Archiv des Autors: Fraktion
Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug:
1. Unsere Anfrage vom 08.02.2024
2. Ihre Antwort vom 14.05.2024
3. Ihre Antwort vom 30.05.2024
Anlage: Auszug aus Ihrer Antwort vom 30.05.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
§ 2 der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) bestimmt:
„(1) Der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes ist so zu bemessen, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist…
(3) Der Zeitraum zwischen der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) soll
- für die Notfallrettung in 95 Prozent der in einem Jahr in einem Rettungsdienstbereich zu erwartenden Einsätze 15 Minuten und
- für den Notfalltransport in 80 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Einsätze 30 Minuten
nicht übersteigen.
(4) 1Die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse daran auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit nach Absatz 3 erreicht werden kann. 2Dabei ist die mögliche Unterstützung durch die Luftrettung zu berücksichtigen.“
Auf unsere Anfrage vom 08.02.2024 haben Sie uns am 30.05.2024 geantwortet, dass bei den Einsätzen im Jahr 2023 die vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten z. T. erhebliche überschritten wurde (siehe Anlage – Auszug aus Ihrer Antwort vom 30.05.2024). Ihre Antwort bezieht sich nur auf die Notfallrettung bei akut Erkrankten oder Verletzten bzw. den Einsatz von Rettungswagen (RTW). Auf die Notfalltransporte bzw. Krankentransportwagen (KTW) gehen Sie überhaupt nicht ein. Zudem lassen Sie offen, um wie viel Minuten die Eintreffzeiten tatsächlich überschritten wurden. Besonders gravierend erscheint uns, dass die Eintreffzeit im Bereich der Rettungswache Sarstedt in 21 % der Fälle überschritten wurde.
Insgesamt muss geklärt werden, um wie viel Minuten die Eintreffzeiten in den vergangenen drei Jahren tatsächlich überschritten wurden und durch welche Maßnahmen die Überschreitungen dauerhaft vermieden werden können.
Aus den o. a. Gründen bitten wir Sie, für Zeitraum der vergangenen drei Jahre und gesondert für a) die einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten? Welche Gründe waren dafür verantwortlich?
- Wie und von wem wird seit wann erfasst, dokumentiert und ausgewertet, ob und um wie viel Minuten die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD aus welchen Gründen überschritten wird?
- Wie und in welcher Form sowie in welcher Frequenz werden diese Daten dem Landkreis zur Verfügung gestellt?
- Welche Maßnahmen sind bei welchen Rettungswachen erforderlich, um die die Überschreitungen der Eintreffzeiten dauerhaft vermeiden zu können?
- Wie waren die Eintreffzeiten in der Stadt Hildesheim und warum wurden diese in Ihrer Antwort vom 30.05.2024 nicht aufgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:
Welche Fraktionen des Kreistages haben in der XVII und XVIII Wahlperiode pro Jahr in welcher Höhe Zuwendungen nach § 57 NKomVG bzw. der o. a. Zuwendungsrichtlinie a) zu den Personalkosten und b) zu den Sachkosten erhalten?
Bitte teilen Sie uns auch mit, welche Zuwendungen für a) Sachkosten und b) Personalkosten die einzelnen Fraktionen jeweils in den drei Monaten vor und nach der letzten Kommunalwahl erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste
Kosten für die Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Kosten für die Kinderbetreuung
Anfrage nach § 56 NKomVG
Bezug: Ihre E-Mail vom 01.07.2024 zu Gesprächen der Hauptverwaltungsbeamten über die Kosten der Kinderbetreuung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie haben sich die Daten, die in der Präsentation der Auswertung aller Kommunen am 15.08.2017 im Rathaus der Stadt Elze für die Jahre 2011 bis 2017 die auf den Seiten 12 bis 15 dargestellt sind, seit 2016 entwickelt?
- Wie und vom wem ist „Der von den Kommunen für die Jahre 2024 bis 2027 gemittelte Betrag der kommunalen Aufwendungen Kindertagesbetreuung (112,6 Mio. €)“ ermittelt worden? Welche Kosten werden dabei erfasst oder nicht erfasst? Welche Erträge stehen dem gegenüber?
- Wie hoch ist der Anteil welcher Gemeinde an dem von den Kommunen für die Jahre 2025 bis 2027 gemittelten Betrag der kommunalen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung (112,6 Mio. €)?
Wie hoch war der Gesamtbetrag (100 %) der Aufwendungen der Kinderbetreuung im Landkreis in 2021, 2022 und 2023 und zu wie viel Prozent davon haben a) die Gemeinden und b) welche anderen Stellen getragen?
Wie ist der Anteil der Gemeinden für die einzelnen Jahre 2021 bis 2024 und für die Jahre 2025 bis 2029 ermittelt worden? In welchem Umfang sind darin Bau- und Unterhaltungskosten sowie die Elternbeiträge berücksichtigt? - In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen der kommenden fünf Jahre zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?
- Soll zukünftig die Höhe der Kreisumlage vom Kostenanteil der Gemeinden an den Gesamtkosten der sog. Kita-Kosten im Landkreis abhängig gemacht werden?Wenn ja: Soll die Berechnungsgrundlage für die Aufteilung der Kosten zwischen Landkreis und seinen Gemeinden (55% zu 45%) jeweils die Höhe der Gesamtkosten der Kinderbetreuung für alle Altersgruppen sein unabhängig davon, welche Betreuungsleistungen in den einzelnen Gemeinden für welche Elternbeiträge angeboten werden und unabhängig davon, wie hoch die Kosten für welche Betreuungsleistungen in den einzelnen Kommunen für das Personal oder die Bau- und Gebäudeunterhaltung sind (pro Kopf der Bevölkerung oder pro Platz oder pro Betreuungsstunde usw.)?
- In welchen Fällen soll der Kreistag die Kreisumlage bei einer Verschlechterung seiner Haushaltslage (z. B. bei höheren Aufwendungen für andere Aufgabenbereiche oder bei einer Minderung der Erträge) trotz des o. a. Vertrages oder innerhalb der Vertragslaufzeit anheben dürfen?
- Welchen Betrag müsste der Landkreis an welche Gemeinde zahlen, damit deren Anteil an den Kosten für die Kinderbetreuung in 2022 oder 2023 a) 35% b) 40% und c) 45% nicht übersteigt? Wie hoch wäre dieser Betrag für jeweils welche Gemeinde umgerechnet in Kreisumlage?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernahrd Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste
Antwort der Verwaltung: 237 – Antwort der Verwaltung; Kosten Kinderbetreuung
Kosten für die Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Kosten für die Kinderbetreuung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kosten für die Kinderbetreuung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Der Anteil der Städte und Gemeinden an den Kosten für die Kinderbetreuung muss gesenkt und der des Landes und Landkreises angehoben werden.
Auf unseren Beschlussvorschlag vom 26.02.2024 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der
CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen:
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Begründung:
Auf das Schreiben des Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 19.06.2024 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung
Herr Landrat
Bernd Lynack
o.V.i.A.
Hildesheim, den 20.06.2024
Antrag zur Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung Kreistages am 20.06.2024 übersenden Ihnen die Gruppe SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Partei, Gut für Sarstedt und Fabian Walla, KTA Herr Georgios Konstantopoulos und die CDU-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag.
Dieser ersetzt den Antrag der Gruppe und des KTA Konstantopoulos vom 02.05.2024 und den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich bereits für die Förderung und Stärkung der politischen Beteiligung von jungen Menschen ein, um ihre Anliegen in der Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit zu geben, durch Mitarbeit an politischen Prozessen einen tieferen Einblick in Entscheidungsabläufe zu erhalten. Seit dem Jahr 2022 erfüllt etwa das Jugendparlament des Landkreises Hildesheim diese Funktion.
Um nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern allen Landkreisbürgerinnen und –bürgern ein tieferes Verständnis für die kommunale Politik und Verwaltung zu verschaffen, soll der Austausch zwischen diesen Akteuren gestärkt werden und z. B. ermöglichen, einen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen zu können.
Insbesondere sollen die demokratischen Prozesse auf Kreisebene, das kommunalpolitische Wirken in Kreistag und Fachausschüssen, das Zusammenwirken von Politik und Verwaltung sowie Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erläutert werden.
Dazu können auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung gehören mit dem Ziel, das Vertrauens in die kommunale Politik und Verwaltung sowie die transparente Gestaltung demokratischer Prozesse zu stärken.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger inclusive der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, welches die bestehenden Angebote ergänzt. Zur Herstellung von Informationsmaterial soll zukünftig mit Bildungsträgern, insbesondere der Universität Hildesheim zusammengearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.06.2024
Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024 (Nr. 585/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Parallel zu der jetzt beabsichtigten Planungsvariante mit den Baumaßnahmen in der Steuerwalder Straße und in der Von-Thünen-Straße soll im Rahmen einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die notwendigen Gebäude für die Berufsbildenden Schulen vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet. Auf dieser Basis erfolgt der notwendige Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den beiden dann in Betracht kommenden Möglichkeiten für die Umsetzung der Bauvorhaben für die Berufsbildenden
Schulen. Der Ausschreibungstext ist dem Kreisausschuss möglichst in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Begründung:
Bereits nach den Haushaltsgrundsätzen ist vorgeschrieben, für die Neukonzeption der Berufsbildenden Schulen und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen die wirtschaftlichste Lösung durchzuführen. Und gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sollen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
FriedhelmPrior
Fraktionsvorsitzender