Archiv der Kategorie: Anträge
Einberufung zur Ausschusssitzung Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 28.07.2021
Einberufung zur Ausschusssitzung
Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Ausschuss Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung zu folgenden Themen einzuladen:
- Grundwassersuchung im Bereich Desdemona
- Grundwasseruntersuchung im Bereich Giesen/Sarstedt (Kali und Salz)
- Beratung über alle gestellten, aber noch nicht entschiedenen Anträge auf Zuwendung nach der Richtlinie des Landkreises Hildesheim „Schaffung, Erhaltung, Entwicklung oder Vernetzung von Biotopen und Erhalt bedrohter Tierarten“
- Geruchsbelästigung in Elze (Antrag 511/XVIII)
- CO2-Bilanz (sh. Haushaltbegleitbeschluss vom 27.11.2020 im Antrag der Gruppe SPD-CDU Nr. XXV. Buchstabe g: Energie- und CO2-Bilanz für den Landkreis Hildesheim).
- Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren
(Antrag 642/XVIII) - Geschwindigkeitsbegrenzungen Innerorts
- Hochwasserschutz
- Erfassung Gewässer dritter Ordnung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Johannes Dreier gez. Falk-Olaf Hoppe
Stv. Vorsitzender Ausschuss 2 Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 28.07.2021
E-Ladeinfrastruktur
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten den Tagesordnungspunkt „E-Ladeinfrastruktur“ die nächste Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Neu- und Erweiterungsbauten des Landkreises Hildesheim die Möglichkeiten für einen späteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur (durch sog. E-Tankstellen) sicherzustellen – für E-Bike sowie für E-Pkw (z.B. im Rahmen der Neugestaltung der Außenflächen durch den Einbau von Leerrohren).
- Der sofortige Ausbau der E-Ladeinfrastruktur ist ebenfalls zu prüfen.
- Dem zuständigen Fachausschuss sind zukünftig bei allen Bauvorhaben im o.g. Sinne entsprechende Planungen detailliert vorzustellen.
Begründung :
Die Aufgabe des Ausbaus der Elektromobilität liegt nicht nur in der Verantwortung des Bundes, sondern muss auch durch Initiativen der Kommunen positiv begleitet werden. Diese können beitragen, die Elektromobilität u.a. durch die Möglichkeit einer guten E-Ladeinfrastruktur insgesamt attraktiver zu gestalten.
Mit freundlichem Gruß
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Buslinie 21 und 22 Sarstedt- Streckenverlängerung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 28.07.2021
Buslinie 21 und 22
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten den Tagesordnungspunkt „Buslinie 21 und 22“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Vertreter*innen des Landkreises Hildesheim in den entsprechenden Gremien des Regionalverkehr Hildesheim GmbH werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Streckenführung der Buslinien 21 und 22 bis zum Bahnhof Sarstedt verlängert wird.
- Weiterhin bitten wir um eine Überprüfung der weiteren Buslinien, inwieweit dort eine Verlängerung oder veränderte Streckenführung zu einer Stärkung der Attraktivität des ÖPNV führen könnte.
- Der zuständige Fachausschuss ist über die dafür erforderlichen Schritte, ggfs. weiteren Beschlüsse und deren Umsetzung zu informieren.
Begründung :
Die Maßnahme dient der Verbesserung und Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und der Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.
Mit freundlichem Gruß
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln – Elze
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, 14.07.2021
TOP 33
Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir übersenden zum TOP 33 der Kreistagsitzung am 15.07.2021 folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schließt sich den im Positionspapier des Landkreises Hameln-Pyrmont sowie des Rates der Stadt Elze enthaltenen Forderungen vor dem Hintergrund der geplanten Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln – Elze sowie der inhaltlich an (sh. Anlagen).
