Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                     Hildesheim, 17.02.2023

 

Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim “ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Auch angesichts des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen ist zu prüfen, ob genügend Betreuungsplätze vorhanden sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf gemäß den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

 


Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.02.2023

Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde“

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Gemäß Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung von 16.02.2023 ist das Betreuungsangebot in Söhlde nach Auskunft vieler Eltern nicht ausreichend und widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Es ist zu prüfen und zu entscheiden, durch welche Maßnahmen der Landkreis Hildesheim auch für die Kinder aus Söhlde ein Betreuungsangebot schaffen und gewährleisten kann, das dem Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf und den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe


Schulbegleitung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                               Hildesheim, 16.02.2023

Schulbegleitung
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Verträge werden derzeit und wurden in den einzelnen Jahren seit 2019 von welchen Anbietern (Unternehmen oder Einzelpersonen) mit jeweils wie vielen Beschäftigten für jeweils wie viele Kinder wie viele Fachleistungsstunden abgerechnet
    a) nach § 54 SGB XII,
    b) nach § 35a SGB VIII und c) nach welcher sonstigen Regelung?

Wie hoch war der jeweils jährliche Gesamtaufwand pro Anbieter bzw. dessen Kostenerstattung? Wie hoch war in den einzelnen Jahren der maximale und der durchschnittliche Fachleistungsstundensatz bei welchem Anbieter? Welche der o.a. Verträge a) laufen wann aus, b) können kurzfristig neu abgeschlossen werden, c) haben welche feste Laufzeit und ggfs. welche Anpassungsklauseln? Welche der o. a. Anbieter fallen nicht unter die Umlagepflicht U 1 gem. Aufwendungsausgleichsgesetz.

  1. Ist das Angebot von Leistungen der Schulbegleitung einer Bündelausschreibung zugänglich? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Wie erfolgt die Ausschreibung derzeit? Auf welche Weise erfolgt die monatliche Abrechnung und wie wird sichergestellt, dass das geforderte Abrechnungsvolumen den tatsächlichen Einsatz-/Leistungszeiten entspricht?
  2. Wer entscheidet bisher beim Landkreis in welchem Verfahren oder mit welcher Methode über die Höhe der Vergütung pro Fachleistungsstunde? Welche Unterschiede gibt es bei der Höhe der Fachleistungsstunde (maximal und minimale Höhe)? In welcher Spreizung werden die Vergütungen pro Fachleistungsstunde geleistet? Ist die Höhe der Vergütung vom Betreuungsbedarf des Kindes abhängig? Wie wird dieser Bedarf ermittelt? Wie erfolgt die Leistungskontrolle?
  3. Wie hoch ist a) der geringste und b) der höchste Satz pro Fachleistungsstunde und wonach wird dies von wem in welchem Verfahren festgelegt? Wie hoch sind die Fachleistungsstunden in der Region Hannover und im Großraum Braunschweig?
  4. Wie ist die Vergütung,
    der Fachleistungsstunde, die durch eine sogenannte Nichtfachkraft (ohne grundständige pädagogische oder pflegerische Qualifikation) oder durch eine Fachkraft (mit grundständiger pädagogischer/pflegerischer Ausbildung) am Kind erbracht wird,
    bei Erkrankung des Schulbegleiters (wenn das Kind dann dadurch nicht begleitet werden kann),
    bei Erkrankung des Kindes (wenn der Schulbegleiter infolgedessen ohne Arbeitsauftrag ist)?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

105 – Antwort der Verwaltung v. 20.04.2023


Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 09.02.2023

 

Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Aufgrund des Berichtes der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.12.2022 hält die CDU-Kreistagsfraktion es für geboten, geeignete Hilfestellungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim anzubieten. Beispiel dafür ist u. a. der Landkreis Peine.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2022-12-24_Hildesheim_-_24-12-2022_print


„Gullydeckel-Attacke Harsum“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                               Hildesheim, 07.02.2023

 

„Gullydeckel-Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

am 26.01.2023 haben wir bei unserer Akteneinsicht auf Nachfrage u. a. erhalten:

a) Die Kopie eines ärztlichen Zeugnisses nach § 18 NPsychKG vom 29.09.2022 für eine vorläufige Einweisung am 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere.

b) Ihre auf das zuvor genannte Zeugnis gestützte vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere, die am 30.09.2022 aufgehoben wurde

Warum waren u. a. diese Unterlagen nicht Teil der uns zur Einsicht vorgelegten Akten und warum wurde uns zum Beispiel das o. a. Zeugnis erst herbeigeschafft und mit Schwärzungen zur Verfügung gestellt, nachdem wir wiederholt gefragt hatten, ob nach dem Gutachten vom 01.03.2022 weitere Gutachten/Zeugnisse erstellt wurden?

Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat das o. a. Zeugnis wann in Auftrag gegeben?
  2. Aufgrund welcher Taten oder Verhaltensweisen verursachte der Betroffene am 29.09.2022 (Entlassungstag) oder in den Stunden oder einigen Tagen vor der vorläufigen Einweisung welche a) „Akut-Situation“ oder b) sonstige Situationen, die die vorläufige Einweisung erforderte?
  3. War dem Arzt/der Ärztin, die das o. a. Zeugnis ausgestellt hat, das Gutachten vom 01.03.2022, dass dem o. a. Zeugnis widerspricht, bekannt? Wenn ja, wer hatte es ihm/ihr wann zur Verfügung gestellt? Welche von dem Betroffenen wann begangenen Taten sind in dem Zeugnis vom 29.09.2022 a) überhaupt angesprochen oder gemeint und b) durch welche Unterlagen überhaupt belegt und c) als krankheitsbedingt belegt? Wer hat den Arzt/die Ärztin wann über welche Taten des Betroffenen informiert?
  4. Haben Sie das o. a. Zeugnis des Arztes/der Ärztin der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wann?
  5. Seit wann war a) Ihnen und b) der o. a. Ärztin/dem o. a. Arzt bekannt, dass der Betroffene am 29.09.2022 (nach 6 Wochen) aus Untersuchungshaft entlassen werden sollte?
  6. Aufgrund welchen und wann dokumentierten Verhaltensweisen des Betroffenen ging von ihm am 29.09.2022 oder in den Stunden oder wenigen Tagen davor infolge seiner Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere aus und warum konnte diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden?
  7. Warum konnten Sie vor der vorläufigen Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 keine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, obwohl der Betroffene bis zum 29.09.2022 seit 6 Wochen in Untersuchungshaft war?
  8. Aus welchen Gründen war Ihre vorläufige Einweisung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

104 – Antwort der Verwaltung


Nutzung erzeugbarer Energien

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 03.02.2023

Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?

Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?

Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

103 – Antwort der Verwaltung        


Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen.

Zur Begründung verweisen wir auf unsere Beschlussvorschläge vom 10.05.2022, 29.07.2022 und 06.02.2023 und die Resolution der Bürgerinnen und Bürger von Grasdorf.

Beschlussvorschlag:

Zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Grasdorf ist es erforderlich zu beschließen, dass auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet wird: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr frei“.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn das entgegen § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO angebrachte Zeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) entfernt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
          

gez. Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-   und Bevölkerungsschutz