Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o. V.i.A.
Hildesheim, den 09.01.2017
Vorbehaltsbeschluss nach § 58 Abs. 3 NKomVG;
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt; Erteilung des Einvernehmens nach § 19 Abs. 3 WHG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt
„Vorbehaltsbeschluss nach § 58 Abs. 3 NKomVG; bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt; Erteilung des Einvernehmens nach § 19 Abs. 3 WHG“
in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim behält sich zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 19 WHG für die Erlaubnis zur Abwassereinleitung in die Innerste und zu anderen wasserrechtlichen Erlaubnissen vor.
Begründung:
Die grundsätzliche Bedeutung und Dimension des hier in Rede stehenden Vorhabens rechtfertigen es, dass sich der Kreistag die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zu wasserrechtlichen Erlaubnissen vorbehält. Dafür sprechen insbesondere die folgenden fünf Aspekte.
- Das weltweit tätige Unternehmen K+S plant mit der Reaktivierung des
Hartsalzbergwerkes eine auf Jahrzehnte ausgerichtete Kaliproduktion am Standort Sarstedt/Giesen. Dies ist wie jeder Auf- oder Ausbau des produzierenden Gewerbes grundsätzlich zu begrüßen.
Das für die Reaktivierung erforderliche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist jedoch mit besonderer Sorgfalt, größtmöglicher Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, denn Bergbaubetriebe verursachen Gefahren, Umweltbelastungen und Veränderungen des Landschaftsbildes; zudem hat die Kaliindustrie zum Teil erhebliche Altlasten erzeugt.
Wasserrechtliche Erlaubnisse können im Rahmen des genannten Verfahrens nur im Einvernehmen mit dem Landkreis Hildesheim, der untere Wasserbehörde, erfolgen. Der Landkreis ist daher vornehmlich dafür verantwortlich, dass bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Bergwerke die Gewässerschutzvorschriften sorgfältig beachtet und eingehalten werden; dies gilt insbesondere für die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). mehr…