Archiv der Kategorie: Anträge

Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.03.2024

Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?
  1. Welche Bepflanzung sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48.1) auf welchen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Bepflanzungen zur Verfügung? Welche solcher Bepflanzungen sind derzeit für wann und wo geplant?

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 wurde beschlossen:

a) Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

b) Bei jeder künftigen Baumaßnahme ist das Kriterium der Nachhaltigkeit zu prüfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem Rückbau oder Vermeidung von versiegelten Flächen liegen.

 Wenn eine Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen möglich ist, sollen die Flächen durch eine geeignete Bepflanzung zukünftig dafür sorgen, dass diese als Beschattungsflächen zur Kühlung und als Wasserspeicher (Retentionsraum für Starkregenereignisse) mit aktiver CO2-Bindung dienen. In geeigneten Bereichen sollen trockenresistente, mehrjährige, insektenfreundliche Stauden und Kräuter, wie z. B. Salbei, Lavendel, Ysop angepflanzt werden. Beim Bodenaustausch und beim Pflanzenkauf soll nur torffreies Material berücksichtigt werden. Wenn Platz für einen Busch oder Baum gegeben ist, sollten bei der Auswahl nur geeignete klimaresiliente Arten, die an die extremen Standortbedingungen in hoch verdichtetem Siedlungsraum angepasst sind, verwendet werden. Wie z. B. die Felsenbirne, die als klimatolerante Baumart mit niedriger Wuchshöhe gleichfalls einen Wert für Insekten hat. Die Verwaltung soll spätestens nach 6 Monaten über die jeweiligen Prüfungen bzw. Maßnahmen im A2 und A4 berichten.

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu berichten und zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

201 – Zwischennachricht

201 -Teilantwort Dez.1, 30.07.2024, Begrünung landkreiseigener Flächen


Änderung der Geschäftsordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 18.03.2024

 

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode„ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. §  10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Auf Antrag einer Fraktion ist die Sitzung zu unterbrechen, um Kreistagsmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog zu ermöglichen. Über den Zeitraum entscheidet der oder die Vorsitzende des Kreistages, sofern der Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nichts anderes bestimmt.“

  1. § 13 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Das Rechnungsprüfungsamt, die/der Datenschutzbeauftragte/r sowie die Gleichstellungsbeauftragte haben im Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, im Kreisausschuss und im Kreistag zu den von einer Fraktion beantragten Gegenständen zu berichten und Fragen zu beantworten.“

  1.  § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird folgender neuer Satz zwei eingefügt:

„Der Entwurf ist den Abgeordneten innerhalb von vier Wochen nach einer Sitzung zuzusenden.“

b) Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:

„Die Aufzeichnungen dürfen von allen Abgeordneten eingesehen und im Übrigen nur zur Anfertigung und Überprüfung der Richtigkeit des Protokolls durch die Unterzeichnenden nach Absatz 3 verwendet werden.“

Begründung:

Die o. a. Änderungen der Geschäftsordnung sollen u. a. bewirken, dass Entscheidungen des Kreistages transparenter werden. Um einen Dialog für Bürgerinnen und Bürger sowie Kreistagsabgeordneten zu ermöglichen, sieht die CDU-Kreistagsfraktion eine Anpassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung als erforderlich an.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Fusion der Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.03.2024

 

Fusion der Berufsbildenden Schulen
Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Fusion der Berufsbildenden Schulen: Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, die Werner-von-Siemens-Schule und die Walter-Gropius-Schule zu einer Schule zu fusionieren. Der Landrat wird gebeten, dies der Schulaufsicht kurzfristig mitzuteilen.

Begründung:

Die Schulleitungen haben sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Fusion ausgesprochen. Aufgrund der bekanntgewordenen Personalentscheidung ist jetzt eine gute Gelegenheit dafür gegeben, auch im Hinblick auf eine Personalkosteneinsparung. Zudem ist die Fusion auch im Hinblick auf den angestrebten gemeinsamen Standort zweckmäßig. Sie sollte daher umgesetzt werden.

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Datenschutz im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,13.03.2024

Datenschutz im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

 wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Datenschutz im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgenden Fragen:

Welche Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten insbesondere im Sinne von
Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung sind in den vergangenen drei Jahren jeweils wann und wem a) bekannt geworden, b) vom wem dokumentiert und untersucht worden sowie c) wem berichtet worden (siehe §§ 44, 58 NDSG und HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?

Wie viele Kontrollergebnisse sind schriftlich dokumentiert und der Behördenleitung von wem und wann zur Kenntnisnahme zugeleitet worden (siehe HK-NDSG/Graupe NDSG § 58 Rn. 9)?

Welche technischen und welche administrativ-organisatorischen Möglichkeiten hat a) der KDO und b) die zentrale Datenschutzkoordinatorin, Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzes festzustellen?

Welche Maßnahmen sind vom Landrat getroffen worden, dass ihm vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können (§ 43 NDSG)?

In welchem Umfang entspricht der Datenschutz im Landkreis Hildesheim dem Leitbild des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.?

Welche Gründe sprechen für oder gegen eine weitere Übertragung des Datenschutzes an den KDO?

Begründung:

Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung stellt den Datenschutzverantwortlichen vor neue Herausforderungen und erhöht die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten. Dazu hat der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten erarbeitet, dass hier in einem Prozess der Selbstverpflichtung anerkannt werden sollte.

https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/04/BvD-Berufsbild_Auflage-4_dt_en.pdf

Derzeit hat der Landkreis Hildesheim die Aufgaben des Datenschutzes dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) übertragen, der von der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten zentralen Datenschutzkoordinatorin unterstützt wird.

Es ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die derzeitige Datenschutzorganisation insbesondere in personeller und technischer Hinsicht den gestiegenen Anforderungen anzupassen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

199 – Antwort


Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2024

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für die Beratung in den o. a. Gremien ist die Vorlage der Stadt Sarstedt (BV/017/2024) diesem Antrag beigefügt (s.u.). Es ist zu erörtern, von wem und wann welche Zusagen getroffen worden sind und aus welchen Gründen keine Finanzierung durch den RVHi vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Vorlage BV-017-2024pdf

 


Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.03.2024

 

S. O. S – B B S

Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt für die Kreistagssitzung am 14.03.2024 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde zum o. a. Thema.

Zudem beantragen wir bereits jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung zu unterbrechen, um insbesondere den Betroffenen die Gelegenheit zur Darlegung ihrer Situation zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.02.2024

 

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

in die Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender