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ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 26.07.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.09.2022, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022, sowie des Kreisausschusses am 26.09.2022 und des Kreistags am 29.09.2022 aufzunehmen.

Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 23.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 17 der heutigen Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe Antrag 144/XIX vom 23.06.2022 wird zugestimmt der Maßgabe, dass

  1. im Beschlusstext der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zeitgerecht zu veröffentlichen und zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Kraft zu setzen“ gestrichen wird,
  2. § 8 folgende Fassung erhält:

„§ 8 Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II und Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach § 114 NSchG oder ein entsprechender oder weitergehender Zuschuss von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann, erhalten ab dem 01.08.2022 unabhängig vom Schulweg eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

Im Tarifverbund ROSA erhalten sie beim Erwerb nach ihrer Wahl

  • ein auf 25 Euro (Eigenanteil) vergünstigtes Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo für das gesamte Tarifgebiet

oder

  • ein um 40 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe HI SVHI und 1,
  •  ein um 60 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe 2 – 6.

(2) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnehme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten den Zuschuss nach Absatz 1 auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte, soweit die Vergünstigung nicht bereits beim Erwerb erfolgt.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung/Grundwassersituation Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Insbesondere am 01.03.2021 und am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten in den Kreistagsgremien behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Für die öffentliche Beratung sind den Abgeordneten neben einem umfassenden Bericht, auch die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried –Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und zu entscheiden. Dabei ist auch zu untersuchen, wann und mit jeweils welchen Maßnahmen und Ergebnissen die Beschlüsse des Kreisausschusses zu dieser Sache ausgeführt oder nicht ausgeführt worden sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen sind daraus ergeben.

Der Kreisausschuss hat am 01.03.2021 auf Antrag Nr. 562/XVIII vom 22.02.2021 CDU und SPD beschlossen:

„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist.

Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informierten.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.

Der Kreisausschuss hat am 07.06.2021 auf Antrag von CDU und SPD vom 26.05.2021 zur Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz beschlossen:

„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung 1147/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis. Er fordert die Verwaltung im Sinne des Beschlusses vom 01.03.2021 auf, für die Fläche zwischen Leine und Innerste einschl. Ortslage Giesen und dem dortigen Wasserwerk unverzüglich Angebotsabfragen vorzunehmen und darin zu fordern:

  1. Auswertung der verfügbaren hydrogeochemischen Analysen – insbesondere hinsichtlich Versalzungen und Versalzungstrends,
  1. Auswertung vorhandener Grundwasser-Pegelstände und -Ganglinien,
  1. Bewertung der existierenden Messstellen bzw. Messstellennetze hinsichtlich ihrer Eignung und Aussagefähigkeit,
  1. Ableitung der qualitativen und quantitativen Trends, Prognosen,
  1. Bewertung der Ergebnisse und
  1. Berichterstattung durch schriftliches Gutachten. Nicht erfasst sind insbesondere eigene Entnahme und Analyse von Wasserproben oder Erfassung von Pegelständen numerische Grundwassermodelle.

In der Abfrage sollen Angaben erbeten werden darüber, bis wann der Auftrag erfüllt werden kann (nach Vorlage der Unterlagen durch die Kreisverwaltung), welche Qualifikation der Auftragnehmer besitzt, welche Erfahrungen der Auftragnehmer besitzt in hydrogeologischen und geochemischen Fragstellungen auch im Zusammenhang mit den Folgen der Kali- und Salz-Gewinnung, seit wann der Auftragnehmer in dem hier in Rede stehenden Thema tätig ist, für wen der Auftragnehmer in der Vergangenheit im Wesentlichen tätig war, ob der Auftragnehmer bereits über Kenntnisse verfügt, die für die Auftragserfüllung von Vorteil sein können (dies betrifft insbesondere Auswirkungen der Wiederinbetriebnahme des Bergwerkbetriebes Kali+Salz auf das Grundwasser).

Dem Auftragnehmer ist zuzusagen, dass ihm der Landkreis die verfügbaren Daten unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung stellt: möglichst in digital lesbaren Formaten.“

Es wird angestrebt, unterschiedliche Angebote anzunehmen. Die Angebotsergebnisse sind dem Kreisausschuss zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

Die betroffenen Gemeinden, die Landwirtschaft, die Bürgerinitiativen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind zu bitten, dem Landkreis ihre Informationen zum Grundwasser zur Verfügung zu stellen.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort Nr. 64    


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Werden Sie die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried – Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 den Kreistagsabgeordneten für die öffentliche Beratung zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender    


Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Derneburger Teichlandschaften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf das als Anlage beigefügte Schreiben bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Trifft es zu, dass in der Zeit um Pfingsten in Derneburg aus dem Mariensee das Wasser abgelassen wurde?

Wenn ja: Wann und von wem ist in welcher Form untersucht worden, ob und mit welchen Auswirkungen diese Handlung zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines natürlichen oder naturnahen Bereichs eines fließenden oder stehenden Binnengewässers geführt hat?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

065- Antwort    


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.05.2022 und Ihre Antwort vom 17.06.2022 um Beantwortung folgender Fragen:

Nr. 2.2 letzter Satz der Tarifbedingungen des ROSA Tarifverbundes lautet:

„Bei rein schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn gilt ausschließlich der Niedersachsentarif, die ROSA Tarife finden hier keine Anwendung.“

Daraus folgt, dass zumindest mit einem Azubi Abo PS 6 für 114,20 € oder einer Monatskarte Mobil Azubi Abo für 57,10 € auch die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn genutzt werden können.

Ist dies zutreffend oder aus welchen Gründen nicht zutreffend?

Welche Strecken (von wo nach wo) sind die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn im Bereich Rosa?

Wie viele Azubis und Schüler nutzen derzeit die Lammetalbahn und erhalten dafür derzeit den Zuschuss von 30 % nach der Schülerbeförderungssatzung? Wie hoch ist dieser Zuschuss für April 2022 insgesamt?

Wie viele Azubis und Schüler haben derzeit in jeweils welcher Stufe a) ein Azubi Abo und b) eine Monatskarte Mobil Azubi Abo?

Wie viele a) Azubis und b) Schüler haben nach der Schülerbeförderungssatzung für April 2022 einen Zuschuss erhalten? Wie hoch war der Zuschuss für April 2022 a) bei den Auszubildenden insgesamt und b) bei den Schülern insgesamt?

Mit der Vorlage 196/XIX vom 17.052022 wird für die Schülerbeförderungssatzung ein neuer § 8 und darin folgende Abs. 2, 3 und 4 sowie ein neuer § 9 vorgeschlagen:

„(2) Schülern und Schülerinnen des Sekundarbereiches II und Auszubildenden die den ÖPNV im Tarifverbund ROSA und den Schienennahverkehr sowie den Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II, die den freigestellten Schülerverkehr nutzen, erstattet der Landkreis Hildesheim nach Vorlage der für den Schulweg angeschafften Fahrkarte, die Kosten der für den Schulweg

(Wohnort – Schule) notwendigen Fahrkarte unter Abzug einer monatlichen Eigenbeteiligung in Höhe von 25,-€.

(3) Voraussetzung für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten des Sekundarbereiches II ist, dass der/die Schüler/Schülerin seinen ersten Wohnsitz im Landkreis Hildesheim hat.

(4) Der Besuch des Sekundarbereiches II ist auf geeignete Weise nachzuweisen.“

§ 9 (1) Diese Satzung tritt am 01.08.2022 in Kraft.“

Ist Fördervoraussetzung (siehe Abs. 2 Satz 1), dass der ÖPNV im Tarifverbund ROSA und der Schienennahverkehr genutzt werden? Ist die Nutzung des ÖPNV im Tarifverbund ROSA auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt? Ist die Nutzung des Schienennahverkehrs nicht auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt?

Ist es zutreffend (siehe Abs. 2), dass der Zuschuss im Gegensatz zur bestehenden Regelung nicht mehr beim Erwerb der Fahrkarte erfolgen soll? Wer soll die Auszahlung vornehmen und welche Kosten sind damit verbunden?

Aufgrund welcher Beschlüsse des Aufsichtsrates oder des Gesellschafters der RVHi werden derzeit beim Erwerb der Monatskarte 30% Zuschuss gewährt?

Was ist mit (siehe Abs. 3) „ersten Wohnsitz“ gemeint? Warum wird von Auszubildenden kein „erster Wohnsitz“ im Landkreis Hildesheim gefordert?

Ist in Abs. 4 mit „Besuch des Sekundarbereiches II“ gemeint, dass alle Schüler und Schülerinnen des Sekundarbereiches II nachweisen sollen, dass sie tatsächlich die Schule besuchen oder besucht haben? Wer soll dies in welcher Form bestätigen? Warum wird für Auszubildende ein solcher Nachweis nicht gefordert?

Warum soll die Satzung (siehe § 9) und somit der Anspruch erst am 01.08.2022 in Kraft treten? Warum sollen vor dem 1.8.2022 keine Tickets für 25 € verkauft werden dürfen?

Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für eine Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:

„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?“

Darauf haben Sie u. a. geantwortet:

„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“

Dazu haben wir Sie am 24.05.2022 gefragt:

„Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies?“

Darauf haben Sie nun geantwortet:

„Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Praxis.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Welche Kosten entstehen bei den anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.), wenn sie der „Gültigkeit der Relationen“ zustimmen?

Erhält der Landkreis Hildesheim die Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 €), wenn alle anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.) der Gültigkeit der Relationen zustimmen?

Wir haben Sie gefragt:

„Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen?“

Darauf haben Sie geantwortet:

„Dies ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen des ROSA-Tarifverbundes.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Wer hat wann, in welcher Form und mit welcher Begründung diese Bedingung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender