Hier das Plakat als pdf: HiBlFe-Poster2-150513
Regionale Raumplanung und Förderung des Südkreises; nach Aus für LEADER-Region
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.05.2015
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir beantragen, den TOP Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreis nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“ auf die Tagesordnungder nächsten Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am 8. Juni aufzunehmen.
Begründung:
Der Antrag der LEADER-Region „Leinebergland“ ist für die neue Förderperiode nicht verlängert worden. Ferner ist es nicht gelungen den Landkreis Hildesheim bzw. die südlichen strukturschwachen Gemeinden in die Förderkulisse des sog. Südniedersachsenplans des Landes aufzunehmen.
Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung welche Möglichkeiten der Kompensation und der Hilfe durch den Landkreis möglich sind.
Weiterhin wäre es hilfreich, wenn die Regionalbeauftragte zu der Sitzung eingeladen werden kann, um die Hilfsmöglichkeiten des Landes auszuloten.
Dabei geht es nicht nur um finanzielle Förderung sondern auch um zukunftsfähige Konzepte zur Entwicklung der Region „südlicher Landkreis“.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-M. Lehne gez. Dr. Bernd Fell
Sprecher für Kreisentwicklung, Kreistagsabgeordneter der FDP
Wirtschaft und Bau
der Gruppe CDU/FDP
Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2015
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
- wir beantragen, den o.a. TOP auf die Tagesordnung der Sonderausschuss-Sitzung für Finanzen, Personal und innere Dienste am 04.06.2015, den KA und den KT aufzusetzen.
- Wir beantragen dort zu beschließen:
Es wird überplanmäßig ein Betrag von 500.000,- € zur Erhöhung der Schulbudgets der Schulen in Trägerschaft des Kreises bereitgestellt.
Die Mittel sind gesperrt und werden durch den Schulausschuss des Kreises freigegeben.
Der Betrag soll den Schulen die erforderliche Neuausstattung oder Ergänzung Ihrer Unterrichtsmaterialien für den Unterricht in den Naturwissenschaften, Technik oder Informatik ermöglichen.
Jede Schule kann einmalig bis zu 20.000,- € für diesen Zweck geltend machen, sofern entsprechender Bedarf belegt oder glaubhaft gemacht worden ist.
Begründung:
Wir beziehen uns auf unsere Ausführungen in unserem Antrag vom 24.04.2015, der im vergangenen Schul- und Kulturausschuss am 7. Mai einstimmig befürwortet wurde.
Tatsache ist, dass ein praxisgerechter Unterricht gerade in diesen Fächern unabdingbar ist, um das Interesse bei den Schülern zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten und im besten Fall auf ein Studium in z. B. Ingenieurswissenschaften vorzubereiten. Gerade in diesem Berufszweig zeichnet sich seit geraumer Zeit und für die kommenden Jahre ein zunehmendes Problem bei der Besetzung offener Stellen sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung ab.
Um bereits bei den Schülern dagegen zu steuern, reicht eine „Kreide- und Tafelpädagogik“ insbesondere im MINT-Bereich naturgemäß bei weitem nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Reimund Kaune gez. Reinhard Weddig
Sprecher für Schule, Bildung Abgeordneter der Gruppe CDU/FDP
und Kultur der Gruppe CDU/FDP
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2015
Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
- wir beantragen, den TOP “Sofortige überplanmäßige Ausweisung von fünf auf drei Jahre befristete Planstellen für hauptamtliche Integrationshelfer“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 04.06., des Kreisausschusses am 15.06. und des Kreistages am 20.07.2015 aufzunehmen.
- Dort soll beschlossen werden:
Die o.a. Stellen werden nach dem TVöD BT-SuE entsprechend der Entgeltgruppe E9 bzw. der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen werden und dem FD 407 zugewiesen. Die Ausbringung erfolgt zunächst mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2017.
Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, nach der zu entscheiden ist, ob die Aufgabenerledigung in dieser Form sinnvoll und weiter erforderlich ist.
Ein entsprechender Antrag unserer Gruppe wurde zwar zuletzt vom Kreistag am 12.02.2015 behandelt.
Die Sachlage hat sich in zwei Aspekten aber wesentlich verändert, die Flüchtlings- und Migrantenzahlenzahlen sind gegenüber dem ersten Quartal 2015 erneut erheblich gestiegen, zum anderen wurde nun ein deutlicher Haushaltsüberschuss 2014 mit daraus abgeleiteten erweiterten finanziellen Handlungsspielräumen in diesem Jahr festgestellt.
§ 7 Abs. 4 unserer GO lässt daher auch vor Ablauf von sechs Monaten diesen Antrag zu.
Begründung:
Sowohl die weltweiten Flüchtlingssituation als auch weitere Wanderungsbewegungen werden nach allen Erkenntnissen dazu führen, dass unser Land weiter in hohem und steigendem Maße Flüchtlinge aufnehmen wird. Im LK Hildesheim ist in diesem Jahr mit 1000 bis 1200 zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen. Viele der meist männlichen Flüchtlinge werden Landkreis bleiben und früher oder später ihre Familien nachholen.
Die dankenswerter Weise vor Ort fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Helfer sind zunehmend überfordert. Sie müssen zwingend durch geeignete hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. Nur so ist es möglich, der Arbeit vor Ort angemessene Wertschätzung zu beweisen und vor allem die Motivation aufrecht zu erhalten.
Der vorbildliche Einsatz der Ehrenamtlichen in der Fläche wird sich allen Erfahrungen gemäß nach einiger Zeit relativieren und wird sich kaum über viele Jahre aufrechterhalten lassen oder gar steigern. Vorausschauendes Handeln muss deshalb jetzt stattfinden.
Hauptamtliche Fachkräfte sind besonders geeignet, eine Brücke zu den zuständigen Fachdiensten in der Kreisverwaltung, zur Integrationsbeauftragten und öffentlichen Stellen jeder Art herzustellen.
Sie sollen -um optimal eingesetzt zu werden- direkt in den Orten der Unterbringung von Flüchtlingen tätig werden und müssen insofern mobil sein.
Wir weisen darauf hin, dass z.B. die Landeshauptstadt Hannover inzwischen weit über 20 hauptamtliche Integrationshelfer für das gut 500.000 Einwohner umfassende Stadtgebiet eingestellt hat.
Insofern erscheint die Zahl von fünf Hauptamtlichen inklusive der bereits beschlossenen Stelle beim “Asyl e.V.“ bezogen auf etwa 280.000 Einwohner in Stadt und Landkreis Hildesheim noch gering.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der Gruppe CDU/FDP
Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erzierhung und Maßnahmen der Eingliederung
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.05.2015
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und
Maßnahmen der Eingliederung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Leistungen der Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der Eingliederung so zu erfassen und zu dokumentieren, dass jederzeit Auskunft darüber erteilt werden kann, welcher Anbieter oder Träger von wem und zu welchen Konditionen für welche einzelnen Anspruchsberechtigten
– welche Leistungen in den Bereichen Hilfe zur Erziehung und Maßnahmen der
Eingliederung
– in welcher Zeit
– an welcher Stelle oder in welchen Einrichtungen erbringt oder erbracht hat und welche
finanziellen Mittel im jeweiligen Fall der Anspruchsberechtigte und der
Leistungserbringer (Anbieter oder Träger) erhalten oder erhalten haben.
Begründung:
Zur Erfüllung der o. a. Aufgaben sind Steuergelder in erheblichem Umfang einzusetzen. Der Einsatz dieser Mittel ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht ausreichend transparent oder nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Sprecher für Soziales, Gesundheit,
Krankenhäuser und Demographie
der Gruppe CDU/FDP
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage; Antrag gem. § 7 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.05.2015
Antrag gem. § 7 GO;
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir beantragen:
- den TOP “Rückwirkende Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2015“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
- Hierzu wird folgender Antrag gestellt:
Die Kreisumlage wird gem. § 15 Abs. 3 S. 5 NFAG rückwirkend zum 01.01.2015 um 0,8 Prozentpunkte auf den bis dahin geltenden Umlagesatz von 55,0 Prozentpunkten gesenkt.
Begründung:
Zur Deckung seines Finanzbedarfs kann der Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.
Noch immer gilt grundsätzlich, dass eine Kreisumlage, nur dann und in der Höhe erhoben werden darf, wenn die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern für den Finanzbedarf nicht ausreichen.
Es handelt sich um ein subsidiäres Restfinanzierungsmittel, das unmittelbar in die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingreift.
Der Landkreis Hildesheim hat trotz eines landesweiten Spitzenwertes zum Haushaltsjahr 2015 seine Umlage erneut erhöht.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgrund der behaupteten und mehrfach geänderten angeblichen verschärften Finanzlage eine problematische Haushaltssituation seitens der Kreisverwaltung dargestellt worden.
Diese sollte sich auch auf das Folgejahr auswirken, es sei mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Landrat hatte zunächst sogar eine Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 57,0 Prozentpunkte für nötig erachtet, was aufgrund des parteiübergreifenden Widerstandes nicht durchsetzbar war. Der Kreistag beschloss allerdings die Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 55,8 Prozentpunkte.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt nunmehr mit einem zweistelligen Überschuss in Millionenhöhe ab.
Aufgrund der jeweiligen weit überschießenden Haushaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kalkulationen des Landkreises entweder fehlerhaft sind, viel zu konservative Annahmen zu Grunde legen oder sogar nach politischen Vorgaben erstellt werden.
In jedem Fall ist die Rechtfertigung für die angehobene Kreisumlage für 2015 entfallen.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas; Antrag zur TO gem. § 7 GO und gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO und Anfrage gem. § 18 GO Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas
Hildesheim, 13.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Die Hildesheimer Allgemeine berichtete am 07. und 09. Mai über einen Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahre 1993, der die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichte, bestimmte personelle Mindestanforderungen einzuhalten und eine angemessene Vertretungskapazität (sog. Feuerwehrkräfte) vorzuhalten. Hierzu werden von der Presse sinngemäß folgenden Äußerungen aus der Hildesheimer Stadtverwaltung wiedergegeben: Die Verwaltung der Stadt Hildesheim habe die Regelung wie in anderen Gemeinden mit Wissen des Landes nicht ausreichend umgesetzt. Die Stadtverwaltung kritisiere nicht, wenn das Kultusministerium nun die Umsetzung des Erlasses verlange, dessen Umsetzung erfordere jedoch bis zu 40 zusätzliche Kräfte und Kosten bis zu 1,8 Mio. € im Jahr; man könne froh sein, bisher die 1,8 Mio. € gespart zu haben.
Der Landtagsabgeordnete Herr Lynack – so die Presse – gehe davon aus, dass die Landesregierung seinerzeit (1993) durch den Finanzausgleich dafür gesorgt habe, dass die Kommunen die Stellen (für die Feuerwehrkräfte) finanzieren können.
Sehr geehrter Herr Wegner,
die o. a. Presseberichte skizzieren einen seltsamen Sachverhalt und vermitteln den Eindruck, die Gemeinden seinen zur Umsetzung und Finanzierung von Forderungen hinsichtlich der personellen, sächlichen oder sonstigen Ausstattung von KiTas verpflichtet, die nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch einen Erlass bestimmt seien. Im Übrigen könnten oder würden Beamte des Kultusministeriums darüber entscheiden, ob solche Vorgaben einzuhalten sind.
Ferner berichtet die Presse, nach Angaben der Hildesheimer Stadtverwaltung habe das Land die unzureichende Umsetzung der Forderung zum Einsatz von Feuerwehrkräften bisher stets akzeptiert, und der Landtagsabgeordnete Herr Lynack wird zu dieser Forderung mit den Worten zitiert: „Sie ist nur nicht umgesetzt worden. Hier nicht, aber auch in einigen anderen Kommunen nicht.“ Im Gegensatz dazu – so die Presse – behaupte das Kultusministerium, man hätte nicht gewusst, dass Kommunen die Forderung ignorieren, fehlende KiTa-Erzieher bereits vom ersten Tag an zu ersetzen.
Im Interesse des Landkreises und der Städte und Gemeinden, die die hier in Rede stehenden Aufgaben vom Landkreis übernommen haben, ist im Sozialausschuss des Landkreise Klarheit über die zwingend erforderliche Ausstattung der KiTas und den Inhalt des o. a. Erlasses zu schaffen sowie die Beteiligung des Landkreises und des Landes an den KiTa-Kosten zu erörtern. Ferner ist zu prüfen, in welchem Umfang an die Gemeinden Ausgleichszahlungen, die unabhängig von der KiTa-Vereinbarung bezahlt werden können, insbesondere für erheblich steigende Personalkosten zu zahlen sind. mehr…