Kosten für die Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 03.07.2024

 

Kosten für die Kinderbetreuung
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Bezug: Ihre E-Mail vom 01.07.2024 zu Gesprächen der Hauptverwaltungsbeamten über die Kosten der Kinderbetreuung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie haben sich die Daten, die in der Präsentation der Auswertung aller Kommunen am 15.08.2017 im Rathaus der Stadt Elze für die Jahre 2011 bis 2017 die auf den Seiten 12 bis 15 dargestellt sind, seit 2016 entwickelt?
  2. Wie und vom wem ist „Der von den Kommunen für die Jahre 2024 bis 2027 gemittelte Betrag der kommunalen Aufwendungen Kindertagesbetreuung (112,6 Mio. €)“ ermittelt worden? Welche Kosten werden dabei erfasst oder nicht erfasst? Welche Erträge stehen dem gegenüber?
  3. Wie hoch ist der Anteil welcher Gemeinde an dem von den Kommunen für die Jahre 2025 bis 2027 gemittelten Betrag der kommunalen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung (112,6 Mio. €)?
    Wie hoch war der Gesamtbetrag (100 %) der Aufwendungen der Kinderbetreuung im Landkreis in 2021, 2022 und 2023 und zu wie viel Prozent davon haben a) die Gemeinden und b) welche anderen Stellen getragen?
    Wie ist der Anteil der Gemeinden für die einzelnen Jahre 2021 bis 2024 und für die Jahre 2025 bis 2029 ermittelt worden? In welchem Umfang sind darin Bau- und Unterhaltungskosten sowie die Elternbeiträge berücksichtigt?
  4. In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen der kommenden fünf Jahre zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?
  5. Soll zukünftig die Höhe der Kreisumlage vom Kostenanteil der Gemeinden an den Gesamtkosten der sog. Kita-Kosten im Landkreis abhängig gemacht werden?Wenn ja: Soll die Berechnungsgrundlage für die Aufteilung der Kosten zwischen Landkreis und seinen Gemeinden (55% zu 45%) jeweils die Höhe der Gesamtkosten der Kinderbetreuung für alle Altersgruppen sein unabhängig davon, welche Betreuungsleistungen in den einzelnen Gemeinden für welche Elternbeiträge angeboten werden und unabhängig davon, wie hoch die Kosten für welche Betreuungsleistungen in den einzelnen Kommunen für das Personal oder die Bau- und Gebäudeunterhaltung sind (pro Kopf der Bevölkerung oder pro Platz oder pro Betreuungsstunde usw.)?
  6. In welchen Fällen soll der Kreistag die Kreisumlage bei einer Verschlechterung seiner Haushaltslage (z. B. bei höheren Aufwendungen für andere Aufgabenbereiche oder bei einer Minderung der Erträge) trotz des o. a. Vertrages oder innerhalb der Vertragslaufzeit anheben dürfen?
  7. Welchen Betrag müsste der Landkreis an welche Gemeinde zahlen, damit deren Anteil an den Kosten für die Kinderbetreuung in 2022 oder 2023 a) 35% b) 40% und c) 45% nicht übersteigt? Wie hoch wäre dieser Betrag für jeweils welche Gemeinde umgerechnet in Kreisumlage?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Bernahrd Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

Antwort der Verwaltung: 237 – Antwort der Verwaltung; Kosten Kinderbetreuung


Kosten für die Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat Bernd Lynack

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 03.07.2024

 

Kosten für die Kinderbetreuung
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kosten für die Kinderbetreuung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Anteil der Städte und Gemeinden an den Kosten für die Kinderbetreuung muss gesenkt und der des Landes und Landkreises angehoben werden.

Auf unseren Beschlussvorschlag vom 26.02.2024 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Bernhard Flegel
Sprecher der
CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe


Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 03.07.2024

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen:

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Begründung:

Auf das Schreiben des Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 19.06.2024 weisen wir hin.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung

Herr Landrat
Bernd Lynack

o.V.i.A.

 

                                                                                                          Hildesheim, den 20.06.2024

Antrag zur Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung Kreistages am 20.06.2024 übersenden Ihnen die Gruppe SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Partei, Gut für Sarstedt und Fabian Walla, KTA Herr Georgios Konstantopoulos und die CDU-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag.

Dieser ersetzt den Antrag der Gruppe und des KTA Konstantopoulos vom 02.05.2024 und den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024.

Der Landkreis Hildesheim setzt sich bereits für die Förderung und Stärkung der politischen Beteiligung von jungen Menschen ein, um ihre Anliegen in der Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit zu geben, durch Mitarbeit an politischen Prozessen einen tieferen Einblick in Entscheidungsabläufe zu erhalten. Seit dem Jahr 2022 erfüllt etwa das Jugendparlament des Landkreises Hildesheim diese Funktion.

Um nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern allen Landkreisbürgerinnen und –bürgern ein tieferes Verständnis für die kommunale Politik und Verwaltung zu verschaffen, soll der Austausch zwischen diesen Akteuren gestärkt werden und z. B. ermöglichen, einen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen zu können.

Insbesondere sollen die demokratischen Prozesse auf Kreisebene, das kommunalpolitische Wirken in Kreistag und Fachausschüssen, das Zusammenwirken von Politik und Verwaltung sowie Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erläutert werden.

Dazu können auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung gehören mit dem Ziel, das Vertrauens in die kommunale Politik und Verwaltung sowie die transparente Gestaltung demokratischer Prozesse zu stärken.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger inclusive der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, welches die bestehenden Angebote ergänzt. Zur Herstellung von Informationsmaterial soll zukünftig mit Bildungsträgern, insbesondere der Universität Hildesheim zusammengearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Berufsbildende Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.06.2024

 

Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

  

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024 (Nr. 585/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:  

Parallel zu der jetzt beabsichtigten Planungsvariante mit den Baumaßnahmen in der Steuerwalder Straße und in der Von-Thünen-Straße soll im Rahmen einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die notwendigen Gebäude für die Berufsbildenden Schulen vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet. Auf dieser Basis erfolgt der notwendige Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den beiden dann in Betracht kommenden Möglichkeiten für die Umsetzung der Bauvorhaben für die Berufsbildenden

Schulen. Der Ausschreibungstext ist dem Kreisausschuss möglichst in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung:

Bereits nach den Haushaltsgrundsätzen ist vorgeschrieben, für die Neukonzeption der Berufsbildenden Schulen und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen die wirtschaftlichste Lösung durchzuführen. Und gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sollen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

FriedhelmPrior
Fraktionsvorsitzender


Herausforderungen in der Erziehungshilfe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 17.06.2024

 

Herausforderungen in der Erziehungshilfe
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden 

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 für die einzelnen Aufgaben im Bereich Erziehungshilfe konkrete Produktbeschreibungen mit jeweils eigenem Haushaltsansatz zu erarbeiten, dessen Summe den aktuellen Stand nicht überschreitet.

Soweit von der Verwaltung auf sog. kostenintensive Fälle hingewiesen wird, ist dies zu konkretisieren, um dafür einen Rahmen erarbeiten zu können, der den Gesamtansatz und die Bedarfe an anderer Stelle berücksichtigt.

Dazu sind alle, die an der Erfüllung der o. a. Aufgaben beteiligt sind, um Stellungnahmen bzw. Anregungen zu bitten und zu Beratungen in die Fachausschüsse einzuladen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Stärkung der demokratischen Strukturen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 17.06.2024

 

Stärkung der demokratischen Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen den Tagesordnungspunkt 16 in der Kreistagssitzung am 20.06.2024 zu vertagen.

Abweichend vom Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) übersenden wir folgenden 

Beschlussvorschlag:

„Nach dem Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) und den dazu angeregten Änderungen wird beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger in der Kreisverwaltung zu entwickeln, das die bestehenden Angebote ergänzt.
  • insbesondere unter Beteiligung von Bildungsträgern zu prüfen, ob zu politischen Prozessen auf Kreisebene einschl. Bürgerbeteiligung mehr als bisher vorhandenes oder anderes Informationsmaterial erarbeitet und verteilt werden sollte und wer diese Aufgabe für welchen Personenkreis zu welchen Kosten übernehmen könnte.“

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender