Archiv der Kategorie: Anträge

Datenschutz im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,13.03.2024

Datenschutz im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

 wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Datenschutz im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgenden Fragen:

Welche Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten insbesondere im Sinne von
Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung sind in den vergangenen drei Jahren jeweils wann und wem a) bekannt geworden, b) vom wem dokumentiert und untersucht worden sowie c) wem berichtet worden (siehe §§ 44, 58 NDSG und HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?

Wie viele Kontrollergebnisse sind schriftlich dokumentiert und der Behördenleitung von wem und wann zur Kenntnisnahme zugeleitet worden (siehe HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?

Welche technischen und welche administrativ-organisatorischen Möglichkeiten hat a) der KDO und b) die zentrale Datenschutzkoordinatorin, Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzes festzustellen?

Welche Maßnahmen sind vom Landrat getroffen worden, dass ihm vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können (§ 43 NDSG)?

In welchem Umfang entspricht der Datenschutz im Landkreis Hildesheim dem Leitbild des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.?

Welche Gründe sprechen für oder gegen eine weitere Übertragung des Datenschutzes an den KDO?

Begründung:

Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung stellt den Datenschutzverantwortlichen vor neue Herausforderungen und erhöht die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten. Dazu hat der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten erarbeitet, dass hier in einem Prozess der Selbstverpflichtung anerkannt werden sollte.

https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/04/BvD-Berufsbild_Auflage-4_dt_en.pdf

Derzeit hat der Landkreis Hildesheim die Aufgaben des Datenschutzes dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) übertragen, der von der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten zentralen Datenschutzkoordinatorin unterstützt wird.

Es ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die derzeitige Datenschutzorganisation insbesondere in personeller und technischer Hinsicht den gestiegenen Anforderungen anzupassen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

199 – Antwort


Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2024

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für die Beratung in den o. a. Gremien ist die Vorlage der Stadt Sarstedt (BV/017/2024) diesem Antrag beigefügt (s.u.). Es ist zu erörtern, von wem und wann welche Zusagen getroffen worden sind und aus welchen Gründen keine Finanzierung durch den RVHi vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Vorlage BV-017-2024pdf

 


Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.03.2024

 

S. O. S – B B S

Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt für die Kreistagssitzung am 14.03.2024 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde zum o. a. Thema.

Zudem beantragen wir bereits jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung zu unterbrechen, um insbesondere den Betroffenen die Gelegenheit zur Darlegung ihrer Situation zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.02.2024

 

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

in die Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 26.02.2024

Förderung der Kinderbetreuung

Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung

a) der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag),

b) der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie

c) der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder vorzulegen mit dem Ziel, dass

  • der Anteil der Städte und Gemeinden an dem vom Landkreis und den Städten und Gemeinden aufzubringenden Gesamtbetrag für Kinderbetreuungskosten nach o.a. Buchstaben a) und b) zumindest schrittweise auf max. 10 % abgeschmolzen wird und
  • eine stärkere Förderung der Tagesmütter erfolgt.

Daher ist in die Neufassung der o.a. Vereinbarung eine Regelung aufzunehmen, die den Anteil der Städte und Gemeinden an den Personalkosten deutlich absenkt. Dazu ist eine Änderung des § 6 erforderlich.

Ferner ist die Förderung des Landkreises für die Schaffung bzw. die Erhaltung von Plätzen von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Kinderhorten deutlich zu erhöhen. Dafür sind die in Nr. 1.4 der o. a. Grundsätze angegebenen Prozentsätze deutlich anzuheben (bisher 55 bzw. 57,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Eine Sonderregelung ist für die Kommunen zu treffen, die Bedarfszuweisungen erhalten oder bei einer weiteren Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung auf die Erfüllung eigener Aufgaben fast vollständig verzichten müssten.

  1. Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
  2. Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 2 dem Landtag zu übermitteln.

mehr…


Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 22.02.2024

Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem.
§ 1 NHinMeldG
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Die interne Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG ist unverzüglich einzurichten.

Begründung:

Die „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ist in vielen Mitgliedstaaten entgegen den Artikeln 26 und 28 erst mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt worden. Zur Anwendung dieser EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL) bestand allerdings die verbreitete Auffassung, dass insbesondere die Pflicht zum Betreiben interner Meldestellen für öffentliche Stellen bereits seit dem 18. Dezember 2021 bestehe, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch einer Richtlinie dann eine unmittelbare Wirkung zukommt, wenn sie ein Mitgliedsstaat nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Bei uns erfolgte die Umsetzung auf Bundesebene erst durch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG), das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Es schützt hinweisgebenden Personen und verpflichtet Beschäftigungsgeber mit grundsätzlich mehr als 50 Beschäftigten interne Meldestellen für die Abgabe von Meldungen der Beschäftigten über Verstöße zum Beispiel gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union einzurichten. In der Gesetzesbegründung heißt es: „In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Fällen gekommen, in denen hinweisgebende Personen Nachteile zu erleiden hatten. In anderen Fällen ist davon auszugehen, dass Personen mit Insiderwissen von einer Meldung abgesehen haben, weil sie Repressalien fürchteten. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.“

Da gem. § 12 HinSchG Einzelheiten zu den internen Meldestellen von den Ländern zu bestimmen sind, hat der Niedersächsische Landtag am 14.12.2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20.12.2023 in Kraft getreten ist. Danach sind die Kommunen, kommunalen Anstalten, Zweckverbände usw. verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenomen davon sind Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft. Daher ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion geboten, nunmehr unverzüglich eine interne Meldestelle einzurichten, in der keiner Dienstaufsicht unterliegende Personen arbeiten und die Meldungen über vertrauliche Kanäle entgegennehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung u. Innere Dienste


Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 21.02.2024

Förderung der Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG und
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen. Ein Beschlussvorschlag wird kurzfristig nachgereicht.

Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.02.2023 haben Sie mit Schreiben vom 12.04.2023 einen Überblick darüber gegeben, in welchem Umfang der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erfüllt bzw. nicht erfüllt wird.

Nach unserer Auffassung ist zu prüfen, wann die Defizite beseitigt wurden oder bis wann beseitigt werden sollen sowie wo und wann neue Defizite zu erwarten sind und welche Kosten auf die Gemeinden und den Landkreis in den nächsten Jahren zukommen, um den gesetzlichen Anforderungen genügen zu können.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hat sich die Situation im Vergleich zu den Angaben in der Anlage 1 zu Ihrer Antwort vom 12.04.2023 geändert?
  2. In welchem Umfang und aus welchen Gründen ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung in welchen Gemeinden a) derzeit vollständig ohne Wartzeiten gewährleistet, b) derzeit nur mit welchen Wartezeiten gewährleistet und c) derzeit in welchem Umfang nicht gewährleistet?
  3. Welche Maßnahmen sind in welchen Gemeinden in den nächsten drei Jahren vorgesehen, um den Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Betreuung zuverlässig erfüllen zu können? Welche Kosten wird dies verursachen und welchen Anteil daran wird der Landkreis zu tragen haben?
  4. Wie haben sich die Kosten für die Kinderbetreuung in den Jahren 2018 bis 2023 im Vergleich zur Tabelle (Anlage 1) verändert? Sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitten wir um Angabe der Ansätze. Zusätzlich bitten wir Sie uns die entsprechenden Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 für den Landkreis und des Landes mitzuteilen.
  5. Wie hoch waren in 2021 in welchen Gemeinden die Kosten für die Betreuung der Kinder, die seit 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung haben (§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 20 NKiTaG)? Sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitten wir um Angabe der Ansätze.
  6. Wie hoch sind ungefähr bzw. schätzungsweise die Kosten für die Betreuung der Kinder, die seit 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung haben (§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 20 NkiTaG) in Verhältnis zu den Gesamtkosten der Kinderbetreuung?
  7. Fallen bei der Kinderbetreuung migrationsbedingt Mehraufwendungen an? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Zu welchem Teil sind diese Kosten von wem zu tragen?
  8. In welche Gemeinden wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 wie viele Kinder von wie vielen Tagesmüttern betreut? Welche Betreuungszeiten werden von den Tagesmüttern angeboten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Anlage 1

196 Zwischennachicht der Verwaltung

196 – Antwort