Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Anfrage gem. § 18 GO;
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region “Leinebergland“

 

                                                                          Hildesheim, 07.05.2015

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der Antrag der Leader-Region Leinebergland für die neue Förderperiode ist nicht verlängert worden. Die südwestlichen Gemeinden im Landkreis Hildesheim verlieren hierdurch Unterstützung von erheblicher Bedeutung.

Vielfältige Projekte mit einem Volumen von 7 Mio. € sind in der „Leaderregion“ durch die Förderung bisher ermöglicht und finanziert worden.

 Es ist bereits nicht gelungen den Landkreis Hildesheim oder zumindest Teile in die Förderkulisse des sog. „Südniedersachsenplan“ des Landes aufzunehmen. Nunmehr gehen auch noch die wenigen sonstigen Fördermöglichkeiten zu Lasten des Kreises verloren.

 Wir bitten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie haben Sie die Leader-Anträge begleitet und unterstützt?
  2. Welche Optionen mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben die Städte und Gemeinden im LK Hildesheim im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit derzeit noch?
  3. Welche Rolle hat nach Ihrer Einschätzung die in Hildesheim ansässige Regionalbeauftragte bei der Frage der verlorengegangenen Förderung gespielt?
  4. Bei welchen Förderanträgen des Kreises oder seiner Städte und Gemeinden war die Tätigkeit der Regionalbeauftragten bisher von konkretem Nutzen?
  5. Welche Möglichkeiten der Kompensation sehen Sie für den Südkreis in den kommenden Jahren?
  6. Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sehen Sie in Anbetracht von 2 gescheiterten Fusionen im Kreisgebiet für die Zusammenarbeit der Gemeinden und welche konkrete Hilfe leistet der Kreis hierfür?

Mit freundlichen Grüßen                                                                   
gez. Ralf-M. Lehne                                                  
Sprecher für Kreisentwicklung,                                                             
Wirtschaft und Bau                                                  
der CDU-Kreistagsfraktion


Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Anfrage gem. § 18 GO;
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung

                                                                                                  Hildesheim, 05.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der niedersächsische Landkreistag berichtet in seinem Rundschreiben Nr. 288/2015 vom 19. März, dass Online-Angebote von Behörden bundesweit unter mangelnder Akzeptanz leiden. Dabei geht es nicht um die Informationen, die inzwischen fast jede Behörde in Deutschland umfangreich, gut aufbereitet und aktuell im Internet vorhält, sondern um den Schriftwechsel, der auf diesem Weg beschleunigt und vereinfacht werden kann (insbesondere Antragstellung) und ggf. mittelfristig sogar elektronische Bescheid-erteilung.

In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:

  1. Seit wann gibt es bei Antragstellungen oder ähnlichen Vorgängen beim Landkreis Hildesheim die Möglichkeit dieses über das Internet zu erledigen?
  2. Welche Online-Angebote hält die Kreisverwaltung für seine Einwohner vor? Gibt es hier Schwerpunkte bezogen auf einzelne Dezernate oder Fachdienste? Wenn ja: Wo gibt es besonders viele Angebote?
  3. In welchem Umfang werden diese seitens der Einwohner genutzt? Gibt es auch hier Unterschiede? Wenn ja: Wo wird besonders viel nachgefragt?
  4. Gibt es Probleme in der Sachbearbeitung, wenn z. B. Anträge online eingehen, weil diese übermäßig unvollständig ausgefüllt, mit Anmerkungen versehen, ohne die erforderlichen Unterlagen etc. pp. sind?
  5. Ist die Kreisverwaltung bestrebt, das Aufkommen zu erhöhen? Wenn ja: Wie möchte sie dieses erreichen? 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Brose                           
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion                              

 


Antrag zum Ausstattungsstand der naturwissenschaftlichen Fachräume in den Kreisschulen

 

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                       Hildesheim, 24.04.2015
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume der kreiseigenen Schulen;
Antrag der Gruppe CDU/FDP an den Schulausschuss am 07.05.2015
gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bedeutung der sog. MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Fächer für ein Land, das insbesondere von technischen Innovationen lebt, ist allgemein anerkannt. Es kommt darauf an, das Interesse der Schülerschaft an diesen Bereichen zu wecken oder zu stärken. Dies kann aber nur mit einer nutzbaren, Praxisbezüge aufzeigenden Ausstattung der Schulen gelingen.

Aktuell hat die Besichtigung der naturwissenschaftlichen Fachräume der IGS Bad Salzdetfurth am 24.03.2015 deutlich gemacht, dass selbst an dieser Schule, in die bereits erhebliche Investitionen des Kreises geflossen sind, ein Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs erforderlich ist. Der Einblick in die Sammlungen der Naturwissenschaften zeigte insbesondere auch, dass eine Überprüfung und Ergänzung der Gerätschaften in den Naturwissenschaften notwendig ist.

In den Naturwissenschaften – Physik, Chemie, Biologie – und im Fach Informatik sind in den letzten Jahren neue und verbindliche Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II erstellt worden. Einige der Schwerpunkte des Unterrichtens in den Naturwissenschaften und im Fach Informatik sind insbesondere das Erreichen prozessbezogener Kompetenzen, die Erkenntnisgewinnung bei naturwissenschaftlichen Fragestellungen und die Erfassung der Bedeutung des Experimentierens. Hierbei sollen Schülerinnen und Schüler aktiv handelnd tätig werden.

Es stellt sich die Frage, ob die Sammlungen und Ausstattungen der allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim den Anforderungen der Kerncurricula insbesondere mit Blick auf Schülerexperimente genügen. Zu prüfen ist, ob mit den zugewiesenen Mitteln des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts Defizite ausgeglichen und Neuanschaffungen getätigt werden können. Insbesondere Schulen mit kleinen Schülerzahlen verfügen über sehr überschaubare Budgets, sind aber gehalten, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen:

  • welche Anforderungen entsprechend der Kerncurricula in den Naturwissen-
    schaften und im Fach Informatik für den naturwissenschaftlichen Unterricht
    an den allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
    Hildesheim bestehen,
  • welche Gerätschaften und Materialien u.a. für Demonstrations- und
    Schülerexperimente hierfür erforderlich sind,
  • wie der Ausstattungsstand der Schulen hierzu ist, insbesondere ob und welche
    Geräte und Materialien, die zur Umsetzung der Kerncurricula notwendig sind, fehlen oder ergänzt werden müssen,
  • welche Mittel die Schulen benötigen, um dieses etwaige Fehlen auszugleichen
    (Gesamtkosten je Schule),
  • welche Mittel den Schulen grundsätzlich in ihrem Budget für diese Aufgaben
    zur Verfügung stehen.
  1. Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses aufgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen                                       Mit freundlichen Grüßen                                
gez. Reinhard Weddig                                            gez. Reimund Kaune
Kreistagsabgeordneter                                           Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion                                    der CDU-Kreistagsfraktion

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP


CDU geht in den Untergrund

Hildesheim, 16. April 2015

 

CDU und FDP gehen in den Untergrund
Kreistagsgruppe sieht Kalibergbau als Chance für die gesamte Region

Gestern hat sich die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP unter Tage im sog. Reservebergwerk „Siegfried-Giesen“ über die beantragte Wiederaufnahme der Kali-Förderung informiert.
Die weltweite Nachfrage nach Kalisalzen, die vor allen Dingen als Düngemittel dienen, wächst stetig. Die vorhandene Lagerstätte -der sog. Salzstock Sarstedt- des Reservebergwerks Siegfried-Giesen lässt einen Betrieb von mindestens 40 Jahren zu.

Nach der zu erwartenden positiven Entscheidung der zuständigen Bergbehörden ist allerdings noch erhebliche Vorarbeit zu leisten. Für die dauerhafte Förderung sind insbesondere entsprechende Investitionen im dreistelligen Millionenbereich erforderlich. Dies gilt auch, obgleich die 1987 eingestellte Förderung in Giesen relativ einfach wieder aufgenommen werden kann. Unter Tage sind die notwendigen Schächte und  die erforderlichen Hauptstrecken vorhanden. Über Tage müssen allerdings eine Fabrik neugebaut und die vorhandene Infrastruktur weiter ertüchtigt werden. Die weitere Nutzung eines vorhandenen Bergwerkes ist aber per se bereits eine ökologische Entscheidung.
„Für uns ist entscheidend“, so der Gruppenvorsitzende Christian Berndt, „ dass auch dauerhaft mehrere 100 hochwertige Arbeitsplätze im Landkreis Hildesheim entstehen. Zudem werden wir durch Gewerbesteuereinnahmen erheblich profitieren. Wir haben daher einstimmig beschlossen, das Projekt mit allen Kräften zu unterstützen.“Die Kreistagsgruppe aus CDU und FDP fordert jedoch, dass sich die Wiederinbetriebnahme in ein Gesamtkonzept einfügen muss. Hierzu zählen vor allem infrastrukturelle Maßnahmen. Der Ausbau des Stichkanals ist für den Transport von Massengütern unabdingbar.
Der zugesagte dritte Autobahnanschluss (Hildesheim-Nord) und die Verwirklichung der Nordumgebung in Hildesheim sind auch für dieses Projekt von Bedeutung.

In diesem Zusammenhang fordert die CDU-Kreistagsfraktion vor allem Bund und Land auf, ihre Zusagen einzuhalten und ihre Anstrengungen zu verstärken.

„Die Bevölkerung darf natürlich nicht zu stark belastet werden“ fordert Dr. Bernd Fell, „insbesondere der Schwerlastverkehr in Giesen und Ahrbergen muss zukünftig mit einer verbesserten Verkehrsführung und begleitenden Infrastrukturmaßnahmen abgewickelt werden. Außerdem sind in Sarstedt insbesondere der Bau einer neuen Zugangsstraße und die Absperrung der Glückaufstraße notwendig. Auch die begleitende Begrünung der Abraumhalden und die Verladung in einer abgeschlossenen Halle müssen gesichert sein.“„Zudem sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der alten Kalibahnstrecke von Giesen über Ahrbergen nach Harsum im Siedlungsbereich erforderlich und nach Bedarf weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der Eisenbahnstrecke sowohl in nördlicher Richtung nach Lehrte als auch in südlicher nach Hildesheim“, betonen CDU und FDP.

„Die größte Befürchtung, nämlich die großflächige Senkung der Landschaft und Gefahren für Gebäude sind aber beim Salzabbau praktisch ausgeschlossen. Zudem wird so viel Material wie möglich wieder verfüllt“, ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der Gruppe, Ralf-M. Lehne. „In der Abwägung ist selbst im Hinblick auf die gute Bodenqualität und eine erforderliche  zweite Halde, die aber abgedeckt wird, der Nutzen mehr als überwiegend und wird auch für Zulieferer und viele andere Betriebe vor Ort einen Schub für die Wirtschaft bringen.“


Antwort zur Anfrage: Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser

2015_04_15_Antwort_zur Anfrage Fachaufsicht über die Krankenhäuser


Zwischennachricht zur Anfrage: Organisation der Jobcenter in Hildesheim und Peine

2015_04_07_Zwischennachricht zur Anfrage Organisation der Jobcenter_1


Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                       Hildesheim, den 27.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 GO
Fachaufsicht über die Krankenhäuser

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wie der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.03.2015 (Seiten 1 und 15) zu entnehmen ist, bestehen Zweifel, ob das Helios-Klinikum Hildesheim die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit gebotener Sorgfalt einhält, um die Krankenhauspatienten von den lebensgefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keimen (MRSA-Keime) abzuschirmen. Angesichts der hohen Zahl der Sterbefälle wegen diser Keime in Krankenhäusern – die Schätzungen schwanken bundesweit zwischen 2000 und 30.000(!) – muss von allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen, vor allem den Krankenhäusern selbst, erwartet werden, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem der MRSA-Keime in den Griff zu bekommen.

 

Wie dem zitierten Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung weiter zu entnehmen ist, wenden andere Krankenhäuser im Landkreis die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts strenger an als das Helios-Klinikum.

 

Daher frage ich Sie:

 

  1. Wie viele Todesfälle, die auf Erkrankung mit MRSA-Keimen in den Krankenhäusern im Landkreis zurückzuführen sind, sind dem Landkreis in den vergangenen drei Jahren aus welchen einzelnen Krankenhäusern bekannt geworden?
  2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis als Aufsicht, insbesondere der amtsärztliche Dienst in den Krankenhäusern des Landkreises die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder entsprechender anderer Empfehlungen?
  3. Sind die Krankenhäuser im Landkreis (medizin-) technisch imstande, die Patienten vor MRSA-Keimen zu schützen?
  4. Weshalb akzeptiert der Landkreis offenkundig eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäuser?
  5. Existiert zwischen dem Landkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäusern eine Zielvereinbarung oder vergleichbare Absprache zur Abschirmung vor MRSA-Keimen oder zur Reduzierung der Todesfälle aufgrund dieser Keime oder beabsichtigt der Landkreis, eine solche Zielvereinbarung zu schließen?
  6. Gemäß dem o.a. Bericht der HAZ wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallindividuell abgewichen. „Dieses sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt möglich –wenn ein Arzt zuvor das Risiko der Verbreitung von MRSA durch den jeweiligen Patienten bewertet hat.“ In welcher Form und wie häufig kam es in den vergangenen drei Jahren zu diesen fallindividuellen Absprachen und Ausnahmefällen?

 Mit freundlichen Grüßen                                     Mit freundlichen Grüßen          

gez. Ute Bertram, MdB                                        gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordnete                                          Sprecher für Gesundheit,
der Gruppe CDU/ FDP                                          Krankenhaus, Soziales 
                                                                         und Demographie  
                                                                         der Gruppe CDU/FDP