Archiv der Kategorie: Allgemein
Haushalt 2025 – Schlüsselzuweisung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Schlüsselzuweisung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird um 1 Mio. angehoben.
Begründung:
Der bisherige Ansatz ist in keiner Weise ausreichend begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Haushaltsprodukte
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Haushaltsprodukte
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2025 sind folgende Vorgaben aufzunehmen:
a) Produkt: Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
b) Produkt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
c) Produkt: Wohngeld
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90% aller Neuanträge und Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl zu 1:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
Kennzahl zu 2:
2025: 90 %
2026: 95%
2027: 100%
d) Produkt: Übrige Hilfen (Elterngeld)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
100% der Elterngeldanträge sind innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.
Kennzahl:
2025: 90%
2026: 95%
2027: 100%
Über die Einhaltung der o. a. Vorgaben ist in den betreffenden Fachausschüssen sowie im Kreisausschuss jeweils zum 30.06 und 30.09. eines jeden Jahres zu berichten.
Begründung:
Für eine noch vertretbare Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit sind im Haushaltsplan zumindest die o. a. Produktdefinitionen und Kennzahlen erforderlich, um eine zeitgerechte Bearbeitung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bearbeitungszeiten von durchschnitt ca. 6-7 Monate sind unverantwortlich.
Ohne konkrete Produktbeschreibungen ist eine sachgerechte Haushaltsfügung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Pflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Pflege
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Einrichtungen der Tagespflege und ambulanter Dienste im Bereich der Hilfe zur Pflege sollen vom Landkreis dauerhaft gefördert werden. Dafür werden 100.000 € im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Einzelheiten zur Verwendung sollen in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Begründung:
Viele Einrichtungen sehen sich aufgrund derzeitiger inflationärer Auswirkungen nicht in der Lage, die bisherigen Pflegeleistungen weiterhin zu erbringen. Damit die Versorgung in der Tagespflege und durch die ambulanten Dienste zukünftig gesichert wird, müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen mit Wirkung ab dem 01.01.2025
Vorlage 821/XIX
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 5 der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 sowie zum TOP 12 des Kreisausschusses am 09.12.2024 und zum TOP 20 des Kreistages am 12.12.2024 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Für das Jahr 2025 ist der Haushaltsansatz für die Kindertagesbetreuung um mindestes 12 Mio. Euro anzuheben mit dem Ziel, dass der Landkreis zumindest 60 % der „ungedeckten Kosten“ übernimmt.
Begründung:
Im Haushaltsplan für des Jahr 2023 hatte die Verwaltung bereits ausgeführt: „Von den ungedeckten Kosten im Bereich der Kindertagesbetreuung übernimmt der Landkreis den weit überwiegenden Teil (Kostendeckung Landkreis: 60 %; Kommunen: 40 %).
Davon kann derzeit keine Rede sein. Wenn dieses Ziel von 60 % erreicht werden soll, muss der Landkreis nach Aussage des Landrates zusätzlich ca. 12 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Folglich müssen diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. Ohne diese Erhöhung des sog. Zuschusses an die Städte und Gemeinden ist der im Vergleich zu anderen Landkreisen extrem hohe Hebesatz bei der Kreisumlage in Höhe von 56,65 % ohnehin nicht mehr gerechtfertigt, zumal in der Zeit von 2010 bis 2025 die Erträge des Landkreises aus Kreisumlage von ca. 120 auf ca. 240 Mio. Euro und aus den Schlüsselzuweisungen von 40 auf 100 Mio. Euro gestiegen sind.
Derzeit zahlen die Städte und Gemeinden mit der Kreisumlage dem Landkreis bereits einen Großteil der ca. 50.000.000 Euro (entspricht für den Landkreis ca. 12 % Kreisumlage), die der Landkreis an die Städte und Gemeinden als sog. Zuschuss für die Kinderbetreuung auszahlt/zurückzahlt. Zusätzlich zahlen die Städte und Gemeinden aber pro Jahr bereits ca. 50.000.000 Euro für die vom Landkreis zu finanzierende Kinderbetreuung; also sind die Städte und Gemeinden nicht mit 56,65, sondern quasi 68,65 % Kreisumlage belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Hilfe zur Erziehung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung (Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis) wird der Ansatz auf 52.000.000 Euro festgesetzt.
Begründung:
Die Minderung des Ansatzes ist aufgrund der Haushaltsituation geboten. Eine Steigerung im Zeitraum von 2010 bis 2025 von ca. 13 auf knapp 60 Mio. Euro ist nicht hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Haushalt 2025 – Globale Minderausgabe
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2024 (TOP 3), des Kreisausschusses am 09.12.2024 (TOP 7) und des Kreistages am 12.12.2024 (TOP 13) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Hohe von 2 %, aber mindestens 10 Mio. Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind die Aufwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter und Hilfe zur Pflege.
Begründung:
Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen dem Landkreis übertragenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen (Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen
(Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Verträge bestehen zwischen dem Landkreis und welchen Städten, Gemeinden, Samtgemeinde?
- Wofür ergeben sich aus welchem dieser Verträge für den Landkreis welche Verpflichtungen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender