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Landkreis soll dem Stadtverkehr Hildesheim helfen
Hildesheim, 04.03.2016
Landkreis soll dem Stadtverkehr Hildesheim helfen
„Wir wollen dem Stadtverkehr Hildesheim helfen, soweit dies rechtlich und finanziell vertretbar ist“, erklärte Christian Berndt, CDU-Fraktionschef und Landratskandidat.
„Einfach wird dies aber nicht. Ein sog. eigenwirtschaftliches Angebot zur Übernahme der Aufgabe, wie es derzeit seitens der “DB Regio Bus Nord“ erwogen wird, entspricht grundsätzlich den Vorgaben der Europäischen Union, die den Wettbewerb stärken will.“
Und Berndt ergänzt: „ Wenn die RVHI als Nahverkehrsgesellschaft des Kreises gegen die Bahn in den Ring steigen soll, bleibt es insbesondere bei der Frage, wer das Defizit bei SVHi ausgleichen soll und ausgleichen kann und ob dies darüber hinaus auch rechtlich möglich ist. Der RVHi macht derzeit ebenfalls Minus.“
Nach einem Gespräch zwischen Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben der CDU-Abgeordnete Friedhelm Prior, der zugleich Aufsichtsrates-Mitglied bei der Regionalverkehr Hildesheim GmbH ist, und Christian Berndt zugesagt, sich im Sinne der Beschäftigten beim Stadtverkehr einzusetzen. „Allerdings“, so Prior und Berndt, „ist vor allem die Stadt Hildesheim als Gesellschafter mit ihrem Oberbürgermeister Dr. Meyer gefordert – zumal die SVHI ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Hildesheim AG ist.“
Man erwarte zudem sehr schnell eine Stellungnahme des Landrates zu den Verdi-Vorschlägen, damit kurzfristig eine Beratung in den Gremien möglich ist
„Die Zeit ist sicher knapp für ein eigenes Angebot des RVHi, das bis zum 24.03.16 vorliegen muss, aber noch machbar. Hier lohnt sich dann auch der verstärkte Einsatz der Kreisverwaltung, ich würde mich zumindest anstrengen“, meinte Berndt abschließend.
Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 01.12.2015; Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10;
Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 1.12.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten um folgende Auskünfte:
Wie ist der Stand der angekündigten raschen Nachvermietung der Räume, erfolgt insbesondere in diesem Fall eine umfassende Nutzung der Liegenschaft?
Welcher Schaden ist bisher entstanden?
Wird weiterer Schaden durch etwaig geringeren Mietzins an den Landkreis entstehen?
Besteht inzwischen eine Deckungszusage des Kommunalen Schadensausgleichs?
Im Übrigen steht unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 NKomVG vom 16.12.2015) weiter offen.
Die Ausführungen im Protokoll des A3 vom 18.1.2016 haben wir zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt
Vorsitzender
der CDU-Fraktion
Regionales Raumordnungsprogramm; Änderungsantrag zum Vorranggebiet Winderenergienutzung Nordstemmen-Rössing; keine Neureglung zur Siedlungsentwicklung
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Änderungsantrag gem. § 9 GO zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am Montag, 22.2.2016, TOP 4 „Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim;
Satzungsbeschluss.Vorlage Nr. 1053/XVII“, zur Sitzung des Kreisausschuss am 29.2.2016 sowie zur Sitzung des Kreistages am 16.03.2016
Hildesheim, 19.02.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt zwei Änderungen der o.g. Verwaltungsvorlage, Anlage 2:
- Zu Nr. 2: Das Vorranggebiet Windenergienutzung Nordstemmen-Rössing wird nicht ausgewiesen und nicht in die zeichnerische Darstellung übernommen.
Begründung: Die Verwaltung gesteht selbst zu, dass die Eignung der Fläche nicht eindeutig zu bejahen ist.
Fragen des Schutzes des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes hinsichtlich des der Kreisgrenze benachbarten Kulturguts Marienburg sollten daher höher gewichtet werden.
Die umliegenden Orte sind zudem durch mehrere Bahntrassen, die Bundesstraße 1, eine Hochspannungsleitung sowie die Zuckerfabrik Nordstemmen bereits deutlich belastet.
- Zu Nr. 6: Die Neuregelung zu Fragen der Siedlungsentwicklung entfällt.
Begründung:
Die Vorgaben im derzeit gültigen RROP zur Siedlungsentwicklung neben den zentralen Orten haben sich bewährt.Die Kriterien stündliche ÖPNV-Anbindung, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Grundschule, Lebensmittel-Einzelhandel und ärztliche Grundversorgung sind weiter sachgerecht.
Ein überzeugender Grund bisher drei nun vier von fünf Kriterien für eine weitere Entwicklung zu fordern, liegt nicht vor.
Es besteht vielmehr erhebliches Vertrauen in die Planungs- und Entscheidungskompetenz der Gemeinden vor Ort, die gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel einerseits und zu erwartende Änderungen u.a. durch ansteigende Flüchtlingszahlen und deren dezentrale Unterbringung mehr statt weniger Flexibilität benötigen.
Dies entspricht auch der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Erziehungsberatungsstellen; Anfrage gem. §18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.02.2016
Erziehungsberatungsstellen;
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
zum Fachdienst 405 gehören auch die Erziehungsberatungs-Stellen in Hildesheim und Alfeld.
Die großzügigen Öffnungs-/Beratungszeiten (Montags bis Freitags 9 bis 16 und Samstags von 9 bis 12 Uhr) im Vergleich zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus werden von bis zu acht und in Alfeld von zwei Mitarbeitern abgedeckt. In den Zeitungen wurde vor zwei Wochen angekündigt, dass vom FD 405 ein Workshop für Scheidungseltern angeboten wird.
Die Gruppe CDU/FDP bittet in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:
- Wie ist die Resonanz, d.h. wie viele Anmeldungen liegen bisher für diesen Workshop vor?
- Wie viele gleiche oder ähnliche Seminare gab es in den vergangenen Jahren
in Hildesheim und Alfeld? Wie viele Teilnehmer gab es jeweils? Wie fiel das feedback der Teilnehmenden aus? Sind weitere workshops dieser Art geplant? - Das Projekt soll „kundenfreundlich“ am Samstag stattfinden. Wie wird die anfallende Arbeitszeit abgegolten? Welche Personalkosten stehen dem gegenüber?
- Entfallen dadurch reguläre Wochenstunden und wenn ja in welchem Umfang?
- Liegt bezüglich der regulären Samstags-Arbeitszeiten bzw. nun für den Workshop eine Dienstvereinbarung vor bzw. wurde ein gesonderter Arbeitszeiten-Vertrag geschlossen?
- In welchem Umfang werden überhaupt die regulären Angebote der Erziehungsberatungsstelle wahrgenommen, insbesondere an Freitagnachmittagen und Samstagvormittagen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christiane Wirries
Sprecherin für Jugendpolitik
der Gruppe CDU/FDP