Archiv der Kategorie: Anträge

Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Ca. 17 Monate nach dem Beschluss des Kreisausschusses vom 09.10.2023 ist vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet worden. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist durch Hinweisschilder 200 Meter vorher anzukündigen. Der Landrat wird gebeten, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 16.06.2025 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Im Hinblick auf das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung ist durch entsprechende ergänzende Regelungen sicherzustellen, dass bei der Verteilung der Mittel des strukturellen Anpassungsfonds (vgl. § 7a des Kita-Vertrages) und der zusätzlichen Mittel „infolge der sukzessiven Absenkung der Finanzierung der Hortbetreuung“ (vgl. § 7 Abs. 3 des Kita-Vertrages) alle Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim einbezogen werden, soweit mit den Gemeinden keine andere einvernehmliche Regelung getroffen werden kann, die eine Gleichbehandlung aller Gemeinden gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Maßnahmen für den Spannungs- und Verteidigungsfall

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Maßnahmen für den Spannungs- und Verteidigungsfall

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Es soll ein Ausschuss „Spannungs- und Verteidigungsfall“ gebildet werden. Dazu wird der Landrat gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Begründung:

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist es erforderlich, dass die Abgeordneten über die im Landkreis Hildesheim für den Spannungs- und Verteidigungsfall nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben getroffenen und geplanten Maßnahmen fortlaufend und umfassend informiert sind sowie darüber beraten, welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden sollten. Dafür ist eine regelmäßige Beratung unter Beteiligung von Fachleuten erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Benennung Stellvertretender Kreistagsvorsitz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.08.2025

Benennung Stellvertretender Kreistagsvorsitz

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Benennung Stellvertretender Kreistagsvorsitz“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.08.2025

Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis beteiligt sich an den Unterhaltungs- und Wartungskosten für Drehleitern oder Hubsteiger der Feuerwehren im Landkreis Hildesheim in Höhe von 70%. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan ab 2026 einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Justus Lüder
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion


Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 21.08.2025

Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms einschließlich des geplanten Radwegs „Bledeln – Ingeln“

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Radwegebauprogramm eischließlich des geplanten Radwegs Bledeln – Ingeln“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Radwegeverbindungen in der Priorität 1 des Radwegebauprogramms von 2021 und welche Planungsleistungen sind dafür vergeben worden?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Radweg „Bledeln-Ingeln“ und aus welchen Gründen kommt es hier zu deutlichen Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung?
  1. Wann ist mit der Realisierung des Radwegs „Bledeln-Ingeln“ zu rechnen?

Begründung:

Vor mittlerweile über vier Jahren wurde – in der Kreistagssitzung am 15.07.2021 – das neue Radwegebauprogramm des Landkreises Hildesheim beschlossen. Mit diesem neuen Radwegebauprogramm wurde eine Prioritätenliste mit mehreren Radwegen aufgestellt, die in Zukunft vorrangig geplant und realisiert werden sollen. In die Prioritätsstufe 1 ist u. a. der Radweg „Bledeln – Ingeln“ aufgenommen worden. In der Einwohnerfragestunde der Ausschusssitzung für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 12.09.2023 wurde nach dem Stand der Planungen zum Bau dieses Radweges gefragt, wonach die Planfeststellung im Herbst 2024, die Ausführungsplanung im Frühjahr 2025 und die Bauausführung im Sommer/Herbst 2025 vorgesehen sei. Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin erläutert, dass der „Radweg im Zeitplan ist und zurzeit die Ausgleichsmaßnahmen geplant werden.“

Nach den uns vorliegenden Informationen weicht das tatsächliche Vorankommen erheblich von dieser Zeitplanung ab, und es kommt zu deutlichen Verzögerungen. Auch bei vielen anderen Radwegen, die eigentlich mit Priorität vorangetrieben werden sollten, stellen wir kein Vorankommen fest.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Clemens Gerhardy
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

416 – Antwort


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG – Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
zu den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungs-schutz am 02.09.2025, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.09.2025, der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass
  • die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können,
  • die Zahl der RTW nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten (siehe unten Nr. 3.5) bedarfsgerecht erhöht wird,
  • die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten wird.
  1. Für die Zeit bis Mitte 2026 sind ab sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit so schnell wie möglich die Ziele nach Nr. 1 zu erreichen und insbesondere die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.

Dazu wird der Landrat beauftragt, unverzüglich

  • insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen,
  • Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.

2.1 Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.

3. Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass

3.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,

3.2 der Notfall und Bedarf für eine Notfallrettung anzunehmen ist, bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind,

3.3 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,

3.4 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,

3.5 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,

3.6 bei der Planung der Rettungsmittel Großschadensereignisse nachvollziehbar zu berücksichtigt werden,

3.7 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf.

3.8 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet.

3.9 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird.

  1. Der Landrat wird beauftragt,
  • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen,
  • den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
    • die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
    • alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
    • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
  1. Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
  1. Für die zuvor genannten Aufträge werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt.
  1. Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleistelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
  1. Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sind zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien einzuladen.
  1. Im Haushaltsplan 2026 sind für bisher nicht berücksichtigte Zwecke des Rettungsdienstes zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 500.000 € einzustellen a) für Kosten, die von den Kostenträgern nicht gedeckt sind oder nicht übernommen werden b) für die Qualifizierung von Aufgaben des Rettungsdienstes (insbesondere von Notfallsanitätern), ggf. in Kooperation mit privaten und kommunalen Rettungsdiensten.
  1. An den Verhandlungen mit den Kostenträgern über werden zukünftig Vertreter der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt.
  1. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.
  1. Über die o. a. Nummern 2, 2.1, 4, 5, 7, 8, 10 und 11 entscheidet der Kreisausschuss am 25.08.2025, spätestens jedoch am 22.09.2025 abschließend.

Begründung:

Im Landkreis Hildesheim wird der Sicherstellungsauftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG nicht erfüllt, weil viele Orte aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache entgegen § 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD überhaupt nicht innerhalb von 15 Minuten (Eintreffzeit) erreichbar sind.

Anlage 1 zeigt beispielhaft, dass verschiedene Orte nicht innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD erreicht werden können.

Hinzu kommt, dass die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD in weiten Teilen des Landkreises deutlich überschritten wird: auch in Orten, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind (siehe Anlage 2).

Die von der gemeinsamen Rettungsleitstelle und dem Institut für Notfallmedizin erfassten Daten und erstellten Monatsberichte sind den Abgeordneten bisher nicht zur Verfügung gestellt worden – mit Ausnahme der bei der Akteneinsicht am 15.07.2025 fotografierten Unterlagen gem.
Anlage 3.

Zudem ist bisher nicht dargestellt und belegt worden,

  • in welchem Umfang die Entscheidungen der Einsatzleitstelle für den Einsatz des RTW als erstes Rettungsmittel ungerechtfertigt waren,
  • in welchem Umfang RTW für Zwecke eingesetzt worden sind für die sie nicht erforderlich waren,
  • wie häufig und um wie viel Minuten die Eintreffzeit wo und aus welchen Gründen vom welchen Rettungsmitteln überschritten wurde.

Lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen können plötzlich jederzeit und überall auftreten und im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen. In Rettungsleitstellen ist in solchen Fällen oft schwer zu beurteilen, welches Rettungsmittel als erstes einzusetzen ist. Es muss aber in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Daher ist aufgrund der bedrohten Rechtsgüter grundsätzlich ein RTW einzusetzen. Ein NKTW ist als erstes Rettungsmittel nur dann einzusetzen, wenn ein RTW zweifelsfrei nicht erforderlich ist. Der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung muss begrenzt werden, damit die in § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD genannte Eintreffzeit nicht völlig an Bedeutung verliert.

Die Alarmierungsstrategie und pauschale Reduzierung der RTW-Einsätze durch NKTW-Alarmierungen und deren Stichworte ist zu beenden. In der aktuellen Anlage 4 der Alarmierungsstichworte NKTW finden sich Positionen, die nicht dem Ausbildungsstand der Rettungssanitäter entsprechen (siehe Anlage 4). Dies ist umgehend zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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