Förderschulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, 12.04.2018

 

Förderschulen im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Gruppe SPD-CDU stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung stellt einen Antrag auf Bestandsschutz bis zunächst 2023 für die drei Förderschulen L im Landkreis Hildesheim (Alfeld, Bad Salzdetfurth und Sarstedt).

Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen, der weiterführenden bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten.

Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.

Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt.

Die Verwaltung berichtet in der ersten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur im Jahr 2019 über den Sachstand.

Begründung:

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU sollten die Übergangsregelungen gem. § 183 c   Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes für die Fortsetzung des Schulbetriebs der drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim genutzt werden.

Dabei verfolgt die Gruppe SPD-CDU das Ziel, die Planung in der Arbeitsgruppe bis möglichst 2021 beendet zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                                gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                         Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                      CDU-Kreistagsfraktion


Volkshochschule

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 13.03.2018

 

Volkshochschule
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD/CDU zu TOP 15 der Kreistagssitzung am 14.03.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

für die Beratung zu TOP 15 der Kreistagssitzung am 14.03.2018 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:

Die VHS soll vom Landkreis in 2018 mit einen Zuschuss in Höhe von max. 100.000 € unabhängig von einer möglichen Steuerschädlichkeit für die Holding oder die VHS unterstützt werden, wenn sie dies beim Landkreis beantragt und der Antrag hinsichtlich des Finanzbedarf ausreichend begründet ist. Die Entscheidung darüber soll möglichst kurzfristig der Kreisausschuss treffen.

Begründung:

  1. Holding und Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Der Landkreis Hildesheim ist alleiniger Gesellschafter der Landkreis Hildesheim Holding GmbH bei einem Stammkapital von 25.500 €. Zweck der Holding ist der Erwerb und die Verwaltung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Unternehmensbeteiligungen.

An der Volkshochschule Hildesheim gGmbH ist die Holding zu 50 Prozent beteiligt (Stammkapital von 25.000 €). Ebenfalls mit 50 Prozent beteiligt ist der Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V.

Als gemeinnützige Gesellschaft ist die VHS von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.

  1. Freiwillige Leistung und Einfluss des Kreistages

Für den Landkreis Hildesheim zählt die Volkshochschule bzw. seine Beteiligung an der Volkshochschule (VHS) zu den freiwilligen Aufgaben und somit auch zu den freiwilligen Leistungen. Entsprechend freiwillig ist die Unterstützung der Stadt Hildesheim an den Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V.

Der Kreistag hat trotz des enormen und freiwilligen finanziellen Aufwandes für die VHS auf deren Tätigkeit bzw. Geschäftsführung keinen direkten Einfluss, sondern nur über seine Vertretung im Aufsichtsrat der VHS oder über seine Rechte als Gesellschafter über die Holding.

Die o. a. Mehrheitsverhältnisse von je 50 Prozent und die somit geringen Einflussmöglichkeiten des Landkreises entsprechen nicht dem tatsächlichen Gewicht des Landkreises an der Finanzierung der VHS. Daher ist es zumindest fraglich, ob überhaupt von einer VHS des Landkreises gesprochen werden kann.

  1. Finanzsituation des VHS

Zumindest für den Kreistag ist die Finanzsituation der VHS nicht ausreichend erkennbar: Dies gilt neben den Jahresabschlüssen auch hinsichtlich der Fragen,

– welche Tätigkeiten die VHS (klassische Felder der VHS, Schulabschlüsse, Sprachkurse für Migranten ) mit welchen Mitteln und in welchem Umfang finanziert,

–  wie und bis wann die VHS die Tarifauseinandersetzungen mit dem Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ lösen will.

  1. Die Gesellschaft VHS

Der Gesellschaftsvertrag der VHS mit dem darin genannten Gesellschaftszweck ist hier nicht bekannt. Folglich ist hier auch unklar, ob alle aktuellen Tätigkeitsfelder der VHS dem vertraglichen Gesellschaftszweck entsprechen. Unabhängig vom Inhalt des Vertrages  kann der Landkreis frei entscheiden, in welchem Umfang er die VHS überhaupt und für welche Tätigkeiten finanziell unterstützt oder weiter unterstützen will.

Der Landkreis ist z. B. nicht zur Finanzierung einer Gesellschaft verpflichtet, von der in absehbarer Zeit keine ausreichenden Maßnahmen für das Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ zu erwarten sind.

Der Landkreis kann Erwachsenenbildung ggf. auch unabhängig von oder zusätzlich zur VHS betreiben.

Die Mehrheitsverhältnisse in der VHS sind kurzfristig den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen sollten nach Auffassung des Kreistages umgehend mit einem Stufenplan, der das Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ beinhaltet, beendet werden. Bisher von der VHS bzw. der Geschäftsführung der VHS nicht ausreichend beantwortete Fragen, sollten sich nicht nachteilig für die Beschäftigten der Gesellschaft auswirken.

Der Landkreis fordert von der VHS kurzfristig wirksame Maßnahmen für das Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, wie z. B. die von der VHS geplante Dynamisierung des Haustarifes. Über konkrete Maßnahmen dazu sollte im Aufsichtsrat  sehr zeitnah entschieden werden. Scheitert ein Einvernehmen an der Position des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V., ist dies umgehend im Kreisausschuss zu beraten.

Hinweise:

Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)

In §§ 1 und 2 NEBG ist u. a. bestimmt:

„Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens.“

„Das Land fördert die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen nach Maßgabe der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan…. Finanzhilfe erhalten 1. die Träger der Einrichtungen auf kommunaler Ebene (in der Regel Volkshochschulen) gemäß § 6, …wenn ihre Finanzhilfeberechtigung gemäß § 3 festgestellt worden ist. …

Die staatliche Förderung lässt die Eigenständigkeit der Einrichtungen oder ihrer Träger, die selbständige Gestaltung des Angebots und die Auswahl des Personals unberührt.“

  • 3 Abs. 2 NEBG regelt:

„Wird die Einrichtung in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts betrieben, so muss sie gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sein. Wird eine rechtlich unselbständige Einrichtung von einer juristischen Person des privaten Rechts getragen, so muss der Träger die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 4 und des Satzes 1 erfüllen.“

  • 6 NEBG lautet:

„(1) Die Finanzhilfen für die Förderung der Einrichtungen auf kommunaler Ebene nach den Vorgaben dieses Gesetzes leistet das Land an deren Träger.

(2) Die Grundförderung umfasst 30 vom Hundert und die Leistungsförderung 70 vom Hundert des für die Einrichtungen auf kommunaler Ebene vorgesehenen Gesamtansatzes.

(3) 1 Die Grundförderung wird einwohnerbezogen auf das jeweilige Einzugsgebiet der Einrichtungen aufgeteilt, berechnet nach den Einwohnerzahlen zum 31. Dezember des vorvergangenen Kalenderjahres. 2 Die Einwohnerzahlen werden zur Förderung des ländlichen Raums mit einem Faktor gewichtet, dessen Höhe innerhalb des Rahmens von 1,1 bis 3,5 vom Fachministerium durch Verordnung festgelegt wird. 3 Die Verordnung bestimmt außerdem das jeweilige Einzugsgebiet der Einrichtungen. 4 Ländlicher Raum ist der Raum außerhalb der Oberzentren. 5 Bei der Gewichtung sind die Einwohnerdichte und die Höhe der Gesamteinwohnerzahl im Einzugsbereich zu berücksichtigen.

(4) Die Leistungsförderung wird nach dem Anteil der jeweiligen Einrichtung auf kommunaler Ebene an dem Gesamtarbeitsumfang der berücksichtigungsfähigen Bildungsmaßnahmen aller Volkshochschulen verteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                  Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion            CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Einrichtung des Baukulturdienstes „Weser-Leine“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, 21.02.2018 

Einrichtung des Baukulturdienstes „Weser-Leine“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie unter dem o.g. Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag zu erfassen. Die Zuwächse beim Städte- und Kulturtourismus betrugen in den letzten 7 Jahren (lt. Artikel in der HiAZ) 12%.

Gerade für den zwar idyllisch gelegenen, aber wirtschaftlich entwicklungsfähigen Süden unseres Landkreises könnte ein wachsender Tourismus eine Chance bedeuten.

Hierfür muss aber zwingend ein ansprechendes Umfeld geschaffen werden. Der unter Vorlage 262/XVII dargestellte Entwurf eines Beitritts zum Baukulturdienst Weser-Leine könnte ein Baustein hierfür sein. mehr…


IGS Bad Salzdetfurth

Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. i. A.

im Haus

Hildesheim, 16.02.2018

Schulbezirk der IGS Bad Salzdetfurth

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulbezirk der IGS Bad Salzdetfurth“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der für die IGS Bad Salzdetfurth zugrunde gelegte Schulbezirk (bisher nur Stadt Bad Salzdetfurth incl. Ortsteile) wird um die Stadt Bockenem, Gemeinde Diekholzen, Gemeinde Holle, Gemeinde Lamspringe und Gemeinde Sibbesse erweitert.

Die Schulbezirkssatzung ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Der Landkreis Hildesheim hat am Standort Bad Salzdetfurth zum 01.08.2009 eine integrierte Gesamtschule eingerichtet. Diese Schule ist mittlerweile aufgewachsen und verfügt über eine gymnasiale Oberstufe.

Bei der Planung und Konzeptionierung sowie Genehmigung der IGS im Jahr 2008 wurde ein deutlich größerer Bereich einbezogen, als letztendlich im „Schulbetrieb“ tatsächlich umgesetzt. Es hatte sich bereits bei der Konzeptionierung abgezeichnet, dass eine sehr große Anzahl von möglichen Schülerinnen und Schüler diese Schulform wählen würden.

Die Schulleitung und das Kollegium haben in den letzten Jahren die IGS Bad Salzdetfurth fortlaufend durch einen sehr intensiven Evaluationsprozess optimiert.

Es handelt sich bei der IGS Bad Salzdetfurth um eine sehr innovative Schule, die den Schüler/innen umfangreiche (Entwicklungs-)Möglichkeiten bietet. Durch den Anbau konnte der räumliche Umfang, und durch die fortlaufende Evaluation die pädagogischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schüler und Schülerinnen aufzunehmen, die in den vergangen Jahren die IGS Bad Salzdetfurth besuchen wollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion


Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 31.01.2018

Aufnahme in die Tagesordnung zur nächsten Ausschusssitzung
Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Ausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist zu prüfen und ggfs. kurzfristig anzustreben, die bisherige Organisation der Volkshochschule zu optimieren und die Finanzierung der einzelnen Angebote der Volkshochschule nachhaltig zu sichern.

Hinsichtlich der Organisation könnte z.B. nach Abstimmung  auch mit dem Aufsichtsrat der Volkshochschule Hildesheim gGmbH und der Stadt Hildesheim auf die weitere Beteiligung  der Stadt Hildesheim verzichtet werden.

Dies könnte auch die Handlungsmöglichkeiten der bisher Beteiligten aus der Stadt Hildesheim an der Volkshochschule  für andere Aufgabenbereiche verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion


Verbesserungsgebot beim Gewässer- und Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.

im Hause

 

             Hildesheim, den 23.11.2017

Gewässer- und Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewässer- und Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis Mitte 2018 einen Bericht darüber vorzulegen,

–    welche konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes wann und an welchen Stellen getroffen werden sollen, um Gewässer zu renaturieren oder einen guten Zustand von Gewässern entsprechend dem Verbesserungsgebot nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen,

–    welche Finanzmittel dem Landkreis nach dem NFAG oder anderen Regelungen für die zuvor genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, wie diese Finanzierung (Art und Umfang) von der Kreisverwaltung beurteilt wird und welche Finanzierung bisher der Landkreistag von der Landesregierung gefordert hat.

Begründung:

Der Gewässerschutz und der Hochwasserschutz haben in den vergangen Jahren und in jüngster Vergangenheit enorme Bedeutung erlangt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können nur überregional geplant und durchgeführt werden. Grundlage dafür muss eine Planung sein, die beide Belange berücksichtigt und alle Beteiligten frühzeitig einbindet. Für den Hochwasserschutz hat der Kreistag bereits entsprechende Planungen in Auftrag gegeben. Diese Planungen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes zu erweitern. Dies ist auch erforderlich, um eine Vorstellung über die Höhe der Kosten zu erhalten, die bei einer wirksamen Erfüllung des uns gesetzlich übertragenen Verbesserungsgebotes anfallen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                      Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion


Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes Siegfried-Giesen

Presseerklärung der Gruppe SPD/CDU im Hildesheimer Kreistag

Zur geplanten Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes in Giesen/Sarstedt hat die Gruppe SPD/CDU des Hildesheimer Kreistages in den vergangenen Monaten sehr konstruktive Gespräche mit dem Bergamt, Kali+Salz, zwei Umweltministern und mit der BI Giesen geführt; weitere Gespräche sollen folgen: mit dem BUND, den Gemeinden, dem Bergamt und ggf. erneut mit Kali+Salz.

Derzeit besteht folgender Sachstand: Zu dem vorliegenden Entwurf des Landesbergamtes für eine wasserrechtliche Erlaubnis (veröffentlicht Ende Oktober 2017), besteht Übereinstimmung mit der Kreisverwaltung, deutliche Nachbesserungen zu fordern. Dies gilt insbesondere für: vorrangige Nutzung/Vermarktung der Reststoffe/Auffahrsalze zur Haldenvermeidung, Konkretisierung der Parameter zu den Abdeckmaterialien für Alt- und Neuhalde, Termine und Fristen für die einzelnen Maßnahmen (z.B. Beginn und Ende der Abdeckung der Halden) und einzelnen Betriebsphasen, Nachweise vor Inbetriebnahme, dass die Umsetzung von bestimmten Nebenbestimmungen und Vorhaben gewährleistet sind, Vorgaben zur Erweiterung des Monitorings für Grundwasser- und Bodenabsenkungen – auch hinsichtlich des Istzustandes und regelmäßiger Veröffentlichung, Ausschluss bestimmter Schadstoffe und Abdeckmaterialien, Verpflichtung, Immissionen auf das unbedingt notwendige Maß zu minimieren (z.B. Verwehungen), Vorgaben für Sonderbetriebspläne, Konkretisierung aller Einleitungsparameter für alle relevanten Schadstoffe sowie Maßnahmenplan zur Reduzierung der Grundwasserbelastung. Ferner sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Abfallaufbereitungsanlagen zu verhindern.