Archiv der Kategorie: Allgemein
Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildes-heim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG sowie Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur aufzunehmen.
In Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
In welchen der oben angegebenen Schulen besteht welcher Sanierungsbedarf im Bereich der sanitären Einrichtungen und wann sollen diese Maßnahmen mit voraussichtlich welchem Kostenaufwand durchgeführt werden?
Begründung:
Nach den uns vorliegenden Informationen aus der Elternschaft sollen in Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim erhebliche Mängel in den Sanitärbereichen (insbesondere Toilettenanlagen sowie Duschen in den Sporthallen) bestehen, die nach unseren Erkenntnissen unverzüglich abgestellt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Dr. Thomas Bruns
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion
Finanzausstattung der Schulen des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Finanzausstattung der Schulen des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Für welche Schulen haben
- Sie nach welchen Kriterien den Finanzbedarf für 2024 und 2025 a) ermittelt und
b) wo veranschlagt bzw. als Ansatz im Haushalt geplant, - sich diese Ansätze in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen wie verändert,
- diese Ansätze welche Kosten bzw. welche Ausgaben abzudecken?
Begründung:
Nach uns vorliegenden Berichten haben Sie die Finanzmittel für zumindest eine Schule ohne Absprachen mit den Fraktionen und dem Schulausschuss erheblich gekürzt.
Mit den Vertretern der Schulen ist zu erörtern, wo und welche Kürzungen nicht ausreichend begründet und somit nicht vertretbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Überwachung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Überwachung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Nach welchen Vorschriften hat der Landkreis welche Aufgaben, um die Einhaltung von Hygienevorschriften in Krankenhäusern zu überwachen und durchzusetzen?
- Wie und wie häufig wird die Einhaltung von o. a. Hygienevorschriften überwacht? Ist es nach Auffassung der Verwaltung erforderlich, die Überwachung zu verstärken?
- Sind in den vergangenen fünf Jahren erhebliche Mängel festgestellt worden?
Wenn ja: Wann wurden sie nach der Feststellung beseitigt und oder sollen bis wann beseitigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Laura Hopmann
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion
Maßnahmen für den Spannungs- und Verteidigungsfall
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Maßnahmen für den Spannungs- und Verteidigungsfall
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie der Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
In Vorbereitung auf die Sitzung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Maßnahmen sind für den Spannungs- und Verteidigungsfall für welche Bevölkerungsgruppen a) wo und in welcher Form getroffen und b) wo und für wann zusätzlich erforderlich und mit welchem finanziellen Aufwand geplant?
Welche bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sind für diese Planungen zu beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Notwendigkeit von Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Notwendigkeit von Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf die Erklärungen zur Notwendigkeit von Ausschreibungen im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.03.2025 (siehe Protokoll zu TOP 4) bitten wir Sie zu den im Landkreis betriebenen Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Gemeinden haben welche Art von Verträgen mit Betreibern von Kindertagesstätten bzw. Betreibern von Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII abgeschlossen, wonach eine Ausschreibung im Sinne a) des Vergaberechts und b) des Haushaltsrechts nicht erforderlich und nicht zulässig ist?
Welche Einrichtungen haben derzeit das Recht, ihren Betrieb jederzeit einzustellen?
Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bei welcher Einrichtung die Förderung durch
a) das Land,
b) den Landkreis und
c) die Gemeinde, die angemessene Eigenleistung und der Gewinn?
Wozu müssen sich die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. Betreiber von Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII gegenüber dem Landkreis konkret vertraglich verpflichten (z. B. Art und Umfang der Leistung sowie für wie viele Jahre, welche angemessene Eigenleistung, Rechnungslegung), mit denen der Landkreis Betriebsführungsverträge abschließen will?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Betrieb von Kindertagesstätten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Betrieb von Kindertagesstätten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
da Betreiber von Kindertagesstätten bzw. Betreiber von Einrichtungen im Sinne des
§ 45 SGB VIII durch die gestiegenen Betreuungskosten zunehmend belastet werden, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
In welchen Fällen und in welchem Umfang bzw. welcher Höhe haben die o. a. Betreiber gegenüber a) den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und b) einer Gemeinde aufgrund welcher Vorschriften einen Anspruch auf Übernahme des Defizits? Besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen wird? Wozu müssen sich die Betreiber in solchen Verträgen verpflichten (z. B. Art und Umfang der Leistung sowie für wie viele Jahre, Rechnungslegung), damit die von ihnen erbrachte Leistung a) nicht nach dem Vergaberecht und
b) nicht nach dem Haushaltsrecht ausgeschrieben werden muss? Nach welcher Vorschrift haben Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Zuschüsse in gleicher Höhe wie die anderen Betreiber?
Ist von den Betreibern eine angemessene Eigenleistung zu erbringen, wenn sie Zuschüsse vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von Gemeinden erhalten? Nach welcher Vorschrift und wie ist die angemessene Eigenleistung zu bestimmen und nachzuweisen, in welcher Höhe muss sie Teil der jeweils anfallenden Betriebskosten sein sowie in welchem Verhältnis zu den öffentlichen Zuschüssen stehen?
Dürfen die Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden an verschiedene Betreiber in ihrer Höhe und überhaupt unabhängig davon gezahlt werden,
- ob sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen
- ob und in welcher Höhe eine angemessene Eigenleistung erbracht und nachgewiesen wird
- welche Gewinne erzielt werden?
In welchen Fällen besteht für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgrund welcher Vorschriften die Verpflichtung, die Erbringung von Betreuungsleistungen (insbesondere den Betrieb von Kindertagesstätten) auszuschreiben, insbesondere wenn die Betreiber von Einrichtungen Gewinne erzielen, keine angemessene Eigenleistung erbringen oder jederzeit den Betrieb einstellen dürfen? In welchem Umfang mindern die Gewinne der Betreiber die Höhe der Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden?
Dürfen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Gemeinden den o. a. Betreibern Zuschüsse gewähren, wenn diese keine Betriebsrechnungen und keine Rechnungsabschlüsse vorlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, uns die von den Kommunen, die der neuen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Kinderbetreuung nicht zugestimmt haben, mit gemeinsamen Schreiben vom 29.04.2025 gestellten Fragen unverzüglich, bis zum 14.05.2025 zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit