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Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße; Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 24.09.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Anfrage Nr. 430/XIX vom 10.09.2025 hatten wir Sie zu der Brandschutztechnischen Stellungnahme für die o. a. Schulen vom 07.03.2022 u. a. gefragt:

„Warum ist uns diese Stellungnahme nicht vorgelegt und verschwiegen worden und in welchen Punkten weicht diese Stellungnahme von den uns vorgelegten Stellungnahmen ab (vom 16.03.2022 für den Bauteil A und vom 11.03.2022 für den Bauteil B)?

Mit Ihrem Schreiben vom 16.09.2025 haben Sie nicht die Fragen beantwortet, warum Sie uns die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 07.03.2022 nicht vorgelegt und verschwiegen haben, obwohl Sie uns diese Stellungnahmen am 03.07.2025 hätten vorlegen müsse, weil sie Teil der von uns zur Einsicht verlangten Akten war und ist. Dies haben Sie augenscheinlich vorsätzlich unterlassen.

Zu den abweichenden Punkten haben Sie uns mit Schreiben vom 16.09.2025 mitgeteilt, nach einer Prüfung seien diverse Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft worden.

Hierzu bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und warum haben Sie diese Prüfung veranlasst und wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert?
  1. Aufgrund welcher „objektiven Bewertung“ ist die Prüfung durchgeführt worden und wo ist diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert: einschließlich der Begründung für die Abstufung welcher Räume mit erhöhter Brandgefahr in solche ohne erhöhte Brandgefahr?
  1. Welche einzelnen der in der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannten Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden auch in der Stellungnahme vom 07.03.2022 genannt oder aus welchen Gründen nicht mehr genannt?
  1. Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden in der Stellungnahme vom 07.03.2022 zusätzlich zu denen aus der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannt?
  1. Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung aus der Stellungnahme vom 07.03.2022 werden aus welchen Gründen in den Stellungnahmen vom 11.03.2022/16.03.2022 nicht mehr genannt?

Begründung:

In seinem Beitrag zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ schreibt Dietrich in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015:

„Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“

https://www.brandschutzbuero.de/site/assets/files/1213/zfe_01_2015_270_raeume_brandgefahr_dietrich.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

433 – Zwischennachricht


Raumbedarf, Baumaßnahmen im Gebäude Kaiserstr.19

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.09.2025

Raumbedarf, Baumaßnahmen im Gebäude Kaiserstr.19

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 366/XIX vom 04.06.2025
              Ihre Antwort vom 16.09.2025, hier eingegangen am 19.09.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 hat der Kreisausschuss am 26.09.2022 gem. Ihrer Vorlage 249/XIX vom 19.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anmietung des Gebäudes Kaiserstraße 19 auf Grundlage des beigefügten Entwurfs abzuschließen.“

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche einzelnen baulichen und technischen Maßnahmen sind zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 durch den Landkreis aufgrund des zuvor genannten Beschlusses oder welcher anderen Beschlüsse wann, von wem und zu welchen Kosten durchgeführt worden? Wo in welchen Haushaltsplänen waren aufgrund welcher Beschlüsse welche Mittel in welcher Höhe für das o. a. Vorhaben wo ausgewiesen und in welcher Höhe veranschlagt?

Wann sind zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 durch den Landkreis aufgrund welcher Beschlüsse oder Entscheidungen welche Mietverträge abgeschlossen worden?

Wann und in welcher Höhe hat die KWG vom Landkreis für welche der o. a. Maßnahmen aufgrund welcher Beschlüsse oder Entscheidungen Baukostenzuschüsse oder welche anderen Zuschüsse erhalten?

Trifft es zu, dass der Katastrophenschutzstab im Dachgeschoss des Gebäudes untergebracht werden soll? Wenn ja: Wann ist dies von wem beschlossen worden? Welche einzelnen baulich-technischen Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen (z. B. Umbau der technischen Anlagen einschl. Funktechnik, Tiefbaumaßnahmen, Kabelleitungen zum Gebäude Kaiserstraße 19) sind für diese spezielle Nutzung des Dachgeschosses wann und von wem zu welchen Kosten beauftragt worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

434 – Zwischennachricht

434 – Antwort

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.09.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.09.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Fa. Foplan (FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH) ist aufgrund ihres Konzeptes für die Erstellung des Bedarfs- und Standortgutachtens vom 04.09.2023 der Auftrag zur Erstellung eines Bedarfs- und Standortgutachtens für Stadt und Landkreis Hildesheim erteilt worden (siehe Gutachten der Firma Foplan vom 28.11.2024).

Dazu hatte Sie die CDU-Kreistagsfraktion mit Anfrage Nr. 400/XIX vom 23.07.2025 u. a. gefragt:

„Aus welchen Gründen war die Erstellung des o. a. Konzepts erforderlich? Wann erfolgte zu welchen Kosten die Aufforderung oder der Auftrag zur Konzepterstellung? Welche Beschlüsse der Kreistagsgremien gibt es dazu?

Zudem bitten wir Sie, uns eine Kopie des o. a. Konzepts der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vom 04.09.2023 zuzusenden.“

Auf die Nachfrage in der Sitzung der o. a. Ausschüsse am 02.09.2025 erklärte Frau Wißmann sinngemäß, dass es sich dabei um eine spezielle Vergabeform handele. Im Gegensatz zu einer europaweiten Ausschreibung seien alle relevanten Anbieter direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Dies sei bei nur wenigen Anbietern üblich.

Hierzu erwiderte der Unterzeichner, dass sich die o. a. Frage der CDU-Kreistagsfraktion nicht auf die Ausschreibung, sondern auf das im o. a. Gutachten genannte Konzept beziehe und die Frage bisher nicht beantwortet sei.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Von wem ist die Firma Foplan (FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH) wann und in welcher Form beauftragt worden, das im Gutachten vom 28.11.2024 genannte Konzept zu erstellen? Welche Kosten hat dies verursacht?

Welche Anbieter wurden wann angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots wozu aufgefordert?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

435 – Antwort


Vertragsangebot zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.09.2025

Vertragsangebot der Stadt Elze und der Gemeinden Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den im Kreisausschuss am 22.09.2025 gestellten Antrag ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Dem Vertragsangebot der Stadt Elze und der Gemeinden Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schüler-Freistellungsverkehr von Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.09.2025

ÖPNV und Schüler-Freistellungsverkehr von Stadt und Landkreis Hildesheim

 Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

„Im ÖPNV von Stadt und Landkreis Hildesheim und im Schüler-Freistellungsverkehr sollen zur Verbesserung des Angebotes und der Nutzung von bisher ungenutzten Kapazitäten der eingesetzten Busse zusätzliche Tarife oder Beförderungsangebote geschaffen werden. Dazu geeignete Vorschläge einschl. der dazu erforderliche Änderungen der Schülerbeförderungssatzung soll der Hauptverwaltungsbeamte dem Kreistag bis zur nächsten Kreistagssitzung vorlegen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  1. Es sollen insbesondere älteren Menschen kostengünstige Fahrkarten für Strecken angeboten werden, auf denen außerhalb der Schülerbeförderungszeiten Busse fahren, die kaum besetzt sind.
  2. Es soll § 2 der Schülerbeförderungssatzung gestrichen werden oder es sollen Schülerinnen und Schülern, deren Schulweg im Sinne der Schülerbeförderungssatzung kürzer als 2 km ist, Busse für die Fahrten auf dem Schulweg kostenfrei nutzen dürfen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Übernahme der Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.09.2025

Übernahme der Schülerbeförderung

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt A5 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.09.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses 22.09.2025 und zur Tagesordnung des Kreistages am 25.09.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt A5 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.09.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 22.09.2025 und zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

 Beschlussvorschlag:

 „Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 964/XIX vom 19.08.2025) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Im Schuljahr 2025/26 werden den Erziehungsberechtigten derjenigen Schüler*innen der Sekundarstufe I, die im Stadtgebiet Hildesheim wohnen, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen und seitens der Schülerbeförderung keine ÖPNV-Fahrkarte für ihren Schulweg erhalten haben, auf Antrag die Kosten in Höhe für ein Azubi Abo des ROSA Tarifverbundes der erforderlichen Preisstufe HI erstattet, wenn der Schulweg zwischen Wohnung und tatsächlich besuchter Schule mehr als 2 km beträgt. Ab dem Schuljahr 2026/27 sind die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung vollumfänglich auch für die im Stadtgebiet Hildesheim lebenden Schüler*innen anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Schule und Kultur

 


Schülerbeförderung und ÖPNV in Stadt und Landkreis Hildesheim

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Schülerbeförderung und ÖPNV in Stadt und Landkreis Hildesheim

 

Für die Kreistagssitzung am 25. September bzw. am 27. November hat die CDU-Kreistagsfraktion zum ÖPNV und zur Schülerbeförderung drei Beschlussvorschläge vorgelegt:

  1. Insbesondere älteren Menschen sollen kostengünstige Fahrkarten für Stecken angeboten werden, auf denen außerhalb der Schülerbeförderungszeiten Busse fahren, die kaum besetzt sind.
  1. Zukünftig sollen auch die Schülerinnen und Schülern, deren Schulweg kürzer als 2 km ist, Busse für die Fahrten auf dem Schulweg kostenfrei nutzen dürfen.
  1. Den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I im Landkreis Hildesheim, die ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen und seitens der Schülerbeförderung keine ÖPNV-Fahrkarte für ihren Schulweg erhalten haben, sollen im Schuljahr 2025/2026 auf Antrag die Kosten in Höhe für ein Azubi Abo des ROSA Tarifverbundes der erforderlichen Preisstufe erstattet werden, wenn der Schulweg zwischen Wohnung und tatsächlich besuchter Schule mehr als 2 km beträgt. Diese Förderung will Landrat Bernd Lynack (SPD) auf die Schülerinnen und Schülern der Stadt Hildesheim begrenzen. Dies lehnt die CDU-Kreistagsfraktion ab und fordert eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler, die eine Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen.

2025_09_12_BV_Schülerbeförderung

2025_09_12_Antrag TO_und_BV_ÖPNV_Freistellungsverkehr