Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.06.2025
Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH) – Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
von einem Kreistagsabgeordneten ist behauptet worden, folgender Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.03.2025 sei rechtwidrig:
„Der Kreistag des Landkreises Hildesheim behält sich die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für die von K+S beantragte Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Haldenwässer von der Althalde bei Giesen in die Innerste und zu anderen damit im Zusammenhang stehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen sowie die Entscheidung über wasserrechtliche Maßnahmen (Erlaubnisse, Bewilligungen usw.) vor, die die Abwasserbeseitigung von Bergwerk Siegfried-Giesen und dessen Betriebsgeländes betreffen.“
Wir bitten Sie unter Hinweis auf § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG um Beantwortung folgender Fragen:
Teilen Sie die Auffassung, dass der o. a. Beschlussvorschlag rechtswidrig ist?
Wenn ja, warum haben Sie uns nicht mitgeteilt, aus welchen Gründen Sie den Beschlussvorschlag in welchem Umfang für rechtswidrig halten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz