Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026 wo
a) Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt worden,
b) KTW eingesetzt worden, obwohl ein Notfallkrankenwagen (NKTW) zur Verfügung gestanden hätte,
c) KTW eingesetzt worden, obwohl ein Rettungswagen (RTW) zur Verfügung gestanden hätte,
d) NKTW alarmiert worden, obwohl die Strukturierten Notrufabfrage (SNA) als Rettungsmittelvorschlag den Einsatz eines KTW generiert hat,
e) RTW alarmiert worden, obwohl die Strukturierten Notrufabfrage (SNA) als Rettungsmittel den Einsatz eines KTW generiert hat,
f) RTW alarmiert worden, obwohl die Strukturierten Notrufabfrage (SNA) als Rettungsmittel den Einsatz eines NKTW generiert hat?
- In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026 wo
a) NKTW als erstes Rettungsmittel eingesetzt worden,
b) NKTW als erstes Rettungsmittel eingesetzt worden, obwohl ein RTW zur Verfügung gestanden hätte,
c) KTW als erstes Rettungsmittel eingesetzt worden,
d) kein Rettungsmittel eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026 wo
a) KTW,
b) NKTW,
c) RTW
eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025 wo
a) KTW,
b) NKTW,
c) RTW
eingesetzt worden?
- Was sind die Gründe für die zu 3. und 4. unterschiedlich angegebenen Einsatzzahlen für die KTW, NKTW und RTW?
- In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG RTW wo
a) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025,
b) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
eingesetzt worden?
- Was sind die Gründe für die zu 6. Buchstaben a) und b) unterschiedlich angegebenen Einsatzzahlen für die RTW?
- Wie rechtfertigen Sie den Einsatz von KTW nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG?
Aufgrund welcher wann beschlossenen vertraglichen Regelung oder welcher sonstigen Bestimmung sind die mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes (Leistungserbringer) verpflichtet, auch in Fällen der Notfallrettung oder des Notfalltransports auf Anforderung den KTW einzusetzen?
- Wie rechtfertigen Sie, nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG den Einsatz von KTW, wenn NKTW oder RTW zur Verfügung stehen?
- Wann sind seit dem 01.01.2022 von wem welche Änderungen an der Strukturierten Notrufabfrage (SNA) oder deren Inhalt oder deren Anwendung vorgenommen worden und wann wurden diese Änderungen zwischen Stadt und Landkreis abgestimmt?
- Durch welche Änderung an der Strukturierten Notrufabfrage (SNA) und welche Anweisungen an die Disponenten und Aufforderung an die Leistungserbringer wird bewirkt, dass weniger oft als bisher bzw. weniger oft als in der Zeit vor dem 01.07.2026 RTW eingesetzt werden?
- Der KTW ist nach EU-Recht ausschließlich für die Beförderung von stabilen Nicht-Notfallpatienten ausgelegt. Der KTW ist daher nicht geeignet, einen NKTW oder RTW zu ersetzen. Ihn dennoch dafür einzuplanen und einzusetzen ist augenscheinlich rechtswidrig mit der Folge, dass ein solcher rechtswidriger Einsatz vom Leistungserbringer weder vertraglich noch sonst verlangt werden darf.
12.1 Wann und wie oft ist dies dennoch a) verlangt und b) ausgeführt worden?
12.1.1 In welchen dieser Fälle vergingen wie viele Minuten
a) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und der Übergabe des Patienten durch den KTW an ein Krankenhaus,
b) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und dem Eintreffen des KTW am Ereignisort bzw. Ort eines Notfalls,
c) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und der Alarmierung des KTW,
d) zwischen der Alarmierung des KTW und dem Eintreffen des KTW am Ereignisort bzw. Ort eines Notfalls,
e) zwischen der Alarmierung des KTW und der Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus?
12.1.2 In welchen dieser Fälle wurde nach wie vielen Minuten der Alarmierung des KTW
a) eine RTW,
b) NKTW
alarmiert?
12.2.2 In welchen dieser Fälle vergingen wie viele Minuten
a) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und der Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus durch einen RTW oder NKTW,
b) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und dem Eintreffen des RTW oder NKTW am Ereignisort bzw. Ort eines Notfalls,
c) zwischen dem Eingang des Hilfeersuchens und der Alarmierung des RTW oder NKTW,
d) zwischen der Alarmierung des RTW oder NKTW und dem Eintreffen des RTW oder NKTW am Ereignisort bzw. Ort eines Notfalls,
e) zwischen der Alarmierung des RTW oder NKTW und der Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus?
12.2.3 Aus welchen Gründen wurde in welchen Fällen von der SNA als Rettungsmittelvorschlag der Einsatz eines KTW generiert, aber tatsächlich
a) ein RTW mit Nutzung von Sonderrechten
b) ein RTW ohne Nutzung von Sonderrechten
c) ein NKTW mit Nutzung von Sonderrechten
d) ein NKTW ohne Nutzung von Sonderrechten
e) ein Notarztwagen
alarmiert?
12.2.3.1 Wo und wie ist dies dokumentiert?
12.2.3.2 Welche Ursache hatte der rechtswidrige Rettungsmittelvorschlag der SNA?
12.2.4 Aus welchen Gründen wurde in welchen Fällen von der SNA als Rettungsmittelvorschlag der Einsatz eines NKTW generiert, aber tatsächlich
a) ein RTW mit Nutzung von Sonderrechten
b) ein RTW ohne Nutzung von Sonderrechten
c) ein Notarztwagen
alarmiert?
12.2.4.1 Wo und wie ist dies dokumentiert?
12.2.4.2 Welche Ursache hatte der rechtswidrige Rettungsmittelvorschlag der SNA?
- Wann und in welcher Form sind welche Leistungserbringung über die Anwendung der Strukturierten Notrufabfrage (SNA) informiert und durch welche vertragliche oder sonstige Bestimmung verpflichtet worden, dass sie auch in Fällen nach § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettD KTW anstelle von NKTW oder RTW einzusetzen haben, wenn dies vom Disponenten aufgrund des durch die jeweils gültige SNA generierten Meldebildes verlangt wird? Und dies auch dann, wenn ein RTW oder NKTW eingesetzt werden könnte? Wann und wie oft ist dies dennoch verlangt worden?
- Wann haben welche Leistungserbringer der Anwendung der SNA und welchen Änderungen der SNA oder deren Anwendung in welcher Form zugestimmt? Konnten sie davon ausgehen, dass von ihnen auch der Einsatz von KTW, als Ersatz für den NKTW oder RTW verlangt werden kann?
- Wann und in welchem Verfahren ist die Strukturierten Notrufabfrage (SNA) von wem aufgrund welcher Beschlüsse, Entscheidungen oder Zustimmungen welcher Stellen in der Stadt oder im Landkreis Hildesheim zu welchem Preis gekauft worden?
Wann wurden aufgrund welcher Beschlüsse die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in welchen Haushaltsplan eingeplant?
- Ist die Funktionsweise und Anwendung der SNA in einer Präsentation darstellbar?
Welchen Stellen in der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim ist es rechtlich und tatsächlich sowie wann möglich, Abgeordneten die Funktionsweise und Anwendung der SNA in einer Präsentation darzustellen?
- Trifft es zu, dass in der Zeit seit dem 01.07.2026
a) es bei den Leistungserbringern Überlastungsanzeigen gab und gibt, wenn ja, wo und bei welchen Rettungsmitteln,
b) 12-Stunden-Dienste ohne ausreichende Pausen abgeleistet wurden, wenn ja, wo und bei welchen Rettungsmitteln,
c) häufig Rettungsmittel nachalarmiert worden sind, weil das zuerst alarmierte Rettungsmittel den Einsatz nicht bewältigen konnte, und dadurch erforderliche Rettungsmittel an anderen Stellen fehlen?
- Trifft es zu, dass in der Zeit seit dem 01.07.2026
a) ein KTW vom Standort Alfeld zu einem Verkehrsunfall nach Lühnde mit einer Anfahrtszeit von über 40 Minuten alarmiert wurde,
b) ein KTW aus Hildesheim zu einem bewusstlosen Patienten in einer Sparkasse in Gronau disponiert wurde,
c) ein KTW aus Hildesheim zu einem Patienten mit schweren Kreislaufstörungen nach Alfeld mit einer Anfahrt von ebenfalls über 40 Minuten alarmiert wurde?
- Trifft es zu, dass in der Zeit seit dem 01.07.2026
auf Hilfesuchen eines ca. 40-jährigen Patienten mit Anzeichen eines Herzinfarktes nach über 30 Minuten ein RTW aus Sehlem zum Einsatzort in die Nordstadt Hildesheim kam, und der Patient trotz Reanimationsversuche verstorben ist und vier Kinder hinterlässt?Wenn ja, wann fand der Einsatz statt und was waren die Ursachen für die lange Eintreffzeit?
Wie viele Minuten sind bei dem Einsatz zwischen dem Hilfeersuchen und
a) der Alarmierung und
b) dem Eintreffen des RTW am Ereignisort vergangen?
Warum war kein RTW aus Hildesheim oder NEF verfügbar?
Warum wurde kein Notarzteinsatzfahrzeug oder Notarztwagen alarmiert?
Welche Untersuchungen und Ermittlungen sind zu diesem Vorfall wann und vom wem mit bisher welchen Ergebnissen aufgenommen worden?
Sind die Tonbandaufzeichnungen gesichert worden und wurden sie oder werden sie den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt?
Welche weiteren für den Einsatz relevanten Rettungsmittel standen a) zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens und b) zum Alarmierungszeitpunkt wo im Stadtgebiet Hildesheim und wo im Landkreis zur Verfügung?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
