Archiv der Kategorie: Allgemein
Antrag auf Förderung der Brücke der Kulturen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.01.2026
Antrag auf Förderung der Brücke der Kulturen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienst, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie in die sich an-schließenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unser Antrag 1022/XIX vom 04.12.2025, dass dem Antrag der Brücke der Kulturen Hildesheim e.V. vom 06.11.2025 entsprochen werden soll, wurde ohne jegliche Begründung in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 abgelehnt. Dieses ist nicht nachvollziehbar. Daher ist über diese Angelegenheit erneut zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Abgeordneten sind über Beschwerden über unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes sowie deren Abarbeitung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Hat es in den vergangenen sechs Wochen Beschwerden über unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes gegeben?
Wenn ja, wann, worüber und in welcher Form?
Wie werden solche Beschwerden unter Mitwirkung des Landkreises abgearbeitet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 461/XIX vom 08.01.2026 zur Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Minuten betrug für Einsätze nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG in den einzelnen Jahren seit 2022 die Zeit
a) zwischen Eingang der Meldung bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort
b) zwischen Eingang der Meldung bis zur Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus? - In wie vielen Fällen sind aus jeweils welchen Gründen in den vergangenen sechs Monaten bei Hilfeersuchen bzw. Anforderung von Rettungsmitteln kein RTW, NKTW, KTW oder Notarztwagen alarmiert oder eingesetzt worden?
Was hatte dies für die Patienten für Folgen? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden dazu getroffen? Wurden oder werden Geschädigte über ggf. bestehenden Schadensersatzansprüche informiert? - Wie oft wurden in den vergangenen zwei Jahren Rettungsdienstfahrzeuge nach der DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen (RTW), anstelle
a) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ B, Notfallkrankentransportwagen (N-KTW), von denen es zwei in Hildesheim und einen in Gronau gibt,
b) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ A1 und A2 Krankentransportwagen (KTW)
eingesetzt, obwohl dafür im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG keine Notfallmeldung vorlag?
Mit freundlichen Grüßen
Friehelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Rechtswidrige Planung und Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Rechtswidrige Planung und Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Niedersachsen hat für Notfallpatienten die schlechteste Regelung aller Bundesländer. Dies betrifft insbesondere die lange Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes in der Rettungsleitstelle und dem Eintreffen des Rettungswagens (RTW). Verantwortlich dafür ist die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) von Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Zusätzlich verschlechtert wird diese Situation für die Patienten im Landkreis Hildesheim durch die von Ihnen und der Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne beschlossene ungenügende Organisation und Ausstattung des Rettungsdienstes, wonach die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Leben und Gesundheit in weiten Teilen des Landkreises schon seit Jahren nicht eingehalten werden. Da Sie für die Zeit ab dem 01.07.2026 weitere Verschlechterungen planen, sehen wir den verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandard nicht mehr gewährleistet.
Der Gesetzgeber hatte 1991 in der Begründung zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zu dem erklärt: „Nach Organisationsuntersuchungen wurde eine Frist von zehn Minuten für 95 % aller Einsätze als zweckdienlich ermittelt.“
Stattdessen gelten nun nach der o.a. Verordnung der Innenministerin 15 Minuten für den Zeitraum zwischen der Alarmierung des Rettungswagens durch die Rettungsleitstelle und dem Eintreffen des Wagens am Einsatzort. Hinzu kommen nach Ihren Angaben durchschnittlich 2,5 Minuten, die die Rettungsleitstelle benötigt, um nach der Entgegennahme des Notrufes einen Rettungswagen zu alarmieren. Diese Zeiten sind wohl bundesweit einzigartig schlecht und unverzüglich abzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Vorbereitung auf den Ausfall von Anlagen der Infrastruktur
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Vorbereitung auf den Ausfall von Anlagen der Infrastruktur
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Für welche Szenarien bestehen welche Planungen? Wann wurden diese Planungen zuletzt überarbeitet? Für welche Szenarien sind bereits welche Vorkehrungen getroffen, welche Beschaffungen durchgeführt und welche Maßnahmen geplant sowie entsprechende Einsätze mit welchen Kräften wann geübt worden?
- Mit welchen Stellen (Gemeinden, Krankenhäuser, Pflegeheime, Ärztekammer, Stromversorger, Wasserversorger, Telekommunikationsanbieter, THW, Bundeswehr usw.) sind welche Planungen wann abgestimmt worden?
- Wann haben Sie z. B. die Gemeinden, Krankenhäuser, Pflegeheime usw. danach befragt, welche präventiven Maßnahmen dort getroffen oder geplant sind? Wie haben Sie diese Planungen und Maßnahmen in Ihren Planungen berücksichtigt?
Begründung:
Die Vorkommnisse in Berlin zeigen, dass wir uns als Landkreis – gemeinsam mit den Gemeinden – auf entsprechende Ereignisse vorbereiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2026
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim
Über die gravierenden Mängel im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim muss nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion auch in den nächsten Kreistagssitzungen beraten werden, weil Landrat Bernd Lynack (SPD) und die Kreistagsmehrheit von SPD/Grüne alle Vorschläge abgelehnt haben, die gefährlichen Zustände in weiten Teilen des Landkreises zu beseitigen. Niedersachsen habe für Notfallpatienten die schlechteste Regelung aller Bundesländer, dies gelte insbesondere für die im Vergleich zu anderen Ländern lange Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des Rettungswagens (RTW). Verantwortlich dafür sei die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und die von SPD/Grüne im Kreistag beschlossene ungenügende Organisation und Ausstattung des Rettungsdienstes, wonach die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Leben und Gesundheit in weiten Teilen des Landkreises schon seit Jahren nicht eingehalten werden. Nun planen SPD/Grüne für die Zeit ab dem 01.07.2026 weitere Verschlechterungen. Insgesamt erfülle der Rettungsdienst im Landkreis augenscheinlich nicht mehr dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandard, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Prior.
1991 habe der Gesetzgeber in der Begründung zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zu dem „Zeitraum vom Eingang der Meldung bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort“ erklärt: „Nach Organisationsuntersuchungen wurde eine Frist von zehn Minuten für 95% aller Einsätze als zweckdienlich ermittelt.“ Aber stattdessen gelten nach der BedarfVO-RettD von Frau Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nun 15 Minuten für den Zeitraum zwischen der Alarmierung des Rettungswagens durch die Rettungsleitstelle und dem Eintreffen des Wagens am Einsatzort. Hinzu kommen nach Angaben des Landrates durchschnittlichen 2,5 Minuten, die die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim benötigen, um nach der Entgegennahme des Notrufes einen Rettungswagen zu alarmieren. „Diese Zeiten sind augenscheinlich bundesweit einzigartig schlecht und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich abzustellen“, so Prior.
