Digitale Infrastruktur von Schulen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

 

 

Digitale Infrastruktur von Schulen
Digitalinfrastrukturfondsgesetz                                                  Hildesheim, den 18.01.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Digitale Infrastruktur von Schulen“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich die Inanspruchnahme des Sondervermögens zur Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen für den Landkreis Hildesheim zu prüfen und ggfs. umzusetzen.

Begründung:
Der Bund stellt Finanzmittel i.H. von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, um insbesondere im ländlichen Bereich die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen zu erreichen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere unter den aktuellen Bemühungen des Landkreises Hildesheim zur Digitalisierung unserer Schulen entsprechend genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler                                      gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule               Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion


CDU-Kreistagsfraktion verfolgt weiter das Ziel einer bedarfsgerechten Betreuung aller Kinder

Die Gruppe SPD-CDU im Kreistag Hildesheim setzt sich für eine bedarfsgerechte Betreuung aller Kinder ein. Ziel ist dabei, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Familien und Berufsgruppen realitätsnah umgesetzt wird.

Mit diesem Ziel hat die Gruppe am 06.12.2018 im Kreistag deutliche Verbesserungen für die Kita-Vereinbarung ab dem 01.01.2019 beschlossen; dabei wird der Anteil des Landkreises an den Kosten für die Kinderbetreuung von rund 30 Mio. € in 2018 auf fast 40 Mio. € in 2019 ansteigen. In den darauf folgenden Jahren sogar noch darüber hinaus.

Die neue Vereinbarung bringt für die Gemeinden insbesondere folgende positive Veränderungen: Der Landkreis beteiligt sich ergänzend zum Land mit einem hohen Personalkostenzuschuss und trägt zudem

a) die Kosten für die Tagesmütter,

b) für Jugenderholungsmaßnahmen und

c) die Prozesskosten bei Klagen.

Weiterhin werden Baumaßnahmen mehr als bisher gefördert. Und neben einem jährlichen Kündigungsrecht besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass in 2019 keine einvernehmliche Regelung für noch höhere Investitionszuschüsse gefunden wird.

Neben diesen deutlichen Verbesserungen sind noch weitere für die Gemeinden positive Regelungen enthalten.

Die Gruppe SPD-CDU setzt sich trotz des beschriebenen steigenden Anteils des Landkreises weiterhin dafür ein, dass die Kreisumlage unverändert bleibt. Dies insbesondere um Steuererhöhungen in den Gemeinden zu vermeiden, die dann letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger treffen würden.

Der Landkreis Hildesheim hat seinen Anteil an den Kosten für die Kinderbetreuung von 2010 bis 2018 um über 600 Prozent gesteigert. Dies erfolgte, um die unzureichende Förderung der Kinderbetreuung durch das Land von Seiten des Landkreises insoweit auszugleichen, dass die Belastung der Gemeinden deutlich reduziert wird.

Auf Vorschlag der Gruppe SPD-CDU hat sich der Kreistag bereits im Frühjahr 2017 dafür ausgesprochen, 1. die Elternbeiträge für Förderung und Betreuung der Kinder abzuschaffen, 2. dass das Land die zur Erfüllung dieser Aufgaben anfallenden Personalkosten zu 100% übernimmt und 3. durch Gesetz eine grundlegend wirksamere und wirtschaftlichere Organisation entsprechend den Grundschulen einzuführen. Diese Position wurde und wird von allen Gemeinden im Landkreis Hildesheim unterstützt. Parallel hierzu hat die Gruppe von SPD und CDU bereits verschiedene Gespräche mit Vertretern der Landesregierung geführt. Diese Bemühungen werden fortgesetzt.

 


Förder- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren

Pressemitteilung
Informations- und Orientierungsgespräch zur Optimierung des Angebotes der offenen Ganztagsschule:

Die Gruppe SPD-CDU veranstaltet für die Schulen aus Stadt und Landkreis ein Informations- und Orientierungsgespräch  zur Optimierung des Angebotes der offenen und der teilgebundenen Ganztagsschule am Donnerstag, den 22. November 2018, um 16.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31 in Hildesheim.

Grundlage hierfür ist eine gemeinsame Initiative der Gruppe SPD-CDU im Hildesheimer Kreistag, die derzeit in den Ausschüssen beraten und am 06.12.2018 im Kreistag beschlossen werden soll.

Dieses Förder- und Betreuungsangebot bezieht sich auf Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 14 Jahren.

Für Ganztagsschulen gibt es durchweg positive Argumente. Die Schüler/innen haben durch das ganztägige Angebot bessere Lern- und Arbeitsmöglichkeiten (Anfertigung der Hausaufgaben, Vorbereitungen für Klassenarbeiten und Prüfungen). Dies erhöht die Chancengleichheit der Kinder maßgeblich.

Zur Umsetzung soll ein koordinierendes Bildungsbüro bei der VHS eingerichtet werden.

Die Gruppe SPD – CDU betritt mit dieser Innovation in Niedersachsen absolutes Neuland und möchte die Veranstaltung nutzen, um den regionalen Akteuren die Initiative vorzustellen und Wege der Umsetzung zu beraten.

 


Sprachförderung auch zukünftig unterstützen

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

 

Antrag zum Haushalt 2019:
Sprachförderung auch zukünftig unterstützen – Perspektiven für KEA sicherstellen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sprache ist die entscheidende Schlüsselkompetenz für gelingende Bildungswege  und die gesellschaftliche Teilhabe.

Seit 2011 findet eine Kooperation zwischen dem Landkreis Hildesheim und der Universität statt, um im Rahmen des regionalen Sprachförderkonzeptes „KEA – Kinder entwickeln alltagsintegrierte Sprache“ in den frühpädagogischen Einrichtungen in Stadt und Landkreis Hildesheim die Sprachförderrichtlinie des Landes Niedersachsen umzusetzen. Nach Informationen der Projektverantwortlichen konnte KEA seit Projektbeginn bereits ca. 950 Angebote für rund 5.500 Fachkräfte anbieten (Stand: 31.07.2018). Von etwa 95% der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Hildesheim wurden die KEA-Angebote in Anspruch genommen. Es konnten alle Kommunen im Landkreis Hildesheim erreicht werden.

Durch die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) hat sich die Finanzierungsgrundlage für KEA geändert. Die Verantwortung für die Sprachförderung im Elementarbereich liegt ab dem 01.08.2018 für alle Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz gem. § 18a Abs. 1 Satz 1 KiTaG) und den Trägern der Kindertageseinrichtungen (Aufgaben nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze 3 bis 5 KiTaG).

Mit der Informationsvorlage 402/XVIII hat die Verwaltung darüber informiert, dass „im Rahmen der Trägerabstimmung am 19.06.2018 (…) sich darauf verständigt wurde, vor allem die hohe Qualität in der Sprachbildung und Sprachförderung im Landkreis Hildesheim zu erhalten, die durch die vielfältigen begleitenden Angebote des KEA-Projektes gewachsen ist. Gerade mit Hinblick auf den zu erwartenden größeren Bedarf an fachlicher Begleitung und Beratung bzgl. der vorschulischen Sprachförderung wurde entschieden, die Unterstützungsangebote des KEA-Projektes in gleichem Maß zu erhalten. Auch angesichts des derzeit bestehenden deutlichen Fachkräftemangels wurde zunächst für das Übergangsjahr 2018/2019 vereinbart, die zur Verfügung stehenden Mittel zu 35% für die Begleitstrukturen und zu 65% für Personalkosten zu verwenden. Die Erfahrungen mit dem  Mitteleinsatz und dem Abruf von Begleitstrukturen werden im Rahmen des Übergangsjahres reflektiert und in die Fortschreibung des Sprachförderkonzeptes aufgenommen.“

Die Aufrechterhaltung der Angebote von KEA gilt vorerst für das Übergangsjahr 2018/2019, d.h. ab dem 01. August 2019 ist die Finanzierung von KEA unklar.

Die Erfahrungen mit KEA, die Erfolge bei der Sprachförderung und auch die Rückläufe von Einrichtungen und deren Fachkräften lassen eine Fortführung sinnvoll erscheinen. Auch hierauf wurde im Juni 2018 mit der Vorlage 402/XVIII hingewiesen: „Vielfältige Rückmeldungen aus der Praxis machen deutlich, wie sehr Leitungen, pädagogische Fachkräfte, Träger und Fachberater die Angebote des Kea-Projektes schätzen und sich in ihrer täglichen Bildungsarbeit unterstützt fühlen. Gerade über die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen täglich durch das gesamte Team einer Kita geleistet werden soll, ist es möglich allen Kindern einen guten Einstieg in Bildung zu ermöglichen“, so die bereits zitierte Informationsvorlage  402/XVIII.

Der Kreistag spricht sich daher für eine Fortführung von KEA aus.

Beschlussvorschlag:

1) In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 85.000 Euro eingestellt, um die gegebenenfalls wegfallenden finanziellen Mittel zu kompensieren und die Angebote von KEA über den 1. August 2019 aufrechtzuerhalten, sofern Landesmittel nach dem KitaG nicht über den 31. Juli 2019 hinaus genutzt werden können.

2) Der Kreistag fordert die Verwaltung darüber hinaus auf, vorbehaltlich einer Nutzung von Landesmitteln in den Haushalten der Folgejahre die finanzielle Basis für die Aufrechterhaltung von KEA einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                                    gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                                   Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Externe Personalbemessung im Jugendamt – Erziehungshilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Externe Personalbemessung im Amt 406, Jugendamt – Erziehungshilfe

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Antrag in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit unter den entsprechenden Tagesordnungspunkten zu behandeln sowie im Kreisausschuss und Kreistag unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt zu beschließen.

Begründung:

Die Erörterung der problematischen Personalsituation, insbesondere im Amt 406, hat gezeigt, dass die derzeitige Stellenbemessung in der sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Es wird vor diesem Hintergrund für fachlich dringlich angesehen, mit einer qualifizierten Stellenbemessung in den genannten Zuständigkeitsbereichen der Sozialen Arbeit kurzfristig zu beginnen. Insbesondere die hohe Sensibilität der betroffenen Bereiche unterstreicht die Notwendigkeit des schnellen Handelns.

Hierfür wird eine Stellenbemessung in folgenden Jugendamtsbereichen für erforderlich gehalten:

Sozialarbeitsbereich:

BSA (neben der klassischen Fallarbeit im Bereich Hilfen zur Erziehung auch inklusive Kindeswohlgefährdungsüberprüfung und Beratung gem. § 8a/b SGB VIII sowie Inobhutnahmen, unbegleitete minderjährige Ausländer, Eingliederungshilfe und Schulbegleitung) Jugendgerichtshilfe.

Verwaltungsbereich:

Wirtschaftliche Jugendhilfe (inklusive der Haupt- und Sonderaufgaben durch Sachbearbeitung, Rechnungsstellung, Leistungs- und Entgeltvereinbarung, Fach- und Finanzcontrolling).

Dabei sollte ausdrücklich auch erhoben werden wie viele Zeitanteile für Leitungs- und Unterstützungsanteile als auch Querschnittsaufgaben erforderlich sind.

Der KGSt-Bericht 3/2018 zeigt am Beispiel eines Organisationsentwicklungsprozesses auf, dass eine Stellenbemessung unter Berücksichtigung prognostizierter Fallzahlenentwicklungen als auch die Analyse der Kernprozesse bei den Hilfen zur Erziehung und dem Fallmanagement, nicht nur qualitativ sondern auch finanziell deutlich Erfolge aufzeigt.

Zwischen 2013 und 2016 konnte das von der KGSt im Rahmen der Berichterstellung untersuchte Jugendamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) die Anzahl der stationären Heimunterbringungen zugunsten ambulanter Maßnahmen deutlich reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit für die KlientInnen erhöhen.

In dem Resümee des Berichtes (S. 27) heißt es weiter: „In beiden Abteilungen sind die […] qualifizierte Hilfeplanung, Fallsteuerung sowie die erweiterte Personalausstattung […] zielführend und wirtschaftlich.“ Hierbei benennt die KGSt eine angemessene personelle Ressource als einer der fünf größten Erfolgsfaktoren bei der Organisationsentwicklung.

Verschiedene, weitere Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und der HzE-Leistungsdichte (vgl. Baas et al. 2013: 386).

Ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) „zur fachlichen Ausrichtung und zur Personalbemessungsdebatte“ hat mehrere Personalbemessungen in Jugendämtern untersucht und benennt dabei folgende etablierte Methoden der Personalbemessung:

-Kernaufgaben und Funktionen beschreiben, die aus fachlicher Sicht bei der Ermittlung der Personalausstattung berücksichtigt werden sollten

-Kernaufgaben/ Kernprozesse und die entsprechenden (Zeit-)Aufwände analysieren

-Definitionen, wie ein Fall gezählt und der kooperative Arbeitsprozess definiert wird

-Definitionen von Arbeitszeitbudgets für fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Aufgaben

-Soziostrukturelle Lage der Stadt / des Bezirks berücksichtigen

-Berücksichtigung der Personal- und Altersstruktur

-Ausreichende Ausstattung der Jugendhilfeplanung im Hinblick auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen

Mit Blick auf die PersonalSituation innerhalb der Landkreisverwaltung im Bereich der Organisationseinheit „Organisation/Personalwirtschaft“ ist innerhalb der Kreisverwaltung zu prüfen, in welchem Zeitraum die dringend erforderliche Stellenbemessung begonnen und zu Ende gebracht werden kann und inwieweit das angestrebte Ziel einer eines kurzfristigen Beginns der Stellenbemessung realisiert werden kann.

Es wird gegebenenfalls als erforderlich angesehen, eine Stellenbemessung durch ein fachlich versiertes Institut vorzunehmen. Um dies zu ermöglichen, sind entsprechende Haushaltsmittel vorsorglich in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Januar 2019 intern zu prüfen, inwieweit und in welchem Zeitraum die fachlich erforderliche Stellenbemessung in der Sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 begonnen und zu Ende gebracht werden kann. Das angestrebte Ziel sollte dabei sein, im 1. Quartal 2019 mit der Stellenbemessung zu beginnen.

Sollte die Stellenbemessung mit kreisverwaltungsinternen Ressourcen innerhalb des o.g. Zeitfensters nicht zu realisieren sein, wird die Verwaltung gebeten, ein fachlich versiertes Institut hiermit zu beauftragen.

In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 50.000 Euro eingestellt, um die möglichen Aufwendungen für eine gegebenenfalls externe Stellenbemessung im Amt 406 im Jahr 2019 sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                      gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019
Optimale offene Ganztagsschule

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Landkreis Hildesheim soll die Initiative für die Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule einschließlich bedarfsgerechter Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder und Jugendliche ergreifen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich für eine Optimierung der Förder- und Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule aus, wie sie im Punkt 2.8 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ definiert ist. Sie soll auch bedarfsgerechte Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder im schulpflichtigen Alter beinhalten. Dazu soll ein zentrales, koordinierendes Bildungsbüro bei der VHS Hildesheim eingerichtet werden. Das Büro fragt den Bedarf der Schulen für ihre Nachmittagsangebote ab und erkundet bei Anbietern, wie z.B. Musikschulen,  Kunstschulen, Sportvereine, Universitäten, HAWK, Schulbiologiezentrum, Mint:lab u.a. die möglichen Angebote.
  2. Die VHS verfügt schon jetzt über Erfahrungen in der Thematik und kann auch die Mehrzahl der Honorarkräfte stellen.
  3. Das Bildungsbüro soll auch zuständig für die Qualitätsüberwachung sein.
  4. Für Personal- und Sachkosten bei der Installation des Bildungsbüros sollen ab Haushalt 2019 Aufwendungen zunächst i.H. von 100.000 € eingesetzt werden.
  5. Die Schulen sollen den Großteil der Personalaufwendungen aus ihrem Budget tragen.
  6. Allerdings soll ab dem 01.08.2019 eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von zunächst 10,00 €/Stunde erfolgen.
  7. Ebenso sind die Fahrtkosten der Honorarkräften vom Landkreis zu tragen.
  8. Ab dem Haushalt 2019 sind dafür zunächst 250.000 € einzusetzen.
  9. Mit der Errichtung eines Bildungsbüros, der beschriebenen Art, betreten wir Neuland. Die Universität Hildesheim soll um eine begleitende Evaluation gebeten werden.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt mit dem Kultus- und Sozialministerium mit dem Ziel aufzunehmen, dass Vorhaben durch Beratung und ggfs.finanzielle Mittel zu unterstützen. Unser Vorhaben ist ein Versuch die Qualität der „Offenen Ganztagsschule“, entsprechend dem Erlass 2.8. zu steigern und modellhaft für Niedersachsen werden.
  11. Die Zahl der Schulabbrecher/innen und Schulabgänger/innen ohne Abschluss ist immer noch erschreckend hoch. Das Bildungsbüro wird gebeten ein besonderes Augenmerk auf den Förderunterricht zur Verringerung der sozialen Ungleichheit zu richten. Sie soll dazu besondere Module entwickeln und den Schulen anbieten. Auf Antrag können die Kosten für diesen Förderunterricht vom Landkreis Hildesheim übernommen werden. Hierfür sind zunächst 50.000 € ab dem Haushalt 2019 anzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe beim Landkreis Hildesheim durch die Kreisjugendpflege

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisjugendpflege im Landkreis Hildesheim hat ein großes Aufgabenspektrum, das zum einen die Arbeit der Kreisjugendpflege umfasst (32,5 %) sowie den erzieherischen Jugendschutz (17,5 %). Die beiden Aufgabenbereiche werden zum jetzigen Zeitpunkt durch eine 0,5 Stelle besetzt. Dieser Stellenanteil reicht für eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit nicht aus. Die Kreisjugendpflegerin, berichtete im Jugendhilfeausschuss, dass der aktuelle Stellenanteil nur einen absoluten Mindeststandard sicherstellen kann. Weitere wichtige Aufgaben und Maßnahmen können nicht mit der notwendigen Intensität erfüllt werden kann (s. Anhang, Positionspapier der Kreisjugendpflegerin).

Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in der jugendlichen Altersspanne befinden, ist hoch.  Um für eine jugendgerechtere Gesellschaft zu handeln und eine gemeinsame Haltung aller relevanten Akteure (z. B. Schule, Jugendhilfe, Politik, Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft) herzustellen, ist ein stärker Fokus in Form einer stellenmäßig angemessenen Besetzung der Kreisjugendpflege dringend geboten. – Junge Menschen sind die Zukunft unserer Gesellschaft und damit des Landkreises Hildesheim.

Wir sind es der folgenden Generation schuldig und müssen daher die besten Voraussetzungen für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen, damit sie sich zu mündigen, engagierten und kritikbereiten sowie -fähigen Menschen entwickeln können.

Wichtige Aufgaben der Kreisjugendpflege sind:

  • Erzieherischer Jugendschutz gem. §14 SGB VIII.

Jugendgefährdende Medien nehmen im Alltag der Jugend zu. Es ist wichtig, dass eine zentrale Stelle existiert, die Möglichkeiten für Informationen, Fortbildungen und Netzwerke zur Verfügung stellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Drogenprävention. In den letzten zwei Jahren wurden keine Alkoholtesteinkäufe durchgeführt (auf Grund fehlender Stellenanteile). Die Jahre zuvor wurden folgende Ergebnisse festhalten:

– Die durchschnittliche Verstoßrate lag bei 30-50 % – wobei dem Verkaufspersonal bei den durchgeführten Kontrollen in nahezu der Hälfte der Verstöße ein Altersnachweis der Testeinkäufe vorlag.

Zur Verdeutlichung dieser Problematik weisen wir auf eine Inititative des Bürgermeisters der Gemeinde Algermissen hin; auf dem letzten Schützenfest in Algermissen (Sept. 2018) wurde eine Jugendschutzkontrolle durchgeführt, bei der 24 Verstöße festgestellt wurden; u.a. gegen Rauchen,  Alkohol- und Drogenkonsum .

Neben der Durchführung von Alkoholtesteinkäufen ist die Präventionsarbeit in Schulen und der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen von besonderer Wichtigkeit.

  • Kreisjugendpflege

In 16 (von 18 Gemeinden) im Landkreis Hildesheim werden die Einrichtungen der Jugendpflege zur Kinder- und Jugendarbeit von den Kommunen unterhalten. Die Aufgabe der Kreisjugendpflege ist die Koordination und Fachberatung der unterschiedlichen Einrichtungen. Darüber hinaus soll sie professionelle und differenzierte Angebote der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit landkreisweit ausarbeiten und präsentieren sowie als professioneller Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Diese umfangreiche Aufgabenstellung ist bei einem Flächenlandkreis wie dem des Landkreises Hildesheim mit einer 0,5 Stelle für die Kreisjugendpflege nicht möglich.

  • Kreisjugendring

Auch die Jugendverbände äußern den dringenden Wunsch, dass der Kreisjugendpflegerin als deren Hauptansprechpartnerin mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt wird, um die Jugendverbandsarbeit zu unterstützen und Synergieeffekte weiterzuentwickeln. Den Jugendverbänden fällt in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Aufgabe zu. Diese sind wichtig, um das Engagement für unsere Zivilgesellschaft auch zukünftig zu bewahren.

  • Kreisjugendpartizipation

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt stellt die Entwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen im Landkreis Hildesheim dar, um ihnen eine Stimme im Landkreis zu geben. Hier sollen unterschiedliche Formate entwickelt werden, um bei den jungen Menschen politisches Interesse zu wecken und Anliegen, Wünsche und Vorstellungen öffentlich zu diskutieren Ein Beispiel wäre hier die Einrichtung eines Jugendkreistags, wie es der Landkreis Regensburg eingeführt hat.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Stellenplan 2019 den Stellenanteil der Kreisjugendpflege von 0,5 auf 1,0 zu erhöhen. Die Stellenbeschreibung der Kreisjugendpflege soll den aktuellen Aufgaben angepasst werden. Die Aufnahme der o.g. zusätzlichen Aufgaben ist zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                                    gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                                    Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion