Archiv der Kategorie: Anträge

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025

 Vorlage 821/XIX

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 5 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 12 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 20 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Für das Jahr 2025 ist der Haushaltsansatz für die Kindertagesbetreuung um mindestes 12 Mio. Euro anzuheben mit dem Ziel, dass der Landkreis zumindest 60 % der „ungedeckten Kosten“ übernimmt.

Begründung:

Im Haushaltsplan für des Jahr 2023 hatte die Verwaltung bereits ausgeführt: „Von den ungedeckten Kosten im Bereich der Kindertagesbetreuung übernimmt der Landkreis den weit überwiegenden Teil (Kostendeckung Landkreis: 60 %; Kommunen: 40 %).

Davon kann derzeit keine Rede sein. Wenn dieses Ziel von 60 % erreicht werden soll, muss der Landkreis nach Aussage des Landrates zusätzlich ca. 12 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Folglich müssen diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. Ohne diese Erhöhung des sog. Zuschusses an die Städte und Gemeinden ist der im Vergleich zu anderen Landkreisen extrem hohe Hebesatz bei der Kreisumlage in Höhe von 56,65 % ohnehin nicht mehr gerechtfertigt, zumal in der Zeit von 2010 bis 2025 die Erträge des Landkreises aus Kreisumlage von ca. 120 auf ca. 240 Mio. Euro und aus den Schlüsselzuweisungen von 40 auf 100 Mio. Euro gestiegen sind.

Derzeit zahlen die Städte und Gemeinden mit der Kreisumlage dem Landkreis bereits einen Großteil der ca. 50.000.000 Euro (entspricht für den Landkreis ca. 12 % Kreisumlage), die der Landkreis an die Städte und Gemeinden als sog. Zuschuss für die Kinderbetreuung auszahlt/zurückzahlt. Zusätzlich zahlen die Städte und Gemeinden aber pro Jahr bereits ca. 50.000.000 Euro für die vom Landkreis zu finanzierende Kinderbetreuung; also sind die Städte und Gemeinden nicht mit 56,65, sondern quasi 68,65 % Kreisumlage belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung (Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis) wird der Ansatz auf 52.000.000 Euro festgesetzt.

Begründung:

Die Minderung des Ansatzes ist aufgrund der Haushaltsituation geboten. Eine Steigerung im Zeitraum von 2010 bis 2025 von ca. 13 auf knapp 60 Mio. Euro ist nicht hinzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.12.2024

 

Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Hohe von 2 %, aber mindestens 10 Mio. Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind die Aufwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter und Hilfe zur Pflege.

Begründung:

Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen dem Landkreis übertragenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Antrag zur Tagesordnung – Geschwindigkeitsbeschränkungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2024

Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, die Beratungspunkte

 „Tempo 30 km/h vor den Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen“

 und

 „Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof“

 in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses am 09.12.2024 und des Kreistages am 12.12.2024 aufzunehmen.

Begründung:

Über die Angelegenheiten ist zu beraten und zu entscheiden. Auf die bisherigen Beratungen weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-und Bevölkerungsschutz

 


Abschluss der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung“ – Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2024

Abschluss der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung“ – Förderung der Kinderbetreuung

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
  2. Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 1 dem Landtag zu übermitteln.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf unseren Antrag/Beschlussvorschlag Nr. 527/XIX vom 26.02.2024.

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit


Baumaßnahmen im Bereich der Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2024

Baumaßnahmen im Bereich der Berufsbildenden Schulen

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden

 Beschlussvorschlag:

 Parallel zu der jetzt beabsichtigten Planungsvariante mit den Baumaßnahmen in der Steuerwalder Straße und in der Von-Thünen-Straße soll im Rahmen einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die notwendigen Gebäude für die Berufsbildenden Schulen vermietet bzw. zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet. Auf dieser Basis erfolgt der notwendige Wirtschaftlichkeitsvergleich der dann in Betracht kommenden Möglichkeiten für die Umsetzung der Bauvorhaben für die Berufsbildenden Schulen. Der Ausschreibungstext ist dem Kreisausschuss möglichst in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Mit freundlichen Grüßen

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.11.2024

Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?

Aktuelle Stunde gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. a. Thema beantragen wir für die Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 eine Aktuelle Stunde.

Begründung:

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist nach den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis zu erfüllen und zu finanzieren, soweit die Kosten nicht vom Bund bzw. Land oder den Trägern und Eltern getragen werden.

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Kinderbetreuung erheblich gestiegen. Diese Steigerungen haben der Bund und das Land in keiner Weise ausgeglichen. Und diese Steigerungen können viele Gemeinden, die sich freiwillig und mit einem höheren Anteil als der Landkreis an der Finanzierung beteiligen, nicht mehr tragen, ohne die Gemeindesteuern oder die Elternbeiträge anzuheben.

Daher ist es erforderlich, dass der Landkreis ohne Anhebung der Kreisumlage einen höheren Anteil als die Gemeinden an der Finanzierung übernimmt: zumindest im Verhältnis
von 40 zu 60 %.

Zudem ist der Landtag vom Kreistag aufzufordern, einen höheren Zuschuss für die KiTa-Finanzierung zu beschließen, um eine nachhaltige Finanzierung durch das Land zu gewährleisten und die Finanzierung nicht weiterhin zum Großteil auf die Kommunen abwälzen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender