Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim Hildesheim, 20.10.2014
Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, zum Thema “Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung“ um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Vertragsstrafen sind vorgesehen für Fälle,
a) in denen Busse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die erhebliche
technische Mängel haben bzw. verkehrsuntüchtig sind,
b) in denen wiederholt Busse zur Schülerbeförderung mit technischen Mängeln
eingesetzt werden?
2. Welche technischen Mängel wurden in den letzten zwölf Monaten bei
Verkehrskontrollen an Bussen zur Schülerbeförderung
a) tatsächlich festgestellt
b) nach welchen verkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet?
3. Welche technischen Prüfungen an Bussen zu Schülerbeförderung sollten nach Ihrer
Auffassung täglich vor Beginn der ersten Fahrt durchgeführt werden, damit nur
Busse zum Einsatz kommen, die sich zumindest erkennbar in einem vollständig
vorschriftsmäßigen Zustand befinden?
Begründung:
Kürzlich ist in der Presse erneut über erhebliche Mängel an Schulbussen berichtet worden. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit
im Schulbusverkehr nachhaltig zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP
Leistungen nach SGB/Kosten der Schulassistenz
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Leistungen nach dem SGB /Kosten der Schulassistenz
Bezug: 1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 15.11.2014
2. Antwort der Verwaltung 02.12.2013 – 304 – Wo/Ho
3. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 24.10.2013
4. Antwort der Verwaltung vom 07.11.2013 -304 – Wo/Ho
Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
in der Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014 habe Sie angegeben, mit dem Finanzbericht zum Ende des ersten Halbjahres sei deutlich geworden, dass die Planwerte für den Haushalt 2014 nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der Halbjahresdaten hätten sich igs. Verschlechterungen im Zuschussbedarf von rd. 6,2 Mio. € ergeben. Und für die Planwerte 2015 steige der Zuschussbedarf um 15,35 Mio. € (gegenüber den Planwerten für 2014).
Eine Verschlechterung (beim Halbjahreswert) von 1,71 Mio. € sei allein eingetreten beim FD 406 (Erziehungshilfe) bzw. bei den Produkten
– Hilfen zur Erziehung
– Eingliederungshilfe und
– Förderung der Erziehung in der Familie.
Hierzu enthält Ihre Begründung u. a. den Hinweis: “> 1 Mio. Euro®; enorme Zunahme von Schulassistenz(!).“ Und in Ihren weiteren Anmerkungen heißt es u. a.: “Beim zweiten Bereich wirkt sich insbesondere die Umsetzung der Inklusion aus. Immer mehr Kinder mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, besuchen Regelschulen (wobei viele von ihnen auf Schulassistenz angewiesen sind). Grundlage sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BK) und das daraufhin novellierte Niedersächsische Schulgesetz.“
Die o. a. Kostensteigerungen und die dafür angegebenen Gründe erfordern auch eine Auseinandersetzung mit den im Budget Dezernat 4 eingeplanten und ggf. zu verändernden Erträgen.
Dabei wird auch zu klären sein, ob ggf. welchen Anspruch auf Schulassistenz das SGB und die aufgrund des SGB erlassenen Verordnungen begründen.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen einzelnen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften (insbesondre nach dem Sozialgesetzbuch) besteht seit wann ein Anspruch auf die Leistung Schulassistenz bzw. Schulbegleitung?
2.Wer prüft mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit die Anspruchsberechtigung und für welchen Zeitraum wird die Leistung zugesagt?
3.Welche Kosten sind beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 für die sog. Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen angefallen?
4.Welche Fallzahlen lagen diesen Kosten zugrunde?
5.Welche der beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 angefallenen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen
sind aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen in welcher Höhe
c) vom Landkreis Hildesheim und
d) vom Land oder Bund zu tragen?
6.In welcher Höhe werden für das gesamte Jahr 2014 Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen anfallen?
7.Welche durchschnittlichen Kosten entstehen derzeit pro Anspruchsberechtigtem bei Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule und wie hoch waren diese Kosten vor Einführung der inklusiven Schule?
8. Wie haben sich die Fallzahlen seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/14) bei der Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule (statt bisher Förderschule) entwickelt? Mit welcher weiteren Entwicklung ist nach Ihrer Auffassung in den nächsten drei Jahren zu rechnen?
9. In welchem Umfang beteiligen sich welche Gemeinden an den o. a. Kosten und in welchem Umfang müssen sich die Gemeinden an den Kosten beteiligen?
10. In welchem Umfang besteht ein Leistungsanspruch auf Assistenz für Kinder vor dem Schulalter?
11. In welcher Höhe trägt der Landkreis Hildesheim bei welchen Schulen derzeit Kosten für die Schulassistenz freiwillig?
12. Welche zusätzlichen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung an oder in Regelschulen sind seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/2014) bis Mitte 2014 beim Landkreis durch die Änderung des Schulgesetzes verursacht worden?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Reimund Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
I-Punkt; Informationsblatt für LK Mitarbeiter
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.10.2014
Veröffentlichungen im I-Punkt
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
in Ihrer Zeitung I-Punkt vom 01.10.2014 ist zum Thema KREISFUSION u. a. zu lesen:
„Wir sind voll auf der Spur“
Entsprechend harsch fiel auch die Stellungnahme von Landrat Reiner Wegner zu den Verlautbarungen der CDU-Politiker aus: „Was die von beiden Herren vermuteten Beschlussergebnisse des Peiner Kreisausschusses vom nächsten Monat angeht, muss man hier wohl von bewusster politischer Desinformation ausgehen. Mit der Führung des Landkreises Peine, mit dem Nds. Innenminister und dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten steht der Landrat natürlich im engen Kontakt.“
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen
1. Wann haben Sie in welcher Form und mit jeweils welchen Ergebnissen das Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim mit dem Herrn Innenmister und dem Herrn Ministerpräsident besprochen?
2. Wann, wie und mit jeweils welcher Position hat sich unabhängig von den zuvor erfragten Besprechungen der Herr Innenminister, der Herr Ministerpräsident oder Mitarbeiter der Landesregierung zum Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim Ihnen gegenüber oder gegenüber Ihren Mitarbeitern geäußert?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim Hildesheim, 16.10.2014
Anfrage gem. § 18 der Geschäftsordnung;
KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Regionalisierung/Übertragung von Aufgaben der Zulassungsstelle in den Gemeinden ist in den Gremien des Kreistages seit längerem diskutiert worden.
Als bürgerfreundlicher und serviceorientierter Akt ist dies grundsätzlich auch ein gangbarer Weg.Offenbar sind mehrere Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Hildesheim und verschiedenen Gemeinden bereits unterschriftsreif.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Nach welchen rechtlichen und vertraglichen Grundlagen sollen die Vereinbarung geschlossen werden?
- Kann jede Gemeinde eine solche Vereinbarung abschließen?
- Welche Kosten ergeben sich
– für die Gemeinden
– für den Landkreis - Welche Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen ergeben sich
-für die Gemeinden
– für den Landkreis - Welche Folgen sind bzgl. Personal- und Sachausstattung in der KFZ-Zulassungsstelle des Kreises zu erwarten
(u.a. Verringerung des dortigen Personals; Abordnung in die Gemeinden, Verringerung der Büroräume im Sachsenring)? - Sind insbesondere Auswirkungen auf die Kreisaußenstelle in Alfeld zu erwarten?
Neben der schriftlichen Antwort bitten wir um Aussetzung eines entsprechenden TOP und Unterrichtung im zuständigen Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez.Christian Berndt gez. Klaus Veuskens
Fraktionsvorsitzender Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Fell
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP
Pilotprojekt Baumunfälle – Tempo 70 auf Kreisstraßen
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim Hildesheim,16.10.2014
Antrag gem. § 21 Geschäftsordnung;
Aktuelle Stunde zum Thema „Tempo 70 auf Kreisstraßen“
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt für die Kreistagssitzung am 20. Oktober eine Aktuelle
Stunde zum Thema:
„Pilotprojekt Baumunfälle“ – Verwaltung ohne Kreistag völlig ungebremst – .
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Klaus Veuskens
Vorsitzender Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP