Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 03.11.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Thema Kindertagestätten/Verlängerungsvereinbarung übersenden wir Ihnen im Hinblick auf die weiteren Beratungen folgenden Beschlussvorschlag:
Zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim soll die als Anlage (s.unten) beigefügte Vereinbarung getroffen werden. Dieser Fassung stimmt der Kreistag zu. Er bittet die Kommunen unseres Landkreises, dieser Fassung ebenfalls zuzustimmen, wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
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Vereinbarung zur Fortschreibung
der Vereinbarung
zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Zwischen den unten aufgeführten Städten, Gemeinden und Samtgemeinden
(nachfolgend Gemeinde genannt),
vertreten durch die Bürgermeisterin / den Oberbürgermeister / den Bürgermeister
und
dem Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(nachfolgend Landkreis genannt),
vertreten durch den Landrat,
wird jeweils folgende Vereinbarung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die Wahrnehmung u. a der Aufgaben der Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 02.07.2015 geschlossen.
Präambel:
Die Gemeinden und der Landkreis sind sich einig, die Geltungsdauer der bisherigen o. g. Vereinbarungen bis Ende 2018 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.
Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.
Für dieses Ziel teilen die Gemeinden dem Landkreis bis Mitte 2018 nach entsprechendem Ratsbeschluss mit, ob sie vorbehaltlich einer noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligung des Landkreises zu einer grundsätzlich dauerhaften Übernahme der Aufgaben ab 2019 bei folgenden Grundsätzen bereit sind:
a) Die Zuschüsse des Landkreises sollen zu einem einheitlichen Prozentsatz die Defizite in den Gemeinden bei Zugrundelegung von unter ihrer Beteiligung zur erarbeitenden Mindeststandards ab 2019 zumindest zu 50 Prozent abdecken.
b) Die Gemeinden verpflichten sich zur Umsetzung von unter ihrer Beteiligung noch zu erarbeitenden oder fortzuschreibenden Richtlinien oder Grundsätzen des Landkreises Hildesheim insbesondere über
– die Verfahren oder Kriterien bei der Vergabe von Förder- und Betreuungsplätzen,
– die Rechnungslegung und dabei insbesondere der Erfassung und Offenlegung der für die
Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen
Einrichtungen,
– die Mindestanforderungen bei der Übertragung der o. a. Aufgaben an Dritte.
c) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. mehr…