Begründung :
Die Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln-Elze ist ein richtiger und wichtiger Weg zu einer weiteren CO2 Reduzierung und ein wichtiger klimaschutzpolitischer Schritt. Selbstverständlich sind die Bürgerinnen und Bürger vor negativen Begleiterscheinungen, u.a. gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund Lärmentwicklung, die sich aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecken ergeben, bestmöglich zu schützen, denn die Gesundheit ist ein höchst schützenwertes Gut.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Johannes Dreier gez. Falk-Olaf Hoppe
stellv.Vorsitzender Ausschuss 2 Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
_Elektrifizierung_Positionspapier Rat_Stadt Elze_Elektrifizierung
_Positionspapier LK Hameln Pyrmont_1
Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Haus
o.V. i.A
Hildesheim, den 15. 07.2021
Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 6.2 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.07.2021 (657/XVIII ersetzt.):
„Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH haben darauf hinzuwirken, dass die als Anhang beigefügte Zuwendungsvereinbarung (Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH) unverzüglich abgeschlossen wird.
Über den Abschluss sind die Kreistagsmitglieder unverzüglich zu informieren. Ist der Abschluss nicht innerhalb einer Woche bewirkt, ist der Kreisausschuss zu einer Sondersitzung einzuladen, in dem darüber zu berichten ist, aus welchen Gründen, die Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, und darüber zu entscheiden ist, welche weitere Maßnahmen zu treffen sind.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V. zu treffen.
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e.V.mitzuteilen.
Nach der neuen Zuwendungsvereinbarung übernimmt die Holding die Kosten der Volkshochschule nach Wirtschaftsplan. Die Finanzierung der Volkshochschule ist damit unabhängig von der Zahlung Dritter (auch des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V.) gesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die bestehende Steuerpflicht der Holding ändert oder nicht.
Sofern die Holding oder der Landkreis nicht mehr die Kosten der VHS gem. Wirtschaftsplan übernehmen sollte, kann der Verein von dem Kreis die Rückübertragung des Gesellschafteranteils (Wert: 500 EUR) an den Verein und die Wiederherstellung der paritätischen Gesellschafterrechte verlangen. Die Rechte der Holding oder des Landkreises auf Kündigung oder den Erwerb von Gesellschaftsanteilen bleiben davon unberührt.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Schaffung und Vernetzung von Biotopen zum Erhalt bedrohter Tierarten
Hildesheim, den 14 07.2021
Freiwillige Leitungen und Förderung von Maßnahmen im Klima- und Naturschutz
Beschlussvorschlag zu TOP 5 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021
Die Richtlinie des Landkreises Hildesheim „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ wird mit den in der Anlage angegebenen Änderungen neu gefasst.
Begründung:
In der Vergangenheit sind wiederholt Fragen zum Inhalt der Richtlinie, zu den möglichen Fördergegenständen und Fördervoraussetzungen aufgeworfen worden. Zudem hat sich gezeigt, dass für einfache Projekte nicht alle Verfahrensvorgaben der Richtlinie erforderlich oder zweckmäßig sind.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen sollen der Klarstellung und Vereinfachung dienen. Bei Bedarf sind zu der o. a. Förderrichtlinie zusätzlich folgende Hinweise zu geben:
- Die Förderung ist eine freiwillige Aufgabe und Leistung des Landkreiseses Hildesheim. Über Förderanträge beraten und entscheiden die zuständigen Kreistagsmitglieder.
- Die Förderung des Landkreises ist unabhängig von vorgeschriebenen oder geförderten Maßnahmen nach Gesetzen, Verordnungen Richtlinien usw. des Landes oder Bundes oder der EU.
- Die Richtlinie verwendet den Begriff Biotop im Sinne der Begriffsbestimmung des § 7 Absatz 2 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen“. Die hier angesprochenen Biotope müssen also nicht gesetzlich geschützte Biotope sein, die die Anforderungen der in § 20 BNatSchG genannten Biotope erfüllen. Die Richtlinie betrifft auch nicht den gesetzlich geforderten Biotopverbund.
- Die jeweiligen Maßnahmen können unabhängig vom Standort gefördert werden, insbesondere unabhängig davon erfolgen, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerhalb oder außerhalb naturschutzrechtlich geschützter Gebiete; sie können gefördert werden auf Flächen im Offenland oder Wald oder am Waldrand, an oder in Gewässern, auf Uferflächen oder Gewässerrandstreifen, in Steinbrüchen usw.
Es können nicht nur große, sondern auch bescheidene oder kleine Maßnahmen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag leisten für die „dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften sowie funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Ein solcher Beitrag kann auch durch temporäre Maßnahmen bewirkt werden.
Es ist somit unerheblich, ob eine Erlaubnis- oder Zustimmungspflichtig besteht. Förderfähig sind also auch freiwillige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung) in Schutzgebieten: unabhängig von oder ergänzend zu Projekten, die das Land direkt oder über die unteren Naturschutzbehörden zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Pflichtaufgaben zu finanzieren hat (z. B. über Ökostationen).
- Ehrenamtlich oder gemeinnützig muss die Maßnahme sein, aber nicht der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger. Alle Personen (auch juristische) und Gruppen können nach der Richtlinie Zuwendungen erhalten. Auch Betriebe, Gesellschaften oder Konzerne können gemeinnützig tätig sein und dabei gefördert werden, wenn nur die Maßnahme gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse ist und keine Gewinne erzielt werden.
- Die Antragstellung und das Verfahren sind unkompliziert. Die Maßnahmen können dem Grunde nach bewilligt werden. Bei der Antragstellung müssen für die jeweilige Maßnahme noch nicht zur Verfügung stehen: die erforderliche Fläche oder die genauen Kosten oder ggf. erforderliche Zustimmungen usw. Die Fördermittel können ausgezahlt und nach Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Einzelheiten dazu regelt der Zuwendungsbescheid.
- Bei der hier in Rede stehenden Förderung haben Antragsteller oder Zuwendungsempfänger keine Vergaberichtlinien einzuhalten oder anzuwenden. In der Richtlinie ist lediglich bestimmt: „Grundsätzlich sollen bei Fremdleistung oberhalb von 2.000 Euro drei Angebote eingeholt werden“. Dies gilt z. B. dann, wenn der Zuwendungsempfänger einem Gartenbaubetrieb einen Auftrag in Höhe von mehr als 2.000 € erteilen will.
- Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leitsungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-,Natur-,-Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.
- Alle Fördermittel
Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
2021_07_15_Richtlinie des Landkreises Hildesheim
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Nturschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
o.V.i.A.
Hildesheim, den 15.07.2021
TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021/Keistagssitzung 15.07.2021
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 4.1 Nachtragshaushaltssatzung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zum Thema „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“.
Die Beschlussvorschläge der Gruppe SPD-CDU vom 02.06.2021 zur „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ und im Haushaltsbegleitbeschluss vom 27.11.2020 in Punkt XVI. „Klimaschutzagentur werden geändert bzw. durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:
- Die für die Klimaschutzagentur im Haushaltsbegleitbeschluss beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € werden haushaltsneutral in das Umweltamt für die Erfüllung der Aufgaben der „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ sowie ergänzend zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Niedersächsischen Weges“ bzw. „Hildesheimer Weges“ verschoben. Dies bezieht sich auch auf die im vorgenannten Antrag im zweiten Absatz genannten Haushaltsausgabereste.
- Weitere im Haushaltsplan 2021 ff. enthaltende Haushaltsmittel für die Förderung zur „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ werden haushaltsneutral der unter Nr. 1 genannten Stellen zugeordnet.
- Die im o.g. Antrag vom 02.06.2021 unter Nr. 1 und Nr. 2 insgesamt genannten drei Stellen berichten regelmäßig (mind. 2 x p.a.) im zuständigen Fachausschuss.
- Die Verwaltung wird gebeten, diese in einem Nachtragstellenplan zu berücksichtigen.
Begründung:
Der o.g. Beschlussvorschlag ist eine Folge der organisatorischen und personellen Entwicklung aufgrund des Antrages der Gruppe vom 02.06.2021.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion