Archiv der Kategorie: Anträge
Baumaßnahmen in der IGS Bad Salzdetfurth vorerst stoppen
Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:
In den Haushaltsplan 2015 wird ein Sperrvermerk bezüglich aller Investitions-mittel ausgebracht, die Baumaßnahmen für den Ausbau einer möglichen
gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth betreffen.
Die Freigabe erfolgt durch den KT, sobald belegt ist, dass eine Oberstufe vor Ort zustande kommt und nachhaltig betrieben werden kann.Derzeit ist der Stand vor Ort völlig ungeklärt, zumindest der Beleg, dass dauerhaft ausreichende Schülerzahlen für den Betrieb einer Oberstufe erreicht werden, fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reimund Kaune
Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion
Aufgabengerechter Finanzausgleich
Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur TO gem. § 7 GO
Aufgabengerechter Finanzausgleich
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufgabengerechter Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
“Der Kreistag des Landkreises Hildesheim vertritt die Auffassung, dass das Land dem Landkreis nicht mehr im gebotenen Umfang Finanzmittel zur Verfügung stellt. Er bittet die Abgeordneten des Landtages, auf eine Beseitigung dieses Mangels hinzuwirken.“
Begründung:
Die den Landkreisen übertragenen oder zugewiesenen Aufgaben verursachen immer höhere Kosten. Besonders hohe Kosten und Kostensteigerungen verursachen seit Jahren die Sozialhilfeaufgaben (insbesondere durch den demografischen Wandel und die Änderungen des Familienbildes).
Nach Ermittlungen des Deutschen Landkreistages umfassen die Kreisausgaben zur Sozialen Sicherung teilweise bis zu 70 bis 80 % der Kreisetats. Diese Entwicklung zeigt für Niedersachsen auch die zweite Fortschreibung des Basisberichts mit den Schwerpunkten Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung sowie Qualitätsentwicklung (Publikationen der Landesregierung vom November 2014).
Da das Land die Finanzierung dieser Kostensteigerungen nicht bzw. nicht im gebotenen Umfang übernimmt, können viele Landkreise ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen: trotz beachtlicher Schuldenberge, steigender Einnahmen, hoher Kreisumlagen, niedrigsten Zinsen, gedrosselter Personalausgaben, nur noch einem Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und der Kreditfinanzierung von laufenden Aufgaben.
Dies führt dazu, dass viele Landkreise zur Finanzierung ihrer Aufgaben immer mehr die Gemeinden heranziehen, die sie nach § 3 NKomVG eigentlich zu unterstützen haben. Folglich können nun auch viele Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr oder kaum noch ausgleichen, obwohl sie ihre Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt mit hohen Steuern bzw. Abgaben belasten.
Diese Finanzierung von Landes- und Bundesaufgaben erzeugt einen stetig wachsenden Druck auf die Gemeindesteuerhöhe. Damit steht sie im Widerspruch zu dem von der Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Dieser Zustand deutet zumindest darauf hin, dass der Landesgesetzgeber das Gebot eines aufgabengerechten Finanzausgleichs derzeit nicht ausreichend beachtet.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Hildesheim, 19.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Koordinierung des Hochwasserschutzes im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Der Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim sollte möglichst zeitnah verbessert werden, um Hochwassergefahren zu mindern und Planungs-hindernisse für die Gemeinden zu beseitigen.
Seit geraumer Zeit ist hinreichend geklärt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich sind.
Da der Landkreis es übernommen hat, die Planung der Hochwasserschutz-maßnahmen kreisweit zu koordinieren, hat er auch auf eine möglichst zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen hinzuwirken: insbesondere durch Beratung und sonstige Unterstützung der betroffenen Gemeinden:
Zur Vorbereitung auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche einzelnen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen an welchen Stellen des Landkreises mit welchem ungefähren Kostenaufwand realisiert werden?
1.1 Welche dieser Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1.2 Welche dieser Maßnahmen können unabhängig voneinander getroffen
werden?
1.3 Für welche dieser Maßnahmen sind für wann Zuschüsse in welcher Höhe
zu erwarten?
1.4 Aus welchen Gründen darf mit welchen Maßnahmen derzeit nicht
begonnen werden?
2. Im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung vom 27.08.2013 wird angegeben: „Herr Basse erläutert ferner, die Wichtigkeit der Erhaltung und finanzielle Aufstockung des Förderprogramms für den Hochwasserschutz im Binnenland seitens des Landes Niedersachsen. Diesbezüglich sollen entsprechende Anträge über die kommunalen Spitzenverbände gestellt werden. An verschiedenen Gewässern, u. a. am Bruchgraben, an der Innerste und an der Leine sollen weitere Retentionsräume erkundet und eingerichtet werden. Entsprechende Gutachten befinden sich im Auftrag bzw. sind noch zu beauftragen. Hinsichtlich des Bruchgrabens ist festzuhalten, dass in landwirtschaftlichen Bereichen die Förderung zu erörtern ist. Bislang findet eine Förderung durch das Land nur zum Schutz bebauter Bereiche statt. Zur Förderung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2014 des Landkreises Hildesheim Mittel i. H. v. 270.000 € vorgesehen“
2.1 In welchem Umfang sind die o. a. Haushaltsmittel für welche Maßnahmen
in Anspruch genommen worden?
2.2. Welche Haushaltsmittel sind für welche Hochwasserschutzmaßnahmen in
2015 eingeplant?
2.3 Welche Anträge sind von den kommunalen Spitzenverbänden mit welchen
Ergebnissen wann gestellt worden?
2.4 Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland (baulich-technische
Maßnahmen und Sicherung von Retentionsflächen) werden derzeit und
im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren gefördert? Ist in den
kommenden Jahren mit höheren Zuwendungen des Landes zu rechnen?
2.5 Welche Retentionsflächen sind
a) insgesamt und
b) seit der o. a. Sitzung eingerichtet worden?
2.5.1 Welche dieser Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen
für Hochwasser) können für den Hochwasserschutz bereits jetzt
tatsächlich genutzt werden und welche dieser Retentionsflächen (Lage
und Größe) können derzeit aus welchen Gründen noch nicht für den
Hochwasserschutz genutzt werden?
2.5.2 Sollen oder müssen noch weiter Retentionsflächen eingerichtet werden
und welche Flächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen für
Hochwasser) sind dafür vorgesehen oder kommen dafür in Betracht?
2.5.3 Welche Kosten sind mit der Einrichtung und Nutzung Retentionsflächen
verbunden und wer hat diese Kosten zu tragen?
2.5.4 Wer hat auf welcher Grundlage zu beurteilen, in welchem Umfang
Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen) erforderliche
sind? Wo ist dargestellt, welcher Nutzen mit welchen Retentionsflächen
verbunden ist und zu welchen Ergebnissen die Kosten-Nutzen-Analyse
geführt hat?
2.5.5 Welche Gutachten zum Hochwasserschutz sind seit der Beratung am
27.08.2013 von wem in Auftrag gegeben worden und welche Gutachten
zu Hochwasserschutz sind noch in Auftrag zu geben?
3. Welche Verfahrensschritte zum Hochwasserschutz sind derzeit von Ihnen
vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Leistungen und Kosten der Sozialhilfe; Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Leistungen und Kosten der Sozialhilfe
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Hildesheim, 18.12.2014
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2014 über die Bearbeitung eines Antrages auf Pflegschaft bzw. Unterhalt.Wir bitten Sie, den in diesem Bericht angesprochen Fall in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses (im nicht öffentlichen Teil) aufzunehmen.
Für die Beratung im Ausschuss bitten wir Sie um eine Darstellung des Sachverhaltes und Beantwortung folgender Fragen (ggf. in einer Tischvorlage):
Welche der bei diesem Fall betroffenen Personen haben über welchen Zeitraum welche Leistungen/Hilfen erhalten?
Welche Bediensteten der Kreisverwaltung (mit welcher Qualifikation) haben die Voraussetzungen für welche Leistungszusagen wann geprüft?
Welche Kosten sind für welche Leistungen bisher angefallen und zukünftig zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. FriedhelmPrior gez.ChristianeWirries Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Änderungsantrag Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015
Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass die Ausbringung neuer Stellen im Stellenplan 2015 unterbleibt.
Begründung:
Die Kreisverwaltung ist durch das Konsolidierungsprogramm auf einen tragfähigen Bestand festgelegt worden.
Entscheidend ist, vorhandene freie Stellen zu besetzen und vorhandenes Personal dort zu verwenden, wo es um direkte Bürgeranliegen, insbesondere im Sozialbereich, geht.
Diese internen, verwaltungsorganisatorischen Vorgänge sind Leitungsaufgabe des Landrates und können von ihm erwartet werden.
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 wird, trotz Mehrerträge von 12,1 Mio. €, seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mo. € aus zurückliegenden Jahren.
Unser Ziel muss es nach wie vor bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Für zusätzliches Personal und einen erneuten dauerhaften Personalaufwuchs ist in Anbetracht der Haushaltslage kein Raum.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der Gruppe CDU/FDP
Änderungsantrag; Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Ausgabenreduzierung um 4 Mio.
Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass über alle Ausgabeansätze des Haushaltes 2015 eine globale Minderausgabe von einem Prozent verhängt wird.
Die Maßnahme ist durch Ausbringung eines verbindlichen Haushaltsvermerks im Haushaltsplan abzusichern.
Begründung:
Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 wird, trotz Mehrerträgen von mindestens 12,1 Mio. €, seit 2007 erstmals wieder ein nicht ausgeglichener Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 7,1 Mio. € vorgelegt. Hinzu kommt ein aufgelaufener Fehlbetrag (Kassenkredite) von ca. 50 Mo. € aus zurückliegenden Jahren.
Die „Veränderungsliste zum Entwurf Gesamtergebnisplan 2015“ weißt –bereinigt von einer Erhöhung der Kreisumlage – einen weiteren Fehlbetrag von ca. 2,5 Mio. € aus.
Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Seitens der Verwaltung sind lediglich Vorschläge zur Einnahmeseite eingebracht worden, die Ausgabeseite wurde in keiner Weise berücksichtigt. Eine globale Kürzung ist daher angemessen und in der beantragten Höhe auch gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Finanzen
der Gruppe CDU/FDP
Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 – Erhöhung Kreisumlage
Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass der Hebesatz der Kreisumlage in der Haushaltssatzung 2015 auf 55 Punkte festgesetzt wird.
Begründung
Der Hebesatz der Kreisumlage ist einer der höchsten in Niedersachsen. Vor der Verbesserung der Einnahmen zu Lasten der Städte und Gemeinden sind daher die Ausgabepositionen der Kreisverwaltung zu prüfen. Hierzu liegen keine Vorschläge der Verwaltung vor. Dies gilt umso mehr, als die Gemeinden sich bei den Bürgerinnen und Bürgern refinanzieren müssen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Erhöhung der Kreisumlage unmittelbare Auswirkung auf den Kindergartenvertrag mit den Gemeinden hat, der damit automatisch außer Kraft tritt.
Abgesehen davon ist der gewählte kurzfristige Zeitpunkt des neuen Deckungsvorschlages extrem gemeindeunfreundlich, da dort die Haushalts-planungen bereits abgeschlossen sind oder kurz vor dem Abschluss stehen.
Den Gemeinden ist ein solches Vorgehen sowohl vom Zeitpunkt als auch von der finanziellen Belastung her nicht zuzumuten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Finanzen
der Gruppe CDU/FDP
