Archiv der Kategorie: Allgemein
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ortseinfahrt Lamspringe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.08.2024
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof/ Lamspringe“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h zu beschränken.
Begründung:
Auf unseren Antrag, Aufnahme zur Tagesordnung, vom 06.08.2024 (Nr. 599/XIX) weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- udn Bevölkerungsschutz
Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion
Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.09.2024
Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
Anfragen und Anträge der Fraktionen und Abgeordneten werden im Kreistagsinformationssystem eingestellt und sind dort mit verschiedenen Suchfunktionen/Suchbegriffen (Suchbegriffe, Schlagwörter) aufzufinden und abrufbar.
Leider werden die Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion
- 146/XIX Schülerbeförderung,
- 234/XIX Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen,
- 235/XIX Windkraftanlagen,
- 236/XIX Begrünung von landkreiseigenen Flächen,
- 237/XIX Kosten für die Kinderbetreuung und
- 251/XIX Straßensperrungen und Rettungsdienst
nicht unter dem Suchwort „CDU“ angezeigt.
Auf Nachfrage ist erfreulicherweise die Anfrage 231/XIX nunmehr auch unter dem Suchwort „CDU“ freigeschaltet worden.
Bitte teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen die o. a. Anfragen und insbesondere die Anfrage Nr. 164/XIX „Haushalt 2024“ nach wie vor unter dem Suchwort „CDU“ nicht angezeigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Antwort:259 – Antwort der Verwaltung
Ausbau Windenergie
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.09.2024
Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Unternehmen sind vom Landkreis wann und mit welchen Leistungen (Untersuchungen, Studien, Planungen, Ermittlungen, Erarbeitung von welchen Konzepten, Entwürfe usw.) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie beauftragt worden (z. B. hinsichtlich der Änderung des RROP und des Teilplanes Wind)? Wie hoch sind die jeweiligen Auftragssummen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
Umwelt, Klimschutz und Hoschwasserschutz
Antwort: 261 – Antwort der Verwaltung
Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.09.2024
Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum Thema Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz:
- In welchen Gebieten des Landkreises Hildesheim werden derzeit Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und in welchen Gemeinden sollen sie auf wessen Initiative in absehbarer Zeit aus welchen Gründen durchgeführt werden? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Gemeinden solche Verfahren aus welchen Gründen in den vergangenen vier Jahren angeregt oder gefordert?
- In welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind Flurbereinigungsverfahren aus welchen rechtlichen Gründen für welche Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Hochwasserschutzmaßnahmen solche Verfahren angeregt oder gefordert?
- Wann und von wem ist auf wessen Initiative das Vorliegen der Voraussetzungen zur Flurbereinigung an der Alme–Riehe–Lamme unter wessen Beteiligung für den Hochwasserschutz und welche anderen Ziele (z. B. Verbesserung bzgl. AGRAR-Wirtschaft) mit bisher welchen Ergebnissen geprüft worden (z. B. bereits erfüllte und noch zu erfüllende Voraussetzungen wie z. B. Wirtschaftswege)?
- Welche Planungen werden vom Landkreis Hildesheim für den Bereich Alme–Riehe–Lamme seit wann betrieben? Wer hat dazu wann und welche Aufträge an welche Dritten vergeben und welche Kosten sind dafür unter Berücksichtigung welcher Fördermittel bisher angefallen?
Begründung:
Es ist hinsichtlich der Planungen für den Ausbau der Windenergie und des Hochwasserschutzes zu klären, welche Flurbereinigungsverfahren laufen und für welche Orte aus welchen Gründen derzeit oder mittelfristig von wem als erforderlich angesehen werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf § 4 FlurbG hinzuweisen, der bestimmt: „Die obere Flurbereinigungsbehörde
kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluss); der Beschluss ist zu begründen.“ Daraus ergibt sich, dass für alle o. a. Planungen und Verfahren eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und somit auch Einbindung der Kreistagsgremien erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion
Ohne Fragerecht keine Demokratie
Hildesheim, 14.08.2024
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion hat Landrat Bernd Lynack (SPD) seine
Dienstpflichten wiederholt und erheblich verletzt. Darauf hat die Fraktion die Landesregierung
mehrfach hingewiesen. Nun hat sie Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil und
Frau Innenministerin Daniela Behrens mit Schreiben vom 12.08.2024 um Klärung gebeten,
ob die Landesregierung gegen den Landrat ein Disziplinarverfahren einleiten wird. In
dem Schreiben wird erklärt, dass sich die CDU-Fraktion insbesondere dadurch beeinträchtigt
oder unterdrückt sieht, dass ihre Anfragen zu häufig nicht unverzüglich, vollständig
und wahrheitsgemäß beantwortet werden (Eine Anfrage wurde erst nach 30 Monaten
beantwortet). Als besonders gravierend wird dem Landrat vorgeworfen, dass er Kreistagsabgeordneten
nun sogar weitgehend das ihnen im demokratischen Rechtsstaat
durch die Verfassung und Gesetz gegebene Fragerecht und die Befugnis abspricht, die
Rechtmäßigkeit von Vorlagen und Maßnahmen der Verwaltung zu überprüfen. Dies zu
klären, sei von grundsätzlicher Bedeutung, weil unsere Demokratie ohne Fragerecht nicht
möglich sei, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.
Als ebenfalls gravierend wird dem Landrat ferner vorgeworfen, dass er zum Beispiel den
Beschluss des Kreisausschusses vom 20.11.2023 nicht ausgeführt hat, dem Kreistag
alsbald einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dessen Umsetzung gewährleistet werden
sollte, den Baudezernenten wieder gemäß seiner Qualifikation und seinem Recht
amtsangemessen zu beschäftigen.
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,08.08.2024
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Anfrage und Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Straßensperrungen und Rettungsdienst“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Maßnahmen werden getroffen, damit bei Straßensperrungen die Einhaltung der Eintreffzeiten im Rettungsdienst gewährleistet werden kann?
- Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf sind die in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 07.08.2024 angekündigten Straßensperrungen für Maßnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Landkreis, insbesondere mit dem Rettungsdienst abgestimmt worden?
- Wie und nach welchen rechtlichen Vorgaben sind Straßensperrungen mit dem Landkreis Hildesheim als Verkehrsbehörde abzustimmen und von wem werden diese Straßensperrungen angeordnet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kriestagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung – u.a. vor Kinderspielplätzen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.07.2024
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, das Thema „Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)“ in die Tagesordnung der nächsten und übernächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden dazu folgenden Beschlussvorschlag und folgende Anfrage, die den Beschlussvorschlag und die Anfrage von 24.07.2024 ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist.
Anfrage:
Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Vor welchen a) Kinderspielplätzen und b) vor welchen anderen der (zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates) in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen ist es nach Ihrer Auffassung c) vertretbar und d) nicht vertretbar, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?
Aus welchen Gründen ist es vor welchen Kindergärten und Schulen aufgrund des geänderten § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO entgegen Ihrer bisherigen Auffassung gerechtfertigt, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?
Begründung:
Wegen des geänderten § 45 StVO ist zu prüfen und zu entscheiden, welche weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden sollten.
Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion (siehe Antrag vom 21.01.2022) hat der Kreistag am 24.03.2022 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Gruppe SPD/Grüne und CDU am 01.03.2022 u.a. beschlossen, dass ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden soll, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden. Aufgrund dieses Beschlusses hat die Kreisverwaltung (siehe Vorlage 188/XIX vom 05.05.2022) die nach ihrer Auffassung sensiblen Einrichtungen erfasst (122 Kindertagesstätten, 63 Schulen, 41 Senioreneinrichtungen, 2 Krankenhäuser) und eine Übersicht über die nach ihrer Auffassung erforderlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgelegt (siehe Anhang zur Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022). Dabei hat sie Kinderspielplätze und andere der kürzlich in den Katalog des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO aufgenommene Einrichtungen nicht berücksichtigt, obwohl dies sachgerecht gewesen wäre. Denn auch bisher war es rechtlich zulässig, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Spielplätzen und anderen „verkehrsrechtlich sensiblen“ Einrichtungen anzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit,Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Antwort der Verwaltung: 249 – Antwort der Verwaltung