Herman-Nohl-Schule Hildesheim: generalistische Pflegeausbildung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 04.12.2019

 

Antrag zum Haushalt 2020:
Herman-Nohl-Schule Hildesheim: generalistische Pflegeausbildung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Beratungspunkt zur der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2019 und Kreistages  am 12.12.2019 unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Das Schulamt berichtet im zuständigen Fachausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung.

 

  1. Zur Förderung dieser Ausbildung durch kreisübergreifende Kooperationen werden Haushaltsmittel i.H. von 5.000 € eingestellt. Über die Freigabe entscheidet der Kreisausschuss.

Begründung:

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Ab 2020 erhalten die Auszubildenden mindestens zwei Jahre lang gemeinsam eine einheitliche Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich auf Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger spezialisieren oder die generalistische Ausbildung fortführen. Diejenigen, die die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“.

Im Rahmen der Ausbildung sind verschiedene Pflichteinsätze in bestimmten Versorgungsbereichen vorgesehen, u.a. stationäre Akutpflege.

Hierzu ist eine entsprechende Kooperation aller Ausbildungsträger und Pflegeschulen im Landkreis Hildesheim erforderlich.

Die Krankenhäuser innerhalb des Landkreises Hildesheim erklärten jedoch, dass sie hierzu keine freien Kapazitäten haben.

Daher ist es erforderlich, dass außerhalb des Landkreises Hildesheim Kooperationspartner gesucht werden müssen, voraussichtlich wird dies in der Region Hannover, Klinikum Lehrte, möglich sein.

Der Pflegenotstand in Deutschland und im Landkreis Hildesheim ist bereits heute spürbar und die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter rapide steigen.

Eine Unterstützung in diesem Bereich ist daher dringend geboten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior   Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagfraktion


Änderungsantrag Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 04.12.2019

 

Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim
Änderungsantrag zum Antrag vom 11.11.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

1)  Der Landkreis Hildesheim stellt für die gemeinsame Systemadministration der Herman-Nohl-Schule  und der Walter-Gropius-Schule einen Administrator ein (Finanzierung sh. Begründung). Die Stelle ist im Stellenplan des Landkreises zusätzlich aufzunehmen.

2) Der Landkreis Hildesheim fordert die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim auf, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware zu benutzen. Die Software „BBS-Verwaltung“ hat sich bewährt und soll eingeführt werden. Die Beschaffungsempfehlung erfolgt vorbehaltlich der vergaberechtliche Bestimmungen. Der Landkreis Hildesheim trägt die Kosten für die Einführung und Pflege, die zusätzlich ca. 30 000 € p.a. betragen.

 3)  Der Landkreis Hildesheim schreibt für das Ausbildungsjahr 2020/21 fünf zusätzliche           Ausbildungsplätze für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration aus. Die dafür notwendigen Stellen sind einzurichten (Ausbildung und Weiterbeschäftigung).

4) Jeder Berufsbildendenden Schule (BBS Alfeld, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule, Friedrich-List-Schule, Werner-von-Siemens-Schule, FS Holztechnik und Holzgestaltung) wird ein/e Auszubildende/r zugeordnet. Bei der Auswahl der Bewerber/innen sind die Berufsbildenden Schulen zu beteiligen. Die Verwaltung stellt die Details dieses innovativen Ausbildungsweges im Rahmen der qualifizierten Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf einer/s Fachinformatikers/in für Systemintegration und die dabei erforderliche  Vermittlung  von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“) in einem geordneten Ausbildungsgang und -ablauf  sicher.

Dabei müssen insbesondere die rechtlichen Bestimmungen zur Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal entsprechend §§ 27 ff. Berufsbildungsgesetz  in fachlicher und personeller Hinsicht sichergestellt werden.

 Die Ausbildung wird wie folgt verteilt:

1)    Werner-von-Siemens-Schule

2)    Landkreis Hildesheim, Amt 102 – Informations- und Kommunikationstechnik

3)    den weiteren o.g. Berufsbildenden Schulen

Weitere Ausführungen hierzu in der nachfolgenden Begründung.

Das  Amt 102 des Landkreises Hildesheim wird gebeten, weitere Details dieses innovativen Bildungsweges mit den vorgenannten Beteiligten abzusprechen.

Begründung :

Bei der Digitalisierung der Schulen werden weitere wichtige Fragen oft nicht abschließend abgearbeitet bzw. übergangen.

Wie sieht eine kontinuierliche Systemadministration aus, wenn der Glasfaseranschluss gelegt ist, ein leistungsfähiges W-LAN  besteht und die Hardware, auch Dank des Bundes, auf neuestem Stand ist?

Diese Problemstellungen bestehen bereits und die davon betroffenen Schulen bewältigen diese Herausforderungen teilweise mehr schlecht als recht, aber mit großer Kreativität und hohem persönlichem Engagement der Lehrer.

Hier besteht für den Landkreis Hildesheim großer Handlungsbedarf.

Im Jahre 2016 wurde eine „Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ geschlossen.

Dort sind eindeutige Zuständigkeiten geregelt.

Danach ist der Landkreis Hildesheim für die Systemadministration zuständig. Das Land Niedersachsen beteiligt sich jährlich mit insgesamt 16 Millionen € für alle Landkreise.

Zusätzlich wird die allgemeine Schulverwaltung mit weiteren 8 Millionen € bezuschusst.

Wir wollen das Konglomerat systematisch angehen und zunächst die Lage an den Berufsbildenden Schulen verbessern. Ziel ist es, die Aufgaben und die Personalverantwortung zusammenzuführen (sh. Vereinbarung).

Zur heutigen Situation:

Die Werner-von-Siemens-Schule und die Friedrich-List- Schule haben Systemadministratoren, die Landesbedienstete sind. Die Stellen sind an den Inhaber gebunden und entfallen bei dessen Ausscheiden. Die Kosten trägt das Land, verrechnet diese aber mit den Zuschüssen.

Die Walter-Gropius-Schule hat einen Administrator mit einem befristetem Vertrag bis zum 31.12.2019 über 25 Stunden/wöchentlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der vorgenannte Stelleninhaber wäre nach derzeitigem Kenntnisstand an einer weiteren Beschäftigung sowie an einer Erhöhung der Stundenzahl interesseiert, darf jedoch nicht von der Walter-Gropius-Schule weiterbeschäftigt werden.(s.Vereinbarung)

Die Hermann-Nohl-Schule und die BBS Alfeld versuchen auf anderen kreativen Wegen die an sie gestellten Herausforderungen zu bewältigen.

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Generalistische Pflegeausbildung; Herman-Nohl-Schule-Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 04.12.2019

 

 

Antrag zum Haushalt 2020:
Herman-Nohl-Schule Hildesheim: generalistische Pflegeausbildung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Beratungspunkt zur der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 09.12.2019 und Kreistages  am 12.12.2019 unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Das Schulamt berichtet im zuständigen Fachausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung.
  2. Zur Förderung dieser Ausbildung durch kreisübergreifende Kooperationen werden Haushaltsmittel i.H. von 5.000 € eingestellt. Über die Freigabe entscheidet der Kreisausschuss.

Begründung:

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Ab 2020 erhalten die Auszubildenden mindestens zwei Jahre lang gemeinsam eine einheitliche Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich auf Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger spezialisieren oder die generalistische Ausbildung fortführen. Diejenigen, die die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“.

Im Rahmen der Ausbildung sind verschiedene Pflichteinsätze in bestimmten Versorgungsbereichen vorgesehen, u.a. stationäre Akutpflege.

Hierzu ist eine entsprechende Kooperation aller Ausbildungsträger und Pflegeschulen im Landkreis Hildesheim erforderlich.

Die Krankenhäuser innerhalb des Landkreises Hildesheim erklärten jedoch, dass sie hierzu keine freien Kapazitäten haben.

Daher ist es erforderlich, dass außerhalb des Landkreises Hildesheim Kooperationspartner gesucht werden müssen, voraussichtlich wird dies in der Region Hannover, Klinikum Lehrte, möglich sein.

Der Pflegenotstand in Deutschland und im Landkreis Hildesheim ist bereits heute spürbar und die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter rapide steigen.

Eine Unterstützung in diesem Bereich ist daher dringend geboten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior    Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagfraktion

 


Verwertung oder Entsorgung von Straßenaufbruch, Bauschutt oder Baustellenabfällen im Straßenbau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

 

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.11.2019

Verwertung oder Entsorgung von Straßenaufbruch, Bauschutt oder Baustellenabfällen im Straßenbau;

Bericht der Hildesheimer Allgemeine Zeitung in der Ausgabe vom 30. Oktober 2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie,

  1. den Beratungspunkt „Verwertung oder Entsorgung von mineralisch oder bituminös gebundenem Straßenaufbruch oder Bauschutt“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung aufzunehmen und
  2. um Beantwortung folgender Fragen:

In welchem Umfang werden die o. a. Entsorgungsprobleme zu Verzögerungen geplanter Straßenausbaumaßnahmen führen?

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Straßenaufbruch mehr als bisher zu verwerten oder verwerten zu lassen und eine solche Verwertung im Rahmen von Aufträgen für Straßenbaumaßnahem vorzuschreiben?

Wird a) bisher oder b) zukünftig vor der Vergabe von Straßenbauaufträgen geprüft, ob die Entsorgung der anfallenden Abfälle oder die Verwertung der Aufbruchmaterialien gesichert ist ?

Begründung:

Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 30. Oktober 2019 über Probleme eines Auftragnehmers des Landkreises bei der Verwertung oder Entsorgung von Straßenaufbruch bzw. Bauschutt. Es sei bereits wiederholt dazu gekommen, dass Straßenausbaumaßnahmen abgebrochen werden mussten, weil die anfallenden Straßenaufbrüche nicht entsorgt werden konnten.

Es ist zu klären, welche verschiedenen Maßnahmen zur Beseitigung der genannten Probleme in Betracht kommen, für wann geplant oder anzustreben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach vorliegenden Informationen in Göttingen und Kassel bei Straßenbaumaßnahmen anfallende Materialien aufbereitet und in erheblichen Umfang als mineralische Ersatzbaustoffe erneut für den Straßenausbau eingesetzt werden. Dieses Konzept eines „urban mining“ sollte möglicherweise gemeinsam mit der Stadt Hildesheim oder anderen Partnern ggf. unter Federführung bzw. Regie des Zweckverbandes  Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) umgesetzt werden.

Dies ist bzw. wäre ökologisch und ökonomisch sinnvoll und sollte auch im Landkreis Hildesheim möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion

Anlage

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Kreisweite Übersicht zur Personalplanung im Bereich Kindertagesstätten 

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

Hildesheim, den 29.11.2019 

Kreisweite Übersicht zur Personalplanung im Bereich Kindertagesstätten 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, parallel zum Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis eine kreisweite Übersicht zur der entsprechenden Personalplanung (Lagebild „Bestands- und Entwicklungsplan, Personal im Bereich Kindertagesstätten“) zu erarbeiten.

Begründung:

Die Planung für den Bedarf an Kindertagesstätten ist durch eine darauf aufbauende Personalplanung zu ergänzen, denn beide Planungen sind erforderlich, um den Rechtsanspruch auf Betreuung nachhaltig erfüllen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion


Koordinierungsstelle für die Erfassung und das Nutzen  von Förderungsmöglichkeiten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

Hildesheim, den 28.11.2019

Koordinierungsstelle für die Erfassung und das Nutzen  von Förderungsmöglichkeiten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des aktuellen Stellenplans eine Kompensation mit dem Ziel durchzuführen, dass eine Koordinierungsstelle für das Requirieren von Förderungsmöglichkeiten auf europäischer, bundes- und landesseitiger Ebene stellenplanneutral mit einem Stellenanteil von 1,0 im Rahmen eines Projektes befristet bis zum 30.09.2021 eingerichtet werden kann (Details sh. Begründung).

Die erforderliche Stellenbewertung ist zeitnah durchzuführen.

Dem Kreistag ist in der letzten Kreistagsitzung vor den Sommerferien des Jahres 2021 ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Städten, Gemeinden und der Samtgemeinde sowie Nachbarkreisen zu prüfen, ob und mit welchem Leistungsumfang dauerhaft eine gemeinsame Stelle für die o.a. Aufgaben eingerichtet werden sollte.

Begründung:

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Projekte mit einer Landes-, Bundes- und/oder EU-Förderung, die bisher von Seiten der Verwaltung aus unterschiedlichen Gründen nicht ausgeschöpft worden sind.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation und der damit erhöhten Arbeits- und Aufgabendichte fehlen den Fachämtern und Dezernaten oftmals die personellen Ressourcen, um die o.g. Fördermöglichkeiten zu erfassen, zu prüfen und unter Berücksichtigung möglicher oder bereits konkret geplanter Projekte zu beantragen.

Darüber hinaus fehlt eine umfassende Übersicht, bei welchen Stellen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes oder des Landes bis wann Anträge auf Fördermittel für welche Zwecke gestellt werden können.

Die Koordinierungsstelle soll Recherchearbeiten zur Erfassung von förderungsfähigen Projekten auch unter dem Fokus von verwaltungs- und haushaltsmäßigen Folgenabschätzungen durchführen und dabei förderungsfähige Projekte inhaltlich für Maßnahmen des Landkreises Hildesheim einschließlich der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde bewerten und dazu ggfs. die notwendige Unterstützung des Fachamtes sicherstellen bzw. aktiv mitwirken.

Hierzu ist eine aktive Einbindung bzw. Beteiligung an dem internen Abstimmungsprozess des Fachamtes sicherzustellen.

Im Erfahrungs- und Tätigkeitsbericht solle stellenplanmäßige bzw. personelle und haushaltsmäßige „Folgenabschätzung“ durchgeführt werden, wobei insbesondere der Zeitraum nach Beendigung der Förderung berücksichtigt werden muss.

Die Koordinierungsstelle sollte – entsprechende Ressourcen vorausgesetzt –  im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit innerhalb des Landkreises Hildesheim den Gemeinden notwendige Hilfestellungen anbieten.

Weiterhin sollte eine enge Zusammenarbeit mit der Hi-Reg und der VHS Hildesheim sowie mit anderen Landkreisen angestrebt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

 

 

Hildesheim, den 28.11.2019

Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim
Angebot der Stiftung Universität Hildesheim zur Unterstützung bei der Erarbeitung eines entsprechendes Konzeptes

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten, den o.a. Antrag für die Beratung und ggf. Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses am 09.12.2019, des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird gebeten, das unentgeltliche Angebot der Stiftung Universität Hildesheim (sh. offener Brief vom 06.11.2019) bei der Erarbeitung eines tragfähiges Konzept für eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe anzunehmen.
  2. Das Konzept soll nach Möglichkeit bis März 2020 den zuständigen Fachausschüssen und dem Kreistag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

 

Begründung:

Im Jugendhilfeausschuss am 29.10.2019 wurde die ombudschaftlichen Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim thematisiert und ein entsprechender Antrag von der Gruppe SPD-CDU eingebracht und beraten.

 

Hiernach sollen im Haushaltsplan 2020 Finanzmittel i.H. von 10.000 € für die Entwicklung eines Konzepts zur ombudschaftlichen Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden.

Die Stiftung Universität Hildesheim kooperiert mit seinem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik bereits seit vielen Jahren gut mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Hildesheim und bietet in einem offenen Brief vom 06.11.2019 seine Hilfe bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes an.

Diese hohe fachliche Expertise sollte für die Konzeptentwicklung genutzt werden, um eine Verbesserung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim zu erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                                           gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

Anlage offener Brief mehr…