Archiv der Kategorie: Anträge

Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung/Grundwassersituation Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Insbesondere am 01.03.2021 und am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten in den Kreistagsgremien behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Für die öffentliche Beratung sind den Abgeordneten neben einem umfassenden Bericht, auch die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried –Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und zu entscheiden. Dabei ist auch zu untersuchen, wann und mit jeweils welchen Maßnahmen und Ergebnissen die Beschlüsse des Kreisausschusses zu dieser Sache ausgeführt oder nicht ausgeführt worden sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen sind daraus ergeben.

Der Kreisausschuss hat am 01.03.2021 auf Antrag Nr. 562/XVIII vom 22.02.2021 CDU und SPD beschlossen:

„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist.

Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informierten.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.

Der Kreisausschuss hat am 07.06.2021 auf Antrag von CDU und SPD vom 26.05.2021 zur Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz beschlossen:

„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung 1147/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis. Er fordert die Verwaltung im Sinne des Beschlusses vom 01.03.2021 auf, für die Fläche zwischen Leine und Innerste einschl. Ortslage Giesen und dem dortigen Wasserwerk unverzüglich Angebotsabfragen vorzunehmen und darin zu fordern:

  1. Auswertung der verfügbaren hydrogeochemischen Analysen – insbesondere hinsichtlich Versalzungen und Versalzungstrends,
  1. Auswertung vorhandener Grundwasser-Pegelstände und -Ganglinien,
  1. Bewertung der existierenden Messstellen bzw. Messstellennetze hinsichtlich ihrer Eignung und Aussagefähigkeit,
  1. Ableitung der qualitativen und quantitativen Trends, Prognosen,
  1. Bewertung der Ergebnisse und
  1. Berichterstattung durch schriftliches Gutachten. Nicht erfasst sind insbesondere eigene Entnahme und Analyse von Wasserproben oder Erfassung von Pegelständen numerische Grundwassermodelle.

In der Abfrage sollen Angaben erbeten werden darüber, bis wann der Auftrag erfüllt werden kann (nach Vorlage der Unterlagen durch die Kreisverwaltung), welche Qualifikation der Auftragnehmer besitzt, welche Erfahrungen der Auftragnehmer besitzt in hydrogeologischen und geochemischen Fragstellungen auch im Zusammenhang mit den Folgen der Kali- und Salz-Gewinnung, seit wann der Auftragnehmer in dem hier in Rede stehenden Thema tätig ist, für wen der Auftragnehmer in der Vergangenheit im Wesentlichen tätig war, ob der Auftragnehmer bereits über Kenntnisse verfügt, die für die Auftragserfüllung von Vorteil sein können (dies betrifft insbesondere Auswirkungen der Wiederinbetriebnahme des Bergwerkbetriebes Kali+Salz auf das Grundwasser).

Dem Auftragnehmer ist zuzusagen, dass ihm der Landkreis die verfügbaren Daten unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung stellt: möglichst in digital lesbaren Formaten.“

Es wird angestrebt, unterschiedliche Angebote anzunehmen. Die Angebotsergebnisse sind dem Kreisausschuss zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

Die betroffenen Gemeinden, die Landwirtschaft, die Bürgerinitiativen und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind zu bitten, dem Landkreis ihre Informationen zum Grundwasser zur Verfügung zu stellen.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort Nr. 64    


Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.06.2022

Kali und Salz, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 02.06.2022

Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.06.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 25.05.2022

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:

  1. e) die Prüfung der Vergabe oder Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“

Begründung:

Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                                                                      


Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt B5 des Ausschusses für Schule und Kultur am 24.05.2022 und zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 30.05.2022 sowie zur Sitzung des Kreistages am 23.06.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die eine Vergünstigung/Erstattung von 30 % nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim erhalten oder beanspruchen könnten, sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schuljahr 2022/2023 ab September 2022 zusätzlich zum bisherigen Zuschuss oder an dessen Stelle einen Zuschuss jeweils in Höhe des Betrages erhalten, der insgesamt den Betrag von 25 Euro pro Monat übersteigt für ein Ticket des ROSA Tarifverbundes, das an allen Tagen des Jahres jederzeit zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes berechtigt: Unabhängig von Wohnort, Schule und Schulbesuch. Der Anspruch auf den o. a. Zuschuss besteht nur, soweit der oder ein entsprechender Zuschuss nicht von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann oder ein „Schüler- und Azubi-Ticket“ im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) angeboten wird.
  2. Einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 500.000 € für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich alle zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft auch eine erforderliche Verlängerung der Vereinbarung zum Abrechnungsverfahren.
  4. Über die Umsetzung des Projekts ist den Kreistagsgremien fortlaufend zu berichten.

Begründung:

Die Erfahrungen bei den organisatorischen Maßnahmen zur Ausgabe und Abrechnung des
9-Euro-Tickets sollten für die Ausgabe eines 25-Euro-Tickets genutzt werden, um im Landkreis Hildesheim Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler länger zu entlasten, den ÖPNV deutlich zu fördern und Erfahrung über die durch ein solches Ticket tatsächlich anfallenden Kosten zu gewinnen. Für ein solches Projekt ist eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung nicht erforderlich. Für die Finanzierung des Projekts ist entsprechend den Prognosen der Verwaltung von monatlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 200.000 Euro auszugehen, also im Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 500.000 Euro zu erwarten (siehe Vorlage 196/XIX vom 10.05.2022). Externe Dienstleister sind nicht erforderlich.

Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll. Den Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung ausgerechnet Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches Il zu versagen, ist grotesk angesichts der Bedeutung dieser jungen Menschen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Völlig unsinnig ist es, dass diese Auszubildenden und Schüler desto mehr zahlen müssen, je länger sie zur Schule oder Ausbildungsstätte unterwegs sind, je größer ihre Belastung ist.

Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.

Derzeit sind keine Gründe dafür erkennbar, dass die Kosten für eine solche Karte unverhältnismäßig höher sind als die für eine Karte, die nur für die nachgewiesene Beförderung zur Schule/Ausbildungsstätte gilt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 17.05.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 13 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen für den Landkreis bzw. den RVHI die Möglichkeiten bestehen, z. B. Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zu werden. Dabei sind alle rechtlichen und tatsächlichen Gründe sowie insbesondere die im neuen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA), der ab 31.12.2023 gelten soll, angestrebten Anforderungen und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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