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Schnelle Hilfe in bewährten Strukturen; Einrichten eines „Corana-Hilfefonds“
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 23.04.2020
„Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, folgenden Beratungspunkt in die TO der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:
„Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien.“
Wir bitten Sie zudem, unverzüglich folgenden Beschlussvorschlag im Kreisausschuss im Umlaufverfahren zur Abstimmung zu bringen:
„Es wird ein Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien eingerichtet.
Um schnelle Hilfe in bewährten Strukturen zu gewährleisten wird:
a) von 20.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für den sog. Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“
b) von 5.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.
c) ein Ansatz von 50.000 € zur Verfügung gestellt, für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies in der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.
d) die Verwaltung gebeten, dem Kreistag in Abstimmung mit den Gemeinden, den Kirchen, dem Jobcenter, dem Studentenwerk , dem Sozialfonds der Uni/HAWK und den Sozialverbänden in der nächsten Sitzung im erforderlichen Umfang ergänzend oder alternativ zu den Buchstaben a) bis c) einen Beschlussvorschlag einschl. Haushaltsmittel vorzulegen: einschl. konkreter Vorschläge dazu, welche Leistungen einmalig aufgestockt werden könnten.
Begründung:
Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat gravierende Einschnitte in der Bewegungsfreiheit der Bürger*innen erforderlich gemacht, aber auch erhebliche nachhaltige Einschränkungen des Arbeitslebens und dem wirtschaftlichen Überleben von Unternehmen und Betrieben zur Folge.
Davon betroffen sind viele Familien und dies mit zunehmender Dauer der Krise. Erhebliche Belastungen ergeben sich schon häufig durch der Schließung von Kitas, Horten und Schulen, weil die kostenlose Versorgung mit warmen Mittagessen ersatzlos wegfällt.
Besonders betroffen sind die Ärmsten unserer Gesellschaft, die leider aus dem allgemeinen Blickwinkel verschwunden sind. Diese Menschen kämpfen tagtäglich u. a. um ihre Versorgung mit Essen und Kleidung, die oftmals nur durch die Hilfe z. B. der Tafel sichergestellt werden kann, die in der aktuellen Situation existentielle Hilfestellungen geben. Die Situation wird dadurch erschwert, dass die Tafeln z. Zt. geschlossen sind.
Betroffen von der Pandemie sind auch Alleinerziehende und Studenten, da die oftmals finanziell notwendigen Nebentätigkeiten wie z.B. in der Gastronomie plötzlich und ersatzlos weggefallen sind.
Insgesamt ist eine große negative gesellschaftliche Veränderung zu besorgen, der wir gemeinsam begegnen müssen. Dazu sollte der Landkreis Hildesheim schnellstmöglich ein deutliches Zeichen der Solidarität setzen.
Durch die Corona-Pandemie hat die digitale Bildung einen Schub bekommen und die Schulen sind zwangsweise darauf angewiesen. Schülerinnen und Schüler dürfen jetzt nicht wegen der sozialen Lage von der Bildung bzw. Bildungsmöglichkeiten wegen unzureichender technischer Ausstattung ausgeschlossen werden.
Die Gruppe SPD-CDU setzt sich aus o. a. Gründen mit Nachdruck dafür ein, dass der Landkreis Hildesheim seinen Bürger*innen in der jetzigen Situation im dringend notwendigen und möglichen Umfang Hilfemöglichkeiten anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Pairing-Vereinbarung der Fraktionen des Kreistages Hildesheim
Pairing-Vereinbarung der Fraktionen des Kreistages Hildesheim
Die Corona-Pandemie mit ihren hohen Infektionsgefahren macht besondere Maßnahmen erforderlich.
Um die kommunalpolitische Arbeit fortzuführen und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards einzuhalten, treffen die Fraktionen des Kreistages miteinander folgende Vereinbarung, die allein auf Freiwilligkeit und Willen zu einer sachgerechten Zusammenarbeit und konstruktiver Debatte beruht :
- Der Kreistag tagt mit einer reduzierten Abgeordnetenzahl. Die Mehrheitsverhältnisse für die Beschlussfassung müssen gewahrt bleiben.
- Die Fraktionen stellen folgende Anzahl stimmberechtigter Kreistagsabgeordneter :
SPD = 11 – CDU = 11 – Grüne = 3 – AfD = 3 – Unabh.= 2 – Linke = 1 – FDP= 1
- Somit wären 32 KTAs plus Landrat anwesend und stimmberechtigt.
- Die Geschäftsordnung für die XVIII. Wahlperiode hat auch hier Gültigkeit.
- Die Vereinbarung gilt für den Monat Mai 2020.
- Eine Verlängerung um jeweils einen Monat bis längstens Juli 2020 ist möglich.
- Die Vereinbarung kann einseitig gekündigt werden.
- Die Fraktionen gehen davon aus, dass die Kreisverwaltung in den Sitzungen höchste Sicherheitsstandards garantiert und für ausreichenden Luftaustausch im Sitzungsbereich sorgt. Die Kreistagssitzungen werden nach zwei Stunden für eine angemessene Zeit unterbrochen und zeitnah fortgesetzt.
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Änderung der Satzung Schülerbeförderung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.04.2020
Satzung Schülerbeförderung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Für die Feststellung der nächstgelegenen Schule gilt, dass auch in Fällen, in denen kein Schulbezirk festgelegt ist, der Besuch einer anderen Schule gestattet werden kann, sofern die Anforderungen des § 63 Absatz 3 Satz 4 NSchG erfüllt sind.“
Begründung:
Hierdurch können in Härtefällen oder aus pädagogischen Gründen auch dann Ausnahmen zugelassen werden, wenn keine Schulbezirke festgelegt sind.
Die Textfassung des Abs. 1 lautet dann wie folgt:
§ 1 Anspruchsberechtigung
(1) Die im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler haben gem. § 114 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1-4 i.V.m. Abs. 3 NSchG einen Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule bzw. auf Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg die in § 2 festgelegte Mindestentfernung überschreitet.
Für die Feststellung der nächstgelegenen Schule gilt, dass auch in Fällen, in denen kein Schulbezirk festgelegt ist, der Besuch einer anderen Schule gestattet werden kann, sofern die Anforderungen des § 63 Absatz 3 Satz 4 NSchG erfüllt sind.
(2) …
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Satzung über die Schülerbeförderung im LK Hi
„Kitas: Im April keine Beiträge“
„Kitas: Im April keine Beiträge“
Die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen von SPD-CDU, Prior und Bruer, begrüßen und unterstützen ausdrücklich die Initiative der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Hildesheim. Aufgrund der Corona-Pandemie sollen für den Monat April, und gegebenenfalls darüber hinaus, keine Beiträge für die Kinderbetreung erhoben werden,
Sie werden ihren Fraktionen einen Vorschlag machen und einen entsprechenden Antrag im Kreistag stellen.
Der Kreis soll solidarisch die Kommunen unterstützen und die Hälfte der entgehenden Einnahmen tragen.
Wir sind eine kommunale Gemeinschaft und stehen gemeinsam in der gesellschaftlichen Verantwortung.
Gerade in einer derart kritischen Lage müssen wir verstärkt zusammenhalten und die Krise gemeinsam bewältigen.
Neubau der Rettungswache Sarstedt; Baubeginn 2021
Neubau der Rettungswache Sarstedt beschlossen
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag (23.3.2020) beschlossen, am Gymnasium Sarstedt eine neue Rettungswache errichten zu lassen. Vorgesehen ist eine Grundstücksfläche südlich der vorhandenen Zufahrt zu Parkplatz und Bushaltestelle.Das Gebäude soll die Gebäudeflucht der neuen Schulmensa aufnehmen und sich so angemessen in die Umgebung einfügen. Die Ausfahrt der Rettungswagen erfolgt dann direkt auf die Breslauer Straße.
Die bisherige Rettungswache am Freibad in Sarstedt entspricht nicht mehr zeitgemäßen betrieblichen Standards. Sie ist technisch überholt, deutlich zu klein und die Erweiterungsmöglichkeiten sind an diesem Standort sehr eingeschränkt. Auch sind die umgebenden Straßen wenig leistungsfähig. Die Entscheidung für einen Neubau lag daher aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nahe.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung hatte deshalb am 17.6.2019 beschlossen, verschiedene Alternativstandorte für einen Neubau in Sarstedt zu prüfen zu lassen.
Die Untersuchung hat bestätigt, dass der Standort am Gymnasium der verkehrstechnisch günstigste ist und dort die notwendige Fläche für einen modernen Neubau zur Verfügung steht. Auch ist das Grundstück kurzfristig verfügbar, da es dem Landkreis bereits gehört.
Die Kreisverwaltung wird nun zunächst gemeinsam mit der Stadt Sarstedt die bisherige Planung für die Straßenkreuzung am Gymnasium überprüfen, um die problemlose Ausfahrt der Rettungswagen zu gewährleisten. Unmittelbar anschließend wird die Planung für das neue Gebäude begonnen. Die Kreisverwaltung hofft, dass im Sommer dann der Öffentlichkeit genaue Pläne für die neue Rettungswache schon vorgestellt werden können. Das Ziel ist, möglichst in 2021 mit dem Bau beginnen zu können.
Corona-Virus; Kreisausschuss 23.03.2020
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.03.2020
Corona-Virus;
Kreisausschuss 23.03.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, unter Hinweis auf das Schreiben der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Hildesheim vom 19.03.2020 (sh. Anlage) den Beratungspunkt Corona-Virus, Soziale Dienste, Leistungserbringung, Kosten in die Tagesordnung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Sozialbereich erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
2020_03_19_Brief der KAG Brief Landkreispolitiker wegen Soforthilfe
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 16.03.2020
„Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt „Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre“ der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, Maßnahmen zur CO2 Minderung u. a. von oder in Gemeinden zu unterstützen, die eine nachhaltigen Behandlung, Verwertung oder Entsorgung von biologischen Abfällen und Klärschlamm insbesondere durch Pyrolyse verfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaftsförderung bzw. der Förderung von Forschungs-, Klima- oder sonstigen Umweltschutzprojekten bestehen. Dafür wird eine fachliche Unterstützung und Beratung mit entsprechenden Unterlagen wie z. B. Projektskizzen, Machbarkeitsstudien erforderlich sein.
Werden solche Unterlagen von Dritten angeboten, soll der Kreisausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Annahme der Angebote entscheiden.
Begründung:
Soweit zu den derzeit praktizierten und allgemein angestrebten Verfahren zur Verwendung von Klärschlämmen und Bioabfällen Alternativen bestehen, die eine nachhaltigen Verwertung dieser Stoffe erreichen und zugleich zur Senkung des CO2-Gehalts in der Atmosphäre beitragen, sollten diese Alternativen grundsätzlich gefördert und möglichst zeitnah eingesetzt werden.
Eine solche Alternative bietet die Herstellung von Pflanzenkohle durch Pyrolyse. Es sollten alle Anstrengungen unternehmen werden, die Praxistauglichkeit dieser Technik zu erforschen bzw. zu testen und in Abhängigkeit von den Testergebnissen zu optimieren. Eine solche Förderung erscheint aus Sicht der Gruppe SPD-CDU sachgerecht, weil sie zur Unterstützung der Gemeinden dient, die die Abwasserbeseitigung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen haben. Es wird für alle von Interesse sein festzustellen, wie im Vergleich zu anderen Maßnahmen mit der o. a. Technik wirksamer, schneller, nachhaltiger und kostengünstiger Produkte aus der Pyrolyse verwendet und die Nutzung von Phosphat aus Abfällen und zugleich eine CO2-Senke bewirkt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion