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Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim, Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2022

Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion spricht sich grundsätzlich für einen Neubau der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule an einem gemeinsamen Standort (Schulcampus) aus.

Bitte teilen Sie uns möglichst kurzfristig mit, welche Grundstücke in der Stadt Hildesheim für dieses Vorhaben a) grundsätzlich geeignet wären und b) unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung stehen.

Begründung:

Seit Jahren ist anerkannt, dass ein Neubau der o. a. Schulen erforderlich ist. Insbesondere Feuerschutz und notwendige energetische Sanierungen sind in einem Bestandsobjekt nur bedingt umzusetzen und für Kompromisslösungen im Bestand nur unverhältnismäßig aufwendig. Einen Neubau zu ermöglichen, sollte das gemeinsame Bestreben von Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim sein. Eine Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines geeigneten Grundstücks. Es ist bedauerlich, dass dazu bisher keine Klarheit besteht und trotzdem seit Jahren Planungen erfolgt sind. Nun will der Landrat für eine Sanierung der berufsbildenden Schulen (Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022) zusätzliche Planungskosten in Höhe von über einer Millionen Euro, obwohl in der Grundstücksfrage nach wie vor keine Klarheit besteht. Diese Planung bzw. diese Planungskosten und weitere Planungszeiten erscheinen nur gerechtfertigt, wenn die Möglichkeit für einen Neubau (einen Schulcampus der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule) ausgeschlossen ist.

Nach uns vorliegenden Informationen bieten sich für den zuvor genannten Schulcampus insbesondere Grundstücke in der Speicherstraße und der Von-Thünen-Straße an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

061 – Antwort der Verwaltung v. 06.07.2022    

061 – Anlage

 


Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2022

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung

 Vorlage 213/XIX vom 31.05.2022 mit Anlagen: Entwurf-EU-Formular und Ergänzendes Dokument: Angabe der mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Hildesheim verbundenen Anforderungen, Ergänzendes Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m.
§ 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob eine Aufnahme des Regionalverkehr Hildesheim in andere Verkehrsverbünde (z. B. den Großraum Hannover) erschwert oder zeitlich ver- oder behindert werden könnte, wenn die Vorabbekanntmachung nicht den Hinweis enthält, dass eine solche Aufnahme oder entsprechende Erweiterung des Verkehrsverbundes angestrebt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender           


Altlast Desdemona

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 13.06.2022

Altlast Desdemona
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wird bei oder auf dem Grundstück Desdemona mit oder ohne Erlaubnis ein Gewässer im Sinne des WHG genutzt? Wenn Ja, seit wann?

Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht der Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB oder der Bodenverunreinigung nach
§ 324 a StGB jeweils durch aktives Tun oder Unterlassen? Wenn Ja, seit wann? Wodurch wird der jeweilige Verdacht begründet? Welche Schadstoffe sind in welcher Konzentration durch welche Ermittlungen wann festgestellt worden? Sind weitere Ermittlungen vorgesehen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG oder § 26 BBodSchG? Welche Stelle ist dafür zuständige Bußgeldbehörde? Sind von dieser Behörde Ermittlungen hinsichtlich von Verstößen gegen das WHG oder BBodSchG eingeleitet worden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender  

056 – Antwort                                                        


Phosphorrückgewinnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 10.06.2022

 

Phosphorrückgewinnung
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gegen die vom Kreisausschuss am 11.10.2021 beschlossenen Förderbescheide für eine Untersuchung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm an zwei Kommunen (Alfeld und Harsum) hat der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises gegenüber der Kommunalaufsicht beim Innenministerium am 18.10.2021 Einspruch eingelegt. In der Vorlage 77/XIX des Landrates vom 10.01.2022 wird angegeben, das MI teile die rechtlichen Bedenken der Kreisverwaltung und habe in einem Gespräch am 02.12.2021 angeregt, neue Beschlüsse für inhaltlich konkretisierte und abgeänderte Bescheide zu fassen.

Daraufhin hat der Kreisausschuss am 24.01.2022 beschlossen:

„Die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 11.10.2021 über die Anträge 705/XVIII und 706/XVIII werden aufgehoben. Die Verwaltung wird aufgefordert die Förderbescheide unter Beachtung der rechtlichen Hinweise der Kommunalaufsicht zu erteilen.“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieses Beschlusses wann und mit welchem Ergebnis getroffen worden?

Im Übrigen bitten wir Sie, uns eine Kopie vom Bescheid des Innenministeriums zum o. a. Einspruch zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

055 – Zwischennachricht


Photovoltaikanlagen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2022

 

Photovoltaikanlagen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 20.10.2018 hat der KT am 06.12.2018 beschlossen:

„Alle Dächer der kreiseigenen Gebäude werden möglichst mit PV-Anlagen ausgerüstet, um so einen hohen Anteil der Stromselbstversorgung zu gewährleisten.

Für die Realisierung erstellt die Verwaltung eine Prioritätenliste, u.a. unter Berücksichtigung entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese Liste wird im Fachausschuss und im Kreisausschuss behandelt, und im Kreistag beschlossen.

Bis zur abschließenden Realisierung aller ausgewiesenen Vorhaben werden jährlich 250.000 € in den Haushalt eingestellt.

Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste werden die Anlagen installiert.

Neubauten und größere Umbauten sind mit PV-Anlagen zu planen und im jeweiligen Gesamtaufwand zu berücksichtigen, um den o.g. Haushaltsansatz nicht zu belasten.“

Mit der Vorlage 910/XVIII-1 vom 20.11.2020 wurde von Ihnen mitgeteilt, dass die Umsetzung des o.a. Beschlusses durch Erlass der Haushaltssatzung 2019 erfolgt ist.

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Sind zur Umsetzung des o. a. Beschlusses weitere Maßnahmen a) durchgeführt und b) beauftragt worden?

Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Mitteln und welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Welche Haushaltsmittel stehen dafür derzeit zur Verfügung?

Den derzeitigen Stand der Prioritätenliste bitten wir den Kreistagsgremien vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

052 – Antwort der Verwaltung v. 22.06.22


Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.06.2022

Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. § 182 II Nr. 3 NKomVG kann angeordnet werden, dass Abgeordnete per Videotechnik an Sitzungen teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche technischen Voraussetzungen a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten
    der Abgeordneten müssen erfüllt sein, um eine tatsächliche, kontinuierliche und ausreichende Sitzungsteilnahme zu gewährleisten? Wer ist für die Erfüllung dieser Voraussetzungen zuständig bzw. verantwortlich und wer hat dafür die Kosten zu tragen?
  • In welchem Umfang sind die Voraussetzungen für Videokonferenztechnik bereits vollständig vorhanden?
  • Was ist noch erforderlich, um auf allen Seiten einen störungsfreien Videokonferenzverlauf zu ermöglichen?
  • Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind diese fortzuentwickeln?

Gem. § 64 NKomVG kann ebenfalls eine Teilnahme z.B. an Kreistagssitzungen per Zuschaltung per Videokonferenztechnik zugelassen werden.

  • Müssen dafür die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllt werden, wie in
    182 NKomvG verlangt wird, und wer ist für die Funktionsfähigkeit dieser Technik a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten der Abgeordneten verantwortlich und wer hat dafür welche Kosten zu tragen?

Bei welcher Art von Störungen ist eine Sitzung zu beenden und wer entscheidet darüber?

Ist es zulässig, dass Abgeordnete, die nicht in Präsenz an der Sitzung teilnehmen, die Sitzung durch Videotechnik aufzeichnen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
050 – Antwort