Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 24.03.2021

Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:

Beschlussvorschlag:

  1. Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
    beibehalten.

2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die   unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.

Begründung:

Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.

Mit freundlichen Grüße

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Beurteilung des Innenministeriums zum Fehlverhalten von Landrat Levonen

Hildesheim, den 24.03.2021

Beschlussvorschlag zu TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021

(Doktortitel Olaf Levonen)

 

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreistages erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Landkreis Holding GmbH – Verkauf v. Anteilen der Überlandwerke Leinetal GmbH

Beschlussvorschlag zu TOP 21 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) Sitzung Kreisausschuss am 22.032021

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

  1. Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
  2. Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion


Beschlussvorschlag Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)

Beschlussvorschlag:

„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“

Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“

Begründung:

Zu Nr.1.

Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“

Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.

Zu Nr. 2.

Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Doktortitel Landrat Levonen

Beschlussvorschlag zu TOP 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreisausschusses erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Covid-19Testung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

 

Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Testung von Beschäftigten (…)mithilfe von Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Änderungsantrag zur Vorlage 1067/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum o.g. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Jugendhilfehausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Änderungen zugestimmt, wie sie nachfolgend (rot) gekennzeichnet sind.

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beteiligt sich anteilig an den entstehenden Kosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Testungen von Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege rückwirkend ab dem 15.02.2021.

 

Den kreisangehörigen Kommunen werden jeweils 25 % der entstehenden Kosten für die Testungen von Beschäftigten in den Kindertagesstätten, Krippen und Horten, erstattet, maximal aber 9,38 € pro ärztlichem Test und 3,00 € pro Selbsttest.

 

Für die Testung von Beschäftigten im Bereich der Kindertagespflege werden den kreisangehörigen Kommunen 50 % der entstehenden Gesamtkosten erstattet, maximal aber 18,75 € pro ärztlichem Test und 6,00 € pro Selbsttest.

 

Die erstattungsfähigen Kosten gelten für eine Testung pro berechtigter Person und Woche. Die Auszahlung an die jeweilige Kommune erfolgt nach monatlicher Meldung der Gesamtkosten und Anzahl der Tests sowie vorgesehener Testfrequenz pro berechtigter Person.

Die Mitfinanzierung der Testungen durch den Landkreis besteht nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem durch den Bund ein allgemeiner Anspruch auf kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft tritt und vor Ort umsetzbar ist.

 

Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 120.000 € beim Konto 5111-0031 „Corona-Testung“, Kostenstelle 4-07 sowie dem Kostenträger 365-001 „Sicherstellung der Kindertagesbetreuung“ zu.

Es ist anzustreben, den vollumfänglichen Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Begründung :

Diese erfolgt mündlich im Rahmen der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior                              Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                             gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfe-                 Vorsitzender Jugendhilfe-
ausschuss                                                              ausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion

 


Altlast Desdemona in Alfeld OT Godenau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

Altlast Desdemona

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zu dem von uns am 01.03.2021 beantragten Beratungspunkt „Altlast Desdemona“ für den nächsten Kreisausschuss übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind.

Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“

Begründung:

Die o. a. Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist den Kreistagsgremien erst vor einigen Monaten bekannt geworden, obwohl der Verwaltung zumindest seit 2017 eine rechtswidrige und zu beseitigende Schadstoffbelastung bekannt ist und dazu ein Vorgang bearbeitet wird, an dem auch die Landesregierung beteiligt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                               gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion