Archiv der Kategorie: Anträge

Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 05.06.2023

 

Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim“ für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Zur Erreichung der Vorgaben und Ziele der §§ 20 und 21 BNatSchG und des § 13a NNatSchG ist in Abstimmung mit den Gemeinden und möglichst unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Plan zur Schaffung und Erhaltung eines Netzes verbundener Biotope im Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und jährlich fortzuschreiben.

Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag spätestens zeitgleich mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2024 einen ersten Entwurf des Planes (ggf. als Arbeitsgrundlage) mit einer ersten Zielbeschreibung und einem Maßnahmenkatalog für die nächsten 10 Jahre sowie einem Verfahrensvorschlag zur Fortentwicklung des Planes vorzulegen

Begründung:

Die EU-Vogelschutzrichtlinie (von 1978) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (von 1992) verlangen die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt (die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Hierzu wird in § 20 Abs. 1 BNatSchG bestimmt: „Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Und § 21 BNatSchG benennt das Ziel und den Inhalt des Biotopverbundes.

13a NNatSchG regelt:

„Ergänzend zu § 20 Abs. 1 BNatSchG soll der Biotopverbund

  1. weitere fünf Prozent der Landesfläche und
  2. zehn Prozent der Offenlandfläche des Landes umfassen.

Er ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 zu schaffen.“

Für eine nachhaltige Entwicklung und Sicherung der o. a. Biotope und deren nachhaltigen Vernetzung (§ 21 BNatSchG) bedarf es einer konkreten Planung über die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und dauerhaften Finanzierung.

Nur bei einer konkreten Erfassung und Beschreibung der für die einzelnen Biotope erforderlichen Maßnahmen (einschl. Bewertung, Dokumentation, Überwachung, Unterhaltung, Entwicklung usw.) ist eine ausreichende bzw. nachhaltige Ausführungs- und Finanzplanung möglich. Und nur auf dieser Grundlange können sachgerecht Entscheidungen nach § 42 NNatSchG über Entschädigungen und Ausgleichzahlungen getroffen und die unterschiedlichen Förderprogrammen erfasst und in Anspruch genommen werden (z. B. Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt – BiolV (KLARA 2023-2027, Netzwerke und Kooperationen – NuK (KLARA 2023-2027, Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB (PFEIL 2014-2022), Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA (PFEIL 2014-2022), Landschaftspflege und Gebietsmanagement – LaGe (PFEIL 2014-2022), Investiver Naturschutz, LIFE).

In dem o. a. Plan sind ggf. anzugeben:

  1. die Grundlagen und Vorgaben hinsichtlich der vom Landkreis Hildesheim zu erfüllenden Aufgaben, den Stand der Aufgabenerfüllung, die Größe der vom Landkreis erbrachten und noch zu erbringenden Flächen im Sinne von § 20 BNatSchG und § 13a NNatSchG,
  2. der derzeitige Stand zu den vom Landkreis Hildesheim zu erbringenen Flächen,
  3. eine allgemeine Zielbeschreibung für die nächsten 10 Jahre (einschließlich der Angaben zu den für die Zielerreichung erforderlichen Haushaltsmittel)
  4. welche einzelnen Biotope/Flächen im Sinne des § 20 Abs. 2 und 3 BNatSchG

a) sich mit welcher Größe in welchen Gemeinden befinden,

b) seit wann durch welche Regelung geschützt sind,

c) als potentielle Flächen für eine Unterschutzstellung nach welcher Vorschrift in Betracht kommen,

d) durch welche Maßnahmen vernetzt werden können,

e) für welche potentielle Flächen eine Förderung des Erwerbs nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Betracht kommt,

4.1 welche Regelungen (Satzungen, Verordnungen), die dem Schutz der o. a. Biotope dienen, den aktuellen gesetzlichen Vorschriften anzupassen sind,

5.eine Beschreibung der einzelnen o. a. Biotope mit Angaben darüber, welche einzelnen Maßnahmen mit welchem Kostenaufwand a) zur Unterschutzstellung, b) Entwicklung, c) Überwachung, d) Vernetzung und e) dauerhaften Unterhaltung/Pflege erforderlich sind,

5.1 wer über die Erforderlichkeit welcher Maßnahmen nach Nr. 5. zu entscheiden hat,

5.2 für welche einzelne der o. a. Biotope nach § 68 BNatSchG bzw. nach § 42 NNatSchG oder aufgrund von nach § 42 NNatSchG erlassenen Verordnungen a) Entschädigungen oder b) Ausgleichzahlungen aufgrund wessen Entscheidung erfolgen bzw. erfolgt sind oder möglich sind,

5.3 für welche einzelne der o. a. Biotope oder Flächen ein Grundsteuererlass nach
§ 32 Abs. 1 Nr. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) in Betracht kommt,

6. wer hinsichtlich welcher der o. a. Biotope aufgrund welcher Vorschriften a) einmalig und b) dauerhaft welche Fördermittel für welchen erhalten hat oder erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior                            Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender               Sprecher für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 30.05.2023

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der gemäß Vorlage 430/XIX vom 28.04.2023 vorgeschlagenen Änderung des § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

a) In der Überschrift werden die Worte „im Sekundarbereich II“ gestrichen.

b) Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.“

c) In Absatz 2 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Worte angefügt: „unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“

Begründung:

Mit der o. a. Änderung erhält § 8 folgende Fassung:

„ § 8 Fahrkartenrabattierung

(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

(2) Der in Abs. 1 genannte Personenkreis erhält beim Erwerb im Tarifverbund ROSA ein um
60 % vergünstigtes Abo des Deutschlandtickets, unabhängig davon ob gemäß § 114 NSchG ein gesetzlicher Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.“

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte das vergünstigte Deutschlandticket auch dem Sekundarbereich I angeboten werden. Durch die vorgeschlagene Regelung wird eine erhebliche Verbesserung der Mobilität für alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bewirkt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.05.2023

ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV – Mitgliedschaft im GVH“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass der Landkreis Hildesheim Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden soll.

Der Landrat wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Verhandlungen zu führen und die Kreistagsgremien über deren Ergebnisse zu informieren.

Begründung:

Durch die Mitgliedschaft im GVH, einem der ältesten und zugleich modernsten Verkehrsverbünde in Deutschland, würden für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Hildesheim bessere Leistung im ÖPNV angeboten werden. Zudem würden die Kosten für den Regional- und Stadtverkehr Hildesheim entfallen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2023

Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Plan zum Biotopverbund im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die EU-Vogelschutzrichtlinie (von 1978) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (von 1992) verlangen die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt (die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Hierzu wird in § 20 Abs. 1 BNatSchG bestimmt: „Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Und § 21 BNatSchG benennt das Ziel und den Inhalt des Biotopverbundes.

§ 13a NNatSchG regelt:

„Ergänzend zu § 20 Abs. 1 BNatSchG soll der Biotopverbund

  1. weitere fünf Prozent der Landesfläche und
  2. zehn Prozent der Offenlandfläche des Landes umfassen.

Er ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 zu schaffen.“

Für eine nachhaltige Entwicklung und Sicherung der o. a. Biotope und deren nachhaltigen Vernetzung (§ 21 BNatSchG) bedarf es einer konkreten Planung über die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und dauerhaften Finanzierung.

Nur bei einer konkreten Erfassung und Beschreibung der für die einzelnen Biotope erforderlichen Maßnahmen (einschl. Bewertung, Dokumentation, Überwachung, Unterhaltung, Entwicklung usw.) ist eine ausreichende bzw. nachhaltige Ausführungs- und Finanzplanung möglich. Und nur auf dieser Grundlange können sachgerecht Entscheidungen nach § 42 NNatSchG über Entschädigungen und Ausgleichzahlungen getroffen und die unterschiedlichen Förderprogrammen erfasst und in Anspruch genommen werden (z. B. Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt – BiolV (KLARA 2023-2027, Netzwerke und Kooperationen – NuK (KLARA 2023-2027, Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB (PFEIL 2014-2022), Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA (PFEIL 2014-2022), Landschaftspflege und Gebietsmanagement – LaGe (PFEIL 2014-2022), Investiver Naturschutz, LIFE).

Mit freundlichem Grüßen

Friedhelm Prior                     Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender        Sprecher für Klimaschutz, Umwelt und Hoschwasserschutz


Derneburger Teichlandschaft

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 08.05.2023

Derneburger Teichlandschaft

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaft“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, den Zustand der Derneburger Teichlandschaft wieder so herzustellen, wie er bei Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittleres Innerstetal mit Kanstein“… vom 15.09.2008 bestand, und dauerhaft zu erhalten.

Dazu wird der Landrat beauftragt,

  • dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz ein Konzept vorzulegen,
  • unverzüglich eine den heutigen Anforderungen genügende wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten, um insbesondere das Wasser des Mariensees in die Nette einleiten zu dürfen. Der Entwurf ist nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion handelt es sich bei den Derneburger Teichen um eine einmalig schützenswerte Landschaft, die aus guten Gründen unter Schutz gestellt worden ist. Es ist in keiner Weise hinzunehmen, dass der Wert dieses Gebietes für Mensch und Natur verfällt. Daher sind Maßnahmen zur Wiederherstellung und Pflege erforderlich und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.

Für die Bewirtschaftung der Teiche ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die den heutigen Anforderungen und dem Schutzgebiet entspricht (siehe u. a. VG Hannover hat mit Urteil vom 04.11.2020 – 12 A 8256/17).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dr. Thomas Bruns
Sprecher Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz


Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und SGB II

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 13.04.2023

 

Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug
nach dem AsylbLG und SGB II

  

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anmietung von Unterkünften für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und dem SGB II“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.

Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.

Begründung:

Die Verteilung und Unterbringung der o. a. Personen sollte soweit wie möglich in einvernehmlichen Regelungen zwischen Landkreis und Gemeinden erfolgen, um eine sachgerechte Umsetzung des Integrations- und Teilhabekonzeptes zu erreichen. Dazu wird mit dem o. a. Beschlussvorschlag ein flexibles Instrumentarium vorgeschlagen. Dies wird auch dazu dienen, dass Diskussion wie derzeit in Algermissen vermieden werden können.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.04.2023

Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale  

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sanierung des Hauptbahnhofs in Hildesheim und Mobilitätszentrale“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender