Archiv der Kategorie: Allgemein
Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.07.2023
Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wohnraumprogramm und Wohnraum für Flüchtlinge“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
Es wird ein „Wohnraumförderprogramm des Landkreises Hildesheim zur Förderung der Bereitstellung von Wohnraum“ in Höhe von zunächst je 2 Millionen Euro in 2024 und 2025 eingerichtet, insbesondere zur einmaligen Förderung von erforderlichen Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen in Wohnungen in Privatbesitz, die nach einer Renovierung oder geringen Umbaumaßnahmen für zumindest 4 Jahre an Anspruchsberechtigte nach dem SGB II vermietet werden sollen.
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Fraktionen den Entwurf einer Förderrichtlinie unter Berücksichtigung von Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes zu erarbeiten und dem Kreisausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Wohnraumförderprogramm des Landkreises soll auch Leitlinien/ Unterstützende Beratungsmaßnahmen des Denkmalschutzes in Bezug bzw. in Verbindung auf/ mit Brandschutz beinhalten. Hierzu soll die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises aktiv unterstützend den Antragstellern zur Seite stehen.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion kann mit dem vorgeschlagenen Förderprogramm neuer Wohnraum schneller als durch Neubauten angeboten werden, denn oftmals stehen Wohnungen nur deshalb leer, weil die privaten Eigentümer vor der Finanzierung von Renovierungsarbeiten sowie den Risiken einer Vermietung zurückschrecken. Die vorgeschlagene Förderung soll diese Hindernisse minimieren und die Möglichkeit verbessern, dass private Eigentümer der in Rede stehenden Wohnungen Dritte (z. B. geeignete Gesellschaften oder Gemeinden) mit der Finanzierung, Renovierung und Vermietung beauftragen.
Die Förderrichtlinie sollte grundsätzlich auf eine einmalige Förderung als freiwillige Leistung für erforderliche Renovierungen oder geringe Umbaumaßnahmen in Höhe von bis zu max.
15.000 Euro pro Wohnung abstellen, die vom privaten Eigentümer an Anspruchsberechtigte nach dem SGB II vermietet oder für eine solche Vermietung einem Dritten (z. B. einer Gemeinde, dem Landkreis, dem Jobcenter, einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen Gesellschaft) zumindest 4 Jahre zur Verfügung gestellt wird. Soll die Wohnung länger als 4 Jahre zur Verfügung gestellt werden, kann auch der max. Förderbetrag angehoben werden. Die Förderzusage sollte dem Grunde nach schon dann erfolgen, wenn sie aufgrund eines sachgerechten und vertretbaren Kostenvoranschlages beantragt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Betram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfrakton
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Josef Teltemann Andreas Koschorreck
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration für Finanzen, Personal, Digitalisierung
Bevölkerungsentwicklung und Innere Dienste
und Netzzugang
Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.07.2023
Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Organisatorische Umstrukturierung der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Nach uns vorliegenden Informationen planen Sie wesentliche Organisationsänderungen einschließlich der Dezernatsebene. Darüber sind nach unseren Kenntnissen bisher nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet des Landkreises, aber nicht die Fraktionen informiert worden.
Aufgrund der erheblichen Bedeutung dieser Angelegenheit halten wir eine Erörterung in den o. a. Gremien für geboten.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen,Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.07.2023
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Und zur Vorbereitung auf die o. a. Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welchen einzelnen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) der Kreisverwaltung sind welche Stellen mit welcher Stellenbewertung zugeordnet? Welche dieser Stellen sind a) seit wann nicht besetzt und b) voraussichtlich ab wann wiederbesetzt?
- In welchen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) gab es in diesem und im letzten Jahr a) Beschwerden über die Arbeitssituation, b) wie viele Überlastungsanzeigen und c) Gesuche auf Versetzung, Umsetzung oder Kündigung? Wie viele arbeitsrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden in diesem und im vergangenen Jahr getroffen oder eingeleitet?
- In welchen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) kommt es derzeit zu welchen übermäßig langen Bearbeitungszeiten bei welchen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises? In welchen dieser Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) sollen ab wann welche Bearbeitungszeiten bei welchen Aufgaben nicht mehr überschritten werden?
- Aus welchen Gründen ist die Reduzierung der Aufgaben des Bau-Dezernenten mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung vereinbar? Gibt es eine aktuelle Dienstpostenbewertung?
Begründung:
Seit der letzten Kommunalwahl wird in der Öffentlichkeit zunehmend über den Abbau der Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung geklagt. Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung hat darüberzuletzt und sehr deutlich am 20.06.2023 und am 14.07.2023 berichtet.
Gem. § 85 Abs. 3 Satz 1 NKomVG hat der Landrat die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen und die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien des Kreistages zu regeln.
Hierzu äußert Mielke in PdK Nds B-1 Rn 46: „Die Kompetenz des Hauptverwaltungsbeamten (des Landrates) zur Leitung der Verwaltung geht mit der Verantwortung dafür einher, dass die Verwaltung nach dem Grundsatz der Einheitsverwaltung funktioniert und die geschuldeten Ergebnisse in angemessener Weise erreicht.“
Insbesondere aufgrund der o.a. Berichterstattung ist zu fragen, ob die Kreisverwaltung die gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben in allen Bereichen noch so erfüllt („die geschuldeten Ergebnisse in angemessener Weise erreicht), wie es nach dem Willen des Gesetzgebers den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Dies betrifft zeitgerechte Sozialleistungen einschl. der Altenpflege und Kinderbetreuung, die zügige Durchführung von Baumaßnahmen des Landkreises (z. B. in den Bereichen Schule, Straßen), die unaufschiebbaren Maßnahmen im Hochwasser- und Klimaschutz sowie den gesamten Dienstleistungsbereich (z. B. schnelle Baugenehmigungen und alle Arten von Erlaubnissen).
Es ist bisher nicht erkennbar, dass die vom Landrat getroffenen organisatorischen und personellen Maßnahmen die derzeitige Situation in absehbarer Zeit wirksam verbessern: Zumindest zweifelhaft ist auch, dass die kürzlich ohne Abstimmung mit dem Kreistag und Kreisausschuss vorgenommene Zuordnung des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement zum Dezernat
Finanzen eine Verbesserung bzw. Verfahrensbeschleunigung erwarten lässt.
Kurzum: Es ist erforderlich, im Kreistag über grundsätzliche Vorgaben an den Landrat zu beraten und zu entscheiden. Denn die Gesamtverantwortung für die vom Landkreis zu erfüllenden Aufgaben hat der Kreistag. Daran ändert sich nichts dadurch, dass seine Kompetenz im Bereich der Verwaltungsorganisation beschränkt ist.
Wenn zwingend erforderliche Leistungen von Organisationseinheiten der Kreisverwaltung nicht mehr oder nur ungenügend erbracht werden, muss der Landrat die Fraktionen bzw. Abgeordneten unverzüglich darüber informieren, wie der Mangel in absehbarer Zeit zu beseitigen ist. Denn darüber, ob und für wie lange die o. a. Zustände hinzunehmen sind, haben der Kreistag und notfalls die Landesregierung zu entscheiden.
Es ist auf keinen Fall sachgerecht, dass die Abgeordneten über die o.a. Zustände aus der Zeitung erfahren und der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine verwaltungsinterne Angelegenheit handelt. Denn das Vertrauen der Menschen in Funktionsfähigkeit der Verwaltung und damit in die des Staates nimmt erheblichen Schaden, wenn gesetzlich zugesagte Leistungen nicht oder nicht bedarfsgerecht erbracht werden. Dies ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfen für ältere Menschen, die behindert und pflegbedürftig sind, erst lange nach der Entstehung des Bedarfs bzw. der Beantragung gewährt werden, oder wenn Menschen die zur Berufsausübung erforderliche und ihnen zustehende Fahrerlaubnis erst nach vielen Wochen oder Monaten ausgehändigt wird.
Gem. unserer Verfassung ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache des Landes und gem. § 170 NKomVG muss die Landesregierung sicherstellen, „dass die Kommunen (‚hier der Landkreis‘) die geltenden Gesetze beachten (Kommunalaufsicht) und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises rechtmäßig und zweckmäßig ausführen (Fachaufsicht).“ Durch geeignete Maßnahmen ist möglichst zu vermeiden, dass die Landesregierung gezwungen sein wird, gegen den Landkreis Hildesheim einzuschreiten.
Mit freundlichem Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal
Digitalisierung und Innere Dienste
Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.07.2023
Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
Sie haben im Kreistag den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, das Deutschlandticket allen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse kostenfrei und den Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II auf Wunsch für 20 Euro zur Verfügung zu stellen. Nun haben Sie den Eltern am 06.07.2023 mitgeteilt, dass nur die das Deutschlandticket erhalten, die ein Ticket im ROSA Tarifverbund der Preisstufen 1 bis 6 benötigen.
Kein Deutschlandticket sollen entgegen unserer Auffassung diejenigen erhalten, die einen Schulweg von weniger als 2 km haben oder wie bisher nur einen Berechtigungsausweis für den Schulbus erhalten. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II sollen das Deutschlandticket nach Ihrer Auffassung nur für knapp 30 Euro erhalten, statt der von uns vorgeschlagenen 20 Euro. Diese Benachteiligungen sind nach unserer Auffassung nicht sachgerecht und daher nicht aufrechtzuerhalten. Daher werden wir eine erneute Beratung und Beschlussfassung beantragen. Zur Vorbereitung darauf bitten wir um Beantwortung folgender Fragen und beschränken uns dabei auf die Datenlage des vergangenen Schuljahres:
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Kinder mit Anspruch auf Schülerbeförderung a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür die Kosten insgesamt und wie hoch für jeweils welche Preisstufe?
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele schulpflichtige Kinder a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 kein Ticket und keine Berechtigungsausweise für die Schülerbeförderung erhalten?
- In welcher Gemeinde hatten im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10
3.1 einen Schulweg von weniger als 2 km,
3.2 Anspruch auf Schülerbeförderung in Freistellungsverkehr (Berechtigungsausweis),
3.2 Anspruch auf ein Ticket a) der PS 1 und b) HI?
- Wann und für welche Monate werden die Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket erhalten?
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr (für wie viele Monate) jeweils wie viele Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür a) die Kosten insgesamt, b) die Kosten für jeweils welche Preisstufe, c) die Zuschüsse insgesamt und d) die Zuschüsse für jeweils welche Preisstufe?
- Wann und für welche Monate werden die o. a. Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II im Schuljahr 2023/2024 in welchem Verfahren das Deutschlandticket erhalten?
- In welchen Fällen gehen Sie von einer unberechtigten Nutzung des Deutschlandtickets (siehe Informationsbrief an die Eltern vom 06.07.2023) aus und wie wollen Sie dies „in Rechnung stellen“?
- Aus welchen Gründen wird in Ihrer Information an die Eltern vom 06.07.2023 das Ticket der Preisstufe HI nicht genannt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kinder-tagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.07.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kindertagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der L 410 in Hotteln im Bereich der Kindertagesstätte
St. Dyonis, der dort befindlichen Bushaltestelle und dem dort befindlichen Kinderspielplatz die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken.
Begründung:
In dem o. a. Bereich bestehen erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit der Kinder. Diese Gefahren drohen höchsten Rechtsgütern und sind somit zu beseitigen oder möglichst zu minimieren. Dazu ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung geeignet und zulässig. Dies ist zumindest in analoger Anwendung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO („im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“), aber auf jeden Fall nach § 45 Abs. 9 Satz 3 gerechtfertigt: „Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Die Entscheidung über die Anordnung der hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach nachpflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Der Schutz höchster Rechtsgüter wiegt höher als die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs mit der Folge, dass das Ermessen im vorliegenden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu Gunsten der Geschwindigkeitsbeschränkung ausfällt.
Soweit Verwaltungsbeamte als Bedingung für die Anordnung von 30 km/h fordern, dass die Eingänge von Kindergärten, Kindertagesstätten usw. direkt an der Straße liegen müssen, können sie sich nur auf Verwaltungsvorschriften berufen, deren Anwendbarkeit in jedem Einzelfall zu prüfen ist.
Die Erforderlichkeit einer solchen Prüfung ergibt sich bereits aus dem Gesetzt. Denn danach ist die Anordnung von 30 km/h vor Kindergärten usw. überall (auf Dorf- und Bundesstraßen) ohne jede Bedingung zulässig, aber nicht vor einem Kinderspielplatz, weil Kinderspielplätze nicht in der Aufzählung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannt sind. Offenkundig sind aber die Gefahren bei einem Kinderspielplatz an einer stark befahren Bundesstraße größer als bei einem Kindergarten an einer Dorfstraße. Dies zeigt, dass Verwaltungsvorschriften nur allgemein gelten, aber nicht die Verhinderung offenkundig erforderlicher Maßnahmen rechtfertigen können.
Die Entscheidung über die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung können sich die Abgeordneten (im Kreisausschuss und Kreistag) vorbehalten. Sollte der Landrat den Beschluss für rechtwidrig halten, hat letztlich das zuständige Ministerium zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Sprecherin für Verkehrssicherheit
Pressemitteilung zur Unterbringung von Geflüchteten in Lamspringe
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
„Die Entscheidung des Gemeinderates von Lamspringe, mit den Stimmen von CDU und FDP gegenüber dem Landkreis das Einvernehmen zur unbefristeten Nutzung der Schule am Kallenberg als Notunterkunft für 120 Personen zu versagen, war berechtigt und begründet“, so die CDU Kreistagsfraktion. Die dazu öffentlich gemachten Angriffe der Mehrheitsgruppe dienen leider nicht einer konstruktiven und fördernden Kommunikation. Der Gemeinderat Lamspringe hat sachgerecht entschieden und das Einvernehmen befristet für 60 Flüchtlinge mit dem Ziel in Aussicht gestellt, nur in etwa so viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen, wie dies im Durchschnitt des Landkreises pro Kopf der Bevölkerung erfolgt, und eine gute Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden kann. Dies erfolgte gerade ausdrücklich im Sinne einer humanitären Lösung.
Nach dem Gesetz haben über die Erteilung des Einvernehmens nicht die Verwaltungsbeamten, sondern die Ratsmitglieder zu entscheiden. Dazu schreiben Grüne, LINKE und SPD in ihrer Pressemitteilung: „Offenbar stellen sich die Fraktionen von CDU und FDP nicht ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Sie nutzen verwaltungsinterne Prozesse als Ausrede, um eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten zu verweigern.“ Diese Behauptung von Grünen, LINKE und SPD ist falsch, unbegründet und dient augenscheinlich dazu, die Ratsmitglieder von CDU und FDP öffentlich verächtlich zu machen. Eine solche Behauptung ist kein konstruktiver Beitrag, sondern geeignet, Streit zu schüren und Zwietracht zu sähen. Die Verantwortlichen in der SPD sind aufgefordert, sich davon zu distanzieren.
Die Ratsmitglieder von CDU und FDP haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern von erheblichem öffentlichem Belang ist. Diesem Belang genügt das vom Landrat geplante Projekt in Lamspringe aber nur ungenügend. Es kann schon nicht richtig sein, dass der Landrat die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ohne Einvernehmen mit den Gemeinden und ohne Plan darüber betreibt, eine im Landkreis sachgerechte und hinreichend gleichmäßige Verteilung zu erreichen. Die CDU hat zu der Verteilung und Unterbringung in der Vergangenheit immer wieder ein Einvernehmen mit den Abgeordneten im Gemeinde- oder Stadtrat gefordert. Grüne, LINKE und SPD haben dies jedoch immer wieder abgelehnt.
Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.07.2023
Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Gemäß der Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 06.07.2023 hat sich die Gemeinde Lamspringe um Fördermittel aus dem Städtebauprogramm für ein „Lebendiges Zentrum“ bemüht, zumal die „Hauptstraße geprägt ist von Leerständen“ (so die Hildesheimer). In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen, weil die Gemeinde angeblich nicht in der Lage sei, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion wäre es sachgerecht, der Gemeinde Lamspringe Mittel für die Co-Finanzierung aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen, damit die geplante Investition in Höhe von ca. 4,2 Millionen Euro erfolgen kann. Auch aufgrund Leerstände müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Fördermittel zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender