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Einhelliges Beratungsergebnis
Pressemitteilung der CDU- Kreistagsfraktion
im Hildesheimer Kreistag
In der Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion ist am 14.04.2021 nochmals ausführlich die Sach- und Rechtslage dargestellt und erörtert worden. Dabei wurde auch über § 84 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beraten. Nach dieser Vorschrift kann der Landrat bei der Vorsitzenden des Kreistages die Versetzung in den Ruhestand mit der Begründung beantragen, dass ihm das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird. Einem solchen Antrag des Landrates würden alle Mitglieder der CDU-Fraktion im Kreistag in namentlicher Abstimmung zustimmen: so das einhellig Beratungsergebnis.
Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.03.2021
Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, der „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung“
Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Gruppe SPD-CDU hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass im gesamten Landkreis eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung angeboten wird und der Landkreis seine Zuschüsse dafür deutlich erhöht. Dazu sind die Zuschussregelungen im Einvernehmen mit allen Städten, Gemeinden und der Samtgemeinde geändert worden: die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, die „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und die „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Am 15.08.2017 haben die Kommunen eine Präsentation zur Entwicklung der Kosten in der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Darin sind die Erträge und Aufwendungen (Produkte 361 und 365) sowie das jährliche Defizit der einzelnen Kommunen und die Zuschüsse des Landkreises angegeben. Um ersehen zu können, wie sich die Defizite bis zum aktuellen Stand weiterentwickelt haben, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Wir bitten Sie, die Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten, soweit die Daten vorliegen.
1. In der Präsentation der Kommunen von 2017 („Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2011 bis 2017“) sind die Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen erfasst (Rechnungsergebnisse bis 2016, Ansatz 2017). Wie haben sich diese Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen im Rechnungsergebnis in den Jahren 2017 bis 2019 weiterentwickelt? Welche dieser Zuwendungen und Defizite sind für 2020 und 2021 eingeplant?
2. Welche Zuwendungen hat der Landkreis für die o.a. Kinderbetreuung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 an die Kommunen gezahlt:
a) an welche Kommune jeweils insgesamt einschl. Investitionskostenzuschüsse,
b) insgesamt an alle Kommunen einschl. Investitionskostenzuschüsse?
3. In welcher Kommune standen 2017, 2018, 2019 und 2020 wie viele genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung:
a) insgesamt alle genehmigten Plätze,
b) insgesamt die Kindergarten- und Krippenplätze,
c) die Hortplätze,
d) die Tagesmütterplätze?
Wie viele dieser Plätze sollen es nach derzeitiger Planung in 2021 und 2022 sein?
4. In welchen einzelnen Kommunen sind 2019 für die Kinderbetreuung Kosten angefallen, die bei der Kostenermittlung nach Frage 1 nicht erfasst sind, aber das Gesamtdefizit erhöhen:
a) Investitionskosten und
b) sonstige Kosten?
Wie hoch war jeweils das sich daraus ergebende Gesamtdefizit? Wie hoch wird ein solches Gesamtdefizit für 2020, 2021 und 2022 erwartet?
5. Wie hoch waren in 2019 das von den Kommunen getragene Gesamtdefizit und die gesamten Zuwendungen des Landkreises an die Kommunen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 24.03.2021
Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:
Beschlussvorschlag:
- Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
beibehalten.
2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.
Begründung:
Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.
Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beurteilung des Innenministeriums zum Fehlverhalten von Landrat Levonen
Hildesheim, den 24.03.2021
Beschlussvorschlag zu TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)
Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreistages erforderlich ist.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag Landkreis Holding GmbH – Verkauf v. Anteilen der Überlandwerke Leinetal GmbH
Beschlussvorschlag zu TOP 21 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) Sitzung Kreisausschuss am 22.032021
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:
- Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
- Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag Schülerbeförderung
Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)
Beschlussvorschlag:
„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“
Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“
Begründung:
Zu Nr.1.
Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“
Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.
Zu Nr. 2.
Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag Doktortitel Landrat Levonen
Beschlussvorschlag zu TOP 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)
Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreisausschusses erforderlich ist.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion