Archiv der Kategorie: Anträge

Die Flüchtlingssituation bewältigen-Integration sicherstellen; Antrag gem. § 7 GO

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                            Hildesheim, 07.09.2015
Antrag gem. §7 GO;
Die Flüchtlingssituation bewältigen – Integration sicherstellen
Flüchtlingsaufnahme

In diesem Jahr werden bis zu 80 000 Asylbewerber in Niedersachsen erwartet. Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind überfüllt. In vielen Kommunen werden Asylbewerber bereits in Turnhallen, Messehallen oder Zelten untergebracht. Die Situation hat alarmierende Ausmaße. In Anbetracht der dauerhaft schlechten Aussichten für die Krisengebiete des Nahen und Mittleren Ostens ist eine Abnahme der Asylbewerberzahlen kurzfristig nicht zu erwarten. Auf den Landkreis Hildesheim entfallen bereits mit Stand Ende August 900 Flüchtlinge, die Verwaltung rechnet mit weiteren, erheblich steigenden Zahlen noch für dieses Jahr.

Die Bereitschaft zur Aufnahme von politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen ist im Landkreis Hildesheim groß. Der Kreistag begrüßt diese Bereitschaft ausdrücklich, sie muss erhalten werden. Das ehrenamtliche Engagement darf aber nicht überfordert werden.

Zugleich kommen viele Menschen vor allem aus den Staaten des Westbalkans aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Dies ist menschlich zwar nachvollziehbar, beansprucht aber Kapazitäten, die für die Unterbringung, Betreuung und Integration von tatsächlich Asylberechtigten und Flüchtlingen auf Basis der Genfer Konvention fehlen.

Umfassende Hilfen zur Integration sind nur bei den Personen sinnvoll, die eine hohe Bleibeperspektive haben. Es muss daher zukünftig unterschieden werden zwischen Personen mit geringer Bleibeperspektive, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, wiederholt einen Asylantrag gestellt haben oder bei denen aus anderen Gründen ihre Asylanträge offensichtlich aussichtslos sind, und den Asylbewerbern und Flüchtlingen mit guten oder unklaren Aussichten auf ein Bleiberecht. mehr…


Einrichten einer VOLLEN Planstelle für Leitung des Kulturbüros im LK

Dringlichkeitsantrag gem. § 8 Geschäftsordnung; Einrichtung einer VOLLEN Stelle: Nachfolge in der Leitung des Kulturbüros Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

  1. Wir bitten die Dringlichkeit dieses Antrags bei der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 09.07. zu beschließen und zudem in den KA am 13.07. und den KT am 20.07.2015 aufzusetzen.
  2. Wir beantragen dort zu beschließen: Es wird eine volle Planstelle rückwirkend seit dem 01.07.2015 entsprechend der Entgeltgruppe E 11 bzw. der Besoldungsgruppe A 12 ausgewiesen und der OE 912 zugewiesen.

Begründung:

Der scheidende Leiter des Kulturbüros hat mit seiner sehr engagierten Arbeit über viele Jahre ein hervorragendes Netzwerk geschaffen und damit vielfältigen Angebote der Kulturtreibenden im Landkreis vernetzt, angeschoben und gefördert, was für alle Interessierten u. a. im Kulturinformationssystem www.kulturium.de ersichtlich ist.

 Wir halten es fraktionsübergreifend für geboten, dass diese Stelle übergangslos ab dem 01.07.2015 weiterbesetzt ist. Eine Stellenneubewertung hat kürzlich ergeben, dass diese in der zweiten Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst) angesiedelt sein sollte. Dem schließen wir uns an, beantragen aber, dass die bisherige halbe Stelle in eine ganze umgewandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reimund Kaune                                                                              gez. Josef Stuke

Sprecher für Schule, Bildung                                                               Kreistagsabgeordneter des und Kultur der  Gruppe CDU/FDP                               Bündnis für den Landkreis Hildesheim


Antwort zum Antrag fehlende Verwaltungsvorlage

2015_06_26_Antwort zum TOP 9_Verfassung einer Beschlussvorlage_für den A1


Dringende Ausschussberatungen zum Thema Fusion werden erschwert; Verwaltungsvorlage fehlt weiterhin

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim 

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 30.06.2015
Antrag zum TOP 9; Informationen zur Fusionsverhandlung zwischen den Landkreisen Hildesheim und Peine 

                                                                                              Hildesheim, 25.06.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 30.06.2015 gilt es unter TOP 9 erneut über die Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine zu beraten.

Zwischenzeitlich wird zwar Teil 3 des sog. Albers-Gutachtens diskutiert, ob und welche der dargestellten Synergien aber tatsächlich wann und auf welche Art gehoben werden sollen, ist in keinem dazu berufenen Ausschuss des Kreises bisher erörtert, geschweige denn entschieden worden.
Der Ausschuss hat hierfür mehrfach eine Verwaltungsvorlage mit Beschlussempfehlung eingefordert.

Da Sie offenbar an einem Beschluss zur Fusion bereits im Juli festhalten, besteht dringender Entscheidungs- und Beratungsbedarf. 

Als Ausschussvorsitzender bitte ich Sie nochmals insofern eine entsprechende Beschlussvorlage für den Ausschuss 1 vorzulegen, die Folgendes enthält:

  • Finanzausstattung der neuen Gebietskörperschaft (Schlüsselzuweisungen, Einnahmen, Kreisumlage, Schulden).
  • Umgang mit den Beteiligungen.
  • Realisierung von Personaleinsparungen (an welcher Stelle soll den Albers – Gutachten gefolgt werden).
  • Kosten durch die Fusion.
  • Veränderungen von Verwaltungsstrukturen (an welcher Stelle kann Führungspersonal konkret eingespart werden?).
  • Freiwillige Leistungen (Übertragung von Hildesheim nach Peine und umgekehrt und zu welchen Konditionen).

Mit freundlichen Grüßen                                                                  
gez. Dr. Bernhard Evers                     
Ausschussvorsitzender für
Finanzen, Personal und Innere Dienste       

 

 


Regionale Raumplanung und Förderung des Südkreises; nach Aus für LEADER-Region

Herrn Landrat                                                        
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

 

 

                                                                                                  Hildesheim, 28.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir beantragen, den TOP Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreis nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“ auf die Tagesordnungder nächsten Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am 8. Juni aufzunehmen.

Begründung:
Der Antrag der LEADER-Region „Leinebergland“ ist für die neue Förderperiode nicht verlängert worden. Ferner ist es nicht gelungen den Landkreis Hildesheim bzw. die südlichen strukturschwachen Gemeinden in die Förderkulisse des sog. Südniedersachsenplans des Landes aufzunehmen.

Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung welche Möglichkeiten der Kompensation und der Hilfe durch den Landkreis möglich sind.

Weiterhin wäre es hilfreich, wenn die Regionalbeauftragte zu der Sitzung eingeladen werden kann, um die Hilfsmöglichkeiten des Landes auszuloten.

Dabei geht es nicht nur um finanzielle Förderung sondern auch um zukunftsfähige Konzepte zur Entwicklung der Region „südlicher Landkreis“.

 

 Mit freundlichen Grüßen                             Mit freundlichen Grüßen                                     

gez. Ralf-M. Lehne                                          gez. Dr. Bernd Fell
Sprecher für Kreisentwicklung,                    Kreistagsabgeordneter der FDP
Wirtschaft und Bau
der Gruppe CDU/FDP


Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht

Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

                                                                               Hildesheim, 26.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

  1. wir beantragen, den o.a. TOP auf die Tagesordnung der Sonderausschuss-Sitzung für Finanzen, Personal und innere Dienste am 04.06.2015, den KA und den KT aufzusetzen.
  2. Wir beantragen dort zu beschließen:
    Es wird überplanmäßig ein Betrag von 500.000,- € zur Erhöhung der Schulbudgets der Schulen in Trägerschaft des Kreises bereitgestellt.
    Die Mittel sind gesperrt und werden durch den Schulausschuss des Kreises freigegeben.
    Der Betrag soll den Schulen die erforderliche Neuausstattung oder Ergänzung Ihrer Unterrichtsmaterialien für den Unterricht in den Naturwissenschaften, Technik oder Informatik ermöglichen.
    Jede Schule kann einmalig bis zu 20.000,- € für diesen Zweck geltend machen, sofern entsprechender Bedarf belegt oder glaubhaft gemacht worden ist.

 Begründung:

Wir beziehen uns auf unsere Ausführungen in unserem Antrag vom 24.04.2015, der im vergangenen Schul- und Kulturausschuss am 7. Mai einstimmig befürwortet wurde.

 Tatsache ist, dass ein praxisgerechter Unterricht gerade in diesen Fächern unabdingbar ist, um das Interesse bei den Schülern zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten und im besten Fall auf ein Studium in z. B. Ingenieurswissenschaften vorzubereiten. Gerade in diesem Berufszweig zeichnet sich seit geraumer Zeit und für die kommenden Jahre ein zunehmendes Problem bei der Besetzung offener Stellen sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung ab.

Um bereits bei den Schülern dagegen zu steuern, reicht eine „Kreide- und Tafelpädagogik“ insbesondere im MINT-Bereich naturgemäß bei weitem nicht aus.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                Mit freundlichen Grüßen

gez. Reimund Kaune                                                       gez. Reinhard Weddig
Sprecher für Schule, Bildung                                         Abgeordneter der Gruppe CDU/FDP
und Kultur  der Gruppe CDU/FDP

 

 

 


Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

                                                                                         Hildesheim, 26.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

  1. wir beantragen, den TOP “Sofortige überplanmäßige Ausweisung von fünf auf drei Jahre befristete Planstellen für hauptamtliche Integrationshelfer“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 04.06., des Kreisausschusses am 15.06. und des Kreistages am 20.07.2015 aufzunehmen.
  2. Dort soll beschlossen werden:
    Die o.a. Stellen werden nach dem TVöD BT-SuE entsprechend der Entgeltgruppe E9 bzw. der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen werden und dem FD 407 zugewiesen. Die Ausbringung erfolgt zunächst mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2017.
    Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, nach der zu entscheiden ist, ob die Aufgabenerledigung in dieser Form sinnvoll und weiter erforderlich ist.

 

Ein entsprechender Antrag unserer Gruppe wurde zwar zuletzt vom Kreistag am 12.02.2015 behandelt.

Die Sachlage hat sich in zwei Aspekten aber wesentlich verändert, die Flüchtlings- und Migrantenzahlenzahlen sind gegenüber dem ersten Quartal 2015 erneut erheblich gestiegen, zum anderen wurde nun ein deutlicher Haushaltsüberschuss 2014 mit daraus abgeleiteten erweiterten finanziellen Handlungsspielräumen in diesem Jahr festgestellt.

§ 7 Abs. 4 unserer GO lässt daher auch vor Ablauf von sechs Monaten diesen Antrag zu.

 Begründung:
Sowohl die weltweiten Flüchtlingssituation als auch weitere Wanderungsbewegungen werden nach allen Erkenntnissen dazu führen, dass unser Land weiter in hohem und steigendem Maße Flüchtlinge aufnehmen wird. Im LK Hildesheim ist in diesem Jahr mit 1000 bis 1200 zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen. Viele der meist männlichen Flüchtlinge werden Landkreis bleiben und früher oder später ihre Familien nachholen.
Die dankenswerter Weise vor Ort fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Helfer sind zunehmend überfordert. Sie müssen zwingend durch geeignete hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. Nur so ist es möglich, der Arbeit vor Ort angemessene Wertschätzung zu beweisen und vor allem die Motivation aufrecht zu erhalten.
Der vorbildliche Einsatz der Ehrenamtlichen in der Fläche wird sich allen Erfahrungen gemäß nach einiger Zeit relativieren und wird sich kaum über viele Jahre aufrechterhalten lassen oder gar steigern. Vorausschauendes Handeln muss deshalb jetzt stattfinden.

Hauptamtliche Fachkräfte sind besonders geeignet, eine Brücke zu den zuständigen Fachdiensten in der Kreisverwaltung, zur Integrationsbeauftragten und öffentlichen Stellen jeder Art herzustellen.
Sie sollen -um optimal eingesetzt zu werden- direkt in den Orten der Unterbringung von Flüchtlingen tätig werden und müssen insofern mobil sein.

Wir weisen darauf hin, dass z.B. die Landeshauptstadt Hannover inzwischen weit über 20 hauptamtliche Integrationshelfer für das gut 500.000 Einwohner umfassende Stadtgebiet eingestellt hat.

Insofern erscheint die Zahl von fünf Hauptamtlichen inklusive der bereits beschlossenen Stelle beim “Asyl e.V.“ bezogen auf etwa 280.000 Einwohner in Stadt und Landkreis Hildesheim noch gering.

Mit freundlichen Grüßen                                                              
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der Gruppe CDU/FDP