Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.01.2025

Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XIX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XlX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Fragen gebeten, die Sie am 28.08.2024 wie folgt beantwortet haben:

Frage: „Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“

Antwort: „Eine Statistik über die minutengenaue Überschreitung, gegliedert nach Rettungswacheneinzugsbereichen, liegt der Verwaltung nicht vor. Diese Daten werden von der Leitstelle nicht erhoben.“

Frage: „Wie und von wem wird seit wann erfasst, dokumentiert und ausgewertet, ob und um wie viel Minuten die Eintreffzeit nach § 2 BedarfsVO-RettD aus welchen Gründen überschritten wird?“

Antwort: „Seitens der Stadt Hildesheim wird seit 2021 in einem Statistikbericht aus den Daten der Leitstelle u. a. die Hilfsfrist dargestellt.

Die Auswertung dieser Daten obliegt dem Landkreis für seinen Bereich.“

Frage: „Wie und in welcher Form sowie in welcher Frequenz werden diese Daten dem Landkreis zur Verfügung gestellt?“

Antwort: „Monatlich per Mail.“

Frage: „Welche Maßnahmen sind bei welchen Rettungswachen erforderlich, um die Überschreitungen der Eintreffzeiten dauerhaft vermeiden zu können?“

Antwort: „Hier bleibt das Ergebnis des Standort- und Bedarfsgutachten abzuwarten.“

Frage: „Wie waren die Eintreffzeiten in der Stadt Hildesheim und warum wurden diese in Ihrer Antwort vom 30.05.2024 nicht aufgeführt?“

Antwort: „Der Landkreis hat für den Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim keine Zuständigkeit.“

Da Sie unsere Frage vom 03.07.2024 („Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) nicht beantwortet hatten, haben wir Sie mit Schreiben vom 05.09.2024 erneut um Beantwortung gebeten. Dazu haben Sie uns am 23.09.2024 u. a. mitgeteilt:

„Demnach stellt sich im Rahmen der Sicherstellung dieser Hilfsfristen nicht die Frage, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde, sondern nur, wie oft bzw. um wieviel Prozent der Fälle. Die Auswertungen werden mithilfe einer Software durchgeführt. Diese ermöglicht es allerdings nicht, zu ermitteln, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde. Daher liegen die Zahlen für eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Minuten weder vor, noch ist eine dahingehende Auswertung/ErmittIung technisch möglich.“

Nach unseren Informationen ist eine Beantwortung der o. a. Frage („Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) hinsichtlich der einzelnen Rettungswachen (Landkreis und Stadt) durchaus möglich.

Daher bitten wir Sie, diese Frage nunmehr möglichst innerhalb der nächsten 14 Tage zu beantworten.

Ferner bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Mit welcher Software wäre eine Auswertung der Daten zur Beantwortung unserer Frage möglich?

Von welchen Rettungsdiensten werden auf welcher rechtlichen Grundlage für jeden Einsatz die tatsächlichen Eintreffzeiten wie a) erfasst und b) in einer Datei dokumentiert?

Aufgrund welcher Regelung sind welche Rettungsdienste a) verpflichtet oder b) nicht verpflichtet, die zuvor genannten Daten dem Landkreis in welcher Form von Datei vollständig oder teilweise zur Verfügung zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

296 – Zwischennachricht

296 – Antwort


Hilfe zur Pflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.12.2024

Hilfe zur Pflege

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Wie und aus welchen Gründen hat sich das Defizit im Produkt „Hilfe zur Pflege“ (siehe im Haushaltsplan 2025 Seite 339, Produkt 311-801 Hilfe zur Pflege (PSG II)) bei den Finanzleistungen a) „Sozialhilfe in Einrichtungen“ und b) „Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen“ in den einzelnen Jahren seit 2018 verändert? Die Altenpflegeheime sind gesondert anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

292 – Antwort der Verwaltung


Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.12.2024

Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu erörtern und zu entscheiden, in welchen Punkten die Geschäftsordnung geändert werden sollte.

Dies betrifft u. a. die Begrenzung der Tagesordnung, den zeitlichen Abstand zwischen den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages, die Frist zur Anfertigung der Protokolle insbesondere des Kreisausschusses vor der Kreistagssitzung und die fristgemäße Einladung.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Überprüfung der Kreditermächtigungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.12.2024

Überprüfung der Kreditermächtigungen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie hoch waren die Haushaltsausgabereste in den vergangenen vier Jahren?

Aus welchen einzelnen Gründen bzw. für welche einzelnen Vorhaben wurden jeweils in welcher Höhe die Kreditermächtigungen in den vergangenen vier Jahren eingeplant und wofür entgegen der Planung nicht benötigt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

288 – Teilantwort

288 -Antwort +Anlage


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.12.2024

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anhang beigefügte Antwort der Hauptverwaltungsbeamtin von Sarstedt vom 22.11.2024 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 01.07.2024 übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. In der o.a. Anfrage wird u. a. gefragt:

„In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen Jahren zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?“

Dazu hat die Hauptverwaltungsbeamtin

a) geantwortet:

„Eine höhere oder niedrigere Deckung ist von der Höhe der zu zahlenden Kreisumlage (Steuerkraftzahl) abhängig. Wie sich die Senkung der Kreisumlage auf 41,0 v.H. auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden kostendeckend auswirkt, kann aktuell nicht genau ermittelt werden. (Anmerkung: Inzwischen wird von einer Senkung auf 41,6 Punkte Kreisumlage ausgegangen.) Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusammengestellten Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung:“

und

b) in einer Tabelle die Veränderungen dargestellt.

Nach dieser Tabelle sollen sich folgende Veränderungen ergeben:

Alfeld 56,56 auf 40,58 %
Algermissen 60,66 auf 72,74 %
Bad Salzdetfurth 45,60 auf 29,59 %
Bockenem 39,82 auf 30,72 %
Diekholzen 36,14 auf 44,26 %
Elze 47,70 auf 36,42 %
Freden 50,44 auf 45,54 %
Giesen 52,47 auf 49,50 %
Harsum 55,81 auf 48,15 %
Hildesheim 51,64 auf 33,01 %
Holle 52,36 auf 61,32 %
Lamspringe 60,25 auf 63,65 %
Leinebergland 57,49 auf 27,00 %
Nordstemmen 54,68 auf 50,11 %
Sarstedt 47,30 auf 30,28 %
Schellerten 49,91 auf 56,25 %
Sibbesse 51,90 auf 33,93 %
Söhlde 33,45 auf 47,54 %
Gesamt 51,50 auf 40,19 %
  1. Fragen:

    2.1 Können Sie diese Zahlen zumindest annähernd bestätigen und uns mitteilen auf welche Kosten sich der Eigenanteil bezieht? Hat z. B. die Gemeinde Algermissen wenn sie den von Ihnen vorgelegten Kita-Vertrag zustimmt 100 % der Kita-Kosten zu tragen (nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge)?

    2.2 Wodurch ist es z. B. verursacht und gerechtfertigt, dass der Eigenanteil in der Gemeinde Algermissen von 60,66 auf 72,74 % steigt, aber in der Samtgemeinde Leinebergland von 57,49 auf 27,00 % fällt?

    2.3 Aus welchen Einnahmen wird die Absenkung in Leinebergland finanziert? In welchem Umfang trägt dazu die Gemeinde Algermissen bei?

    2.4 Sind die durch Absenkung des Eigenanteils freiwerdenden Mittel zweckgebunden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

289 – Zwischennachricht
289 – Antwort der Verwaltung


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.12.2024

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Stadt und Landkreis Hildesheim

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 29 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. g. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersendet die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Die Partei-GUT für Sarstedt-Fabian Walla-Georgios Konstantopoulos und die CDU-Fraktion folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vorlage 752/XIX-1 vom 28.11.2024 wird zur erneuten Beratung in den nächsten Fachausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie den Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit verwiesen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten den Gutachter Herrn Dr. Behrendt von der Firma foplan und Herrn Prof. Dr. Knobelsdorf zu einer gemeinsamen Sitzung der o. a. Fachausschüsse einzuladen.

Anschließend soll der Kreisausschuss über die o. a. Vorlage abschließend entscheiden, soweit dies zulässig ist.

Begründung:

Nach Vorlage des Entwurfes des Rettungsdienstbedarfsplanes haben sich noch diverse Fragen ergeben. Aufgrund des Klärungsbedarfes ist eine weitere Beratung im Fachausschuss erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Haushalt/Stellenplan 2025 – Dienstpostenbewertung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.12.2024

Haushalt/Stellenplan 2025 – Dienstpostenbewertung

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Dienstpostenbewertungen ab A 10 sind dem Kreisausschuss zukünftig zur Zustimmung vorzulegen (§ 6 NBesG – Dienstpostenbewertung, Einweisung in und Verteilung der Planstellen).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste