Archiv der Kategorie: Anträge

Volkshochschule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

 

„Volkshochschule“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule“ die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen:

Begründung:

  1. Es ist nach einem Sachstandsbericht der Verwaltung zu erörtern, welche Beschlüsse des Kreistages bzw. seiner Gremien für den weiteren Betrieb der Volkshochschule erforderlich
    sind. Hierzu verweisen wird auf die Beschlüsse des Kreisages vom 09.07.2020 (TOP 27.3), 25.03.2021 (TOP 30.1), 23.06.2021 (TOP 10), 15.07.2021 (TOP 6.4).
  2. In der am 15.07.2021 vom Kreistag beschlossenen Zuwendungsvereinbarung ist u. a. bestimmt:

„Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH gewährt der Volkshochschule
Hildesheim gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss nach Maßgabe
des Wirtschaftsplanes und entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates
unter der Voraussetzung, dass zumindest die Beibehaltung der derzeitigen
Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird.“

Nach uns vorliegen Informationen soll die Beibehaltung des räumlichen Angebots in Sarstedt von der Kreisverwaltung zumindest teilweise in Frage gestellt worden sein. Im Gegensatz dazu ist zumindest nach Auffassung der CDU-Fraktion eine bedarfsgerechte Erweiterung des VHS-Angebots auch in Sarstedt anzustreben. Dabei sind die gesellschaftlichen Veränderungen
– mehr noch als bisher – zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV und Schülerbeförderung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreistagsgremien sind über die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Schülerbeförderung mit einer Darstellung,der bisher angefallenen und zukünftig zu erwartenden Kosten zu informieren.Zudem ist es erforderlich, über die zukünftigen Maßnahmen einschließlich Zeit- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der derzeitigen Fördermittel zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß                                                    

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kunst – und Kulturpreis

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Kunst – und Kulturpreis

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kunst und Kulturpreis “ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag

Für den jährlich zu vergebenden  Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim, der insbesondere in den Schulen verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste anspricht, werden im  Haushaltsplan 2022 insgesamt 25.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant.

Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach öffentlicher Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.

Begründung:

Der Kunst –und Kulturpreis hat im vergangenen Jahr in den Schulen großen Anklang gefunden und sollte unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen erneut durchgeführt werden

Mit freundlichem Gruß                                                      

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

                                                                                                    Hildesheim, den  06.01.2022

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufhebung der Jagdsteuersatzung“ in die Tagesordnung aufzunehmen: a) der zuständigen Fachausschüsse, b) des Kreisausschusses und c) des Kreistages. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002, wird gemäß der als Anlage beigefügten Satzung aufgehoben.“

Begründung:

Der Vorschlag zur Abschaffung der Jagdsteuer entspricht einer seit Jahren andauernden Entwicklung. Die Abschaffung der Steuer verdient den Vorzug vor einer Steuerminderung, weil der für die Steuererhebung erforderliche Verwaltungsaufwand vollständig entfällt. Zudem ist die Wiedereinführung der Jagdsteuer jederzeit möglich.

Den durch die Abschaffung der Jagdsteuer entfallenden Steuereinnahmen (ca. 140.000 Euro) sind die Kosten gegenüberzustellen, die von Jägern bereits seit  Jahren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übernommen werden. Dies sind nicht nur die Kosten zur Beseitigung des Fallwildes. Im Übrigen leisten die Jäger einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schweinepest (ASP).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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ANLAGE

zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, vom 11.01.2022 zur Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim in seiner Sitzung am …    folgende Satzung beschlossen:

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim wird aufgehoben.

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Hildesheim, den

Anlage Präsentation_Jagdsteuer

 

 


Gymnasium Michelsenschule       

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 06.12.2021

 

Gymnasium Michelsenschule

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 und der Sitzung des Kreistages am 09.12.2021 von der Tagesordnung zu nehmen.

Für den Fall, dass dieser Vorschlag keine Mehrheit findet, übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Unter Hinweis auf die Vorlage 59/XIX vom 17.11.2021 beauftragt der Kreistag die Verwaltung, die Stadt Hildesheim zu bitten, das gemeindliche Vorkaufsrecht zu Gunsten des Landkreises Hildesheim kurzfristig auszuüben. Die im Zusammenhang damit noch erforderlichen Beschlüsse soll der Kreisausschuss treffen. Eine Übersicht dazu (einschl. Zeit- und Ablaufplan) soll dem Kreisausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Begründung zur Verweisung in die Fachausschüsse:

Der Hauptausschuss/Kreisausschuss hat gem. § 76 Abs. 1 NKomVG die Beschlüsse der Vertretung vorzubereiten und gem. Abs. 6 dieser Vorschrift auf eine aufeinander abgestimmte Tätigkeit der Ausschüsse hinzuwirken.

Ergänzend dazu verweist Mielke in seinem Kommentar zu § 85 NKomVG unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71, 72 und 76 NKomVG auf die entsprechenden Aufgaben des HVB:

„In Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss nur mit Empfehlungen vorbereitend für die Vertretung tätig wird …, muss der HVB die zuständigen Ausschüsse beteiligen …, sofern die Vertretung nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.“ Dabei ist der HVB an die Geschäftsordnung des Landkreises gebunden, die in § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind.

Der Kreisausschuss hat die hier in Rede stehende Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen, denn der vorgesehenen Beschlussfassung im Kreistag steht entgegen, dass die Angelegenheit in den Fachausschüssen bisher nur nicht öffentlich behandelt worden ist. Das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie und hier konkret § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages verlangen eine öffentliche Behandlung.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen auch des Kommunalrechts, in den nicht eingegriffen werden darf. Die Einhaltung ist unverzichtbar (OVG Lüneburg vom 22.10.1986). Insbesondere gemessen daran sind keine Gründe erkennbar oder von der Verwaltung vorgetragen worden, die einer öffentlichen Beratung der o. a. Angelegenheit in den Fachausschüssen entgegenstehen.

Zudem ist grundsätzlich anzumerken: Wer das Öffentlichkeitsprinzip in den Fachausschüssen untergräbt, der entwertet die Ausschussarbeit der Abgeordneten, der stellt den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit insgesamt infrage, der beseitigt die öffentliche Auseinandersetzung von Abgeordneten über widerstreitende Interessen und damit einen Wesensgehalt unserer Demokratie.

Begründung für eine Ausübung des Vorkaufsrechts:

Der Schulstandort Michelsen ist ein innerstädtischer Schulstandort, umgeben von verdichteter Bebauung; ihr Außenstandort (Brauhausschule) hat z. T. erhebliche bauliche Mängel. Seit Jahren erfolgt Unterricht auch in Containern: mit allen Nachteilen für die Schülerschaft.

Mit dem Wegzug der Harzwasserwerke und dem Zuerwerb dessen Grundstücks besteht die einmalige Chance, den Schulstandort Michelsen nachhaltig an einem Standort zu sichern (Konzentrationswirkung). Das Grundstücksareal bietet aufgrund der Größe mehr innerstädtische Grünflächen und viele Möglichkeiten der Planungen; dies führt zu Vorteilen bei den Baukosten.

All diese Vorteile rechtfertigen eine Kapitalbindung für den Grundstückserwerb und gebieten ein schnelles Handeln.

 

Mit freundlichem Gruß                                         

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion


Paul-Feindt-Stiftung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 06.12.2021

 

Paul-Feindt-Stiftung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen, den Beratungspunkt „Paul-Fendt-Stiftung“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 von der Tagesordnung zu nehmen.

Begründung:

Die Angelegenheit ist nicht beschlussreif, weil dazu keine öffentliche Beratung in den Fachausschüssen erfolgt ist.

Mielke schreibt in seinem Kommentar zu § 85 NKomVG unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71, 72 und 76 NKomVG und die entsprechenden Aufgaben des HVB:

„In Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss nur mit Empfehlungen vorbereitend für die Vertretung tätig wird …, muss der HVB die zuständigen Ausschüsse beteiligen …, sofern die Vertretung nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.

Wo der Hauptausschuss selbst abschließend entscheide, soll der HVB die Ausschüsse der Vertretung beteiligen … Das nicht zu tun, ist nur in besonders gelagerten Fällen zulässig, z.B. bei großer Eilbedürftigkeit oder besonderer Vertraulichkeit einer Angelegenheit.“

Bei der Beteiligung der Ausschüsse ist der HVB an die Geschäftsordnung des Landkreises gebunden, die in § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind.

Der Kreisausschuss hat die hier in Rede stehende Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen, weil die Angelegenheit in den Fachausschüssen bisher nur nicht öffentlich behandelt worden ist. Das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie und hier konkret § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages verlangen eine öffentliche Behandlung.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen auch des Kommunalrechts, in den nicht eingegriffen werden darf. Die Einhaltung ist unverzichtbar (OVG Lüneburg vom 22.10.1986). Insbesondere gemessen daran sind keine Gründe erkennbar oder von der Verwaltung vorgetragen worden, die einer öffentlichen Beratung der o. a. Angelegenheit in den Fachausschüssen entgegenstehen.

Zudem ist grundsätzlich anzumerken: Wer das Öffentlichkeitsprinzip in den Fachausschüssen untergräbt, der entwertet die Ausschussarbeit der Abgeordneten, der stellt den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit insgesamt infrage, der beseitigt die öffentliche Auseinandersetzung von Abgeordneten über widerstreitende Interessen und damit einen Wesensgehalt unserer Demokratie.

Mit freundlichem Gruß

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion


Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 06.12.2021

„Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH“

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH“ der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 (TOP 6.2 und 6.3)  und des Kreistages am 09.12.2021 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Vertreter des Kreistages im Zweckverband  Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH  werden gebeten darauf hinzuwirken, dass die Rücklagen für Altlastenbeseitigung wieder aufgebaut werden.“

Mit freundlichem Gruß

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion