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Fusionsverhandlungen Hildesheim-Peine offenbar erledigt

CDU im Kreistag begrüßt die Erklärung der Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen in Hildesheim und Peine zur Fusion

Die Verhandlungen sind damit offenbar erledigt
„Endlich“, so Christian Berndt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Hildesheimer Kreistag, erkennen zumindest die Grünen in Peine und Hildesheim an, dass die Zeit nicht ausreicht um fundierte Daten und Zahlen für oder gegen einen Fusionsbeschluss der beiden Kreistage bis zum Sommer zu erlangen.“
Deshalb wäre es auch nicht sachgerecht im Juli über einen Zusammenschluss von Peine und Hildesheim zu beschließen.
Von Anfang an habe die CDU „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit Peine und anderen Nachbarn favorisiert. Für einen Kreis in der Größe von Hildesheim sei das der Königsweg, um zu Einsparungen zu gelangen.

„Bei Fusionen muss der Vorteil für die Bürger beider Landkreise stark überwiegen“, erklärte Berndt weiter, „das gilt übrigens auch für Fragen der demokratischen Repräsentanz. Jetzt wird anhand der wenigen vorgelegten Zahlen und Daten aber bereits klar, dass dies nicht der Fall ist, wie allein an den unterschiedlichen Kreisumlagen, der unterschiedlichen Beteiligung an den Kosten für Kindergärten und Krippen, der völlig unterschiedlichen Strukturen bei der Arbeitslosenverwaltung oder der Abfallwirtschaft immer deutlicher geworden ist.
Die Lebensverhältnisse der meisten Peiner Gemeinden sind auf den Braunschweiger Raum ausgerichtet. Es liegt an sich auf der Hand, dass der Landkreis Peine seit kurzer Zeit entsprechend sondiert.
Ich bin aber zufrieden, dass reines machtpolitisches Kalkül nicht ausreicht, um Fusionen durchzudrücken“, ergänzte Berndt.


Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Fehlbeträgen im Haushalt

Herrn
Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                            Hildesheim, 12.02.2015

 

Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff.; Antrag zur Beratung der Haushaltssatzung 2015 und der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in der Sitzung des Kreistages am 12.02.2015 – Vorlage 772/XVII-2
Antrag gem. § 9 GO

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
dieser Antrag ersetzt die Anträge der CDU/FDP vom 26.11.2014 – Haushaltsplan-Entwurf 2015; Globale Minderausgabe (Vorlage: 217/XVII) und des Bündnisses vom 27.01.2015 – Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff (Vorlage: 232/XVII).

 

 

  1. Der Kreistag strebt an, weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff. zu realisieren.
  2. Mit diesem Ziel richtet er eine Arbeitsgruppe ein, die entsprechende Vorschläge der Verwaltung entgegennimmt und eigene erarbeitet.
  3. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen/Gruppen/fraktionslosen Mitglieder des Kreistages.
  4. Vorschläge werden dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Über alle Ausgabeansätze des Haushaltes 2015 wird eine globale Minderausgabe von einem Prozent der Ansätze verhängt, die zum Ende des Haushaltsjahres zu erbringen ist. Bis dahin wirkt sie als Haushaltssperre in entsprechender Höhe.
  2. Die Maßnahme ist durch Ausbringung eines verbindlichen Haushaltsvermerks im Haushaltsplan abzusichern.
  3. Durch die titelscharfe Ausbringung von Einsparvorschlägen der Arbeitsgruppe verringert sich die globale Minderausgabe jeweils entsprechend.

 

 

Nach der o. a. Vorlage wird für das Haushaltsjahr 2015 noch immer ein Fehlbetrag in Höhe von 809.100 € ausgewiesen. Dieser erhöht sich deutlich, sofern der Kreistag den zwischenzeitlichen Anträgen der Mehrheitsgruppe SPD – Bündnis90/Die Grünen folgt. Für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 steigen die Fehlbeträge sogar auf 3.317.000 €, 5.207.100 € und 7.678.300 €. Trotz dieser problematischen Haushaltsentwicklung ist lediglich vorgesehen, das bisherige Haushaltssicherungskonzept unverändert fortzuschreiben. Dieses ist nicht akzeptabel.
Die zwischenzeitlichen Verbesserungen sind ausschließlich auf höhere Einnahmen von rund 5,3 Mio. € zurückzuführen. Unter anderem soll zu Lasten der Städte und Gemeinden die Kreisumlage erhöht werden. Eine solche Belastung kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Landkreis intensiv die Ansätze für seine Ausgaben untersucht und ggf. mögliche Reduzierungen umsetzt. Im Hinblick auf die negative Entwicklung in den Folgejahren ist es unerlässlich, frühzeitig zu reagieren und nicht wie jetzt lediglich höhere Einnahmen einzuplanen oder zu erwarten.
Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Eine globale Kürzung ist daher angemessen und in der beantragten Höhe auch gerechtfertigt, eine genae Ausweisung von Einsparungen soll daneben möglich bleiben.

                                       Mit freundlichen Grüßen 

gez. Christian Berndt     gez. Dr. Bernd Fell        gez. Josef Stuke
Fraktionsvorsitzender            FDP                        Bündnis für den LK Hildesheim
der CDU-Kreistagsfraktion


Einrichtung fünf befristeter Stellen für Betreuung und Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern

Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildlesheim

                                                                                         Hildesheim, 12.02.2015
Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf gem. § 9 Geschäftsordnung;

Fünf befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen vor Ort aus dem Stellenpool

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, fünf zeitlich befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerber/Flüchtlingen vor Ort, also ‚in der Fläche‘, einzusetzen.
Die Mitarbeiter werden dafür so schnell wie möglich umgesetzt.

Begründung:
Bereits in der Haushaltssitzung im Dezember 2013 für das Jahr 2014 hat die Gruppe CDU/FDP einen ähnlichen Antrag eingebracht, weil sich klar abzeichnete, dass sich auch im Jahr 2014 die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge verdoppelt. Dieser Fall ist absehbar bislang nicht nur eingetreten, sondern wird in 2015 noch höhere Ausmaße annehmen. Der Antrag wurde aber von der Mehrheitsgruppe abgelehnt.
Die Integrationskommission des Kreises Hildesheim hat auf Grund der dramatischen Situation bereits in ihrer Sitzung am 21. Januar 2014 folgenden einstimmigen Beschluss an den Kreistag gerichtet:
„Aufgrund der jetzigen Flüchtlingssituation sieht die Integrationskommission für den Landkreis Hildesheim dringenden Handlungsbedarf. Die Integrationskommission sieht die unmittelbare Notwendigkeit, dezentral, hauptamtliche Unterstützung in der „Fläche“ bereitzustellen. Die Integrationskommission bittet den Landkreis Hildesheim, kurzfristig entsprechende Maßnahmen einzuleiten und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Hierzu bietet sich aus Sicht der Integrationskommission die nächste Sitzung des Kreistages am 24.03.2014 an.“
Der Ausschuss für Integration, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 diesem Antrag ebenfalls einstimmig angeschlossen.
An der inhaltlichen Begründung vom Dezember 2013 hat sich nichts geändert:

Auf Grund vieler Kriege, Bürgerkriege, Naturkatastrophen aber auch Hunger und Armut sind die Zahlen der Asylbewerber/Flüchtlingen in Deutschland in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Nach allgemeiner Einschätzung wird diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten. Durch diesen Umstand sind auch die Zuweisungen im Landkreis Hildesheim sehr gestiegen. Diese Entwicklung ist von der Bundesregierung und allen im Bundestag vertretenen Parteien gewollt. Die Umsetzung muss natürlich vor Ort erfolgen; sie darf nicht negiert werden.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weist der Landkreis den Asylbewerbern zur Erstversorgung Wohnraum zu. Die Asylbewerber werden nach einem Schlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis verteilt.
Die CDU/FDP-Gruppe registriert mit großer Sorge, dass diese Asylbewerber dann oftmals völlig allein gelassen werden und auf sich gestellt sind. In den allermeisten Fällen sprechen sie kein Deutsch und werden zudem auch noch in kleinen Ortschaften untergebracht, in denen kostengünstiger Wohnraum frei steht.
Dieses hat u.a. zur Folge, dass an eine sinnvolle Integration dieses Personenkreises nicht zu denken ist, ehrenamtliche Helfer überlastet sind und auf der anderen Seite bei den Bürgern in den betroffenen Orten eine erhebliche Verunsicherung entsteht.
Der Landkreis muss der andauernden Situation endlich Rechnung tragen und für eine sinnvolle Integration und Hilfestellung sorgen. Gebraucht werden geschulte hauptamtliche Mitarbeiter vor Ort, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen aktive Hilfestellung geben und die ehrenamtlichen Helfer unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen       
gez. Klaus Veuskens            
Sprecher für Sicherheit und            
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion           

Mit freundlichen Grüßen                            Mit freundlichen Grüßen    
gez. Christian Berndt                                   gez. Dr. Bernd Fell
Fraktionsvorsitzender                                Kreistagsabgeordneter                        
der Gruppe CDU/FDP                               der Gruppe CDU/FDP


Baumaßnahmen in der IGS Bad Salzdetfurth vorerst stoppen

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim  

                                                                                         Hildesheim, 12.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:

In den Haushaltsplan 2015 wird ein Sperrvermerk bezüglich aller Investitions-mittel ausgebracht, die Baumaßnahmen für den Ausbau einer möglichen
gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth betreffen.

Die Freigabe erfolgt durch den KT, sobald belegt ist, dass eine Oberstufe vor Ort zustande kommt und nachhaltig betrieben werden kann.Derzeit ist der Stand vor Ort völlig ungeklärt, zumindest der Beleg, dass dauerhaft ausreichende Schülerzahlen für den Betrieb einer Oberstufe erreicht werden, fehlt.

Mit freundlichen Grüßen                                          
gez. Reimund Kaune
Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion


Antwort zur Anfrage Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim

2015_02_02-Antwort zum Hochwasserschutz


Haushalt 2015; Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Haushalt 2015

Anfrage gem. § 56 NKomVG und 18 Geschäftsordnung                                                                                                                                                    Hildesheim,02.02.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

nach Ihren derzeit aktuellen Haushaltsansätzen soll sich im Gesamtergebnisplan für 2015 ein Minus von ca. 800.000 € ergeben, für die nächsten Jahre erwarten Sie Fehlbeträge von ca. 3,3 Mio. in 2016, ca. 5,2 Mio. in 2017 und ca. 7,7 Mio. in 2018.
In der Hildesheimer Zeitung vom 31. Januar 2015 wird berichtet, dass Sie bei den Zuweisungen vom Land mit jährlichen Steigerungen von nur zwei Prozent rechnen würden, obwohl das Land vier Prozent empfehle, bei der Kreisumlage würden Sie ebenfalls defensiver als das Land vorgehen, bei den Ausgaben erwarteten Sie hingegen höhere Steigerungen als andere Stellen.

Unter Hinweis auf diese Presseberichte bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Vorgaben/Empfehlungen des Landes haben Sie Ihrer Haushaltsplanung zugrunde
    gelegt?
  2. In welchem Umfang sind Sie bei Ihrer Haushaltsplanung von den Vorgaben/Empfehlungen
    des Landes abgewichen?
  3. Um welche Beträge würde sich das Ergebnis im Gesamtergebnisplan 2015 verändern,
    wenn Sie die Vorgaben und Empfehlungen des Landes vollständig übernehmen würden?
  4. Aufgrund welcher Tatsachen nehmen Sie an, dass die Empfehlungen des Landes nicht
    belastbar sind?
  5. Welcher Überschuss aus 2014 wird von Ihnen derzeit erwartet und wie soll er verwendet werden?

Mit freundlichen Grüßen     Mit freundlichen Grüßen                                          
gez. Friedhelm Prior           gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Gesundheit,   Sprecher für Finanzen
Krankenhaus, Soziales       der Gruppe CDU/FDP
und Demographie                             
der Gruppe CDU/FDP                                

 

 

 


Schulentwicklung an der IGS Bad Salzdetfurth

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Anfrage gem. § 18 GO;
Schulentwicklung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth                                         

                                                              Hildesheim, d. 30.01.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die IGS Bad Salzdetfurth hat mit Stand 22.09.2014 folgende Schülerzahlen:
Jahrgang 5: 117, Jahrgang 6: 123, Jahrgang 7: 135, Jahrgang 8: 171,
Jahrgang 9: 164 und Jahrgang 10: 150 Schülerinnen und Schüler.

Im Schulentwicklungsplan vom Dezember 2014 sieht die Prognose für die 5. Klassen wie folgt aus:

 

Schuljahr 2015/2016: 128, Schuljahr 2016/2017: 118, Schuljahr 2017/2018: 122,Schuljahr 2018/2019: 111 und Schuljahr 2019/2020:123 Schülerinnen und Schüler.
Die Verordnung für die Schulorganisation vom 17.02.2011 geht für die Gesamtschule im Sekundarbereich II von 18 Schülerinnen und Schülern je Lerngruppe aus.

Die Verwaltung des Landkreises Hildesheim prognostiziert im Schulentwicklungsplan für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth drei Lerngruppen je Jahrgang, woraus sich eine Schülerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang ergibt.

 

Notwendige Bedingung für das Erreichen dieser Schülerzahl ist das Erlangen der Qualifikation des „Erweiterten Sekundarabschluss I“. Diese Voraussetzung mag nach den vorliegenden Schülerzahlen für drei Jahre gesichert sein, für die nachfolgenden Jahre sind diese Voraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth nicht gesichert.

 

Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Für wie viele Schülerinnen und Schüler kann prognostisch nach den Halbjahreszeugnissen in den Jahrgängen 9 und 10 eine Aussage
    über das Erlangen des „Erweiterten Sekundarabschluss I“ getroffen
    werden?

     Wie viele Schülerinnen und Schüler werden mit großer Wahrscheinlichkeit
     in den 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe eintreten?

 

  1. Mit wie vielen Schülerinnen und Schülern anderer Schulen, die in die Sekundarstufe II der IGS Bad Salzdetfurth wechseln möchten, kalkuliert die Verwaltung?

 

  1. Welche Planungen hat die Verwaltung erarbeitet, um nach der „Verordnung für die Schulorganisation“ den Sekundarbereich II bei weniger als drei Lerngruppen je Schuljahrgang fortzuführen, um durch eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot zu gewährleisten?)

Mit freundlichem Gruß
gez. Reinhard Weddig
Kreistagsabgeordneter der
Gruppe CDU/FDP