Archiv des Autors: Fraktion
Verbesserungsgebot beim Gewässer- und Hochwasserschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 23.11.2017
Gewässer- und Hochwasserschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewässer- und Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis Mitte 2018 einen Bericht darüber vorzulegen,
– welche konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes wann und an welchen Stellen getroffen werden sollen, um Gewässer zu renaturieren oder einen guten Zustand von Gewässern entsprechend dem Verbesserungsgebot nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen,
– welche Finanzmittel dem Landkreis nach dem NFAG oder anderen Regelungen für die zuvor genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, wie diese Finanzierung (Art und Umfang) von der Kreisverwaltung beurteilt wird und welche Finanzierung bisher der Landkreistag von der Landesregierung gefordert hat.
Begründung:
Der Gewässerschutz und der Hochwasserschutz haben in den vergangen Jahren und in jüngster Vergangenheit enorme Bedeutung erlangt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können nur überregional geplant und durchgeführt werden. Grundlage dafür muss eine Planung sein, die beide Belange berücksichtigt und alle Beteiligten frühzeitig einbindet. Für den Hochwasserschutz hat der Kreistag bereits entsprechende Planungen in Auftrag gegeben. Diese Planungen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes zu erweitern. Dies ist auch erforderlich, um eine Vorstellung über die Höhe der Kosten zu erhalten, die bei einer wirksamen Erfüllung des uns gesetzlich übertragenen Verbesserungsgebotes anfallen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes Siegfried-Giesen
Presseerklärung der Gruppe SPD/CDU im Hildesheimer Kreistag
Zur geplanten Wiederinbetriebnahme des Salzbergwerkes in Giesen/Sarstedt hat die Gruppe SPD/CDU des Hildesheimer Kreistages in den vergangenen Monaten sehr konstruktive Gespräche mit dem Bergamt, Kali+Salz, zwei Umweltministern und mit der BI Giesen geführt; weitere Gespräche sollen folgen: mit dem BUND, den Gemeinden, dem Bergamt und ggf. erneut mit Kali+Salz.
Derzeit besteht folgender Sachstand: Zu dem vorliegenden Entwurf des Landesbergamtes für eine wasserrechtliche Erlaubnis (veröffentlicht Ende Oktober 2017), besteht Übereinstimmung mit der Kreisverwaltung, deutliche Nachbesserungen zu fordern. Dies gilt insbesondere für: vorrangige Nutzung/Vermarktung der Reststoffe/Auffahrsalze zur Haldenvermeidung, Konkretisierung der Parameter zu den Abdeckmaterialien für Alt- und Neuhalde, Termine und Fristen für die einzelnen Maßnahmen (z.B. Beginn und Ende der Abdeckung der Halden) und einzelnen Betriebsphasen, Nachweise vor Inbetriebnahme, dass die Umsetzung von bestimmten Nebenbestimmungen und Vorhaben gewährleistet sind, Vorgaben zur Erweiterung des Monitorings für Grundwasser- und Bodenabsenkungen – auch hinsichtlich des Istzustandes und regelmäßiger Veröffentlichung, Ausschluss bestimmter Schadstoffe und Abdeckmaterialien, Verpflichtung, Immissionen auf das unbedingt notwendige Maß zu minimieren (z.B. Verwehungen), Vorgaben für Sonderbetriebspläne, Konkretisierung aller Einleitungsparameter für alle relevanten Schadstoffe sowie Maßnahmenplan zur Reduzierung der Grundwasserbelastung. Ferner sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Abfallaufbereitungsanlagen zu verhindern.
Antrag einer Sondersitzung zur Schülerbeförderung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 20.12.2017
Antrag gemäß § 27 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung auf Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 9.1.2018
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, aus aktuellem Anlass zu einer Sondersitzung des Schulausschusses am 9.1.2018 mit dem Tagesordnungspunkt „Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ einzuladen.
Begründung:
Wie u.a. aus der öffentlichen Presse bekannt wurde, wird die Firma Rizor nach ihrer angemeldeten Insolvenz Ende Januar die Schülerbeförderung einstellen.
Aktuell sind von Seiten des Landkreises Hildesheim 15 Unternehmen aufgefordert, bis zum 29.12.2017 entsprechende Angebote zur Sicherstellung der Schülerbeförderung ab dem 1.2.2018 abzugeben.
Nach Auskunft des Fachamtes wird die Auswertung fristgerecht eingereichter Angebote in der ersten Kalenderwoche im Jahr 2018 erfolgen. Eine im unmittelbaren Anschluss stattfindende Schulausschusssitzung mit einem Bericht der Verwaltung zum vorgenannten Thema ist daher dringend geboten.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Projekt „Digitale Bildung“
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 06.11.2017
Haushaltsentwurf 2018 – Projekt „Digitale Bildung“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Digitalisierung der Schulen ist ein hochkomplexes Thema, das einer breiten und nachhaltigen Planung bedarf. In diesem Zusammenhang soll auch auf Erfahrungen anderer zurückgegriffen werden, sodass die Expertisen von außen die Diskussion und Planung bereichern.
Bereits zum Haushaltsjahr 2017 wurden auf Antrag der Gruppe SPD-CDU zur Umsetzung des Projektes „Digitale Bildung“ Mittel für den Einstieg und die Projektrealisierung eingestellt, um
- eine schulische Bestandsaufnahme durchzuführen
- die Sensibilisierung aller am Bildungssystem Beteiligten vorzunehmen sowie
- eine konzeptionelle Ausrichtung und Zukunftsplanung der hiesigen Schullandschaft zu erarbeiten.
In diesem Jahr wurden erste Veranstaltungen zum Einstieg in das Projekt durchgeführt. So wurden bereits zwei Vortragsveranstaltungen zu den Themen „Schule 4.0 – die Zukunft des digitalen Lernens“ und „Der Bremer Weg zu einer webbasierten Lernplattform“ durchgeführt.
Der Einstieg in das Projekt soll auch im Haushaltsjahr 2018 fortgesetzt werden. Es sind daher entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 Euro auch im Haushaltsjahr 2018 einzustellen.
Die Haushaltsmittel 2017 in Höhe von ebenfalls 50.000 Euro wurden im Budget 20 eingestellt. Durch die beiden zuvor genannten Einstiegsveranstaltungen sind diese noch nicht vollständig aufgewendet worden. Im Rahmen der bestehenden Budgetregeln ist in diesem Budget eine Übertragung in Höhe von 2/3 der nicht verbrauchten Haushaltsmittel möglich. Eine Übertragung dieser nicht verbrauchten Haushaltsmittel im Rahmen der Budgetregeln wird insoweit ausdrücklich befürwortet.
Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, des Kreisausschusses und Kreistages:
Im Haushaltsplan 2018 werden zur Fortsetzung des Projektes Digitale Bildung im Dezernat 3 unter dem Titel „Digitales Lernen“ 50.000 Euro eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Verlängerungsvereinbarung für Kindertagesstätten
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 03.11.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Thema Kindertagestätten/Verlängerungsvereinbarung übersenden wir Ihnen im Hinblick auf die weiteren Beratungen folgenden Beschlussvorschlag:
Zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim soll die als Anlage (s.unten) beigefügte Vereinbarung getroffen werden. Dieser Fassung stimmt der Kreistag zu. Er bittet die Kommunen unseres Landkreises, dieser Fassung ebenfalls zuzustimmen, wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
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Vereinbarung zur Fortschreibung
der Vereinbarung
zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Zwischen den unten aufgeführten Städten, Gemeinden und Samtgemeinden
(nachfolgend Gemeinde genannt),
vertreten durch die Bürgermeisterin / den Oberbürgermeister / den Bürgermeister
und
dem Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(nachfolgend Landkreis genannt),
vertreten durch den Landrat,
wird jeweils folgende Vereinbarung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die Wahrnehmung u. a der Aufgaben der Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 02.07.2015 geschlossen.
Präambel:
Die Gemeinden und der Landkreis sind sich einig, die Geltungsdauer der bisherigen o. g. Vereinbarungen bis Ende 2018 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.
Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.
Für dieses Ziel teilen die Gemeinden dem Landkreis bis Mitte 2018 nach entsprechendem Ratsbeschluss mit, ob sie vorbehaltlich einer noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligung des Landkreises zu einer grundsätzlich dauerhaften Übernahme der Aufgaben ab 2019 bei folgenden Grundsätzen bereit sind:
a) Die Zuschüsse des Landkreises sollen zu einem einheitlichen Prozentsatz die Defizite in den Gemeinden bei Zugrundelegung von unter ihrer Beteiligung zur erarbeitenden Mindeststandards ab 2019 zumindest zu 50 Prozent abdecken.
b) Die Gemeinden verpflichten sich zur Umsetzung von unter ihrer Beteiligung noch zu erarbeitenden oder fortzuschreibenden Richtlinien oder Grundsätzen des Landkreises Hildesheim insbesondere über
– die Verfahren oder Kriterien bei der Vergabe von Förder- und Betreuungsplätzen,
– die Rechnungslegung und dabei insbesondere der Erfassung und Offenlegung der für die
Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen
Einrichtungen,
– die Mindestanforderungen bei der Übertragung der o. a. Aufgaben an Dritte.
c) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. mehr…
Anfrage zur Arbeit der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine GmbH
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V.i.A.
Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Arbeit der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine GmbH
Hildesheim, den 16.10.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Landkreise Hildesheim und Peine haben im Jahr 2015 die gemeinsame Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine als GmbH gegründet und sich verpflichtet, diese Agentur personell und finanziell auszustatten, um z. B. Fördermittel uneingeschränkt in Projekte und Maßnahmen investieren zu können, die die Landkreise bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele voran bringen.
Nach der nun schon anderthalbjährigen Arbeit der Klimaschutzagentur ist es u. E. sachgerecht, einen Bericht über die bisherigen Tätigkeiten / Leistungen der Klimaschutzagentur zu erhalten.
Daher bitten wir Sie um einen entsprechenden Sachstandbericht, der auch folgende Fragen beantwortet:
- Wie hat sich die personelle Ausstattung der Klimaschutzagentur im Soll und Ist seit der Gründung gestaltet und welche Personalkosten sind bisher für jeweils welche Personen angefallen?
- Welche einzelnen
a) Projekte und
b) sonstigen konkreten Maßnahmen hat die Agentur bisher durchgeführt (bitte Antwort
mit Beschreibung der einzelnen Projekte und sonstigen Maßnahmen einschl. Zeitplan und dem jeweils eingesetzten Personal)?
3. Welche Haushaltsmittel sind
a) für welche Projekte und
b) sonstigen konkreten Maßnahmen eingesetzt worden und wer waren jeweils in
welcher Höhe die Empfänger dieser Mittel?
4. Welche Fördermittel (bitte konkrete Beschreibung) sind bisher vom wem und wann
a) beantragt,
b) abgelehnt
c) und wofür zugesagt worden?
5. In welcher Höhe sind bisher für die Klimaschutzagentur insgesamt
a) beim Landkreis Peine und
b) beim Landkreis Hildesheim Kosten angefallen?
6. Wie erfolgte bei den einzelnen Projekten die Projektsteuerung?
7. In welcher Weise haben die einzelnen Projekte dazu beigetragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, bzw die Klimabilanz zu verbessern?
8. a) Welche Ziele wurden mit den einzelnen Projekten beabsichtigt?
b) Gibt es eine Effizienzkontrolle?
c) Durch wen?
d) Wie valid sind die Ergebnisse?
9. Die Klimaschutzagentur besteht seit ca. anderthalb Jahren. Der zugehörige Beirat hat einmal vor ca. einem halben Jahr getagt. Es wurde zugesagt, dass der Beirat in kürzeren Abständen tagen solle und in die geplanten Projekte einbezogen werde bzw. eigene Projekte vorschlagen könne.
Sind seit der letzten Beiratssitzung neue Projekte initiiert worden?
Wenn ja, warum wurde der Beirat entgegen der Absprache nicht informiert oder beteiligt?
Oder, wenn keine neuen Projekte angegangen wurden, womit hat sich die
Klimaschutzagentur beschäftigt?
- Es wurden periodische Berichte für den Beirat zugesagt. In der Diskussion war von einer monatlichen Information ausgegangen worden.
Warum ist bis heute nichts erfolgt?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Wasserkraft im Landkreis Hildesheim
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V.i. A.
Wasserkraft im Landkreis Hildesheim
Hildesheim, den 02.10.2017
Sehr geehrter Herr Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt, des Ausschusses Bau und Kreisentwicklung, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Für eine Energiewende ist auch eine nachhaltig und umweltverträgliche Nutzung der Wasserkraft anzustreben, die insbesondere die Bewirtschaftungsziele der Gewässer, den Schutz der Fischpopulation, die Durchgängigkeit für aquatische Organismen und den Hochwasserschutz berücksichtigt.
Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die derzeitige Nutzung und Ausbauplanung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim zu geben. Auf dessen Grundlage sollen die in Betracht kommenden Maßnahmen für ein „Erschließungsprogramm Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ geprüft und beschlossen werden.
Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Wasserkraftanlagen sind mit jeweils welchen Leistungen – seit wann in Betrieb?
2. Für welche Wasserkraftanlagen mit jeweils welchen Leistungen ist
a) seit wann eine Erlaubnis beantragt und
b) eine Erlaubnis für wann vorgesehen?
3. Welche Art von Untersuchen sind nach Auffassung der Kreisverwaltung anzustellen, um eine optimale Nutzung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim kurz, mittel und langfristig zu bewirkt?
4. Welche Fördermittel stehen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen zur Verfügung?
5. Wurde die Durchgängigkeit für aquatische Organismen bei den bestehenden Anlagen beachtet?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion