser Art geplant?
  3. Das Projekt soll „kundenfreundlich“ am Samstag stattfinden. Wie wird die anfallende Arbeitszeit abgegolten? Welche Personalkosten stehen dem gegenüber?
  4. Entfallen dadurch reguläre Wochenstunden und wenn ja in welchem Umfang?
  5. Liegt bezüglich der regulären Samstags-Arbeitszeiten bzw. nun für den Workshop eine Dienstvereinbarung vor bzw. wurde ein gesonderter Arbeitszeiten-Vertrag geschlossen?
  6. In welchem Umfang werden überhaupt die regulären Angebote der Erziehungsberatungsstelle wahrgenommen, insbesondere an Freitagnachmittagen und Samstagvormittagen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                          

gez. Christiane Wirries                                                               
Sprecherin für Jugendpolitik                                                     
der Gruppe CDU/FDP


PAK-Belastung der A7 bei Bockenem; Abgabe von Bodenaushub an private Dritte

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                       Hildesheim, 12.02.2016

 

PAK-Belastung der A 7 bei Bockenem;
Anfrage gem. § 18 GO unter Bezug auf den Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 17.2.2015 sowie die Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.2.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

aufgrund eines aktuellen Fernsehberichts vom 8.2.2016 im NDR („Hallo Niedersachsen“) bitte ich um Informationen zu einigen weiterhin bzw. neue erklärungsbedürftigen Sachverhalten. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von belastetem Bodenaushub an private Dritte.

Zu einer professionellen Vorbereitung von großen Bauprojekten gehört es, regelmäßig im Vorfeld alle Umstände für eine ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten umfassend zu planen und genau darzustellen. Hierbei werden auch alle beteiligten Stellen und Behörden beigezogen.

Ich bitte daher um Auskunft, welche wesentlichen, umweltrelevanten Randbedingungen der Landkreis Hildesheim in die Ausschreibung eingebracht hatte, insbesondere:

  1. Welche Anregungen und Bedenken hat der Landkreis als Untere Bodenschutzbehörde (UBB) unter Berücksichtigung der in Schichtprofilen dargestellten Teersandhorizonte in das Planfeststellungsverfahren (PFV) eingebracht?
  2. Wurden diese sicherheitsrelevanten Maßgaben in den Planfeststellungsbeschluss (PFB) übernommen? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie sollten die teerhaltigen Materialien umweltgerecht gefördert und weiter verwendet werden? Wie und wohin sollten die überschüssigen belasteten Materialien entsorgt werden?
  4. Von wann datiert das erforderliche Entsorgungskonzept der NLStBV für den Teersand?
  5. Welche Erkenntnisse lagen der UBB vor Ausschreibung zu der Frage vor, ob und in welchem Umfang eine flächenhafte Erfassung einer Vorbelastung des Mittelstreifens und der Böschungen durch austretendes kontaminiertes Oberflächenwasser vorgenommen wurde?
  6. Hat die UBB vor der Ausschreibung der Bauarbeiten sicherheitsspezifische Bedingungen verändert? Wenn ja, was wurde ergänzend zum PFB mit der Landesbehörde (NLStBV) vereinbart?
  7. Aufgrund welcher Aktivitäten konnten die Baufirmen lange Zeit davon ausgehen, dass ihre Arbeitsweise Akzeptanz fand?
  8. Wann hat die UBB von sich aus erstmals geprüft, wie ihre Auflagen in der praktischen Ausführung beachtet werden? Welche Konsequenzen hat die UBB daraus gezogen?
  9. Nach der aufgetreten Umweltproblematik sollten im gesamten Streckenabschnitt Probenahmen für den Mittelstreifen und die Böschungen umfassend ausgewertet werden.
    a) In welchen Grenzen (Min/ Max) liegen die PAK-Gehalte (mg/ kg Material)?
       b) Wie hoch ist der Mittelwert?
       c) Ab welchem Grenzwert ist eine Versiegelung oder eine Beseitigung notwendig?
  10. Wann wurden die beiden eingesetzten Büros Dr. Moll und AWIA nach NBodSUVO zugelassen?
  11. Welche Aufgaben hat die UBB nach dem NBodSchG von sich aus aktiv anzugehen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                        
gez. Ralf-M. Lehne                                                                   
Sprecher für Kreisentwicklung, Wirtschaft                               
und Bau der Gruppe CDU/FDP


Situation der Schulsozialarbeit in den kreiseigenen Schulen;Aufnahme eines weiteren TOP´s im Schul- und Kulturausschuss

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommende Sitzung des Schul- und Kulturausschusses gem. § 26 i. V. m. § 23 GO

                                                                                      Hildesheim, 08.02.2016

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am Donnerstag, 18.02.2016, folgenden Beratungspunkt aufzunehmen:

 

„Situation der Schulsozialarbeit in den kreiseigenen Schulen“

Wir bitten um Auskunft zur Situation der Schulsozialarbeiter an den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim. Hierbei bitten wir insbesondere um Auskunft, ob und zu welchem Zeitpunkt sich das Land zur vollständigen Übernahme der Aufgabe (aus dem sog. Hauptschulprofilierungsprogramm) bereitgefunden hat.

In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, dass die Kultusministerin seit Oktober 2015 durch Beschluss des Landtages 100 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiter besetzen kann und seit einem Vierteljahr offenbar bis heute keine einzige Stelle im Land besetzt wurde.

Wir bitten um Auskunft, wie viele Stellen davon für den LK Hildesheim vorgesehen sind.

Gerade im Hinblick auf steigende Schülerzahlen aus der Gruppe der Flüchtlinge sind zusätzliche Sozialarbeiter zwingend einzusetzen.

In Relation der Bevölkerung des Landes Niedersachsen zum Landkreis Hildesheim wären drei neue Schulsozialarbeiter einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen                            Mit freundlichen Grüßen              
gez. Reinhard Weddig                               gez. Dr. Bernd Fell
Schulpolitischer Sprecher                          Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP                                der FDP


Gruppe CDU/FDP fordert Auskunft zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str.
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                             Hildesheim, 08.02.2016

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT);
Anfrage gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

seit etwa fünf Jahren besteht in Deutschland das „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“. Es soll bedürftige Kinder bei der gemeinschaftlichen Teilhabe an Bildung, Sport, Kultur und Gesellschaft mit den Kindern gleichstellen, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Nachfrage im Kreis war zunächst eher gering, es wurden sogar Multiplikatoren gesucht und nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel wurden verbraucht.

Die Gruppe CDU/FDP bittet um folgende Auskünfte:

  1. Wie hat sich die Inanspruchnahme des BuT im Landkreis Hildesheim entwickelt und wie viele Kinder nehmen die Leistungen derzeit in Anspruch (absolute Zahlen und prozentual bezogen auf alle Kinder)?
  2. Welche Maßnahmen und Angebote werden dabei nachgefragt, welche weniger oder gar nicht?
  3. Wie schätzt die Kreisverwaltung den Bekanntheitsgrad der Leistungen bei dem in Frage kommenden Empfängerkreis ein?
  4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der leistungsbeziehenden Kinder nach dem AsylbLG bezogen auf alle Kinder, die BuT-Leistungen erhalten?
  5. Welche Auswirkungen erwartet die Kreisverwaltung im Hinblick auf die aktuellen Flücht-lingszahlen für das BuT, welche Änderungen und neuen Schwerpunkte sind ggf. geplant?
  6. Wie hoch waren die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabeprogramm im Landkreis Hildesheim nach Haushaltsjahren aufgeschlüsselt bisher?
    Wie hoch war der Anteil etwaiger Eigenanteile oder zusätzlicher freiwilliger Leistungen des Landkreises, welche Personalaufwendungen waren zu tätigen?

Mit freundlichen  Grüßen                                                                                            
gez. Christiane Wirries                                                             
Sprecherin für Jugendpolitik                                                       
der Gruppe CDU/FDP