Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.07.2023
Unterkunftskosten für Geflüchtete
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf die Vorlage 365/XIX vom 05.01.2023 und Vorlage 380/XIX vom 11.01.2023 bitten wir Sie um Beantwortung einiger Fragen.
A) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Antrag auf Zustimmung zur Anmietung der Gemeinschaftsunterkunft Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe für die Abwendung von Obdachlosigkeit von Flüchtlingen aus der Ukraine oder alternativ für die Unterbringung von Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ beschlossen:
„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Verträge für das Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe abzuschließen.“
Die Finanzierung soll aus dem Teilhaushalt 4 erfolgen: bei Unterkünften für Flüchtlinge aus dem Budget 20 (Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, bei denen bei Art und/oder Umfang der Erfüllung Ermessen besteht …), bei Unterkünften für Asylbewerbern aus dem Budget 10 (Nicht beeinflussbare und grundsätzlich nicht beeinflussbare, sowie haushaltsneutrale Erträge und Aufwendungen)
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?
B) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“ ebenfalls beschlossen:
„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsleistungen für die Herrichtung des ehemaligen Schulgebäudes als Unterkunft für Geflüchtete zu beauftragen und die Bauleistungen auszuschreiben.“
Der Umbau soll als Maßnahme der Bauunterhaltung aus dem Budget 50 (Budgetierte Sachaufwendungen mit den entsprechenden Erträgen) vom Kostenträger Gebäudemanagement finanziert werden, nach Fertigstellung aus der Gebäudeunterhaltung (Hausmeister und Reinigungsdienste etc.). Und es soll geklärt werden, in welchem Rahmen Erstattungsbeträge des Jobcenters erfolgen.
Hierzu („Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“) bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) werden nach derzeitigem Kenntnisstand für den Betrieb der Unterkunft und für die zuvor durchzuführenden Baumaßnahmen einschl. Außenanlagen (z. B. Lärmschutzwand) anfallen? Welche Erträge von welchen Stellen stehen dem gegenüber? Welche verschiedenen Stellen des Bundes, des Landes usw. entscheiden darüber, in welcher Höhe die o.a. (anfallenden) Kosten aufgrund welcher Regelungen (Gesetz, Verordnung, Richtlinie usw.) übernommen werden?
In welcher Höhe werden die o.a. Aufwendungen vom Jobcenter aufgrund welcher Regelungen übernommen für a) welche Umbaumaßnahmen und b) welche sonstigen Maßnahmen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste