Archiv des Autors: Fraktion
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2022
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung
Vorlage 213/XIX vom 31.05.2022 mit Anlagen: Entwurf-EU-Formular und Ergänzendes Dokument: Angabe der mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Hildesheim verbundenen Anforderungen, Ergänzendes Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m.
§ 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
bitte teilen Sie uns mit, ob eine Aufnahme des Regionalverkehr Hildesheim in andere Verkehrsverbünde (z. B. den Großraum Hannover) erschwert oder zeitlich ver- oder behindert werden könnte, wenn die Vorabbekanntmachung nicht den Hinweis enthält, dass eine solche Aufnahme oder entsprechende Erweiterung des Verkehrsverbundes angestrebt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Altlast Desdemona
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.06.2022
Altlast Desdemona
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wird bei oder auf dem Grundstück Desdemona mit oder ohne Erlaubnis ein Gewässer im Sinne des WHG genutzt? Wenn Ja, seit wann?
Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht der Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB oder der Bodenverunreinigung nach
§ 324 a StGB jeweils durch aktives Tun oder Unterlassen? Wenn Ja, seit wann? Wodurch wird der jeweilige Verdacht begründet? Welche Schadstoffe sind in welcher Konzentration durch welche Ermittlungen wann festgestellt worden? Sind weitere Ermittlungen vorgesehen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Besteht bei der Kontamination des Grundwassers oder Geländes im Bereich Desdemona der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG oder § 26 BBodSchG? Welche Stelle ist dafür zuständige Bußgeldbehörde? Sind von dieser Behörde Ermittlungen hinsichtlich von Verstößen gegen das WHG oder BBodSchG eingeleitet worden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Phosphorrückgewinnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.06.2022
Phosphorrückgewinnung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
gegen die vom Kreisausschuss am 11.10.2021 beschlossenen Förderbescheide für eine Untersuchung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwässern oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm an zwei Kommunen (Alfeld und Harsum) hat der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises gegenüber der Kommunalaufsicht beim Innenministerium am 18.10.2021 Einspruch eingelegt. In der Vorlage 77/XIX des Landrates vom 10.01.2022 wird angegeben, das MI teile die rechtlichen Bedenken der Kreisverwaltung und habe in einem Gespräch am 02.12.2021 angeregt, neue Beschlüsse für inhaltlich konkretisierte und abgeänderte Bescheide zu fassen.
Daraufhin hat der Kreisausschuss am 24.01.2022 beschlossen:
„Die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 11.10.2021 über die Anträge 705/XVIII und 706/XVIII werden aufgehoben. Die Verwaltung wird aufgefordert die Förderbescheide unter Beachtung der rechtlichen Hinweise der Kommunalaufsicht zu erteilen.“
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieses Beschlusses wann und mit welchem Ergebnis getroffen worden?
Im Übrigen bitten wir Sie, uns eine Kopie vom Bescheid des Innenministeriums zum o. a. Einspruch zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Photovoltaikanlagen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.06.2022
Photovoltaikanlagen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 20.10.2018 hat der KT am 06.12.2018 beschlossen:
„Alle Dächer der kreiseigenen Gebäude werden möglichst mit PV-Anlagen ausgerüstet, um so einen hohen Anteil der Stromselbstversorgung zu gewährleisten.
Für die Realisierung erstellt die Verwaltung eine Prioritätenliste, u.a. unter Berücksichtigung entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese Liste wird im Fachausschuss und im Kreisausschuss behandelt, und im Kreistag beschlossen.
Bis zur abschließenden Realisierung aller ausgewiesenen Vorhaben werden jährlich 250.000 € in den Haushalt eingestellt.
Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste werden die Anlagen installiert.
Neubauten und größere Umbauten sind mit PV-Anlagen zu planen und im jeweiligen Gesamtaufwand zu berücksichtigen, um den o.g. Haushaltsansatz nicht zu belasten.“
Mit der Vorlage 910/XVIII-1 vom 20.11.2020 wurde von Ihnen mitgeteilt, dass die Umsetzung des o.a. Beschlusses durch Erlass der Haushaltssatzung 2019 erfolgt ist.
Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Sind zur Umsetzung des o. a. Beschlusses weitere Maßnahmen a) durchgeführt und b) beauftragt worden?
Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Mitteln und welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Haushaltsmittel stehen dafür derzeit zur Verfügung?
Den derzeitigen Stand der Prioritätenliste bitten wir den Kreistagsgremien vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Begründung
Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenztechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
gem. § 182 II Nr. 3 NKomVG kann angeordnet werden, dass Abgeordnete per Videotechnik an Sitzungen teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche technischen Voraussetzungen a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten
der Abgeordneten müssen erfüllt sein, um eine tatsächliche, kontinuierliche und ausreichende Sitzungsteilnahme zu gewährleisten? Wer ist für die Erfüllung dieser Voraussetzungen zuständig bzw. verantwortlich und wer hat dafür die Kosten zu tragen? - In welchem Umfang sind die Voraussetzungen für Videokonferenztechnik bereits vollständig vorhanden?
- Was ist noch erforderlich, um auf allen Seiten einen störungsfreien Videokonferenzverlauf zu ermöglichen?
- Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind diese fortzuentwickeln?
Gem. § 64 NKomVG kann ebenfalls eine Teilnahme z.B. an Kreistagssitzungen per Zuschaltung per Videokonferenztechnik zugelassen werden.
- Müssen dafür die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllt werden, wie in
182 NKomvG verlangt wird, und wer ist für die Funktionsfähigkeit dieser Technik a) auf Seiten des Landkreises und b) auf Seiten der Abgeordneten verantwortlich und wer hat dafür welche Kosten zu tragen?
Bei welcher Art von Störungen ist eine Sitzung zu beenden und wer entscheidet darüber?
Ist es zulässig, dass Abgeordnete, die nicht in Präsenz an der Sitzung teilnehmen, die Sitzung durch Videotechnik aufzeichnen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
050 – Antwort
Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.06.2022
Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
- Gegen die Bescheide des Landkreises vom 10.04.2019 über die Festsetzung der Kreisumlage haben die Samtgemeinde Leinebergland sowie deren Mitgliedsgemeinden Stadt Gronau (Leine), Flecken Duingen und Flecken Eime mit Schreiben vom 08.11.2019 Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche hat der Landkreis zurückgewiesen (Beschluss des Kreisausschusses vom 5.10.2020).
Wie hat sich das Verfahren nach dem Widerspruchsbescheid entwickelt?
Für welchen Stundensatz wurde oder wird der Landkreis in dieser Sache anwaltlich vertreten?
- Ihrer Antwort vom 10.03.2022 auf die Anfrage 4/XIX der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 haben Sie eine Tabelle beigefügt. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
2.1 Was bedeuten die Angaben a) „Stundensatz (€) min.“, b) „Stundensatz (€) durchschnitt“?
2.2 Für welchen Stundensatz erfolgten oder erfolgen die Beratungen bei
- a) Punkt 9-04 (Presseanfrage), b), Punkt 9-13 (Anmietungsangelegenheiten Asylbewerber), c) Punkt 909 (ÖPVN), d) 9-01 und 9-08 (Fall Wohnungsmarktdaten und Schadensermittlung bei fehlerhaften Buchungen des Jobcenters), e) 3-04 Gymnasium Sarstedt (Bestandsaufnahme), f) 3-04 (Neugestaltung BBS), g) 3-04 (Michelsenschule)?
2.3 Welche Wohnungsmarktdaten wurden für die Vergabe gem. Punkt 9-01 und 9-08 in welchen Jahren geliefert?
2.4 Welche Pauschalhonorare wurden bei den Punkten 9-01 und 9-08 der o.a. Tabelle vereinbart, aufgrund welcher Grundlage erfolgte dabei eine freihändige Vergabe und wie wurde dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgesetzt?
2.5 Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit die Aufträge erteilt, wenn in der Spalte „Entscheidungen durch“ das Wort „Politik“ steht und welche konkreten Entscheidungen von welchem Organ sind gemeint?
2.6 Wann und aufgrund welcher Entscheidung erfolgte die unter 3-04 (Neugestaltung BBS) angesprochen Ausschreibung und wie ist sie verlaufen?
2.7 In welchen Verfahren, die in der o. a. Tabelle genannt sind, wurden
a) das Rechnungsprüfungsamt beteiligt oder aus welchen Gründen nicht beteiligt,
b) verschiedene Angebote eingeholt?
2.8 Sind für Disziplinarverfahren Anwaltskosten entstanden, die in der o. a. Tabelle nicht genannt sind? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Stundensatz?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
051 – Antwort