Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 04.12.2019
Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim
Änderungsantrag zum Antrag vom 11.11.2019
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1) Der Landkreis Hildesheim stellt für die gemeinsame Systemadministration der Herman-Nohl-Schule und der Walter-Gropius-Schule einen Administrator ein (Finanzierung sh. Begründung). Die Stelle ist im Stellenplan des Landkreises zusätzlich aufzunehmen.
2) Der Landkreis Hildesheim fordert die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim auf, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware zu benutzen. Die Software „BBS-Verwaltung“ hat sich bewährt und soll eingeführt werden. Die Beschaffungsempfehlung erfolgt vorbehaltlich der vergaberechtliche Bestimmungen. Der Landkreis Hildesheim trägt die Kosten für die Einführung und Pflege, die zusätzlich ca. 30 000 € p.a. betragen.
3) Der Landkreis Hildesheim schreibt für das Ausbildungsjahr 2020/21 fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration aus. Die dafür notwendigen Stellen sind einzurichten (Ausbildung und Weiterbeschäftigung).
4) Jeder Berufsbildendenden Schule (BBS Alfeld, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule, Friedrich-List-Schule, Werner-von-Siemens-Schule, FS Holztechnik und Holzgestaltung) wird ein/e Auszubildende/r zugeordnet. Bei der Auswahl der Bewerber/innen sind die Berufsbildenden Schulen zu beteiligen. Die Verwaltung stellt die Details dieses innovativen Ausbildungsweges im Rahmen der qualifizierten Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf einer/s Fachinformatikers/in für Systemintegration und die dabei erforderliche Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“) in einem geordneten Ausbildungsgang und -ablauf sicher.
Dabei müssen insbesondere die rechtlichen Bestimmungen zur Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal entsprechend §§ 27 ff. Berufsbildungsgesetz in fachlicher und personeller Hinsicht sichergestellt werden.
Die Ausbildung wird wie folgt verteilt:
1) Werner-von-Siemens-Schule
2) Landkreis Hildesheim, Amt 102 – Informations- und Kommunikationstechnik
3) den weiteren o.g. Berufsbildenden Schulen
Weitere Ausführungen hierzu in der nachfolgenden Begründung.
Das Amt 102 des Landkreises Hildesheim wird gebeten, weitere Details dieses innovativen Bildungsweges mit den vorgenannten Beteiligten abzusprechen.
Begründung :
Bei der Digitalisierung der Schulen werden weitere wichtige Fragen oft nicht abschließend abgearbeitet bzw. übergangen.
Wie sieht eine kontinuierliche Systemadministration aus, wenn der Glasfaseranschluss gelegt ist, ein leistungsfähiges W-LAN besteht und die Hardware, auch Dank des Bundes, auf neuestem Stand ist?
Diese Problemstellungen bestehen bereits und die davon betroffenen Schulen bewältigen diese Herausforderungen teilweise mehr schlecht als recht, aber mit großer Kreativität und hohem persönlichem Engagement der Lehrer.
Hier besteht für den Landkreis Hildesheim großer Handlungsbedarf.
Im Jahre 2016 wurde eine „Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ geschlossen.
Dort sind eindeutige Zuständigkeiten geregelt.
Danach ist der Landkreis Hildesheim für die Systemadministration zuständig. Das Land Niedersachsen beteiligt sich jährlich mit insgesamt 16 Millionen € für alle Landkreise.
Zusätzlich wird die allgemeine Schulverwaltung mit weiteren 8 Millionen € bezuschusst.
Wir wollen das Konglomerat systematisch angehen und zunächst die Lage an den Berufsbildenden Schulen verbessern. Ziel ist es, die Aufgaben und die Personalverantwortung zusammenzuführen (sh. Vereinbarung).
Zur heutigen Situation:
Die Werner-von-Siemens-Schule und die Friedrich-List- Schule haben Systemadministratoren, die Landesbedienstete sind. Die Stellen sind an den Inhaber gebunden und entfallen bei dessen Ausscheiden. Die Kosten trägt das Land, verrechnet diese aber mit den Zuschüssen.
Die Walter-Gropius-Schule hat einen Administrator mit einem befristetem Vertrag bis zum 31.12.2019 über 25 Stunden/wöchentlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der vorgenannte Stelleninhaber wäre nach derzeitigem Kenntnisstand an einer weiteren Beschäftigung sowie an einer Erhöhung der Stundenzahl interesseiert, darf jedoch nicht von der Walter-Gropius-Schule weiterbeschäftigt werden.(s.Vereinbarung)
Die Hermann-Nohl-Schule und die BBS Alfeld versuchen auf anderen kreativen Wegen die an sie gestellten Herausforderungen zu bewältigen.
mehr…