Archiv der Kategorie: Anträge

Modellversuch“Schulgesundheitsfachkraft“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 30.01.2017

Haushaltsentwurf 2017 – Modellversuch „Schulgesundheitsfachkraft“

 Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in vielen anderen Staaten sind sogenannte „Schulkrankenschwestern“ ein selbstverständlicher Teil der Bildungslandschaft und Schulstruktur.
In Deutschland ist dies leider nicht mehr der Standard und so ist der Schulalltag für viele chronisch kranke Kinder, aber auch für die pädagogischen Mitarbeiter und Lehrkräfte, mühsam oder gar mit unnötigen Sorgen und Ängsten erfüllt.
Eine Vielzahl von Studien belegt, dass medizinisch ausgebildetes Personal an Schulen die Leistungsfähigkeit des Bildungsortes „Schule“ steigert.
In Brandenburg ist kürzlich ein entsprechendes Modellprojekt angelaufen um langfristig eine Realisierung solcher Fachkräfte an Schulen etablieren zu können.
Unter Hinweis auf das Projekt „Schulkrankenschwester“ im Land Brandenburg und in Anlehnung daran, soll auch im Landkreis Hildesheim ein solches  Modellprojekt an zwei Standorten durchgeführt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Landes und des Europäischen Sozialfonds ist dabei anzustreben.
Für den zeitnahen Einstieg und das Modellprojekt schon zum Schuljahresbeginn 2017/18 sind notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017 einzustellen.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird zwei entsprechender Stellen (2 x 1,0 Stelle) und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten des Modellversuches „Schulgesundheitsfachkräfte“ eingestellt.

Die vergütungsrechtliche Bewertung der Stellen und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei sollen 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 nicht überschritten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                              gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                  Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

 


Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

 

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aus Sicht der Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim ist neben Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung auch die Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten für Familien von besonderer Bedeutung.

Nur durch die Sicherstellung dieser beiden Voraussetzungen ist eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim begrüßt jede Initiative und Maßnahme zur beitragsfreien Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem dritten Abschnitt des SGB VIII. Er ist der Auffassung, dass
  • die zur Erfüllung des Anspruchs anfallenden Kosten vollständig vom Bund/Land zu tragen sind und
  • die genannte Beitragsfreiheit möglichst bis zum nächsten Kindergartenjahr erreicht werden soll.
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

-der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Gesetzgebung sowie

-den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                 Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aus Sicht der Mehrheitsgruppe ist die konzeptionelle Vertiefung und eine zu intensivierende der Netzwerk- und Marketingarbeit im Bereich des Tourismus erforderlich.

Im Landkreis Hildesheim gibt es zahlreiche touristischen Besonderheiten, Initiativen und Attraktionen. Um diese Aktivitäten künftig stärker zu profilieren, bündeln und zu vernetzen sollte eine entsprechende Informationsplattform beim Landkreis angesiedelt werden. Eine organisatorische Ansiedlung der Stelle erscheint im Bereich der Steuerungsunterstützung in der OE 912 Kultur sinnvoll.

Zur Wahrnehmung dieser Arbeit ist die Einrichtung einer 0,5 Stelle sowie der entsprechende Sachkostenanteil in den Haushalt und den Stellenplan 2017 aufzunehmen. Zur Darstellung des Stellen- und Sachkostenanteils sollten Mittel i.H.v. 75.000 Euro auskömmlich erscheinen.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird ein entsprechender Stellenanteil (0,5 Stelle) im  Bereich der OE 912 und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten dieser OE aufgenommen.

Die vergütungsrechtliche Bewertung des Stellenanteils und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei soll der Betrag von 75.000 Euro nicht überschritten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                  gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Antrag Haushaltsplan 2017; Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

Hildesheim,den 27.01.2017

Haushaltsplan 2017 – Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

im Haushaltsplanentwurf 2017 sind Mittl zur Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit eingestellt. Diese Mittel sind nach Mitteilung des Dezernenten 2 Herrn Basse in den Transferleistungen des Produktes 111-027 enthalten.
Vor Auszahlung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommungen sind die Schnittstellen zwischen Landkreis und Kommunen abzustemmen und das entsprechende Konzept zur
Organisation der Flüchltingsarbeit in dem Migrationsausschuss vorzustellen.
Eine Auszahlung der Mittel ist erst nach Freigabe durch den Migrationsausschuss möglilch.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:

Im Haushaltsplan 2017 wird ein Sperrvermerk zu Lasten der im Ansatz berücksichtigten Mittel zur Unterstützung der gemeindlichen Flüchtlingsarbeit eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                            gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen           Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Dolmetscherpool“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass das Land Niedersachsen zeitnah einen Dolmetscherpool aufbauen und unterhalten sollte, der von verschiedenen öffentlichen Stellen genutzt werden kann. Der Pool sollte alle relevanten Sprachen und Anforderungen berücksichtigen. Das Land sollte im erforderlichen Umfang die Standards für die einzelnen Anforderungen landesweit vorgeben: insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Qualifikationsnachweis, Fortbildung, Diplome, Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft (z. B. über moderne Medien), Bedarf nach welchen Sprachen und Einsatzgebieten (z. B. in Bereichen wie Medizin und Justiz).
  1. Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei dafür relevanten Vorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

Ein Dolmetscherpool für alle relevanten Sprachen und Anforderungen, wozu insbesondere die allg. und besondere Gefahrenabwehr einschl. der Gefahrenermittlung, die allg. medizinische Versorgung und Notfallmedizin, die Erfüllung von Ansprüchen im Bereich der Daseinsvorsorge und die Durchführung von Ermittlungsverfahren verschiedenen Behörden zählen, ist sachgerecht nur überregional aufzubauen und zu unterhalten. Dies ergibt sich unabhängig von den dafür anfallenden Kosten insbesondere daraus, dass landeseinheitlich die Standards für die einzelnen Anforderungen zu bestimmen und landesweit der Bedarf für die verschiedenen Einsatzbereiche zu ermitteln sind.

Die zeitgerechte Erfüllung von ausreichenden Dolmetscherleistungen – ggf. über moderne Medien – dient auch zum Schutz höchster Rechtsgüter. Ob solche Leistungen zur Verfügung stehen, darf nicht dem Zufall überlassen bleiben und z. B. im ländlichen Raum nicht vom Glück abhängig sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender der                                           Vorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Aufnahme des Beratungspunktes: Konzept zur Aufgabenkritik

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

 

„Konzept zur Aufgabenkritik“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Konzept zur Aufgabenkritik“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung des Kreistages ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei Sicherung eines ausreichenden Bestandes an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben bei der Zielsetzung erkennen zu können, einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Prüfung zur Fusion des Landkreises Hildesheim mit dem Landkreis Peine ist eine umfassende Aufgabenkritik vorgeschlagen worden. Eine solche Aufgabenkritik ist auch ohne Fusion sinnvoll.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                    gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                  Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

 


Aufnahme des Beratungspunktes: Finanzausgleich

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

„Finanzausgleich“

 Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass die 2005 erfolgten Eingriffe in den Finanzausgleich vollständig zurückzunehmen sind.
  1. Der Landrat wird gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um  Kenntnisnahme  und Berücksichtigung bei Gesetzgebungsvorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

 Insbesondere der stetige Anstieg der Sozialausgaben erfordert eine Entlastung der Kommunen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im September 2016 im 12. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen umfassend zur Finanzlage der Kommunen Stellung bezogen und dabei erneut beanstandet, dass „mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz 2005 der niedersächsische Landesgesetzgeber unter anderem die Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich um 1,05 vom Hundert gekürzt und damit die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich seinerzeit um insgesamt

150 Mio. € reduziert hat.“ Die Quote sei zwar 2007 auf 15,5 %-Punkte angehoben worden, es fehlten damit aber gegenüber der Rechtslage vor 2005 aktuell jährlich rd. 130 Mio. € im kommunalen Finanzausgleich; angesichts der verbesserten Finanzsituation des Landes wäre, so heißt es, eine Anhebung der Steuerverbundquote auf 16,09 v. H. angezeigt.

Die öffentliche Förderung zur Erfüllung des vom Bundesgesetzgeber begründeten Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt trotz der stetigen Kostensteigerung überwiegend die kommunale Ebene. Ohne diese Zuschüsse der Kommunen könnte keine „für die Eltern bezahlbare“ Kinderbetreuung angeboten werden.

Andere Aufgaben im Sozialbereich belasten ebenfalls mehr und mehr die Kommunen. Für die nicht vorhersehbaren dramatischen Entwicklungen im Sozialbereich sollte das Konnexitätsprinzip zumindest sinngemäß angewandt werden.

Es ist festzustellen, dass die den Landkreisen vom Land übertragenen Aufgaben zunehmend von den Gemeinden über die Kreisumlagen finanziert werden müssen. Diese Entwicklung ist möglichst schnell zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                    gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                  Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion