Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str.3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.09.2022

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.09.2022 sowie zu TOP 17 der Sitzung des Kreistages am 29.09.2022 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:

e) die Prüfung von Vergaben, Verträgen oder die Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe, Vertragsabschluss oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“

Begründung:

Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior

Fraktionsvorsitzender

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