Landkreis soll dem Stadtverkehr Hildesheim helfen

Hildesheim, 04.03.2016

Landkreis soll dem Stadtverkehr Hildesheim helfen

 „Wir wollen dem Stadtverkehr Hildesheim helfen, soweit dies rechtlich und finanziell vertretbar ist“, erklärte Christian Berndt, CDU-Fraktionschef und Landratskandidat.

„Einfach wird dies aber nicht. Ein sog. eigenwirtschaftliches Angebot zur Übernahme der Aufgabe, wie es derzeit seitens der “DB Regio Bus Nord“ erwogen wird, entspricht grundsätzlich den Vorgaben der Europäischen Union, die den Wettbewerb stärken will.“

Und Berndt ergänzt: „ Wenn die RVHI als Nahverkehrsgesellschaft des Kreises gegen die Bahn in den Ring steigen soll, bleibt es insbesondere bei der Frage, wer das Defizit bei SVHi ausgleichen soll und ausgleichen kann und ob dies darüber hinaus auch rechtlich möglich ist. Der RVHi macht derzeit ebenfalls Minus.“

 

Nach einem Gespräch zwischen Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben der CDU-Abgeordnete Friedhelm Prior, der zugleich Aufsichtsrates-Mitglied bei der Regionalverkehr Hildesheim GmbH ist, und Christian Berndt zugesagt, sich im Sinne der Beschäftigten beim Stadtverkehr einzusetzen. „Allerdings“, so Prior und Berndt, „ist vor allem die Stadt Hildesheim als Gesellschafter mit ihrem Oberbürgermeister Dr. Meyer gefordert – zumal die SVHI ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Hildesheim AG ist.“

Man erwarte zudem sehr schnell eine Stellungnahme des Landrates zu den Verdi-Vorschlägen, damit kurzfristig eine Beratung in den Gremien möglich ist

„Die Zeit ist sicher knapp für ein eigenes Angebot des RVHi, das bis zum 24.03.16 vorliegen muss, aber noch machbar. Hier lohnt sich dann auch der verstärkte Einsatz der Kreisverwaltung, ich würde mich zumindest anstrengen“, meinte Berndt abschließend.

 


Bildungs- und Teilhabepaket (BuT); Antwort zur Anfrage vom 08.02.2016; gem. § 18 GO

2016_03_01_Antwort zu BuT


Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 01.12.2015; Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10;
Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 1.12.2015

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten um folgende Auskünfte:

Wie ist der Stand der angekündigten raschen Nachvermietung der Räume, erfolgt insbesondere in diesem Fall eine umfassende Nutzung der Liegenschaft?

Welcher Schaden ist bisher entstanden?

Wird weiterer Schaden durch etwaig geringeren Mietzins an den Landkreis entstehen?

Besteht inzwischen eine Deckungszusage des Kommunalen Schadensausgleichs?

Im Übrigen steht unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 NKomVG vom 16.12.2015) weiter offen.

Die Ausführungen im Protokoll des A3 vom 18.1.2016 haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                 
gez. Christian Berndt                                                      
Vorsitzender      
der CDU-Fraktion


Antwort zur Anfrage: Erziehungsberatungsstellen

2016_02_24_-Antwort. zu Erziehungsberatungsstellen


Regionales Raumordnungsprogramm; Änderungsantrag zum Vorranggebiet Winderenergienutzung Nordstemmen-Rössing; keine Neureglung zur Siedlungsentwicklung

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Änderungsantrag gem. § 9 GO zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am Montag, 22.2.2016, TOP 4 „Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim;

Satzungsbeschluss.Vorlage Nr. 1053/XVII“, zur Sitzung des Kreisausschuss am 29.2.2016 sowie zur Sitzung des Kreistages am 16.03.2016
                                                                               
Hildesheim, 19.02.2016

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP beantragt zwei Änderungen der o.g. Verwaltungsvorlage, Anlage 2:

  1. Zu Nr. 2: Das Vorranggebiet Windenergienutzung Nordstemmen-Rössing wird nicht ausgewiesen und nicht in die zeichnerische Darstellung übernommen.

Begründung: Die Verwaltung gesteht selbst zu, dass die Eignung der Fläche nicht eindeutig zu bejahen ist.

Fragen des Schutzes des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes hinsichtlich des der Kreisgrenze benachbarten Kulturguts Marienburg sollten daher höher gewichtet werden.
Die umliegenden Orte sind zudem durch mehrere Bahntrassen, die Bundesstraße 1, eine Hochspannungsleitung sowie die Zuckerfabrik Nordstemmen bereits deutlich belastet.

  1. Zu Nr. 6: Die Neuregelung zu Fragen der Siedlungsentwicklung entfällt.
    Begründung:
    Die Vorgaben im derzeit gültigen RROP zur Siedlungsentwicklung neben den zentralen Orten haben sich bewährt.

    Die Kriterien stündliche ÖPNV-Anbindung, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Grundschule, Lebensmittel-Einzelhandel und ärztliche Grundversorgung sind weiter sachgerecht.

Ein überzeugender Grund bisher drei nun vier von fünf Kriterien für eine weitere Entwicklung zu fordern, liegt nicht vor.
Es besteht vielmehr erhebliches Vertrauen in die Planungs- und Entscheidungskompetenz der Gemeinden vor Ort, die gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel einerseits und zu erwartende Änderungen u.a. durch ansteigende Flüchtlingszahlen und deren dezentrale Unterbringung mehr statt weniger Flexibilität benötigen.

Dies entspricht auch der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.

Mit freundlichen Grüßen                                   Mit freundlichen Grüßen             
gez. Christian Berndt                                         gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender                                                     stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP                                         der Gruppe CDU/FDP

 


Erziehungsberatungsstellen; Anfrage gem. §18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31                                          
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                         Hildesheim, 15.02.2016

 

Erziehungsberatungsstellen;
Anfrage gem. § 18 GO

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

zum Fachdienst 405 gehören auch die Erziehungsberatungs-Stellen in Hildesheim und Alfeld.
Die großzügigen Öffnungs-/Beratungszeiten (Montags bis Freitags 9 bis 16 und Samstags von 9 bis 12 Uhr) im Vergleich zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus werden von bis zu acht und in Alfeld von zwei Mitarbeitern abgedeckt. In den Zeitungen wurde vor zwei Wochen angekündigt, dass vom FD 405 ein Workshop für Scheidungseltern angeboten wird.

Die Gruppe CDU/FDP bittet in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:

  1. Wie ist die Resonanz, d.h. wie viele Anmeldungen liegen bisher für diesen Workshop vor?
  2. Wie viele gleiche oder ähnliche Seminare gab es in den vergangenen Jahren
    in Hildesheim und Alfeld? Wie viele Teilnehmer gab es jeweils? Wie fiel das feedback der Teilnehmenden aus?  Sind weitere workshops dieser Art geplant?
  3. Das Projekt soll „kundenfreundlich“ am Samstag stattfinden. Wie wird die anfallende Arbeitszeit abgegolten? Welche Personalkosten stehen dem gegenüber?
  4. Entfallen dadurch reguläre Wochenstunden und wenn ja in welchem Umfang?
  5. Liegt bezüglich der regulären Samstags-Arbeitszeiten bzw. nun für den Workshop eine Dienstvereinbarung vor bzw. wurde ein gesonderter Arbeitszeiten-Vertrag geschlossen?
  6. In welchem Umfang werden überhaupt die regulären Angebote der Erziehungsberatungsstelle wahrgenommen, insbesondere an Freitagnachmittagen und Samstagvormittagen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                          

gez. Christiane Wirries                                                               
Sprecherin für Jugendpolitik                                                     
der Gruppe CDU/FDP


PAK-Belastung der A7 bei Bockenem; Abgabe von Bodenaushub an private Dritte

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                       Hildesheim, 12.02.2016

 

PAK-Belastung der A 7 bei Bockenem;
Anfrage gem. § 18 GO unter Bezug auf den Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 17.2.2015 sowie die Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.2.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

aufgrund eines aktuellen Fernsehberichts vom 8.2.2016 im NDR („Hallo Niedersachsen“) bitte ich um Informationen zu einigen weiterhin bzw. neue erklärungsbedürftigen Sachverhalten. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von belastetem Bodenaushub an private Dritte.

Zu einer professionellen Vorbereitung von großen Bauprojekten gehört es, regelmäßig im Vorfeld alle Umstände für eine ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten umfassend zu planen und genau darzustellen. Hierbei werden auch alle beteiligten Stellen und Behörden beigezogen.

Ich bitte daher um Auskunft, welche wesentlichen, umweltrelevanten Randbedingungen der Landkreis Hildesheim in die Ausschreibung eingebracht hatte, insbesondere:

  1. Welche Anregungen und Bedenken hat der Landkreis als Untere Bodenschutzbehörde (UBB) unter Berücksichtigung der in Schichtprofilen dargestellten Teersandhorizonte in das Planfeststellungsverfahren (PFV) eingebracht?
  2. Wurden diese sicherheitsrelevanten Maßgaben in den Planfeststellungsbeschluss (PFB) übernommen? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie sollten die teerhaltigen Materialien umweltgerecht gefördert und weiter verwendet werden? Wie und wohin sollten die überschüssigen belasteten Materialien entsorgt werden?
  4. Von wann datiert das erforderliche Entsorgungskonzept der NLStBV für den Teersand?
  5. Welche Erkenntnisse lagen der UBB vor Ausschreibung zu der Frage vor, ob und in welchem Umfang eine flächenhafte Erfassung einer Vorbelastung des Mittelstreifens und der Böschungen durch austretendes kontaminiertes Oberflächenwasser vorgenommen wurde?
  6. Hat die UBB vor der Ausschreibung der Bauarbeiten sicherheitsspezifische Bedingungen verändert? Wenn ja, was wurde ergänzend zum PFB mit der Landesbehörde (NLStBV) vereinbart?
  7. Aufgrund welcher Aktivitäten konnten die Baufirmen lange Zeit davon ausgehen, dass ihre Arbeitsweise Akzeptanz fand?
  8. Wann hat die UBB von sich aus erstmals geprüft, wie ihre Auflagen in der praktischen Ausführung beachtet werden? Welche Konsequenzen hat die UBB daraus gezogen?
  9. Nach der aufgetreten Umweltproblematik sollten im gesamten Streckenabschnitt Probenahmen für den Mittelstreifen und die Böschungen umfassend ausgewertet werden.
    a) In welchen Grenzen (Min/ Max) liegen die PAK-Gehalte (mg/ kg Material)?
       b) Wie hoch ist der Mittelwert?
       c) Ab welchem Grenzwert ist eine Versiegelung oder eine Beseitigung notwendig?
  10. Wann wurden die beiden eingesetzten Büros Dr. Moll und AWIA nach NBodSUVO zugelassen?
  11. Welche Aufgaben hat die UBB nach dem NBodSchG von sich aus aktiv anzugehen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                        
gez. Ralf-M. Lehne                                                                   
Sprecher für Kreisentwicklung, Wirtschaft                               
und Bau der Gruppe CDU/FDP