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Tempo 30km/h vor der Kindertagesstätte St. Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der Sporthalle Groß Düngen und der AWO-Tagespflegeeinrichtung in Groß Düngen
An
Landrat Bernd Lynack
-im Hause-
09.10.2023
Tempo 30km/h vor der Kindertagesstätte St. Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der Sporthalle Groß Düngen und der AWO-Tagespflegeeinrichtung auf der B243 Groß Düngen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, GUT für Sarstedt, sowie die CDU, FDP und Die Unabhängigen beantragen, folgenden Beschlussvorschlag für die weitere Beratung und Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 09.10.2023 und des Kreistages am 22.11.2023 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich vor der Kindertagesstätte Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der Sporthalle Groß Düngen und der AWO Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen auf der B 243 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Wege einer streckenbezogenen Anordnung auf 30km/h zu beschränken. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll während der Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) der Kindertagesstätte und der Grundschule gelten und somit zeitlich begrenzt werden.
Begründung:
Die o.a. Einrichtungen befinden in Groß Düngen westlich der B 243 vor dem Ortsausgang in Richtung Wesseln. Im Bereich vor den o.a. Einrichtungen ist die Verkehrssicherheit insbesondere von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern im Bring-/Abholverkehr erhebliche gefährdet. Die besondere Gefahrenlage ist durch verschiedene Schadensereignisse belegt. Daher soll die zeitlich und örtlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung besonderen Schutz für höchste Rechtsgüter bieten.
Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Grundlage des § 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsverordnung (StVO) i. V. m. § 45 Abs. 9 StVO erforderlich geeignet und verhältnismäßig.
Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO sind gegeben. Und da die gebotene Sicherheit bei dem in Rede stehenden Bereich durch die allgemeinen Regelungen der StVO trotz der vorhandenen Lichtzeichenanlagen nicht erreicht ist, ist die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auch im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO erforderlich.
Der Anordnung stehen die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung – VwV-StVO nicht entgegen (Nummer 13 XI. zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit zu den §§ 39 bis 43).
Dass der durch die Geschwindigkeitsbegrenzung bewirkte Sicherheitsgewinn durch andere Maßnahmen erreicht werden kann, ist nicht erkennbar. Bauliche Maßnahmen sind ohnehin nur mittelfristig erreichbar.
Im Einzelnen:
Mit Einführung der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bereits im Mai 2017 eine theoretische Grundlage zur Geschwindigkeitsbeschränkung geschaffen.
Die Sicherheit im Straßenverkehr von „besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern“ wie beispielsweise Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen, ist eine selbstverständliche Notwendigkeit.
Ende 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr die neue Rechtsnorm zur Geschwindigkeitsbeschränkung verabschiedet. Mussten bisher immer Gründe des Lärmschutzes oder der Nachweis eines Unfallschwerpunktes aufgeführt werden, um eine Beschränkung zu erreichen, gilt seit der Änderung der Rechtsnorm vor sozialen Einrichtungen eine Regelgeschwindigkeit 30 km/h.
Vor den in § § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 StVO genannten Einrichtungen können Geschwindigkeitsbeschränkungen auch angeordnet werden, ohne dass eine besondere Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 StVO vorliegt.
Schon danach ist die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen vor den o.a. Einrichtungen zulässig, unabhängig davon, dass dort aus folgenden Gründen auch eine besondere Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 StVO besteht.
In dieser speziellen Situation in Groß Düngen handelt es sich um 4 soziale Einrichtungen:
- die Grundschule mit 110 Kindern, die aus den Orten Detfurth, Wesseln, Hockeln, Klein Düngen, Groß Düngen und Heinde kommen,
- der Kindergarten und die Krippe mit 130 Kindern aus obengenannten Ortsteilen,
- die Tagespflegestelle der Arbeiterwohlfahrt, die zusätzlich den Parkplatz vor der Sporthalle mit ihren Einsatzfahrzeugen queren muss, um auf die B243 zu gelangen
- die Sporthalle, die nachmittags von Kindern aus den Ortsteilen besucht wird die alle über den besagten Zugang bedient werden.
Entgegen der bisherigen Ablehnungsbegründung des Landkreises zur Einführung einer solchen streckenbezogenen Anordnung sind die Bedingungen für die Einführung nach nochmaliger Begutachtung der Situation vor Ort aus unserer Sicht vollumfänglich gegeben:
Bei der B 243 handelt es sich, zu den Hauptzeiten des sogenannten motorisierten Ziel- und Quellverkehrs von und zu den genannten Einrichtungen, um eine durch den Berufsverkehr sehr stark befahrene Hauptverbindungsstraße aus dem Südkreis von und nach Richtung Hildesheim. Täglich passieren ca. 15.000 Fahrzeuge diesen Bereich.
Der Parkplatz vor der Sporthalle Groß Düngen wird als Hol- und Bringzone genutzt, dieser besitzt aber bei weitem nicht die Kapazität, um den Hol- und Bringverkehr aufzunehmen. Insbesondere dann, wenn die Schulbusse zum Bringen und Holen der Kinder diesen Parkplatz zeitgleich nutzen, ist dieser weitestgehend blockiert. Weitere Fahrzeuge des Hol- und Bringverkehrs können hauptsächlich nur auf dem Seitenstreifen der B 243, unmittelbar vor dem sensiblen Bereich halten. Somit liegen hier kritische Begleiterscheinungen wie Pulkbildung oder Parkraumsuche direkt an der Bundesstraße B 243 vor und erhöhen das Unfallrisiko.
Eine zusätzliche Erhöhung des Unfallrisikos bringt die sich unmittelbar gegenüber befindliche Einmündung der Klein-Düngener-Straße in die Hildesheimer Straße mit sich. Hier haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder Verkehrsunfälle ereignet, oft auch mit Beteiligung von Fahrradfahrern. Erst in 2022 gab es einen schweren Unfall, der sogar den Einsatz eines Rettungshubschraubers notwendig machte.
Der Gehweg an der besagten Stelle ist an einigen Stellen zwar mit einem ca. 50 cm breitem Grünstreifen von der Fahrbahn der B243 abgegrenzt, wie in der Abbildung 1 unten zu sehen ist. Aber gerade an einer der unübersichtlichsten Stellen in Richtung Lichtzeichenanlage fehlt dieser Grünstreifen und der Gehweg verengt sich an dieser Stelle zusätzlich (siehe Abbildung 2 in der Anlage). Da dieser Gehweg auch noch zusätzlich per Beschilderung für Fahrradfahrer frei gegeben ist, entsteht hier eine weitere große Gefahrenstelle. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die Parksituation und Pulkbildung während der Hol- und Bringphase. Die Autos sind gezwungen, auf nicht markierten Flächen zu parken, die Busse finden keinen Platz (siehe Abbildung 5 in der Anlage).
Die Busse können aufgrund des überfüllten Parkplatzes teilweise nicht auf diesen auffahren und blockieren die B243 (siehe Abbildung 6 in der Anlage), während die Lehrkräfte die Kinder zurückhalten müssen, in diesen Bus einzusteigen, solange dieser nicht seine Parkposition erreicht hat.
Aus den zuvor genannten Gründen ist es geboten, die o.a. Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz höchster Rechtsgüter unverzüglich anzuordnen.
Auf das Urteil des VG Stade vom 24.08.2022 – 1 A 1756/18 – wird verwiesen.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Fischsterben bei den Derneburger Teichen, Ablassen des Wassers aus dem Mariensee in die Nette
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd LynackMarie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.10.2023
Fischsterben bei den Derneburger Teichen, Ablassen des Wassers aus dem
Mariensee in die Nette
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
nach uns vorliegenden Informationen ist in den vergangenen Tagen
– in einem der Teiche der Derneburger Teichlandschaften ein Fischsterben
aufgetreten und
– das Wasser aus dem Mariensee vollständig in die Nette abgelassen worden.
Zu den o.a. Vorfällen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann und in welcher Form ist der Landkreis über das Fischsterben von wem
informiert worden? Welche Ermittlungen nach den Ursachen (einschl. der
Entnahme von Wasserproben) und welche weiteren Maßnahmen sind nach
Bekanntwerden des Ereignisses wann und von wem mit welchen Ergebnissen
getroffen oder angeordnet worden? - Zu welchem Zweck ist das Wasser in die Nette abgelassen worden? Erfolgte
das Ablassen mit Zustimmung a) des Landkreises und b) des
Umweltministeriums? Wenn ja, wann erfolgte die die Zustimmung in welcher
Form (mündlich, aufgrund einer Erlaubnis oder in Form eines Bescheides) und
mit welchen Maßgaben zum Schutz der Tierwelt und der Nette.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Planung, Errichtung und Betrieb des Gefahrenabwehrzentrums der Stadt Hildesheim und einer Integrierten Regionalleitstelle des Landkreises und der Stadt Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.09.2023
Planung, Errichtung und Betrieb des Gefahrenabwehrzentrums der Stadt Hildesheim und einer Integrierten Regionalleitstelle des Landkreises und der Stadt Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Planung, Errichtung und Betrieb des Gefahrenabwehrzentrums der Stadt Hildesheim und einer Integrierten Regionalleitstelle des Landkreises und der Stadt Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz aufzunehmen.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte der Sachstand dargestellt und die weiteren Verfahrensschritte erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.09.2023
Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zum TOP 29 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 33 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 29 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 33 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Änderungssatzung über die Schülerbeförderung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anlage
Zum Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.09.2023 zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim
Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim
Artikel 1
§ 8 wird folgender § 8a angefügt:
§ 8a Fahrkartenrabattierung
(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes erhalten unabhängig von Förderungen nach § 8 ganzjährig eine Vergünstigung beim Erwerb von Beförderungsfahrkarten für das Deutschlandticket als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim
(2) Der in Abs. 1 genannte Personenkreis erhält beim Erwerb eines Deutschlandtickets im Tarifverbund ROSA eine Vergünstigung in Höhe des 20 Euro übersteigenden Betrages bzw. Kaufpreises, unabhängig davon, ob gemäß § 114 NSchG oder einer sonstigen Bestimmung ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 erhalten das Deutschlandticket kostenfrei.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Öffentliche Kritik am Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.09.2023
Öffentliche Kritik am Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe
Beschlussvorschlag zum TOP 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 13 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 13 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, GUT für Sarstedt, Die Partei hat in einer Pressemitteilung, die am 06.07.2023 in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung veröffentlicht worden ist, zum Beschluss des Gemeinderates von Lamspringe zu TOP 8 der Sitzung vom 03.07.2023 („Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde gegenüber dem Landkreis zur Nutzungsänderung der ehem. Realschule“) u. a. verbreitet:
„Sie nutzen verwaltungsinterne Prozesse als Ausrede, um eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten zu verweigern.“
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim distanziert sich von der Behauptung der Gruppe (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, GUT für Sarstedt, Die Partei), die Mitglieder von CDU und FDP im Gemeinderat von Lamspringe würden eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.09.2023
Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschlussvorschlag zum TOP 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 10 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2023 und zum TOP 10 der Sitzung des Kreistages am 21.09.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1.Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung eine Planung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. In der Planung sind jeweils anzugeben, in welchen Orten a) für Flüchtlinge aus der Ukraine und b) für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
1.1 welche Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind und von wie vielen Personen derzeit genutzt werden sowie unter welchen Voraussetzungen von wie vielen weiteren Personen ab wann und für welche Zeit genutzt werden können,
1.2 welche Arten von Unterbringungsmöglichkeiten aufgrund welcher Rechtsgrundlage von wem bis wann und mit welchen Mitteln geschaffen werden müssen,
1.3 derzeit welche Betreuungsangebote von wem in welcher Art und mit welchem Inhalt vorhanden sind und ab wann vom wem zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen.
In der Planung sind zudem anzugeben, nach welchen Kriterien a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund wessen Entscheidungen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage auf die Gemeinden des Landkreises verteilt werden.
Begründung:
Um eine sachgerechte Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährleisten, ist eine mit den Gemeinden abgestimmte Planung erforderlich.
Dies betrifft die Frage nach dem benötigten Wohnraum und die zwingend erforderliche Betreuung (Integrationsmaßnahmen einschl. Sprachkurse, die Kinderbetreuung, die medizinische Versorgung usw.). Die notwendige Planung dafür ist derzeit nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.09.2023
Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Förderung der Musikschulen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Musikschulen im Landkreis Hildesheim nachhaltiger und gezielter als bisher gefördert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur