Lungenklinik Diekholzen zukunftsfähig machen

Bei einem Gespräch mit der CDU-Kreistagsfraktion betonte Jörg Röhmann, Staatssekretär im niedersächsischen Sozialministerium, dass das Land auf eine gesicherte und wohnortnahe stationäre Grundversorgung im Südkreis Hildesheim trotz sinkender Einwohnerzahlen Wert lege. Allerdings werde das Land dafür keine Landesmittel zur Verfügung stellen. Folglich seien die bestehenden Kliniken so aufzustellen, dass keine doppelte Grundversorgung in unmittelbarer Nähe angeboten werde, andererseits aber spezialisierte und stark nachgefragte Angebote bestehen bleiben können. Geld aus Hannover werde es aber auch für Spezialkliniken wie die Lungenklinik in Diekholzen nicht geben.Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein den über die Landkreisgrenzen hinaus bekannt guten Ruf der Klinik in Diekholzen zu erhalten und die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Durch die stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen und die Konkurrenz durch das Hildesheimer St. Bernward-Krankenhaus wird eine Zusammenarbeit mit einem starken strategischen Partner notwendig. Die neugewählte Bürgermeisterin von Diekholzen, Birgit Dieckhoff-Hübinger (CDU),die am 01. November ihr Amt antreten wird, fügte hinzu: „Für Diekholzen ist die Lungenfachklinik der zweitgrößte Arbeitgeber. Eine Standortsicherstellung und der Erhalt der Arbeitsplätze sind für uns sehr wichtig. Gleichwohl ist uns aber auch  bewusst, dass der Landkreis seine Lungenklinik aus eigener Kraft nicht mehr lange halten kann. Bevor sie aufgegeben werden muss, ist ein Verkauf unter Auflagen oder die intensive Zusammenarbeit mit einem anderen Krankenhaus der bessere Weg.“


Alfeld und Freden: Landrat versagt, Südkreis verspielt Chancen

„Acht Millionen Euro sind im Fusionsfall noch von der alten Landesregierung zugesagt worden, der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung im Juli sogar noch zusätzlich Kreismittel für den Haushaltsausgleich der neuen Gemeinde in Aussicht gestellt“ wundert sich Christian Berndt, Vorsitzender der Gruppe von CDU und FDP im Hildesheimer Kreistag, über die offenbar gescheiterte Fusion von Alfeld und Freden.
„Hier hat in jedem Fall auch die Führung des Landkreises auf ganzer Linie versagt.
Alfeld und Freden stehen vor einem Scherbenhaufen.“

Freden ist erkennbar als eigenständige Gemeinde nicht groß genug, um sich dauerhaft leistungsfähig selbst zu verwalten. Das Landesgeld ist jetzt verloren, die Probleme bleiben.

„Statt Großfusionen aus parteipolitischen Gründen mit dem Kreis Peine zu betreiben, für die es zudem keinen müden Euro vom Land gibt, wäre es Aufgabe des Landrates gewesen, sich zuerst um die Probleme seines eigenen Kreises zu kümmern. Offenbar wurde und wird hier Verwaltungskraft gebunden, die bei den Verhandlungen zwischen Alfeld und Freden gefehlt hat“, erklärt Christian Berndt weiter.

„Offensichtlich ist die finanzielle Lage in Alfeld nicht wesentlich besser als in Freden,“ ergänzt Dr. Bernd Fell, FDP, „ein gewichtiges Argument bei den Beratungen in Freden.“ „Statt mit Schnellschüssen Gelder nach Alfeld zu verschieben, wie mit dem sogenannten „Strukturfond“ im letzen Jahr passiert, hätte die Kommunalaufsicht schon viel früher nachhaltige Planungen einfordern und vor allem durchsetzen müssen“, monieren Berndt und Fell. „Offenbar fehlte dem Landrat aber auch hier die Lust, sich mit seinen Genossen vor Ort anzulegen“, so Berndt abschließend. „Schlecht für die Bürger im Südkreis, wie jetzt erkennbar wird!“

 


Zusammenarbeit mit Trägern im Bereich Sozialhilfe

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

das Thema “Hilfe zur Erziehung“ war in den vergangenen Monaten wiederholt Beratungsgegenstand in den Fachausschüssen. Trotz der uns vorliegenden umfangreichen Sachstandsberichte der Verwaltung haben insbesondere unsere Gespräche mit den in diesem Bereich tätigen Leistungserbringern bzw. Trägern noch weiteren Klärungsbedarf ergeben. Daher und auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas „Sozialhilfeleistungen und mögliche Kreisfusion“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Erfahrungswerte, Untersuchungen oder sonstigen Erkenntnisse  (regional und ggf. überregional) bestehen darüber, wann der Einsatz von Pflegeeltern sinnvoll ist und in welchen Fällen der bei den Leistungserbringern bzw. Trägern vorhandene professionelle Hintergrund erforderlich ist, um Kindern mit besonderem Erziehungsbedarf gerecht zu werden?
  2. Welcher Anteil (prozentual) von den zurzeit stationär untergebrachten Kindern könnte oder sollte nach Ihrer Einschätzung a) in den nächsten zwei Jahren und b) langfristig von Pflegeeltern betreut werden?
    Besteht insoweit Übereinstimmung mit den Leistungserbringern bzw. Trägern?
  3. Welche Qualifizierung wird aufgrund welcher gesetzlichen Vorgaben, behördlicher oder sonstiger Empfehlungen von den zukünftigen Pflegeeltern für diese Aufgabe verlangt, wer führt diese Qualifizierung mit welchem finanziellen Aufwand durch und wer trägt die dafür anfallenden Kosten?
  4. Wie und von wem erfolgt die fachliche Begleitung der Pflegeeltern und welche Kosten fallen dafür (in etwa) an?
  5. Nach welchen Kriterien und Kennzahlen werden (unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes der Familien) die wirtschaftlicheren Anbieter als Leistungserbringer bzw. Träger im Einzelfall ausgewählt?
    Wie und in welchen Prüfschritten erfolgt die jeweilige Auswahl, von wem und in welcher Form wird dies nachvollziehbar dokumentiert?
  6. Sind die Auswahlkriterien und Kennzahlen einvernehmlich zwischen dem Landkreis und den Leistungserbringern bzw. Trägern abgestimmt und auch nach deren Ansicht geeignet, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Angebote ausreichend vergleichen und umfassend beurteilen zu können?
    Falls kein Einvernehmen besteht, bitten wir um Darstellung der Differenzen.
  7. In der Vorlage der Verwaltung 650/XVII (Anlage 2, Seite 10, letzter Satz vor Buchstabe F) werden neben dem “PKD-Projekt“ weitere (nicht näher beschriebene) Maßnahmen angekündigt.Um welche einzelnen Maßnahmen handelt es sich, durch welche dieser Maßnahmen erwarten Sie pro Jahr (in etwa) welche Kosteneinsparungen?Welche Auswirkungen auf Leistungsbezieher oder Leistungserbringer bzw. Träger sind dadurch zu erwarten?
  8. Vertreten Sie die Auffassung, dass (im Falle einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine) im Bereich der „Hilfe zur Erziehung“ die bisher im Landkreis Hildesheim praktizierte Sozialraumorientierung oder das im Landkreis Peine praktizierte zentralistische Modell zum Tragen kommen soll?
  9. Wie würde sich eine Umstellung auf das zentralistische Modell im Landkreis Hildesheim auswirken?
  10. Wann sind mit den Leistungserbringern bzw. Trägern aus dem Bereich der Sozialhilfe die möglichen Folgen einer Fusion der o. a. Landkreise und die Bedeutung der ggf. für sie relevanten Regelungen des Gebietsänderungsvertrages oder anderer Verträge erörtert worden? Sind sie darüber informiert worden, dass (nach einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine) der neue Kreistag vom Gebietsänderungsvertrag abweichende bzw. neue Regelungen treffen kann?
  11. Ist derzeit vorgesehen, mit den zuvor genannten Leistungserbringern bzw. Trägern von einem Gebietsänderungsvertrag unabhängige Verträge mit grundsätzlichen Regelungen zur dauerhaften oder zumindest mittelfristigen Zusammenarbeit abzuschließen, um ihnen eine entsprechende Planungssicherheit zu verschaffen?                                                                                   

Mit freundlichen Grüßen                                                         Mit freundlichen Grüßen     
Friedhelm Prior                                                                      Christiane Wirries
Sozialpolitischer Sprecher                                                      Jugendpolitische Sprecherin 
der Gruppe CDU/FPD                                                             der Gruppe CDU/FDP


Anfrage zu Entgelten bei „Hilfe zur Pflege“

Hilfe zur Pflege;
Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung
 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

am 10.12.12. hat der Kreistag zum Produkt Hilfe zur Pflege (Produkt 311-201-101) u. a. beschlossen:
„5. Im Rahmen der Verhandlungen nach §§ 75 ff SGB XII soll gegenüber den Einrichtungen darauf hingewirkt werden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen.“

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und mit welchen Ergebnissen ist gegenüber welchen Einrichtungen wie darauf hingewirkt worden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen?
Aus welchen Gründen verlangen welche Einrichtungen bei den Investitionskosten weiterhin unterschiedlich hohe Entgelte?                                                                                    

Mit freundlichen Grüßen                                                                               

gez. Friedhelm Prior                                                        
Sozialpolitischer Sprecher                                                           
der Gruppe CDU/FDP                          

 


Nachfrage zu unserer Anfrage vom 24.06. zur „Interkommunalen Zusammenarbeit“

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung
Bezug:   1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 24.06.2014
               2. Ihre Antwort vom 09.07.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
in Ihrem Antwortschreiben vom 09.07.2014 auf unsere o.g. Anfrage vom 24.06.2014 weisen Sie darauf hin, dass zunächst eine Abfrage der Gemeinden und weitere Klärungen notwendig seien, um uns ein geschlossenes Bild liefern zu können.
Eine solche Abfrage ist jedoch lediglich für die Beantwortung der Frage  2 a, nicht aber der anderen Fragen (1 a, 1 b, 2 b, 3, 4, 5 und 6) erforderlich.

Wir bitten Sie daher, unsere  Anfrage nunmehr alsbald zu beantworten.                                                                                           

Mit freundlichen Grüßen                                                Mit freundlichen Grüßen 

gez. Friedhelm Prior                                                      gez. Dr. Bernhard Evers Kreistagsabgeordneter                                                 Kreistagsabgeordneter                  
der Gruppe CDU/FDP                                                     der Gruppe CDU/FDP


Antwort auf die Anfrage unseres Abgeordneten Friedhelm Prior zum Thema „Fusion“

Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:

http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2934/MTY0LUFudHdvcnQgSUkucGRm/12/n/27398.doc

 


Antwort auf unsere Anfrage zum Thema „Sozialpsychiatrischer Dienst“

Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:

http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2965/MTcwLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27399.doc